Modellflug im Wohngebiet erlaubt?

MINARE

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Herbert 1

Auf meine Anfrage wurde mir bestätigt, dass der Modellflug zu den traditionellen Formen der Freizeitgestellt gehört. Mir wurde dabei der Link zu den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums mitgeteilt, wo für alle Formen der traditionellen Freizeitgestaltung und Betretungsrecht Hinweise zu finden sind:
http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/recht.htm

Aus dieser Veröffentlichung geht nun mal für mich eindeutig hervor, dass bei Ausübung des genehmigungsfreien Modellfluges eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers nicht erforderlich ist.

Gruß, Minare
 

micbu

User
Deine Interpretation ist wahrscheinlich falsch! Ein paar Post vorher hast du geschrieben, dass dir das vom Ministerium schriftlich mitgeteilt wurde, nun schreibst du, dass es nur deine Interpretation sei. Die verlinkte Veröffentlichung unterscheidet sich nicht wirklich von dem Text bezüglich Betretungsrecht aus anderen Bundesländern. Flugmodellsport gehört nicht zu den "normalen" Sportarten, da von Modellflugzeugen eine nicht unerhebliche Gefahr ausgeht. Dies ist auch der Grund warum man zum Modellfliegen eine Pflichtversicherung benötigt, zum Skifahren aber nicht. Modellfliegen ist im algemeinen Betretungsrecht, wenn dort nicht explizit erwähnt, nicht abgedeckt. Wurde dir schriftlich vom !zuständigen! Ministerium mitgeteilt, dass Modellflug zur traditionellen Form der Freizeitgestaltung oder Sport gehört?
Nur dann wäre in Bayern die Nutzung von Geländen ohne Einwilligung des Eigentümers erlaubt.

Habe gerade folgendes in deinem Link gelesen:
Wann besteht kein Betretungsrecht?
......
Wenn auf die Belange der Grundstücksberechtigten nicht Rücksicht genommen wird (Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit).
Und somit wären wir wieder beim §26 VVG


Michael
 

micbu

User
@Minare,

hast du dir den Link von Jürgen mal durchgelesen? Das ist eine Info Broschüre von der Behörde.


Im Umkehrschluss bedeutet dies,
dass jeder anderer Modellflug erlaubnisfrei ist, solange eine Zusti
m-
mung des Grundstückseigentümers vorliegt (§ 25 Luftverkehrsgesetz

LuftVG
) und sonstige öffentlich
-
rechtli
che Vorschriften eingehalten werden

Es wird dir klipp und klar mitgeteilt, dass die Erlaubnis des Grundstückseigentümers nötig ist.
Weiter unten in dem Dokument wird klar gestellt, dass:
Dieses Betr
e-
tungsrecht gilt nur für die traditionellen Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem N
a-
turgenuss und der Erholung dienen.

Was ich allerdings nicht gefunden habe ist eine Definition der traditionellen Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung.

Was löblich ist, unter Punkt 3.2 bietet die Behörde die Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Fluggeländen an und die Ausweisung geeigneter Flächen für den Modellflugsport.

Nirgendwo wird eine generelle Erlaubnis erteilt den Modellflug auf öffentlichem oder betretungsberechtigtem Grund auszuüben.
Auch nicht hier im Infoteil über Luftsportgeräte:
http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/flug_recht.htm

Michael
 

PW

User gesperrt
Hallo,

also ein Sportplatz ist eine öffentliche Einrichtung und für einen gewissen Zweck "gewidmet" = zur Ausübung von Sport !

Also darf ich da meine Laufrunden drehen usw. Nun stellt sich die Frage: Ist Modellflug "Sport" ? Zumindest beim DAeC und dem Deutschen Sportbund ist Modellflug als "Sport" anerkannt.

Eine Strasse/ein Weg ist für den öffentlichen Strassenverkehr gewidmet = nicht gewidmet zur Starten und Laden von Flugmodellen !!!



Gruss

PW
 

udogigahertz

User gesperrt
Dann frag mal jemand der sich damit auskennt.
In der Luftfahrt ist das genau anders herum.

Wie meinst du das? Genau andersherum?

Ist der Luftraum denn nicht "frei"? Benötigt man eine behördliche Genehmigung, diesen nutzen zu dürfen?

Oder verwechselst du das mit den verschiedenartigsten Vorschriften der Pilotenscheine/Befähigungsnachweise/Gesundheitszeugnisse ohne die man bestimmte Flugzeugtypen/Luftfahrtgeräte nicht fliegen/führen darf? Oder meinst du damit die umfassenden Regularien, die man zu erfüllen hat, wenn man ein manntragendes Flugzeug in die Luft bringen will? Oder meinst du damit die verschiedenen Kontrollzonen/Flughöhen/Flugflächenkontrollen in die man nur einfliegen darf, wenn man gewisse Vorschriften einhält?

Solcherart einschränkende Vorschriften gibt es doch auch im allgemeinen Straßenverkehrswesen wie wir alle wissen, man benötigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges einen Führerschein, für dessen Erwerb man eine Augenuntersuchung vornehmen lassen muss, man hat sich an gewisse Regeln zu halten, muss an einer roten Ampel stoppen, wird so in seinem Tun eingeschränkt ...... alles für die Verkehrssicherheit.
Dennoch darf ein jeder, der das möchte, unsere Straßen und Wege benutzen, ebenso verhält es sich mit dem Luftraum.

Was an der Nutzung des Luftraums ist jetzt "genau andersrum"?


Was meinst du?


Grüße
Udo
 
Hallo,

also ein Sportplatz ist eine öffentliche Einrichtung und für einen gewissen Zweck "gewidmet" = zur Ausübung von Sport !

Also darf ich da meine Laufrunden drehen usw. Nun stellt sich die Frage: Ist Modellflug "Sport" ? Zumindest beim DAeC und dem Deutschen Sportbund ist Modellflug als "Sport" anerkannt.

Eine Strasse/ein Weg ist für den öffentlichen Strassenverkehr gewidmet = nicht gewidmet zur Starten und Laden von Flugmodellen !!!



Gruss

PW

Hi Peter
Es geht nicht um den Sport allgemein, sondern um tradionellen Sport.


Gruß,Herbert:)
 
Hi Peter
[...]sondern um tradionellen Sport.

Hi Herbert,

und was ist "traditioneller Sport"? Leichtathletik und Fussball? Wäre mal interessant zu wissen wo das anfängt und wo es aufhört.

Grüße
Markus

Edit: bei Frau Google werden sogar Golf und Tennis als traditionelle Sportarten bezeichnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Herbert,

und was ist "traditioneller Sport"? Leichtathletik und Fussball? Wäre mal interessant zu wissen wo das anfängt und wo es aufhört.

Grüße
Markus

Edit: bei Frau Google werden sogar Golf und Tennis als traditionelle Sportarten bezeichnet.

Hi Markus
das ist ja das Problem, man findet keine klare Aussage. Bin auch am Suchen.;);)

Gruß,Herbert
 
Hi Markus
das ist ja das Problem, man findet keine klare Aussage. Bin auch am Suchen.;);)

Gruß,Herbert


Darüber wird man auch nichts finden, denn:
Den Begriff "traditioneller Sport" verwendet nur das Bay. StMUV hinsichtlich seiner "eigenen" Interpretation des Art 29 Bay. NatSchG. Weder das Bayerische Naturschutzgesetz noch das Bundesnaturschutzgesetz verwendet den Begriff "traditioneller Sport".
Vielmehr heißt es im im Art. 29 BayNatSchG: "Zum Betreten im Sinn dieses Teils gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur."
Das nur zur Info
Ich denke auch, dass sich in der Praxis die Frage nach dem "Betretungsrecht" und "Einwilligung des Grundstückseigentümers" eher weniger stellt, sondern eher die Frage nach der Einhaltung der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (wie bereits von PW geschrieben). Das wird wohl vom Einzelfall abhängig sein.
 

PW

User gesperrt
Hallo Jürgen,

Modellflug wird über den DAeC als "Sport" anerkannt (Anschluss beim Deutschen Sportbund).Nicht umsonst waren etliche Modellflieger in der Sportkompanie der Bundeswehr (zusammen mit anderen bekannten Sportlern wie Tennisspieler, Fussballer, Handballer, Ruderer usw.). In der Sportkompanie der Bundeswehr kommt man als Modellflieger nur über den DAeC, wenn der mal gewissen DAeC/FAI Erfolge erreicht hat;weil eben nur beim DAeC als Modellflug als Sport anerkannt (wegen der FAI etc.)

Beispiel:

als Deutscher Meister DMFV etc. komme ich nicht in die Sportkompanie; weil eben DMFV nicht FAI mäßig anerkannt. Stand heute !


Mal zum Thema:

Also auf einem Sportplatz wird man nicht Löcher buddeln und Sandbänke anlegen dürfen, um Golf zu spielen (oder Tenninsnetze aufbauen dürfen, um Tennis zu spielen).....


Gruss

PW
 
Mal zum Thema:

Also auf einem Sportplatz wird man nicht Löcher buddeln und Sandbänke anlegen dürfen, um Golf zu spielen (oder Tenninsnetze aufbauen dürfen, um Tennis zu spielen).....


Gruss

PW

Schon probiert? ;)

Nee, ist schon klar, es geht ja auch nicht darum sondern um die Frage was "traditionelle Sportarten" sind.

Grüße
Markus
 

micbu

User
Das ist aber nur ein Teil der Frage! Selbst wenn Modellflug in den traditionellen Sportarten eingeschlossen wäre, so gibt es immer noch §25LuftVG welches die Einwilligung des Eigentümers fordert. Bei öffentlichen Plätzen wäre dies dann ganz klar die Gemeinde. Was aber ist mit den privaten Geländen? Kann hier die Behörde welche das Betretungsrecht regelt den §25 aushebeln und dem Modellflieger, anstelle des Eigentümers, die Erlaubnis gewähren Modellflug zu betreiben?

Michael
 
Das ist aber nur ein Teil der Frage! Selbst wenn Modellflug in den traditionellen Sportarten eingeschlossen wäre, so gibt es immer noch §25LuftVG welches die Einwilligung des Eigentümers fordert. Bei öffentlichen Plätzen wäre dies dann ganz klar die Gemeinde. Was aber ist mit den privaten Geländen? Kann hier die Behörde welche das Betretungsrecht regelt den §25 aushebeln und dem Modellflieger, anstelle des Eigentümers, die Erlaubnis gewähren Modellflug zu betreiben?

Michael

Hi Michael
Soweit sind wir noch nicht.
Das Betretungsrecht sagt nur aus das ich zu den gegeben Zeiten die Wiese oder den Acker betreten darf, aber auch nur wenn ich keinen Schaden hinterlasse.
Das ist nur dann gültig solange ich als Eigentümer keine Schilder ,die das Betreten verbieten aufstelle oder eine Einzäunung mache.
Das Betretungsrecht ist ja schon durch die Landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt.
Ab der Bestellung bis zur Ernte kein Betretungsrecht. Also Frühjahr bis zum Herbst
Wiese wenn das Gras eine sichtbare Höhe hat ,die ich beim Betreten zertrampeln würde und damit die Ernte zerstört.
Das Betretungsrecht ist Länderrecht, das regelt keine Behörte wie sie möchte.

Normtitel: Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG)*
Siebter Abschnitt Erholung in Natur und Landschaft
§ 49
Recht auf Erholung
(1) Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.

(2) Das Recht auf Erholung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Interessen der Allgemeinheit und in den Rechten Dritter. Bei der Ausübung des Rechts auf Erholung ist jedermann verpflichtet, pfleglich mit Natur und Landschaft umzugehen und Rücksicht insbesondere auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie anderer Erholungssuchender zu nehmen.

(3) Die Ausübung des Rechts auf Erholung erfolgt auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten nicht begründet.

http://www.naturschutzrecht-online....ung/4-inhalt-und-grenzen-des-betretungsrechts

Gruß,Herbert
 

udogigahertz

User gesperrt
Es ging lediglich um die Frage was "traditioneller Sport" ist - nicht um irgendwelche Anerkennungen.

:) Jürgen

Traditioneller Sport ist regional sehr unterschiedlich zu bewerten, so kann ich mir gut vorstellen, dass in Bayern die Sportarten Fingerhakeln, Eisstockschießen oder Fensterln als traditionell gelten, in Friesland dagegen wohl das Boßeln oder das Klotstockspringen (http://de.wikipedia.org/wiki/Klotstockspringen).

Aber ...... wofür wäre die Beantwortung dieser Frage in diesem Thread jetzt eigentlich wichtig?

Grüße
Udo
 
Hi

Kollege Minare hat sich scheinbar zurück gezogen.
Ich warte immer noch auf die Genehmigung der Bayerischen Staatsregierung (Umwelt )

Die Anwendung des Betretungsrechts zum Zweck des genehmigungsfreien Modellflug wurde mir auf Anfrage vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz schriftlich bestätigt. Ausschlussgründe sind jedoch zu beachten!


Gruß,Herbert:):)
 
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