Beim DMFV ist das anders, da ersetzt der Steurerschein für Modell bis 150Kg. auch den Kenntnisnachweis.Hallo Sammy, was du hier schreibst wäre zwar Logisch aber: Ich kopiere mal aus den FAQ beim MFSD:
Brauche ich einen Kenntnisnachweis, auch wenn ich eine Pilotenlizenz, eine Lizenz für Luftsportgeräteführer oder einen Steuerschein (für Flugmodelle bis 150 kg) besitze?
Laut Betriebserlaubnis des LBA können Luftfahrer- und Steuererscheine oder sonstige Pilotenlizenzen nicht als Schulungsnachweise für das künftige Fliegen innerhalb der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD/DAeC gelten.
Viel deutlicher geht es nicht.
Karsten hat recht. Ich hab bei Modellfluggelände nur an die mit AE gedacht
Da brauchst nicht auch noch extra den Kenntnisnachweis machen, wenn du den meiner Meinung nach schon höherwertigen Steurerschein für Modell bis 150 Kg. hast. Was nachvollziehbar ist
Leider gibt es da bei den Regeln vom MFSD noch mehr solche zu Tode Regelnde Regeln. Wobei ich schon gehört habe dass das schon eine sehr Abgespeckte Version von der Ursprünglichen Variante sein soll. Da möchte ich lieber nicht wissen was da alles drinn gestanden ist