Mal was anderes: Projekt Neubau Einfamilienhaus: welche Heizung ?

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

ich bekomme eie PV Anlage mit 30 Modulen und 9,9kwp aufs Dach, die Wechselrichterei etc. kommt von Solaredge, mein Installataur bevorzugt die wegen der einfachen Installlation und gutem Management bei Abschattungen, was bei mir aber gar keine Rolle spielt. Die haben gerade eine neue Serie mit integriertem Batteriemanagment angekündigt, Auslieferung soll im Februar beginnen. Der Aufpreis zum Modell ohne Batteriemanagement wird nach erster Auskunft bei rund 600 € liegen. Click

Da passen Batterien mit 48V ran, derzeit sind die von LG Chem und BYD freigegeben. Ohne Waschmaschine und Trocknerbetrieb reichen uns 5kwh durch die Nacht (einfach mal eine Woche lang abends und morgens den Zähler ablesen, dann weiß man grob wie es bei einem läuft.. Die Batterei von LG Resu mit 6,5 kwh (5 kwh sicher nutzbar) kostet derzeit rund 3.500 €, die mit 10kwh rund 4.600 €. Da im Winter wenig vom Dach kommt, lohnen sich bei 9,9kwp höhere Kapazitäten nicht, wobei sich Batteriespeicher aktuell sowieso nicht lohnen. Da müsste der Strompreis schon Richtung 35 Cent oder höher steigen.

E3DC ist eine feine, aber auch teuere Lösung. Da ist die Möglichkeit der Netzentkopplung und somit Notstromfunktion sehr gut gelöst.

Hans
 

Robinhood

Vereinsmitglied
ich bekomme eie PV Anlage mit 30 Modulen und 9,9kwp aufs Dach

Ich auch demnächst...

wobei sich Batteriespeicher aktuell sowieso nicht lohnen

Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich habe einen 11kWh Batteriespeicher der Firma Sonnen und die dazugehörige "Sonnenflat" bestellt. Eine Amortisation je nach Eigenverbrauch ist nach 10 Jahren realistisch.

Da müsste der Strompreis schon Richtung 35 Cent oder höher steigen.

Passiert schon noch...
 

Relaxr

User
-Voll unterkellert
-8,5m x 15m Holzständerbauweise
-2 Erwachsene 3 Kinder

Merci - nicht unähnlich zu unseren Konditionen. Ich werde das auch mal weiter beobachten. 5 kwh die Ecke sollten auch uns helfen, wenn die Sonne ballert geht ja Waschen/Spülen praktisch direkt. Klar, man muss die grossen Verbraucher dann Tags laufen lassen. Der Speicher kommt dann abends/nachts dran.
 
Eisspeicher heißt das Ding. Um die Temperatur von 1000 Liter Wasser um 1° zu erhöhen, sind ca. 1 kW/h Wärme erforderlich. Beim Eisspeicher werden beim Wechsel des Aggregatzustandes von fest auf flüssig ca. 80kW/h pro qm Wasser frei (und umgekehrt).

Schöne Grüße
Andreas

Bei mir wird die Cola kalt, wenn ich Eis rein werfe.

Sigi
 

UweHD

User
...Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich habe einen 11kWh Batteriespeicher der Firma Sonnen und die dazugehörige "Sonnenflat" bestellt. Eine Amortisation je nach Eigenverbrauch ist nach 10 Jahren realistisch...
Die Berechnung würde ich gerne mal im Detail sehen, speziell die steuerliche Behandlung.
Was einem die Solateure gerne verschweigen, ist die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs, der bei einem Grenzsteuersatz von 42%+Soli schon schnell mal bis zu 12 Cent Steuer pro selbstproduzierte kWh betragen kann. Sofern du beim Kauf der Anlage die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückbekommen möchtest, bist du automatisch in der Umsatzsteuerpflicht mit regelmäßig vermuteter Gewinnerzielungsabsicht.
Diese Aspekte werden leider gerne "vergessen", spielen aber gerade bei Batteriepufferlösungen zur Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils eine erhebliche Rolle.

Auch sollte nicht vergessen werden, dass die Kosten für die Batterie nicht erfolgswirksam abgeschrieben werden dürfen, das FA lehnte das - zumindest in der Vergangenheit - regelmässig ab!

Die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs war in meinem Fall der Hauptgrund, mich gegen eine PV-Anlage zu entscheiden. Wenn ich für jede selbst verbrauchte kWh 12 Cent an das Finanzamt zahlen muss, nachdem ich den Strom bereits auf eigene Kosten(!) produziert habe, dann wird die Rechnung ziemlich ernüchternd.
Sinn macht das dann erst wieder ohne Einspeisung und/oder ohne die Annahme der Gewinnerzielungsabsicht seitens des FA. Ich bin gespannt, ob man das mittlerweile durchbekommt.

Etwas Hintergrund dazu hier:
https://sonnen.de/blog/eigenverbrau...iche-behandlung-einer-photovoltaikanlage-mit/
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Uwe und Robinhood,

da ich das mit dem Steuerkram beruflich mache, kenne ich mich da ein bisschen aus ;) und habe es für mich selbst durchgerechnet.

Batterie:
Ist sehr ärgerlich, da das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Bin gespannt, wann es dazu ein Musterverfahren bis zum BFH schafft.
Dann muss man die ertrag-/einkommensteuerliche Behandlung von der Umsatzsteuerlichen Behandlung unterscheiden.

Mal sehen, vielleicht mache ich mal eine Beispielsrechnung für Euch mit den Regelungen von BaWü und Bayern für den Fall dass PV-Anlage und Speicherbatterie zusammen angeschafft werden die kenne ich, habe aber in Fortbildungen dazu gehört, dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:

UweHD

User
...Mal sehen, vielleicht mache ich mal eine Beispielsrechnung für Euch mit den Regelungen von BaWü und Bayern, die kenne ich, habe aber in Fortbildungen dazu gehört, dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird...
Hans, eine Beispielrechnung wäre super! Bei mir ist es schon eine Weile her, dass ich der Wirtschaftsprüfung den Rücken gekehrt habe. Kann gut sein, dass meine Berechnung da den einen oder anderen Bug hatte.

Ich ging davon aus, dass man bis dato den Eigenverbrauch grundsätzlich ertragsbesteuern muss, sofern man Vorsteuerabzug wählt. Zumindnest hatte ich gehört, dass das FA dann prinzipiell von Gewinnerzielungsabsicht ausgeht, und so wird es auch bei den PV-Anlagen im Bekanntenkreis gehandhabt. Hat sich das geändert?
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo Uwe und Robinhood,

da ich das mit dem Steuerkram beruflich mache, kenne ich mich da ein bisschen aus ;) und habe es für mich selbst durchgerechnet.

Das wäre supergut, Hans! :cool:

Batterie:
Ist sehr ärgerlich, da das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Bin gespannt, wann es dazu ein Musterverfahren bis zum BFH schafft.
Dann muss man die ertrag-/einkommensteuerliche Behandlung von der Umsatzsteuerlichen Behandlung unterscheiden.

Mal sehen, vielleicht mache ich mal eine Beispielsrechnung für Euch mit den Regelungen von BaWü und Bayern für den Fall dass PV-Anlage und Speicherbatterie zusammen angeschafft werden die kenne ich, habe aber in Fortbildungen dazu gehört, dass es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.

Nach allen Informationen, die wir bis jetzt von schon existierenden Betreibern/Referenzen bekommen haben, ist das einkommensteuerlich kein Thema, hier greift die "Liebhaberei" ohne Gewinnerzielungsabsicht. Selbst in Bayern wird das von Finanzamt zu FA wohl unterschiedlich gehändelt, jedocjh sei unseres sei recht "vernünftig". Aber das Thema ist sehr komplex und sehr spezifisch je nach persönlicher Sachlage.
 

UweHD

User
Nein, das geht trotzdem.
Stimmt, in Bezug auf die USt ist allein die Einnahmeerzielungsabsicht relevant, das hatte ich vergessen.

Bedeutet aber im Umkehrschluss, dass man auf jeden Fall Einspeisen muß (was man ja i.d.R. auch will). Eine reine Insellösung (ohne Einspeisevergütung) wäre ja ohne Einnahmeerzielungsabsicht.
Oder denke ich da falsch?
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Meine primäre Absicht ist ja gerade durch den Kauf der Batterie der hohe Eigenverbrauchsanteil. Eine Gewinnerzielungsabsicht - begründet durch eine hohe Einspeisung - besteht nicht. Klar wird Überschuß eingespeist, aber als "Abfallprodukt". Das ist dann ein Ermessensspielraum, den man mit dem FA klären muß.

Aber ich glaube, wir driften hier in diesem Thread etwas zu sehr ins Detail ab...
 
trotzdem sind diese betrachtungen durchaus sehr interessant und informativ!
 

Ost

User
Moin,
angeregt durch diesen Thread habe ich den "Fehler" begangen, mich für eine Vissmann Brennstoffzellenheizung zu interessieren.
Ich hätte heute einen Beratungstermin gehabt und musste den absagen,
jetzt ist er auf den 27.1. angesetzt.

Ich will einfach einmal wissen wie sowas aussieht, was es kostet und wieviel es vom Staat geben soll.

Der Berater hat was von 35000.-€ gefaselt und 17000.-€ vom Staat.
Werde dann berichten.....
 

aue

User
Moin Ost,

nicht alles, was technisch möglich und innovativ ist, ist auch sinnvoll. Die Brennstoffzellenheizung (BZH) läuft mit GAS, also einem fossilem Brennstoff. Du brauchst eine Zusatzheizung (für kalte Tage), die BZH deckt nur die Grundversorgung. Es wird Wärme und Strom erzeugt. Da du beides nicht gleichzeitig in gleichem Maße benötigst, werden Puffer installiert (Wärmespeicher und Akku).
Du hast also ein hochinnovatives System, das trotzdem noch eine zusätzliche konventionelle Wärmequelle (Feuer) benötigt und auch nicht klimaneutral laufen kann. Und es ist nicht nur in der Anschaffung sehr teuer (einen Preis hast du schon genannt), sondern auch im Unterhalt. Du musst von bestimmt 500,- Euronen Wartungskosten pro Jahr ausgehen. Besser schließt man gleich einen Wartungsvertrag ab, weil auch (teure) Teile der Brennstoffzelle kaputt gehen können und ersetzt werden müssen.

Eine Beratung ist sicherlich interessant, aber am Besten bereitest du dich darauf vor, damit die auch die richtigen Fragen stellen kannst.

Schöne Grüße
Andreas
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Sorry, Hautptarbeitszeit geht bei mir bis Ende Februar. Deshalb mal vorweg etwas Theorie zur Einführung und später Beispiele.

Ertragssteuer und Umsatzsteuer, da hat mein Umsatzsteuerdozent in der Vorbereitung aufs Steuerberaterexamen dazu gesagt: Wenn Sie Umsatzsteuer verstehen wollen, müssen sie alles was Sie über Ertragsteuern wissen, vergessen. Und das ist seither nicht anders geworden. Schon gleiche Begriffe werden anders ausgelegt, wer z.B. eine Privatwohnung vermietet ist ertragsteuerlich kein Unternehmer, umsatzsteuerlich aber sehr wohl.

Liebhaberei und Überschußerzielungabsicht sind rein ertragsteuerliche Probleme. Es gibt Bundesländer, dies das so beurteilen, wenn eine Speicherbatterie ins Spiel kommt. Meines Wissens aber nur in Bezug auf die Speicherbatterie.
Ohne Einsatz eines Batteriesspechers erzielt eine PV-Anlage in der Regel über ihre Laufzeit Überschüße und damit sollte das kein Thema sein.

Bei der Umsatzsteuer reicht für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft die Absicht wiederholt Umsätze zu erzielen. Wer nur eine PV Anlage bis 9,9kwp betreibt, erzielt aber weniger als 22.000 € Umsatz im Kalenderjahr und ist daher umsatzsteuerlich Kleinunternehmer (§19 UStG Absatz 1) und muss keien Umsatszetuer abführne, kann im gegenzug auch keien Vorsteuer holen. Er kann aber nach § 19 Absatz 2 UStG zur Regelbesteuerung optieren, also sich wie eien "großer" Unternehmer behandlen lassen. Wählter diese Option, ist er daran 5 Jahre gebunden. Ind er Rgele ist es optimal, bbei der Anschaffung der PV Analge zu optieren und sich die Vorsteuer aus der Anschaffung vom Finazamt erstatten zu lassen. Dann muss man im Gegenzug die nächsten 5 Jahre für die Einspeisevergütung und den eigenverbrauchten Strom Umsatzsteuer an das Finazamt abführen. Für die Einspeisevergütung mach das nichts, dann die Umsatzsteuer bekommt man vom Netzbetreiber zustätzlich erstattet, wenn man nicht optiert bekommt man nur den Nettobetrag, die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung ist also nur ein durchlaufender Posten.

Beispiel:
Die PV Anlage kostet 10.000 € netto + 1.900 € USt, ich muss alos an den Installatuer 11.900 € zahlen. Optiere ich nihct zur Regelbesteuerung und bekomme ich die 1.900 € nicht erstattet, der Netzbeterieber zahlt mir 10 Cent/wkH netto. Die Abschreibung der PV-Anlage beträgt 11.900 € / 20 Jahre = 595 €/Jahr und kann als Werbungskosten bei der Ertragsteuer abgezogen werden.

Optiere ich dagegen zur Umsatzsteuer bekomme ich die 1.900 € vom Finanzamt erstattet, die Abschreibung beträgt dann 10.000 € / 20 Jahre = 500 €/Jahr und damit über die 20 Jahre 1.900 € weniger, ich zahle also 1.900€* mein Grenzsteuersatz mehr Einkommensteuer. Bei 45% durchgängig also rund 850 €.
Der Netzbetreiber zahlt mir für die Einspeisung 10 Cent/kwh + 1,9 Cent USt, die muss ich aber an das Finanzamt weiterleiten, es bleibt wie ohne Option bei 10 Cent/kwh an Nettoeinnahmen.
Dann muss ich aber auch meien Eigenverbrauch versteuern. Angenommen ich verbrauche 2.000 kwh selber, dann recnte das Finazam 2.000kwh * Vergleichspreis Netto am Ort von 0,20 €/kwh = 400 € * 19% = 76 €. Die muss ich jedes JAhr and as Finazamt zusätzlich überweisen. NAch Abkauf der % AJhre Bindung kann ich die Option rückgngig amchen und ann fällt das weg, d.h. ich zahel 5*76 € = 580 e an daas Finazamt:
Erstattung 1.900 € - 580 € USt auf Eigenverbauch - 850 € mehr an Einkommensteuer = 470 € an Überschuß, die mir bei der Option verblieben. Dafür muss ich 5-6 Jahre lang Umsatzssteuererklärungen machen oder machen lassen , zahlen, darf die Rücknahemd er Option nicht vergessen...habe also Mehraufwand.

Zum Batteriespeicher:
BaWü (und Bayern) vertritt die Ansicht, dass bei einer Installation zusammen mit der PV-Anlage es sich um eine einheitliche Anlage und damit ein Wirtschaftsgut handelt, da die Batterie für sich alleine nicht nutzungsfähig ist. Damit kann ich sie umsatzsteuerlich zu 100% meinen Unternehmensvermögen zuordnen. Wird der Batteriespeicher dagegen nachträglich angeschafft sei es dagegen keine einheltiiche Anlage und damit zwei Wirtschaftsgüter, das Wirtschaftsgut Batteriespeicher diene nur dem privaten Verbrauch und könne damit da 100% für private Zwecke dienend nicht dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden.
Andere Bundesländer vertreten eben die Ansicht, es handele sich immer um zwei Wirtschaftsgüter.
Die Ansicht, es handele sich immer um ein Wirtschaftsgut, auch ein nachträglich installierter Batteriespeicher sei nur eine Erweiterung des bisherigen Wirtschaftsguts PV-Anlage, da der Batteriespeicher ja nicht allein genutzt werden kann, vertritt kein Bundesland, wäre aber auch eine Möglichkeit.

Wie gesagt wird das bestimmt irgendwann beim Bundesfinanzhof entschieden werden. Bis dahin haben wir unterschiedliche Auslegungen und Verwaltungsanweisungen je nach Bundesland und wenn man die nicht akzpetiert muss man selbst klagen (wobei es nicht um große Beträge geht, ist also was für Prinzipienverfechter, lohnt sich bei den Summen um die es geht nicht wirklich). Da es für jede Ansicht eine Begründung gibt, vermag ich keine Abschätzung abgeben, wie der BFH entscheiden würde. Wenn ich das E3/DC System ansehe , wo alles integriert ist, würde ich sagen es ist ein Wirtschaftsgut. Wenn ich die Batterie komplett mit autarkem Lademanagment (Tesla) dranhänge zwei, und wenn ich die Lösungen von Solaredge mit intergriertem Wechselrichter und Ladegerät ansehe tendiere ich zur BaWü Ansicht. Aber ich bin ja auch Ingenieur und reine Juristen denken da nicht unbedingt wie ich.

Damit hoffe versteht ihr das Problem mit dem Batteriespeicher und die späteren Beispiele sind besser nachvollziehbar für Euch.

Hans
 
Hallo,

Für alle die bauen oder eine bestehende Immobilie sanieren möchten gibts gute Neuigkeiten: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Konditionen ihrer Förderprogramme stark verbessert!


Sanierung Bestandsimmobilie:


Die Förderungen von Einzelmaßnahmen haben sich von 7,5% in der Kreditvariante und von 10% in der Zuschußvariante auf jeweils 20% erhöht.

Wird bei der Sanierung ein Effizienzhaus erreicht gibts je nach Level (KFW115-KfW55) 25% -40% Zuschuß

In der Kreditvariante wird der Zinssatz mit -0,05 % bei Einzelmaßnahmen und -0,75% bei Effizienzhäusern angesetzt.

Solitäre Öl- und Gasbrennwertgeräte werden nicht mehr gefördert.

Das Heizungs- und Lüftungspaket fällt weg.



Kauf oder bauen einer neuen Immobilie


15% - 25% Zuschuß (KFW45 -KfW40 Plus)
 
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