Hast du jetzt schon mal direkt bei ISDT nachgefragt? Anscheinend nicht..
Nein, das ist überhaupt kein Usus. Hier im Thread wird immer noch munter Gewährleistung und Garantie miteinander verwürfelt. Es gibt einige Hersteller und auch manche Händler, die freiwillig eine Garantie geben, aber gesetzlich gibt es nun einmal nur die Gewährleistung. Ein Händler müsste vom Klammeraffen gepudert sein um freiwillig eine Garantie, für ein Produkt aus China, anzubieten.Rechtliche Lage bei der Beweislastumkehr hin oder her, Usus ist doch das im Consumer Bereich 24 Monate getauscht/repariert wird.
Nein, das ist überhaupt kein Usus. Hier im Thread wird immer noch munter Gewährleistung und Garantie miteinander verwürfelt. Es gibt einige Hersteller und auch manche Händler, die freiwillig eine Garantie geben, aber gesetzlich gibt es nun einmal nur die Gewährleistung. Ein Händler müsste vom Klammeraffen gepudert sein um freiwillig eine Garantie, für ein Produkt aus China, anzubieten.
Es gibt da ganz ganz viele Menschen die andere Erfahrungen machen. Warum sollte ein Händler denn Geld verschenken? Es gibt durchaus noch kulante Händler, aber mittlerweile werden die immer seltener.
Nein. Der Händler ist der Gewährleistungsgeber, nicht der Hersteller. Das Innenverhältnis Händler<->Hersteller spielt für den Kunden überhaupt keine Rolle. Der Kunde fordert etwas (ab 6 Monate nach dem Kauf), dann ist es auch am Kunden nachzuweisen, dass seine Forderung berechtigt ist. Das hat nichts mit "Verschanzen" zu tun, das ist einfach die normale Regelung. Es gibt nur immer wieder Menschen, die haben bis heute nicht verstanden, dass ihnen nach 6 Monaten nach kauf einer Ware, eine Behandlung wie es bei einer Garantie der Fall wäre, nicht zusteht.Warum Händler? Ein Händler wird i.d.R. das weitergeben, was er von seinem Zulieferer zugestanden bekommt
Nein, das ist irrelevant. Entweder der Verkäufer ist nachbesserungspflichtig, dann spielt es überhaupt keine Rolle was der Hersteller meint. Kulanz ist eine ganz andere Sache, das ist ein freiwilliges Entgegenkommen und völlig frei nach Nasenfaktor entscheidbar. Darauf hat man keinerlei AnrechtUnd genau hier ist dann die Frage relevant, wie der Hersteller damit umgeht. Geht der Hersteller kulant damit um, kann es in Folge auch der Händler tun.
Es ist IMMER ein Streitfall wenn ein Kunde etwas reklamiert. Der Kunde ist, nach 6 Monaten, IMMER in der Beweislast. Warum sollte der Händler nach dieser zeit irgendetwas prüfen??? Der Käufer möchte doch etwas. Warum also sollte der Händler seine Zeit verschwenden, die er besser nutzen kann?Weiterhin ist die Beweislastumkehr eine Regelung die besagt wer im Streitfall die Beweise erbringen muss. Und hinter dieser Regelung kann man sich sehr wohl verschanzen, indem man erstmal alles nach den Motto "beweis mir das erstmal" ablehnt, anstatt den Fall zu prüfen.