EU Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Hallo
der Kenntnisnachweis ist der grösste Blödsinn den es gibt

AUf der Seite vom Dmfv kann ich den machen.
Also klicke einfach alle Seiten durch ohne etwas Lesen zu müssen oder Beantworten zu müssen.
Dann heisst es erfolgreich bestanden überweisen sie den Betrag an .... und man hat den NAchweis
 
Da steht „Steuerer“.
ok, thx.
das setzt zwingend voraus, das es da was zu "steuern" hat, sonst gäbe es ja keinen "Steuerer".
die notorischen
> sendervergesser
> Piloten ohne steuerfunktion
> Geschichtenerzähler
fallen dann schon mal hinten runter

bleibt aber tatsächlich die frage offen, ob eine Flugleiter als nicht steuernder Pilot :) irgendeine Qualifikation braucht?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
bleibt aber tatsächlich die frage offen, ob eine Flugleiter als nicht steuernder Pilot :) irgendeine Qualifikation braucht?

Naja, der Flugleiter soll die Einhaltung der LuftVo, der Aufstiegserlaubniss und der Platzordnung sicherstellen. Dazu muss er die Inhalte kennen.
Wenn der Flugleiter keine entsprechende Kompetenz hat und ggf. weniger weiss, als der Fluggeleitete, wird das absurd.
Im Strassenverkehr erwarten wir ja auch, dass die Rennleitung als Aufsichtsinstanz kompetent ist, obwohl das da nach eigener Erfahrung leider auch nicht immer gewährleistet ist.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hm, gesunder Menschenverstand ist keine genügende Kompetenz mehr? ;)
Die Tätigkeit nennt sich ja Aufsichtsperson. Insofern ist es fraglich, ob da „Luftjuristerei“ erforderlich ist?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Auf besonderen Wunsch und falls jemand Lektüre benötigt hier unsere genehmigte BE und genehmigte FO.

http://www.mfg-achental.de/?cat=10

Die BE ist als pdf unter der FO.

*Eigentlich ist der Threadtitel ja ein anderer. Andererseits ist so eine BE und FO vielleicht auch für andere interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
*Eigentlich ist der Threadtitel ja ein anderer. Andererseits ist so eine BE und FO vielleicht auch für andere interessant.

Das ist schon im Rahmen des Titels hier relevant.
Die neuen Europäischen Regeln bieten die Option des Betriebes basierend auf "bewährten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsystemen der Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen".
Dazu gehören natürlich bestehende Flugbetriebsordnungen.

Allerdings kann hier naturgemäss nicht jede einzelne FBO berücksichtigt werden, sondern nur der Extrakt des üblichen Inhalts von FBO´s.
Das ist in den "Standardisierten Regeln für Flugmodelle" der Bundeskommission Modellflug neben anderen Regeln zusammengefasst.

Die aktuellen FBO (Flugbetriebsordnung) sind wesenlicher Teil der "bewährten Verfahren". Gibts schon ewig und hat sich bewährt.
Im Rahmen der Erstellung der "Standardisierten Regeln für Flugmodelle" sind hunderte von FBO gesichtet und zusammengefasst worden. Damit ist diese Zusammenfassung der FBO ein Teil des Inhaltes zu einem Antrag auf Betriebserlaubniss nach §16 2019/247 §16 2(b), der gestellt werden kann, wenn klar ist, wohin dieser Antrag gehen muss was momentan unklar ist.

Das wird alles noch höchst spannend werden.
 
Im Strassenverkehr erwarten wir ja auch, dass die Rennleitung als Aufsichtsinstanz kompetent ist, obwohl das da nach eigener Erfahrung leider auch nicht immer gewährleistet ist.

Naja, das ist jetzt aber ein schlechtes Beispiel, denn die sind nachweislich häufig weit weniger sattelfest als angenommen.
Lediglich sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit haben sie gut drauf.:D

Da ein Flugleiter geeignet und im Flugbetrieb unterwiesen sein muss - weshalb sollte der nicht kompetent sein?
Anders herum - warum ist es von Nachteil wenn der Flugleiter nicht so viel weiß wie vielleicht andere anwesende Piloten?
Ist doch bums, solange er die Belange des Flugbetriebs vor Ort kennt...
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
(2) a) bedeutet in D durch die NFL 1-1430-18 das Ende der "Wildfliegerei". Da steht:

"Diese Grundsätze betreffen die Erteilung der Erlaubnis nach § 21a LuftVO zum Betrieb von Flugmodellen schwerer als Luft bis maximal 25 kg Startmasse auf Geländen, die fortgesetzt für die Ausübung des Modellflugsports genutzt werden („Modellfluggelände“)."

Hallo Frank,

wie kommst Du darauf? Diese Grundsätze betreffen ja eben nicht die "grüne Wiese" ... !?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Naja, das ist jetzt aber ein schlechtes Beispiel, denn die sind nachweislich häufig weit weniger sattelfest als angenommen.
Lediglich sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit haben sie gut drauf.:D
Bis ein Bürger kommt, der im Thema sattelfest ist, seine Rechte kennt und sie durchzusetzen weiss. Dann entgleisen Gesichtszüge. Habe ich etwas Übung drin. Mein Lieblingsspruch auch bei Kleinigkeiten ist: "Stellen Sie Anzeige aber bedenken Sie die Konsequenzen. Soll ich diese Ihnen erläutern?". Hat bisher immer funktioniert.

Da ein Flugleiter geeignet und im Flugbetrieb unterwiesen sein muss - weshalb sollte der nicht kompetent sein?
Anders herum - warum ist es von Nachteil wenn der Flugleiter nicht so viel weiß wie vielleicht andere anwesende Piloten?
Ist doch bums, solange er die Belange des Flugbetriebs vor Ort kennt...
In der LuftVo oder der NFL gibt es keine Anforderungen an die Kompetenz des Flugleiters. Es könnte bestenfalls sein, das die FBO Anforderungen stellt. Das ist aber nicht verbindlich und das ist das Problem
 
Richtig, diese Vorgabe existiert nicht. Da hast du Recht.
Allerdings sehe ich das auch nicht als Verbesserung, lediglich eine weitere Regelung (wie auch immer die aussehen könnte) zu generieren.
Wichtiger ist doch dass der FL speziell den Rahmen der für das jeweilige Fluggelände gilt kennt.
Das kann m.M.n. keine Regelung sicherstellen.
Anders gesagt, bist du der Meinung dass dadurch ein Sicherheitsgewinn, eine Verbesserung, dadurch erreicht werden könnte?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Martin

Genau um diese Vorgabe zu erfüllen ist Teil unserer Auflage der BE, dass alle Steuerer und damit potentielle Aufsichtspersonen, die Kenntnisnahme der BE und damit verbundenen FO unterzeichnen.
Ja gut, und auch verstehen. ;)
BE, FO und Unterschriftenliste sind bei uns Teil des Flugbuches und jederzeit einsehbar. Fragen sind bisher nur ganz wenige aufgetaucht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Martin

Genau um diese Vorgabe zu erfüllen ist Teil unserer Auflage der BE, dass alle Steuerer und damit potentielle Aufsichtspersonen, die Kenntnisnahme der BE und damit verbundenen FO unterzeichnen.
Ja gut, und auch verstehen. ;)
BE, FO und Unterschriftenliste sind bei uns Teil des Flugbuches und jederzeit einsehbar. Fragen sind bisher nur ganz wenige aufgetaucht.

Das ist in der NFL auch gefordert. Der Personenkreis ist sogar etwas grösser.

NFL 1-1430-18, V Nebenbestimmungen:
"17. Verantwortliche Personen nach Buchstabe B. Nr. 1. haben dafür zu sorgen, dass dieser Bescheid sowie die FBO allen, die aktiv am Modellflugbetrieb teilnehmen (z. B. Flugleiter, Flugmodellsteuerer, Ordnungskräfte und sonstige Hilfskräfte) oder die den Erlaubnisinhaber rechtlich vertreten (z. B. Gesamtvorstand eines Vereins, Sparten- oder Gruppenleiter usw.) gegen Unterschrift bekannt gegeben wird."
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Richtig, diese Vorgabe existiert nicht. Da hast du Recht.
Allerdings sehe ich das auch nicht als Verbesserung, lediglich eine weitere Regelung (wie auch immer die aussehen könnte) zu generieren.
Wichtiger ist doch dass der FL speziell den Rahmen der für das jeweilige Fluggelände gilt kennt.
Das kann m.M.n. keine Regelung sicherstellen.
Anders gesagt, bist du der Meinung dass dadurch ein Sicherheitsgewinn, eine Verbesserung, dadurch erreicht werden könnte?

Es wird in Zukunft eine allgemeine Regel dazu geben müssen, da die Verbände zu Operatern des Modellflugs werden, damit in die Verantwortung für ihre Betriebserlaubniss eintreten und für Fehler haften.
Wenn verhindert wird, das jemand der von tuten und blasen keine Ahnung hat, Flugleiter wird, sehe ich darin schon einen Sicherheitsgewinn.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
HI

und wie sieht das als Wald und Wiesenflieger aus
oder kommt dann der "Vereinszwang"

Verbandsmitglieder können im Rahmen der Betriebserlaubniss ihres Verbandes fliegen. Das setzt NICHT! die Mitgliedschaft in einem lokalen Verein voraus.
Nichtmitglieder fliegen im Rahmen der Open Category oder sie besorgen sich eine eigene Betriebserlaubniss, was aber heftig aufwändig ist.
 
ich vergleiche das gerne mit dem WaffG:
wer eine "illegale" knarre besitzt, den interessiert es ohnehin nicht

das Problem ist ja auch nicht das gesetz, sondern die kontrolle.
Ursache<>wirkung
 

rubberduck

User gesperrt
und wenn der DMFV mit seinen vielen Mitgliedern auch bei der EMFU Mitglied wäre könnte diese vielleicht mehr erreichen.

Ich weiß nicht ob eine Mitgliedschaft in der EMFU entscheidend ist, eher sind es die EU-Beamten die an den Regelungen "arbeiten".
Da gibt es aus allen EU Staaten Mitglieder, zB. Rumänien.
Wer dort welche Interessen vertritt und wer hinter diesen Leuten steckt, wird man doch hier in Deutschland nicht gewahr.
Meist sind es wohl gewerbliche bzw. finanzielle Interessen.
Auch wir hier erfahren fast nichts davon, was sich innerhalb solcher EU-Gremien abspielt.

Warum werden wir eigentlich immer (von Seiten der EU) vor vollendete Tatsachen gestellt?
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten