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Hallo Horst. Ihr seid ja lustig. Die Elektros werden dann nach der Abstandstabelle Z der NfL59/06 behandelt oder? lol
Spaß beiseite, Lärmpass nur bei Kolbentriebwerk oder Turbine. Und auch nur wenn der Platz eine neue Aufstiegsgenehmigung nach NfL 59/06 hat. Einfach mal nachlesen. Es gibt dort auch einen Musterbescheid, von dem nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden soll.
http://www.modellflug-im-daec.de/service/recht/luftrecht/NfL-I- 59-06_Abschrift.pdf
Ansonsten gilt das was ich schon mal hier geschrieben haben, bis auf die Gutachten, die sollen ja jetzt wegfallen:
http://jarcontra.csa-gmbh.com/joomla/index.php?option=com_content&task=view&id=366&Itemid=95
Die Verpflichtung alle 250 Meter Verbotsschilder aufzustellen gibt es auf Flugplätzen bereits. 70x50 cm groß mit der Aufschrift Flugplatz, betreten für Unbefugte verboten, an den Zufahrtswegen ebenso.
Es wäre wohl ein bisschen weit hergeholt, aufgrund der Verkehrssicherungspflicht des Platzhalters an Tagen ohne Flugbetrieb dafür sorgen zu müssen, dass niemand Modell oder Drachen fliegt.
Was genau ist euer Problem? Habt ihr Modellflug auf einem Flugplatz bereits beantragt?
Ähm, mit dem Lärmschutzgutachten verstehe ich zwar nicht
Ich verstehe keine der Forderungen, das Amt vermutlich auch nicht, denn die haben nach und nach davon Abstand genommen. Wir sollten auch mehrfach den Modellflugsektor ändern. In einer Version sollte der so klein werden, dass man noch nicht einmal einen Vollkreis hätte fliegen können.
In der neuen Platzgenehmehmigung (für den Segelflugplatz) sollte sowas rein wie, wenn die Umweltbehörde ein Lärmgutachten fordert, sollen wir das bezahlen. Toll.
Gruß
Jo