Jumper T16 Pro Hall mit 4in1 - Legal in EU oder eben nicht?

Walter24

User gesperrt
Hy,

Jumper T16 ist ein Clone der X10, von ehemaligen Entwicklern von Frsky entworfen
https://www.jumper-rc.com/
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Ich habe eine Jumper T16 V1, also noch ohne internes HF-Modul.
Im externen HF-Modul schacht kann ich ein 4in1 Hf-Modul stecken.

oder ein original Frsky XJT-Modul
oder ein original Hottmodul
oder ein angepasstes Futabamodul, wg Steckerleiste
oder ein original Jeti-Modul
oder ein angepasstes DSMX-Module (aus einer Spektrum-Funke ausgebaut)
usw.
Damit sollte dann der CE und Konformität genüge getan sein.

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Umrüstung auf T16 V2 heist: (hat nichts mit Knüppelmode Mode 1 Mode 2 zu tun.)
Hallgimbals statt Potis
Internes Ladegerät an der USB, 2 LiIon
Haltgriff umklappbar

Internes und externes 4in1 HF-Modul mit aktueller Software
Leistung umschaltbar Low Power bzw MU10%, 100mW
ACCST D16 Frsky-LBT sobald Frskx V2.01x raus ist,
(wird aber nie ACCESS bekommen, da Frsky hier anderen geschützten STM32 Prozessor einsetzt (CC2650))
Feintunning der Frequenzen beim Binden für maximale Reichweite.
https://github.com/pascallanger/DIY-Multiprotocol-TX-Module
https://downloads.multi-module.org/

Das aktuelle 4in1 müsste man dann noch prüfen/vermessen lassen,
Das könnte man bei DD8ED und seinem Prüflabor machen lassen, um eine allgemeine CE und Konformität zu erhalten.
Dabei geht es ja nur um HF-Leistungen nach EN 300328 V1.9.1 oder V2.1.1 oder so,
aber nicht um die Dateninhalte und Übertragungsdaten/Protokolle.
d.h der EN300328 ist es völlig egal welche Daten gesendet werden, Hauptsache konform und adaptiv oder MU10%....

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Radiomaster TX16S ist der nächste Cone der X10, auch von ehemaligen Frsky Entwicklern entworfen.
wie Jumper T16 T16S mit internem 4in1 HF-Modul
https://www.radiomasterrc.com/tx16s
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X10, Jumper T16 , Radiomaster TX16S laufen in der Bedienoberfläche mit openTx ab V2.3.5
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LBT darf auf einen als belegt erkannten Kanal, auf diesem Kanal mit MU10% senden!
Das sind meist ca 25-27mW (3ms Senden bei 9ms Zyklus) statt 100mW
Das ist aber nichts anderes als ein kastriertes FCC, das will man nur nicht hören.

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Cabona

User
Was will Frsky mit einen Bluetooth Chip (CC2560)? Ich denk mal da ist ein Zahlendreher, CC2650 haut da eher hin.
Ist ein Multiprotokoll-Chip und kann Verschlüsseln.
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
H
Das aktuelle 4in1 müsste man dann noch prüfen/vermessen lassen,
Das könnte man bei DD8ED und seinem Prüflabor machen lassen, um eine allgemeine CE und Konformität zu erhalten.
Und wer sollte das bezahlen ?
Da müssten alle vier Transceiver Chips mit der dazugehörigen SW geprüft werden, dass sind wohl ein paar 100 Protokolle.
Davon machen gerade mal zwei LBT, FrSKyX und Hott, die anderen machen FCC. Und was ist mit DSM2 ?
Nur durch absenken der Sendeleistung erhält man ja nicht automatisch MU.
Wobei zu klären wäre ob das nach EU Normen überhaupt zulässig ist. Die HF SW kann jederzeit ergänzt und verändert werden.
Ich denke das ist und bleibt ein totgeborenes Kind.
 

gruni

User
Und wer sollte das bezahlen ?
Da müssten alle vier Transceiver Chips mit der dazugehörigen SW geprüft werden, dass sind wohl ein paar 100 Protokolle.
Davon machen gerade mal zwei LBT, FrSKyX und Hott, die anderen machen FCC. Und was ist mit DSM2 ?
Nur durch absenken der Sendeleistung erhält man ja nicht automatisch MU.
Wobei zu klären wäre ob das nach EU Normen überhaupt zulässig ist. Die HF SW kann jederzeit ergänzt und verändert werden.
Ich denke das ist und bleibt ein totgeborenes Kind.

Hallo Wolfgang,

HF-FW konnte/kann man bei Jeti auch updaten.....

und jetzt?

Grüsse Gruni
 

gruni

User
geht ja schon mit auf dem Gehweg parken los.

Das war früher so, ist jetzt so und wird so bleiben.

Ach so, hier noch einer:
"Dunst für Greta",
Mittelfinger hoch für Greta,
Mein Betrag für Greta,

Das alles direkt über/neben dem Auspuff.

Übrigens am/vor dem Kindergarten, der Grundschule, der Berufsschule, Modelflugplatz,

und:

Direkt IN der Fahrgasse für den Rettungswagenzug auf der A3 vor Aschaffenburg am Montag, 2.3.2020

Foto konnte ich aus bekannten Gründen nicht machen.

Nur mal so wegen dem "am A....h vorbei".

Grüsse Gruni (musste mal sein)

OK, vielleicht besser im Cafe Klatsch
 

onki

User
HF-FW konnte/kann man bei Jeti auch updaten.....

Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass der Hersteller dafür Sorge tragen muss, das keine unerlaubte Firmware aufgespielt werden kann.
Und das ist u.a. bei Jeti der Fall.

Du kannst gerne mal versuchen einen Jeti-Empfänger aus CZ mit deutscher Firmware zu versehen oder einen deutschen mit einer US-Firmware.
Man kann auch keine alte Firmware (vor 3.06 also vor LBT) z.B. auf einen R8 flashen, der aktuell eine 3.24 (LBT-Version) drauf hat.

Darum geht es in der Forderung und nicht, dass man Firmware nicht updaten kann.

Und hier voreilig die Käufer als eine Art "Verbrecher" darzustellen halte ich für falsch. Die Händler haben die Dollarzeichen in den Augen stehen und müssen als diejenigen, die solche Sender inverkehrbringen zur Rechenschaft gezogen werden. Entweder weil keine oder eine falsche KE bereitgestellt wird.
Anders sieht das nur bei denen aus, die im Ausland beziehen.
Die Anzahl der potentiellen Käufer, die tatsächlich feststellen können, dass die angebotenen Dokumente falsch oder unzureichend sind, ist doch sehr überschaubar und nicht jeder schaut hier rein.

Gruß
Onki
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
HF-FW konnte/kann man bei Jeti auch updaten.....
und jetzt?
Hallo Gruni,
Onki hat deine Frage ja schon beantwortet.

Nur zur Ergänzung, für die SW in dem MPM übernimmt keiner die Verantwortung, dass wird dort extra betont:

" Multiprotocol is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE."

Das bedeutet, wenn dein Modell, wegen einem Fehler in der SW, einen schwerwiegenden Schaden verursacht,
dann wird dir keine Versicherung der Welt helfen.
Du haftest ganz allein.

Der Entwickler schreibt dazu:

"I know nothing about the certification process but I can't see how the multi module can be certified for all protocols. IMHO, if you are looking for a certified product you should go directly to the original product.Therefore I can only say to people to not fly with Multi unless they are ready for the consequences.
Pascal"
 
Zuletzt bearbeitet:

gruni

User
Hallo Wolfgang,

deshalb verwende Ich das Modul NUR in der Halle mit kleinen Quads und draussen NUR auf meinem Grundstück ebenfalls nur mit kleinen Quads.
Ich würde auch nicht die Jumper für draussen empfehlen.

Wenn ich mir aber ansehe, wie de T16 in Amiland propagiert wird, bin ich schon erstaunt, dass es bei den strengen Bestimmungen der FCC bisher meines Wissens nach noch nicht zu Gerichtsverfahren wegen Betrug am Kunden gekommen ist.
VW muss zahlen, teilweise sogar die Autos zurücknehmen, und dann die Jumper T16 "... is my daily driver...". Irgend was stimmt da nicht.
Und in Amiland werden die Anlagen draussen verwendet, da bin ich mir sicher. Und keiner beschwert sich? Oder strengt ein Verfahren an bei dem er bestimmt gewinnt. Ein gefundenes Fressen für Anwälte.

Warum schreiben unsere doch so auf "Hände weg von unserem Hobby"-Verbände nix dazu? Drohender Werbekundenverlust wird es nicht sein.

Machen nur wir und die User der Konkurrenzprodukte sich nen Kopf?

Da liegt offensichtlich einiges im Argen.

Grüsse Gruni
 
Warum schreiben unsere doch so auf "Hände weg von unserem Hobby"-Verbände nix dazu? Drohender Werbekundenverlust wird es nicht sein.

Machen nur wir und die User der Konkurrenzprodukte sich nen Kopf?

Da liegt offensichtlich einiges im Argen.

Grüsse Gruni

Ja, das ist korrekt.. Es werden unzählige Gesetze und Verordnungen erlassen aber im Grunde genommen ist das alles für die Katz, weil es nicht ausreichend Personal gibt, diese zu kontrollieren.
Die Verbände sind mit dem Thema überfordert und der normale Händler sowieso...Beschäftige Dich nur mal mit den Themen CE, Red, Reach und wie sie nicht alle heißen...Dann hast Du bis an Dein Lebensende genug Lesestoff.
Da blicken nur noch so Leute wie Frank(DD8ED) durch und hier wahrscheinlich auch nur in Teilbereichen.

Dem normalen Kunden kann es nicht zugemutet werden, hier auch nur ansatzweise durchzublicken.
Der kann und muss sich darauf verlassen, dass der Händler diese Hausaufgaben gemacht hat (und damit natürlich auch überfordert ist).
Und der Händler muss sich auf den Inverkehrbringer verlassen, dass der halbwegs weiß, was er tut.

Aber es kann nicht das Problem des Verbrauchers sein...es sei denn, er fummelt an der Anlage herum und flasht sich Firmware, die nicht für die Region vorgesehen ist.
 

S_a_S

User
, dass es bei den strengen Bestimmungen der FCC bisher meines Wissens nach noch nicht zu Gerichtsverfahren wegen Betrug am Kunden gekommen ist.
VW muss zahlen, teilweise sogar die Autos zurücknehmen,
Im Auslieferungszustand ist - im Gegensatz zu VW - die Anlage konform mit den zitierten Normen.

Wer sein Auto oder die Anlage "frisiert", riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis/Konformität.
Kann man über Einzelgutachten alles eintragen lassen. Solange die Kontrollen lasch sind, mag das Risiko (Bußgeld/Verwarnung) im Vergleich zu den Kosten des Gutachtens abgewogen werden. Wenn aber die Karre oder Fahrerlaubnis eingezogen wird, ist der Aufschrei groß.

Einzelgutachten für eine Anlage (auch Telemetrie-Empfänger sind Sender!) sind aber wirtschaftlich nicht vertretbar (bekommt man mehrere High End Sender dafür).

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
Ja, das ist korrekt.. Es werden unzählige Gesetze und Verordnungen erlassen aber im Grunde genommen ist das alles für die Katz, weil es nicht ausreichend Personal gibt, diese zu kontrollieren.
Die Verbände sind mit dem Thema überfordert und der normale Händler sowieso...Beschäftige Dich nur mal mit den Themen CE, Red, Reach und wie sie nicht alle heißen...Dann hast Du bis an Dein Lebensende genug Lesestoff.
Da blicken nur noch so Leute wie Frank(DD8ED) durch und hier wahrscheinlich auch nur in Teilbereichen.

Dem normalen Kunden kann es nicht zugemutet werden, hier auch nur ansatzweise durchzublicken.
Der kann und muss sich darauf verlassen, dass der Händler diese Hausaufgaben gemacht hat (und damit natürlich auch überfordert ist).
Und der Händler muss sich auf den Inverkehrbringer verlassen, dass der halbwegs weiß, was er tut.

Aber es kann nicht das Problem des Verbrauchers sein...es sei denn, er fummelt an der Anlage herum und flasht sich Firmware, die nicht für die Region vorgesehen ist.

Herrschaften haben geläutet?
Dann wollen wir mal. Das Ganze kann hier nur sehr stark vereinfacht betrachtet werden, da es sonst jeglichen Rahmen sprengen würde. Ist daher beschränkt auf das, was der Kunde wissen sollte.
Sachen wie REACH, ROHS, WEEE usw. lasse ich hier mal aussen vor.

Es gilt 3 verschiedene Szenarien zu betrachten:
1.: Sender ohne integrierten Funk
2.: Sender mit integriertem Funk
3.: Externes Funkmodul

Für 1. – 3.: Es muss eine CE-Zertifizierung vorliegen und der Hersteller stellt eine Konformitätserklärung aus. Diese kann AUSSCHLIESSLICH! vom Hersteller ausgestellt werden, nicht von irgendwelchen Prüflabors. Es muss zwingend mit „Declaration of Conformity“ oder „Konformitätserklärung“ (oder so ähnlich) betitelt sein. Ein allseits beliebtes „Certificate of Conformity“ von irgendwelchen fragwürdigen Prüfstellen ist wertlos.

Zu 1.: Das Gerät hat keinen Funk und unterliegt nicht der RED. Es unterliegt der EMV-Direktive und der Niederspannungsverordnung und wird danach geprüft. Basierend auf positiven Tests stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus.

Zu 2.: Das Gerät hat Funk und unterliegt der RED. Im Rahmen der RED werden EMV-Direktive und der Niederspannungsverordnung mit geprüft. Basierend auf positiven Tests stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus
.
Zu 3.: Das Gerät hat nur Funk und unterliegt der RED. Im Rahmen der RED werden EMV-Direktive und der Niederspannungsverordnung mit geprüft. Basierend auf positiven Tests stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus.

Kombination von Geräten:
Es handelt sich hier um sog. Plugin Devices, die eigenständige Geräte darstellen und eigenständig geprüft sind. Das ist genauso wie z.B. bei Notebooks und USB-Sticks. Ein Test aller Einzelkomponenten miteinander ist nicht möglich. Deswegen muss hier davon ausgegangen werden, dass eine Kombination konformer Einzelkomponenten ebenfalls konform ist wenn einer der Hersteller diese Annahme nicht beschränkt.

Änderungen am Gerät:
Geräte können sowohl in Hardware und Software geändert werden.
Nimmt der Hersteller eine Änderung vor, muss er bewerten, ob die Änderung (an Hard- oder Software) Einfluss auf die Einhaltung der an sein Gerät gestellten Anforderungen hat. Er muss also eine neue Konformitätsbewertung vornehmen.
Kommt er zu dem Schluss, dass das nicht der Fall ist, bleibt die alte Konformitätserklärung erhalten oder bei Änderungen an z.B. der Bezeichnung stellt er eben eine Neue aus.
Kommt er zu dem Schluss, dass die Änderung Einfluss auf die Einhaltung der an sein Gerät gestellten Anforderungen hat, muss er ggf. neu testen und stellt dann eine neue Konformitätserklärung aus.
Nimmt der Nutzer eine Änderung vor, die nicht vom Hersteller autorisiert ist, verlieren die Testberichte ihre Gültigkeit und die Konformitätsvermutung (das heisst wirklich so) entfällt. Der Hersteller ist dann von der Verantwortung für die Konformität des geänderten Produkts befreit. Der Nutzer tritt dann in die Verantwortung ein. Wenn seine Änderung die Einhaltung der Anforderungen an das Gerät beeinflusst, muss er das verantworten. Er das das Gerät auch nicht weiterveräussern oder verschenken.

Aufspielen von Software:
Sobald auf ein Gerät andere Soft- / Firmware aufgespielt wird, erlischt die Basis der Konformitätsvermutung. Der Hersteller kann aber z.B. Updates liefern, bei denen er sicherstellt, das die Einhaltung der Anforderungen und die Konformität gewährleistet bleibt.
Wird nicht vom Hersteller autorisierte Soft- / Firmware aufgespielt, geht die Verantwortung an den Nutzer über. Das gilt z.B. bei Open-Source Software. In diesem Bereich wird sich in naher Zukunft einiges ändern. Die Regeln sind aber noch nicht aktiv.

Wie man sieht, ist das grundlegende Regelwerk eigentlich recht überschaubar. Nur wird es von einigen Herstellern und Händlern einfach ignoriert und seitens der Marktaufsicht nicht umgesetzt. Sollte der Missbrauch so weitergehen, können wir und schon mal auf neue Restriktionen gefasst machen.
 

gruni

User
Wie man sieht, ist das grundlegende Regelwerk eigentlich recht überschaubar. Nur wird es von einigen Herstellern und Händlern einfach ignoriert und seitens der Marktaufsicht nicht umgesetzt. Sollte der Missbrauch so weitergehen, können wir und schon mal auf neue Restriktionen gefasst machen.

Und genau deswegen sollten die3...4 Verbände endlich aufwachen.
Ansonsten wars das nämlich mit "Hände weg von meinem Hobby"

Vielen Dank für die Ausführung

Grüsse Gruni
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
ich saug mir das ja nicht aus dem Finger.
Guckst du hier;

Funkanlagengesetz
§ 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
(1) Ab dem 12. Juni 2018 dürfen Funkanlagentypen, die zu Gerätekategorien nach Absatz 2 mit einem geringen Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und 2 und, soweit zutreffend,Absatz 3 aufweisen, nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller sie zuvor nach Maßgabe des Artikels 5 der Richtlinie 2014/53/EU hat registrieren lassen. Die von der Kommission für jeden registrierten Funkanlagentyp vergebene Registriernummer hat der Hersteller an den Funkanlagen anzubringen.

(2) Die von den Anforderungen in Absatz 1 betroffenen Kategorien von Funkanlagen und die Elemente derbereitzustellenden technischen Unterlagen werden von der Kommission durch einen delegierten Rechtsakt nach Artikel 44 der Richtlinie 2014/53/EU festgelegt.

(3) Die Registrierung und die Anbringung der Registriernummer an der Funkanlage erfolgt entsprechend den Festlegungen der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2014/53/EU.
 

Wolfgang Fleischer

Vereinsmitglied
Wie man sieht, ist das grundlegende Regelwerk eigentlich recht überschaubar. Nur wird es von einigen Herstellern und Händlern einfach ignoriert und seitens der Marktaufsicht nicht umgesetzt. Sollte der Missbrauch so weitergehen, können wir und schon mal auf neue Restriktionen gefasst machen.
Damit ist eigentlich alles gesagt, die Anlage ist nur mit einer KE des Herstellers legal zu betreiben.
Da die Nachfrage nach diesen Anlagen anhält, werden einzelne Händler die Anlage auch weiterhin ohne KE verkaufen, da die Marktaufsicht, zumindest in diesem Bereich, durch Untätigkeit glänzt.
Auch moralische Appelle an die Käufer, werden durch den aufgerufenen Preis und die umfangreichen Möglichkeiten der Anlage, ungehört bleiben.
Damit ist das Thema eigentlich durch.
 
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