Modellflug im Wohngebiet erlaubt?

Hi
Über dieses Thema wo darf ich fliegen ist schon so oft geschrieben worden , aber es gibt scheinbar immer noch
Probleme .
Die einen meinen immer noch sie dürfen überall fliegen, was ja so nicht stimmt.
Udo hat zum Teil recht, ist wird wahrscheinlich kein Vernünftiger Modellpilot mit einem 3-4 m Segler in einem Park fliegen,
das ist auch nicht erlaubt, da dann §1 zum Tragen kommt.
Es kommt schon auf die Situation an, was für ein Modell und wo es geflogen wird.

Was Amazon da vorhat, ist erstens Gewerblich , hat in Deutschland mit unseren bestehenden Bestimmungen sowieso
keine Chance.
Das einzige was sie in Deutschland ungestraft dürfen , die Menschen für Dumm halten.:o:o


Gruß,Herbert
 

udogigahertz

User gesperrt
Michael, Jürgen,

natürlich habt ihr recht, dass man auf dem Sportplatz ohne weiteres Slow-Flyer oder gar Parkflyer fliegen lassen darf/kann, gilt natürlich auch für die Mikro-Hubis im Garten ....... das ist ja auch Modellflug im weitesten Sinne des Wortes.

Wobei allerdings, genauer betrachtet, ein Sportplatz doch eine ausreichend große freie Fläche bietet, um diese langsamen und relativ kleinen und leichten Flugobjekte dort sachgemäß zu fliegen, man gefährdet oder stört niemanden, wenn man das macht.

Das war aber hier nicht die Ausgangsfrage!

Zumindest wurde die nicht auf diese Kategorie von Modellen eingeschränkt, sondern es wurde nur von Modellflugallgemein gesprochen, also dem genehmigungsfreien Modellflug bis 5 Kg und mit elektrischem Antrieb.

Und da gibt es eben doch so einige Granaten darunter wie den sehr schnellen und sehr lauten FunJet, den man als Entspannung suchender Mensch, der seinen Feierabend im Garten genießen will, sicherlich als sehr ruhestörend empfindet, falls man mit einem solchen in 20 Metern Höhe und/oder 20 Metern horizontaler Entfernung am Grundstück vorbeiflitzt ...... und das nicht nur einmal.

Da der Gesetzgeber hier keine weitere Unterteilung macht (es wird nicht zwischen Slowflyern/Parkflyern und anderen Modellen unterschieden), ist davon auszugehen, dass bei dieser Fragestellung (die sich ja explizit auf die Amazon-Drohnen bezog) der "richtige" (Jürgen, verzeihe mir bitte diesen Ausdruck) Modellflug gemeint war.

Und dieser verbietet sich meiner Meinung nach eben in Wohngebieten von selbst.


Grüße
Udo
 
...
Das war aber hier nicht die Ausgangsfrage!

Zumindest wurde die nicht auf diese Kategorie von Modellen eingeschränkt, sondern es wurde nur von Modellflugallgemein gesprochen, also dem genehmigungsfreien Modellflug bis 5 Kg und mit elektrischem Antrieb.

...

Es wurde in der Eingangsfrage nur von Modellflug gesprochen. Die korrekte Antwort wäre also gewesen: Kommt auf den Einzelfall an.

Manche Modelle lassen sich durchaus auch in Wohngebieten betreiben. Auch der 4m Segler von Tom Schunk fällt unter die Kategorie Parkflyer und könnte locker auf einem halben Fussballfeld kreisen (Ich habe das Video Indoor lediglich als Beispiel verwendet, da ich keine Aussenaufnahmen von Tom's Modell habe).

:) Jürgen
 

BOcnc

User
Moin,

ich bin gerade in der Stadt mit meinem Huby für die ARD (Tatort) geflogen.
Dafür haben wir eine Genehmigung beantragt.
Die Antwort war das es bis 5kg elektrisch genehmigungsfrei ist.

Gruß
Werner
 

udogigahertz

User gesperrt
Moin,

ich bin gerade in der Stadt mit meinem Huby für die ARD (Tatort) geflogen.
Dafür haben wir eine Genehmigung beantragt.
Die Antwort war das es bis 5kg elektrisch genehmigungsfrei ist.

Gruß
Werner
So ist es ja auch, es kann keine Genehmigung für etwas geben, das sowieso schon genehmigungsfrei ist.

Ich nehme aber doch an, dass der Set beim Dreh für eben diese Dreharbeiten gesichert war, dass alle daran Beteiligten genau wussten, dass du mit deinem Huby da rumfliegst, ferner nehme ich an, dass du genau (mehr oder weniger) nach Drehbuch geflogen bist, dass sich also dein Hubi genau dort befand, wo er laut Drehbuch zu sein hatte ........

Filmaufnahmen kann und darf man doch nicht mit dem privaten Tun eines jeden Einzelnen gleichsetzen.

Nochmal: Dass der genehmigungsfreie Modellflug keiner Genehmigung bedarf, sollte sich doch schon aus dem Namen ableiten lassen, insofern kann ich hier die Verantwortlichen bei der ARD nicht verstehen, dass die dennoch versucht hatten, eine Genehmigung zu bekommen. Dann hätte man ja auch nach einer Genehmigung fürs Fahrradfahren nachsuchen können ..... also wirklich, manchmal muss man sich doch wundern, welchen Bildungsstand manche Leute haben.

Dass jedoch irgendwas grundsätzlich genehmigt ist, heißt nun nicht, dass man das dann auch überall und in jeder Lage machen darf, da gibt es ja noch den § 1 der Luftverkehrsordnung, außerdem der Vorbehalt des Grundstückseigentümers, von dessen Grundstück man seinen Flieger fliegen lassen möchte. Es gibt einige Gemeinden, die haben bereits ein Verbot erlassen, entweder für bestimmte Flächen oder gleich das ganze Gemeindegebiet.

Dann gibt es diverse Lärmschutzvorschriften die einzuhalten sind und die man mit einem FunJet wohl kaum einhalten kann, es sei denn, der Motor wird nicht angestellt.

Schließlich gibt es noch den Universalparagraphen mit der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" oder wie das heißt .........

Davon abgesehen wird niemand was dagegen haben, wenn einige wenige Modellflieger mitten im Stadtgebiet auf dem zentral gelegenen Sportplatz ein paar Slowflyer fliegen lassen, sofern der Grundstückseigentümer das zulässt.


Ich wundere mich, dass man hier über solche Selbstverständlichkeiten lang und breit diskutieren muss, wer käme denn auf die Idee, mitten in einer normalen Stadt über den Köpfen der Passanten Modellflug betreiben zu wollen? Wobei eine Drohne (Quadcopter) auch ein Modellflugzeug ist, sofern sie nach den Sichtflugregeln ferngesteuert wird und nicht etwa autonom fliegt.


Grüße
Udo
 

BOcnc

User
Udo du hast nicht ganz recht.
Fliegen für Filmaufnahmen (kommerziell) sind nicht unbedingt genehmigungsfrei.
 

PW

User gesperrt
Hallo Udo,

ich sage mal nur "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung"; bei beiden Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Unter dem Schutz der öffentlichen Sicherheit versteht man

Als „öffentliche Ordnung“ wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln bezeichnet, welche sowohl für das Verhalten des Einzelnen als auch deren Befolgung in der Öffentlichkeit gelten.Die Aufgabe besteht darin, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Gefahren abzuwehren
Kriminalität zu bekämpfen
Verkehrssicherheit zu gewährleisten

usw. usw.

Besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, dürfen Maßnahmen getroffen werden, welche zur Abwehr dieser Gefahr dienen. Die Arbeit beschränkt sich aber nicht nur darauf, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern, sondern besteht auch darin, einzugreifen, wenn diese offensichtlich bereits eingetreten ist.

Kommunale Verwaltungsbehörden, insbesondere das Ordnungsamt, setzen hingegen diverse Aufgaben zur Abwehr von Gefahren um. Die Arbeit der kommunalen Verwaltungsbehörde liegt somit in der Prävention, das bedeutet, in der Vermeidung von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


Möchte mal sehen, wenn ich mit meinen Elektroheli in der Innenstadt einfach am Straßenrand oder auf dem Markplatz etc. fliege.... Da wird ruck-zuck eingeschritten; egal, ob genehmigungsfrei.....

Gruss

PW
 

udogigahertz

User gesperrt
H
Möchte mal sehen, wenn ich mit meinen Elektroheli in der Innenstadt einfach am Straßenrand oder auf dem Markplatz etc. fliege.... Da wird ruck-zuck eingeschritten; egal, ob genehmigungsfrei.....

Gruss

PW

Ja, so ist es.


Grüße
Udo
 
So ist es ja auch, es kann keine Genehmigung für etwas geben, das sowieso schon genehmigungsfrei ist. .....

....
Davon abgesehen wird niemand was dagegen haben, wenn einige wenige Modellflieger mitten im Stadtgebiet auf dem zentral gelegenen Sportplatz ein paar Slowflyer fliegen lassen, sofern der Grundstückseigentümer das zulässt.

.....

Grüße
Udo

Hat den schon jemand einen Sportplatz-Besitzer gefragt?

Ich kann von meinem eigenen Grundstück in der Stadt starten .

Von Nachbargrundstücken kann es schon verboten sein--> wenn es der Eigentümer nicht will.

Fragt jemand, wenn er von einem Feldweg starten will, die zuständige Komune?

Und eine mündliche Zusage von der Komune, kann im Zweifelsfall auch mal "vergessen" werden

Da sollte am sich mal Gedanken machen.

Gruß Uli
 

udogigahertz

User gesperrt
Hat den schon jemand einen Sportplatz-Besitzer gefragt?


Fragt jemand, wenn er von einem Feldweg starten will, die zuständige Komune?


Da sollte am sich mal Gedanken machen.

Gruß Uli

Warum?

In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist und nicht etwa umgekehrt.

Wenn die Gemeinde also nicht wollte, dass man auf einem leeren Sportplatz oder einem einsamen Feldweg seinen genehmigungsfreien Flieger startet, so müsste diese Gemeinde das explizit verbieten, also etwa durch entsprechende Verbotsschilder ("Betreten des Sportplatzes nur mit Genehmigung der Gemeinde erlaubt", oder "Modellflug verboten") oder durch Mitteilung per Aushang am Rathaus plus Veröffentlichung in den lokalen Zeitungen ("Amtliche Bekanntmachungen").

Darf man öffentlich zugängliche Plätze ohne weiteres Betreten UND ist die Ausübung des Modellfluges dort nicht verboten, so ist es also erlaubt. Natürlich nur im Rahmen des "gesunden Menschenverstandes", der hier aber einigen abhanden gekommen zu sein scheint.


Grüße
Udo
 

micbu

User
So ist es.
Modellflug, solange nicht die Erlaubnis des Grundstückbesitzers ( oder Hausrechtinnehaber ) vorliegt, ist verboten.


Michael
 

MINARE

User
Als Bürger des Freistaat Bayern betreibe ich den genehmigungsfreien Modellflug auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auch OHNE Genehmigung des jeweiligen Grundstückseigentümers!

Das Recht dazu gibt mir der Artikel 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung. Insbesondere aber wird es durch das auf Länderebene geregelte Betretungsrecht ermöglicht, welches das Grundrecht auf Schutz des persönlichen Eigentum für bestimme Fälle einschränkt.

Das Betretungsrecht, in Bayern geregelt im Artikel 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, erlaubt jedem Bürger

- das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde, von allen Teilen der freien Natur (Privatweg, Feld, Flur und Wald)

- zum Naturgenuss und zur Erholung , im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung,

- als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.


Zu den traditionellen Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung gehört selbstverständlich auch der Modellflug.

Die Anwendung des Betretungsrechts zum Zweck des genehmigungsfreien Modellflug wurde mir auf Anfrage vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz schriftlich bestätigt. Ausschlussgründe sind jedoch zu beachten!

Weitere Hinweise zum in Bayern geregelten Betretungsrecht bei Ausübung traditioneller Formen der Freizeitgestaltung gibt es hier: http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/recht.htm

Gruß, Minare
 

micbu

User
Oh interessant, wieder mal die Bayern. Sollte es da noch mehr Erleichterungen, ausser der personenbezogenen Aufstiegsgenehmigung geben?
Welches Recht hat eigentlich Vorrang? LuftVG oder das bayrische Naturschutzgesetz?

Michael
 
Als Bürger des Freistaat Bayern betreibe ich den genehmigungsfreien Modellflug auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auch OHNE Genehmigung des jeweiligen Grundstückseigentümers!

Das Recht dazu gibt mir der Artikel 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung. Insbesondere aber wird es durch das auf Länderebene geregelte Betretungsrecht ermöglicht, welches das Grundrecht auf Schutz des persönlichen Eigentum für bestimme Fälle einschränkt.

Das Betretungsrecht, in Bayern geregelt im Artikel 22 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, erlaubt jedem Bürger

- das grundsätzlich freie Betreten ohne Erlaubnis des Grundstücksberechtigten oder einer Behörde, von allen Teilen der freien Natur (Privatweg, Feld, Flur und Wald)

- zum Naturgenuss und zur Erholung , im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung,

- als Einzelperson, mit Verwandten oder Bekannten oder als Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung.


Zu den traditionellen Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung gehört selbstverständlich auch der Modellflug.

Die Anwendung des Betretungsrechts zum Zweck des genehmigungsfreien Modellflug wurde mir auf Anfrage vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz schriftlich bestätigt. Ausschlussgründe sind jedoch zu beachten!

Weitere Hinweise zum in Bayern geregelten Betretungsrecht bei Ausübung traditioneller Formen der Freizeitgestaltung gibt es hier: http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/recht.htm

Gruß, Minare

Hi ?

Was du hier schreibst ist nicht ganz richtig
Modellflug ist kein tradioneller Sport
Das Betretungsrecht hat mit Modellflug nichts zu tun und gibt dir nicht das Recht, wann du willst das Grundstück zu betreten.

http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_92_modellflugsport_und_umwelt.pdf

unter 2 steht eindeutig das man zum Modellfliegen die Genehmigung des Eigentümers braucht.

Zudem ist da auch geregelt von wann bis wann man das Gelände betreten darf.

Mich würde es mal interessieren wie die Antwort formuliert ist.


Gruß,Herbert
 

MINARE

User
Michael,

Eine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung, so wie sie vom Luftamt Südbayern auf Antrag erteilt wird, ist keine Besonderheit von Bayern, sondern entspricht ganz unmissverständlich den Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO.

In der NfL 76/08 ist auf Seite 12 unter "Hinweise" zu lesen:
Die Aufstiegsgenehmigung wird personenbezogen erteilt.
Von ihr können daher nur Personen Gebrauch machen, die in Abschnitt A Nr. I als Erlaubnisinhaber angegeben sind.
Ist der Erlaubnisinhaber ein Verein, umfasst er die Erlaubnis aller Mitglieder des Vereins. Usw.

Somit ist die personenbezogene Aufstiegserlaubnis eigentlich der Regelfall!

Wenn sich andere Bundesländer nicht an diese Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung halten, ist das deren Problem.

Zum Thema Betretungsrecht, nenne mir bitte den Paragrafen im Luftrecht, der vorgibt, dass bei Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges die Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist.


Gruß, Minare
 

micbu

User
§25LuftVG

Und implizit in §26 des VVG auf welchen sich die Versicher bei Modellflugzeugen berufen.
Siehe dazu auch folgenden Beitrag: http://www.rc-heli.de/board/showpost.php?p=1133931&postcount=473

Die personenbezogene Aufstiegserlaubnis wird ausschliesslich in Bayern vergeben und dort auch nicht überall.
Diese Art der Erlaubnis ist somit die Ausnahme. Das wird sonst nirgenwo in D so gehandhabt.


Michael
 
Michael,

Eine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung, so wie sie vom Luftamt Südbayern auf Antrag erteilt wird, ist keine Besonderheit von Bayern, sondern entspricht ganz unmissverständlich den Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß § 16 LuftVO.

In der NfL 76/08 ist auf Seite 12 unter "Hinweise" zu lesen:
Die Aufstiegsgenehmigung wird personenbezogen erteilt.
Von ihr können daher nur Personen Gebrauch machen, die in Abschnitt A Nr. I als Erlaubnisinhaber angegeben sind.
Ist der Erlaubnisinhaber ein Verein, umfasst er die Erlaubnis aller Mitglieder des Vereins. Usw.

Somit ist die personenbezogene Aufstiegserlaubnis eigentlich der Regelfall!

Wenn sich andere Bundesländer nicht an diese Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung halten, ist das deren Problem.

Zum Thema Betretungsrecht, nenne mir bitte den Paragrafen im Luftrecht, der vorgibt, dass bei Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges die Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich ist.


Gruß, Minare

Hi ?

Nur das Problem mit der Personenbezogener AE ist. die gibt es nur vom Luftamt Süd, ist auch nur in Südbayern gültig.

Luftamt Nordbayern stell keine aus, wie eben der Rest in Deutschland.

Du wirfst Betretungsrecht und Erlaubnisfreier Modellflug in einen Topf, du musst das gesondert betrachten.

http://www.daec.de/fileadmin/user_u...reiche/umwelt/ausbildung/LuN-5_Modellflug.pdf

Lese doch einfach die Verlinkungen die ich dargestellt habe.

Gruß,Herbert
 
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