Gast_98188
Gast
Hi Stefan,
STIMMT, bringt mir nichts,was ich ja auch letztes Jahr erfahren habe.
STIMMT, bringt mir nichts,was ich ja auch letztes Jahr erfahren habe.
Andere wiederum Wissen natürlich immer (ALLES),-aber verweisen dann großkotzig zum DMFV wo man doch alles nachlesen könne.
Fragt hier jemand nach einer Einstellung seines Senders müsste man eurer Meinung nach Antworten
Schau ins Handbuch dort ist alles beschrieben.
Das gilt nun mal für die allermeisten der hier gestellten Fragen. Schreibst du das jetzt nun in jeden Thread, in dem Fragen gestellt werden?Was du hier abziehst ist ganz einfach anderen Leuten jene Arbeit aufbürden, die du leicht selbst durch Googlen und Nachlesen der einschlägigen Seiten erledigen könntest.
Schau mal in den Spiegel. Merkst du was?Eigentlich sollte man dich plonken.
Das gilt nun mal für die allermeisten der hier gestellten Fragen. Schreibst du das jetzt nun in jeden Thread, in dem Fragen gestellt werden?
Schau mal in den Spiegel. Merkst du was?
Sein Heli wird vermutlich am Ehesten C4 sein, weil sein Steuerungssystem das er eingebaut hat, keine Automatikflüge (Recovery Systeme sind nicht Automatik) kann.was bringt Dir der A2 fürs Wildfliegen?
Zertifizierte Helis mit C2 wirst Du nicht kaufen können, Hersteller wirst Du nicht werden wollen, wenn Du die 2019/945 durchliest.
Außerdem ist C2 max. bis 4kg. Und Verbrenner/Turbine schon gleich gar nicht :
Ich fliege nach wie vor Paddel, FBL aller Art war mir irgendwie zu Synthetisch beim fliegen. OK Beast X, dass geht noch gerade so.Hallo Horst,
Naja,
Ich habe mal ein H1 getestet und das Spirit geoLink.
Hat mir aber beides überhaupt nicht gefallen.
Momentan habe ich noch 2 Axon die aber auch noch gegen das CGY760R später mal getauscht werden, das hat nicht einmal eine Rettungsfunkion.
Den Gedanken den ich damals hatte bezüglich A2 war Abstand zu Personen.
Es kommt hin und wieder mal vor auch wenn noch so abgelegen und selbst wenn ich mitten auf dem Acker stehe das Leute sich einfach darzustellen und fragen stellen.
Sie kommen unbemerkt von hinten plötzlich wirst angesprochen (während du fliegst).
Mein Gedanke war damals wenn ich A2 hätte wäre ich selbst in diesem Fall auf der sicheren Seite (rein rechtlich).
Ist aber vollkommen überflüssig für solche Fälle A2 zu machen.
...wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Gut, dass Du ansonsten allein fliegst....verweisen dann großkotzig zum DMFV wo man doch alles nachlesen könne.
bei einem Eigenbau muss gar nichts überprüft werden, denn für die ist die 2019/945 nicht zuständig (steht so in Artikel 2 - Anwendungsbereich (1) a) ). Und ohne C2 Babber kein Betrieb in OPEN A2.Sein Heli wird vermutlich am Ehesten C4 sein, weil sein Steuerungssystem das er eingebaut hat, keine Automatikflüge (Recovery Systeme sind nicht Automatik) kann.
Aber Genaues weis man nicht, dass müsste bei einem Eigenbau erst einmal überprüft werden.
Gruß Horst
Hier scheint zunächst mal UAS.OPEN.040 1. nicht erfüllt zu seinEs kommt hin und wieder mal vor auch wenn noch so abgelegen und selbst wenn ich mitten auf dem Acker stehe das Leute sich einfach darzustellen und fragen stellen.
Er muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird.
UAS.OPEN.060 2. b) ist auch nicht eingehalten, aber die juristisch korrekte Verhaltensweise ist auch beschriebenSie kommen unbemerkt von hinten plötzlich wirst angesprochen (während du fliegst).
muss der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug in VLOS halten und ständig den das unbemannte Luftfahrzeug umgebenden Luftraum im Blick (visual scan) behalten, um jedes Risiko einer Kollision mit einem bemannten Luftfahrzeug zu vermeiden. Der Fernpilot muss den Flug unterbrechen, sobald der Betrieb ein Risiko für ein anderes Luftfahrzeug, Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum darstellt,
Hallo Stefan.denn für die ist die 2019/945 nicht zuständig (steht so in Artikel 2 - Anwendungsbereich (1) a)
Ne das ist genau die Baustelle um die es geht.Hallo Horst,
Glaube du wirfst da gerade etwas durcheinander
Das ist wieder eine vollkommen andere Baustelle.
Kurz mal zurück zur Eingangsfrage, Leute!!
Ich fliege auf AE-Plätzen und in der freien Wildbahn. Ich habe den DMFV-Kn und vom LBA den A1/A3 "Schein". Damit sind doch alle Probleme beseitigt, oder? Die 25€ zusätzlich sollten bei unserem Hobby übrig sein!
Auf Modellfluggeländen:
Fliege ich unter 120m Höhe und max. 2kg Fluggewicht brauche ich keinen Nachweis
Bei Multicoptern, also mehr als 2 Rotoren, gelten max. 500g (ab 31.12.2022 max. 250g)
Mit dem Schulungsnachweis des DMFV darf ich auf DMFV Plätzen max. 25kg/762m fliegen
Mit dem Schulungsnachweis des MFSD darf ich auf MFSD Plätzen max. 25kg/762m fliegen
Die Verbände erkennen den Schulungsnachweis gegenseitig an, wobei der MFSD eine Onlineregistrierung verlangt, für DMFV Mittglieder einmalig, für andere alle 3 Monate
aber nur für Verbandsmitglieder (LuftVO 21f - (2) kommt da noch nicht zum Ansatz) und nur in DAuf der "grünen Wiese":
Fliege ich unter 120m Höhe und max. 2kg Fluggewicht brauche ich keinen Nachweis
da meinst Du die Übergangsregelung (EU 2019/947 Artikel 20) für bis dahin in Verkehr gebrachte (= gekauft) UAS Altgeräte (egal ob Fläche oder Copter) ohne Zertifizierung nach 2019/945 (C0...C6).Bei Multicoptern, also mehr als 2 Rotoren, gelten max. 500g (ab 31.12.2022 max. 250g) und 120m
Damit sind die typischen Fotodrohnen (aber wegen Kamera Registrierpflicht) und RTF-Modelle (also mit Sender) gemeint.sofern sie vor dem ►M4 1. Januar 2024 ◄ in Verkehr gebracht wurden:
Übergangszeitraum gestattet, der am 31. Dezember 2023 endet
von einem Fernpiloten, der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt