Auszug aus dem B-Mod des Deutschen Aero Clubs:
"2. Modell:
Das Modell besteht im Regelfall aus Flügel, Rumpf und Leitwerk. Nurflügel-Modelle die nicht über Rumpf und Höhen- oder Seitenleitwerk oder keines dieser Bauteile verfügen sind ebenfalls zugelassen, wenn sie insgesamt nur über zwei (2) Steuerklappen verfügen. Jede dieser Steuerklappen darf nur von jeweils einem Servo angesteuert werden. Ansonsten gelten die Bauvorschriften für die Leitwerksmodelle sinngemäß.
2.1. Das Modell ist in „überwiegender“ Holzbauweise erstellt. Folgende Bauweisen sind erlaubt:
a) Offene Rippenfläche, beplankte Rippenfläche, „D-Box“, Vollholzfläche, eine Kombination aus Vollholz und Rippen.
b) Sämtliche Bauteile müssen aus Holz bestehen. Davon ausgenommen sind:
Nasenleisten, Holme, Flächensteckung- bzw. Verbindung.
c) Die Oberfläche der Tragfläche darf mit Bügelfolie, Seide, Papier oder Polyestergewebe bespannt werden.
Die Bestimmungen a bis c gelten für die Bauweisen des Leitwerks sinngemäß.
d) Die Landeklappe/ n muss/ müssen auf der Flügeloberseite mindestens 5 cm vor der Endleiste platziertsein. Die Landeklappen können mit einem oder mit zwei Servos angesteuert werden.
e) Der Rumpf muss ganz aus Holz aufgebaut sein, oder mit einem Ausleger für das Leitwerk aus einem GFK/CFK/Kevlar-Rohr oder –Profil. Das Rohr/Profil darf maximal bis zur halben Flächentiefe des Flügel reichen.
f) Der Rumpf darf zur Festigkeitserhöhung auf der Oberfläche mit GFK/CFK/Kevlar beschichtet sein. Der beschichtete Bereich darf nur Oberflächen auf 1/3 der Länge des Holzrumpfes betragen. Die Oberflächenbehandlung darf mit Lacken, oder wie bei der Tragfläche erfolgen. (Hierfür gilt eine Übergangszeit bis 01.01.2018.)
g) Alle Ruderlagerungs- und Anlenkungsteile sind von der CFK/GFK- Einschränkung ausgenommen.
2.2. Nicht erlaubt ist der Einsatz
a) von Positiv- oder Negativformen für den Rumpf- und Tragflächenbau und das Aufbringen der Oberflächen.
b) feststehender oder einziehbarer Vorrichtungen zum Abbremsen des Modells bei der Landung am Boden (z.B. Bolzen, sägezahnähnliche hervorstehende Vorrichtungen usw.). An der Unterseite des Modells darf nichts hervorstehen außer den bis zu zwei Hochstarthaken (Größe: je 5mm breit x 15 mm hoch). Die Hochstarthaken können verstellbar sein, jedoch darf die Verstellung oder das Ausklinken nicht über die Fernsteuerung erfolgen,
c) eines Nasenradius kleiner 5mm
d) von Ballast, der sich nicht innen im Modell befindet und an der Zelle sicher befestigt ist,
e) jeder Informationsübertragung vom Flugmodell zum Wettbewerbsteilnehmer, mit Ausnahme der Signalstärke, der Empfängertemperatur und der Spannung der Empfängerbatterie (keine Variometer),
f) von Telekommunikationssystemen auf dem Fluggelände durch Wettbewerbsteilnehmer und deren Helfern (Funkgeräte und Telefone eingeschlossen)."
Die Materialwahl des Hochstarthakens bzw. der Mechanik ist nicht explizit erwähnt... Zählt man die Mechanik des Hakens zum Modell müsste sie aus Holz sein.