Herbert 1
Auf meine Anfrage wurde mir bestätigt, dass der Modellflug zu den traditionellen Formen der Freizeitgestellt gehört. Mir wurde dabei der Link zu den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums mitgeteilt, wo für alle Formen der traditionellen Freizeitgestaltung und Betretungsrecht Hinweise zu finden sind:
http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/recht.htm
Aus dieser Veröffentlichung geht nun mal für mich eindeutig hervor, dass bei Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers nicht erforderlich ist.
Gruß, Minare
Auf meine Anfrage wurde mir bestätigt, dass der Modellflug zu den traditionellen Formen der Freizeitgestellt gehört. Mir wurde dabei der Link zu den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums mitgeteilt, wo für alle Formen der traditionellen Freizeitgestaltung und Betretungsrecht Hinweise zu finden sind:
http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/recht.htm
Aus dieser Veröffentlichung geht nun mal für mich eindeutig hervor, dass bei Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers nicht erforderlich ist.
Gruß, Minare