Hallo,
es sollte Ziel nationaler Gastflugregelungen sein, insbesonders ausländischen Gastfliegern den Modellflugbetrieb im jeweiligen Land zu ermöglichen. Idealerweise sollten die Gastpiloten den nationalen Piloten weitgehend gleichgestellt sein. Hinsichtlich der obligatorischen Versicherung gibt es nationale Regeleungen durch das jeweilige Luftrecht, die einzuhalten sind. Von allen Piloten. Egal ob national oder aus dem Ausland. Auf die Anforderungen an den Versicherungsschutz haben die Verbände keinen Einfluss, da diese im nationalen Luftrecht geregelt sind.
Daher ist es nicht akzeptabel, den Gastflugbetrieb an bestimmte Versicherungsanbieter zu binden und damit Gastpiloen, die bei anderen Anbietern versichert sind, auszuschliessen. Das widerspricht nebenbei der Kollegialität und der internationalen Zusammenarbeit im Modellflug.