DMFV / LBA / Kenntnisnachweis

Rüdiger

User
Andere wiederum Wissen natürlich immer (ALLES),-aber verweisen dann großkotzig zum DMFV wo man doch alles nachlesen könne.
Fragt hier jemand nach einer Einstellung seines Senders müsste man eurer Meinung nach Antworten
Schau ins Handbuch dort ist alles beschrieben.

Was du hier abziehst ist ganz einfach anderen Leuten jene Arbeit aufbürden, die du leicht selbst durch Googlen und Nachlesen der einschlägigen Seiten erledigen könntest. Du hast im Übrigen keinen Anspruch darauf, dass dir hier jemand hilft - aber das scheinst du nicht einsehen zu wollen. Eigentlich sollte man dich plonken.

cu,

Rüdiger
 

aue

User
Was du hier abziehst ist ganz einfach anderen Leuten jene Arbeit aufbürden, die du leicht selbst durch Googlen und Nachlesen der einschlägigen Seiten erledigen könntest.
Das gilt nun mal für die allermeisten der hier gestellten Fragen. Schreibst du das jetzt nun in jeden Thread, in dem Fragen gestellt werden?

Eigentlich sollte man dich plonken.
Schau mal in den Spiegel. Merkst du was?
 

Rüdiger

User
Das gilt nun mal für die allermeisten der hier gestellten Fragen. Schreibst du das jetzt nun in jeden Thread, in dem Fragen gestellt werden?


Schau mal in den Spiegel. Merkst du was?

Nein, das gilt eben nicht für die allermeisten hier gestellten Fragen. Der Kollege Helifan übertreibt es mit seinen überzogenen Einforderungen, deswegen habe ich ihm geantwortet.

Bist du auch einer, der noch nichts von Netiquette gehört hat und bürdest du Leuten etwa auch Arbeit auf, die du leicht selbst hättest erledigen
könnnen? Seid ihr beide im Beruf eventuell auch so?

Merkst du was? Zumindest ich habe keinen Helferkomplex mehr.


cu,

Rüdiger
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
*Räusper*
Herrschaften, auch wenn es nicht immer den Anschein hat, aber das hier ist eine Fachrubrik. Also bitte beim Thema bleiben.

Besten Dank
Euer Moderator
 

HPR40

User
was bringt Dir der A2 fürs Wildfliegen?


Zertifizierte Helis mit C2 wirst Du nicht kaufen können, Hersteller wirst Du nicht werden wollen, wenn Du die 2019/945 durchliest.
Außerdem ist C2 max. bis 4kg. Und Verbrenner/Turbine schon gleich gar nicht :
Sein Heli wird vermutlich am Ehesten C4 sein, weil sein Steuerungssystem das er eingebaut hat, keine Automatikflüge (Recovery Systeme sind nicht Automatik) kann.
Aber Genaues weis man nicht, dass müsste bei einem Eigenbau erst einmal überprüft werden.

Gruß Horst
 
Hallo Horst,
Naja,
Ich habe mal ein H1 getestet und das Spirit geoLink.
Hat mir aber beides überhaupt nicht gefallen.
Momentan habe ich noch 2 Axon die aber auch noch gegen das CGY760R später mal getauscht werden, das hat nicht einmal eine Rettungsfunkion.
Den Gedanken den ich damals hatte bezüglich A2 war Abstand zu Personen.
Es kommt hin und wieder mal vor auch wenn noch so abgelegen und selbst wenn ich mitten auf dem Acker stehe das Leute sich einfach darzustellen und fragen stellen.
Sie kommen unbemerkt von hinten plötzlich wirst angesprochen (während du fliegst).
Mein Gedanke war damals wenn ich A2 hätte wäre ich selbst in diesem Fall auf der sicheren Seite (rein rechtlich).
Ist aber vollkommen überflüssig für solche Fälle A2 zu machen.
 

HPR40

User
Hallo Horst,
Naja,
Ich habe mal ein H1 getestet und das Spirit geoLink.
Hat mir aber beides überhaupt nicht gefallen.
Momentan habe ich noch 2 Axon die aber auch noch gegen das CGY760R später mal getauscht werden, das hat nicht einmal eine Rettungsfunkion.
Den Gedanken den ich damals hatte bezüglich A2 war Abstand zu Personen.
Es kommt hin und wieder mal vor auch wenn noch so abgelegen und selbst wenn ich mitten auf dem Acker stehe das Leute sich einfach darzustellen und fragen stellen.
Sie kommen unbemerkt von hinten plötzlich wirst angesprochen (während du fliegst).
Mein Gedanke war damals wenn ich A2 hätte wäre ich selbst in diesem Fall auf der sicheren Seite (rein rechtlich).
Ist aber vollkommen überflüssig für solche Fälle A2 zu machen.
Ich fliege nach wie vor Paddel, FBL aller Art war mir irgendwie zu Synthetisch beim fliegen. OK Beast X, dass geht noch gerade so.


Das sind alles technische Forderungen an unbemannte LFZ, die wir hier gerade diskutieren.
Landläufig nennt man das auch Lufttüchtigkeits Forderungen die erfüllt und bestätigt sein müssen, egal ob in Serie von einem Hersteller gefertigt oder als Einzelstück, wie in deinem Fall.

Kurz und knapp, die Düf ( Dürf fliesche) Bescheinigung fehlt noch.

Gruß Horst
 

S_a_S

User
Sein Heli wird vermutlich am Ehesten C4 sein, weil sein Steuerungssystem das er eingebaut hat, keine Automatikflüge (Recovery Systeme sind nicht Automatik) kann.
Aber Genaues weis man nicht, dass müsste bei einem Eigenbau erst einmal überprüft werden.

Gruß Horst
bei einem Eigenbau muss gar nichts überprüft werden, denn für die ist die 2019/945 nicht zuständig (steht so in Artikel 2 - Anwendungsbereich (1) a) ). Und ohne C2 Babber kein Betrieb in OPEN A2.

Zurück zum eigentlichen "Zweck", das juristische Absichern
Es kommt hin und wieder mal vor auch wenn noch so abgelegen und selbst wenn ich mitten auf dem Acker stehe das Leute sich einfach darzustellen und fragen stellen.
Hier scheint zunächst mal UAS.OPEN.040 1. nicht erfüllt zu sein
Er muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird.

Zum zweiten Punkt:
Sie kommen unbemerkt von hinten plötzlich wirst angesprochen (während du fliegst).
UAS.OPEN.060 2. b) ist auch nicht eingehalten, aber die juristisch korrekte Verhaltensweise ist auch beschrieben
muss der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug in VLOS halten und ständig den das unbemannte Luftfahrzeug umgebenden Luftraum im Blick (visual scan) behalten, um jedes Risiko einer Kollision mit einem bemannten Luftfahrzeug zu vermeiden. Der Fernpilot muss den Flug unterbrechen, sobald der Betrieb ein Risiko für ein anderes Luftfahrzeug, Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum darstellt,

Absichern kannst Du Dich vielleicht noch dadurch, dass Du den nicht einsehbaren Bereich hinter Dir z.B. mit Fangzaun oder Flatterband großräumig absperrst. Nach Zwischenlandung, Aufklärung über die Risiken und Dokumentation des Einverständnisses sind das keine Unbeteiligten mehr.

Grüße Stefan
 
Hallo Stefan,
Alles richtig!
Deine zuerst aufgeführten Punkte wollte ich mit A2 ausschließen so das mir im Falle der Fälle keiner was kann.
Zum Schluss hast aber genau das geschrieben was mir der Ausbilder auch gesagt hat.
Die Sache mit unbeteiligte Personen ist im Grunde sogar noch schwammig ausgelegt.
Daher wäre es Blödsinn A2 zu machen für meine Zwecke.
 

HPR40

User
denn für die ist die 2019/945 nicht zuständig (steht so in Artikel 2 - Anwendungsbereich (1) a)
Hallo Stefan.

Stimmt, die werden aus den Vorschriften für die Hersteller heraus geregelt. Klar, wer will sich denn schon einen halben LTB auf CE Basis anschaffen, nur um einen Flieger zu bauen.

Die verschiedenen Klassen die in der 945 abgebildet werden, regeln unter Anderem auch den Automatisierungsgrad, was sich bei C3 und C4 sehen lässt. C3 hat die gleiche MTOM, aber einen deutlich höheren Automatisierungsgrad.

Das Steuerungssystem als solches, wird also einzel betrachtet und hat als Ausrüstung seine eigene CE Normierung.

Haben die Empfänger, Servos, Regler usw die wir verwenden ja nun auch, sind also Certified Equipment.

Ein Luftfahrzeug besteht aus Zelle, Fahrwerk, Ausrüstung und Antrieb. Das Steuerungssystem fällt unter Ausrüstung ( dadurch wird ein unbemanntes LFZ ja überhaupt erst zu einem UAS, sonst ist es nur ein UA. ) und die wiederum ist CE normiert.
Die Ausrüstung wiederum könnte ja auch aus einem RTF Gerät recycelt werden und in eine andere Zelle eingebaut werden. Wenn die Zelle wiederum die anderen Regeln der Klasse einhält, C4 wird zu C3 zum Beispiel, dann hast Du ein C3 im Eigenbau.

Deswegen müssen die wieder zum Betrieb freigegeben werden, allerdings mit einem eingeschränkten Lufttüchtigkeit Zeugnis ( reduced CofA) , dass auf Nichtgewerbliche Verwendung beschränkt wird, weil die Zelle nicht geprüft ist.

Alles was nicht in den Abweichenden Regulierungen 2019/945 und 947 geregelt ist, fällt unter die die weiteren Rules von JARUS. Also rausgeregelt ist da gar nichts, mit Ausnahme der unbemannten LFZ in Annex 1 der Basic Regulation.

Open ist einen Luftverkehrsordnung im Rahmen von U-SPACE, da bist Du Richtig. Die andere Luftverkehrsordnung nach der weiterhin geflogen wird, also der Betrieb geregelt wird, ist auch Europäisch. Das sind die Standard European Rules of Air, oder kurz SERA.

Das man es jetzt fertig gebracht hat, dazu noch weitere Luftverkehrsregeln zu ersinnen, dass schlägt dem Fass den Boden raus, wenn ich dass mal so sagen darf.

Gruß Horst
 

-mhr-

User
Kurz mal zurück zur Eingangsfrage, Leute!!

Ich fliege auf AE-Plätzen und in der freien Wildbahn. Ich habe den DMFV-Kn und vom LBA den A1/A3 "Schein". Damit sind doch alle Probleme beseitigt, oder? Die 25€ zusätzlich sollten bei unserem Hobby übrig sein!
 

VolkerZ

User
Kurz mal zurück zur Eingangsfrage, Leute!!

Ich fliege auf AE-Plätzen und in der freien Wildbahn. Ich habe den DMFV-Kn und vom LBA den A1/A3 "Schein". Damit sind doch alle Probleme beseitigt, oder? Die 25€ zusätzlich sollten bei unserem Hobby übrig sein!

Ja.
Wobei auch nur der Kenntnisnachweis vom Verband schon ausreichend sein könnte.

Gruß VolkerZ
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Nochmal kurz zur Übersicht, wenn alle anderen Regeln (Luftraum, Lärmschutz, Besitzrechte ...) eingehalten werden. Soweit ich es bisher verstanden habe:

Auf der "grünen Wiese":
Fliege ich unter 120m Höhe und max. 2kg Fluggewicht brauche ich keinen Nachweis
Bei Multicoptern, also mehr als 2 Rotoren, gelten max. 500g (ab 31.12.2022 max. 250g) und 120m
Mit dem A1/A3 darf ich in Europa bis 25kg aber max. 120m Flughöhe
Als Verbandsmitglied darf ich in Deutschland mit dem Schulungsnachweis meines Verbandes max. 12kg aber dafür 762m hoch fliegen.
(Nachträglch eingefügt) Für Multicopter gelten immer 120m, Ausnahmen sind aber möglich.

Auf Modellfluggeländen:
Fliege ich unter 120m Höhe und max. 2kg Fluggewicht brauche ich keinen Nachweis
Bei Multicoptern, also mehr als 2 Rotoren, gelten max. 500g (ab 31.12.2022 max. 250g)
Mit dem Schulungsnachweis des DMFV darf ich auf DMFV Plätzen max. 25kg/762m fliegen
Mit dem Schulungsnachweis des MFSD darf ich auf MFSD Plätzen max. 25kg/762m fliegen
Die Verbände erkennen den Schulungsnachweis gegenseitig an, wobei der MFSD eine Onlineregistrierung verlangt, für DMFV Mittglieder einmalig, für andere alle 3 Monate
Die MFSD Regln gelten auch auf den Plätzen der DAeC Landesverbände (LVB, ...)

Alter Kenntnissnachweis:
Habe ich den alten Kentnissnachweis erkennt den der DMFV ohne weiteres an. Der MFSD verlangt die Kenntnissüberprüfung online und stellt dann kostenlos einen Schulungsnachweis bis zum Ablauf des alten KN aus.
Will ein DMFV Mitglied mit altem KN auf einem MFSD Platz fliegen ist das Ganze für mich noch etwas undurchsichtig, ich verstehe es aber so, daß der MFSD für DMFV Mitglieder die DMFV Regelung anerkennt.

Der "150kg Schein" berechtigt zum Fliegen von Modellen über 25kg bei Beachtung der Regeln für Modelle unter 25kg, bringt unter 25kg also gar nichts. Der Inhaber muss also trotzdem den Schulungsnachweis machen.

Ja, man muss sich damit beschäftigen, aber dafür dürfen wir, nach meinem aktuellen Wissen als einzige in Europa, über 120m hoch fliegen. Mag sein das das in anderen Ländern nicht so genau genommen wird. Aber Rechtssicherheit im Falle eines Gerichtsverfahrens, und da reicht eine entsprechende Beschwerde eines Passanten der sich vom Anblick des Seglers gestört fühlt (bewusst polemisch ausgedrückt), haben nur wir.
 
Zuletzt bearbeitet:

FAG_1975

Vereinsmitglied
Auf Modellfluggeländen:
Fliege ich unter 120m Höhe und max. 2kg Fluggewicht brauche ich keinen Nachweis
Bei Multicoptern, also mehr als 2 Rotoren, gelten max. 500g (ab 31.12.2022 max. 250g)
Mit dem Schulungsnachweis des DMFV darf ich auf DMFV Plätzen max. 25kg/762m fliegen
Mit dem Schulungsnachweis des MFSD darf ich auf MFSD Plätzen max. 25kg/762m fliegen
Die Verbände erkennen den Schulungsnachweis gegenseitig an, wobei der MFSD eine Onlineregistrierung verlangt, für DMFV Mittglieder einmalig, für andere alle 3 Monate

Öhm, nö ... (so wie ich es verstanden habe, ohne Gewähr):

Mit dem Schulungsnachweis (beim DMFV heißt der weiterhin Kenntnisnachweis) darf man bis 12 kg, es sei denn für das Gelände besteht eine AE und dann darf man das was die AE und der Luftraum hergibt.

Die Verbände erkennen die BE des jeweils anderen Verbands an. Zum Thema Anerkennung der Schulungsnachweise bedarf es wohl noch einer Abstimmung.
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Hallo Sammy, was du hier schreibst wäre zwar Logisch aber: Ich kopiere mal aus den FAQ beim MFSD:

Brauche ich einen Kenntnisnachweis, auch wenn ich eine Pilotenlizenz, eine Lizenz für Luftsportgeräteführer oder einen Steuerschein (für Flugmodelle bis 150 kg) besitze?

Laut Betriebserlaubnis des LBA können Luftfahrer- und Steuererscheine oder sonstige Pilotenlizenzen nicht als Schulungsnachweise für das künftige Fliegen innerhalb der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD/DAeC gelten.


Viel deutlicher geht es nicht.

Karsten hat recht. Ich hab bei Modellfluggelände nur an die mit AE gedacht
 

S_a_S

User
Auf der "grünen Wiese":
Fliege ich unter 120m Höhe und max. 2kg Fluggewicht brauche ich keinen Nachweis
aber nur für Verbandsmitglieder (LuftVO 21f - (2) kommt da noch nicht zum Ansatz) und nur in D

Ansonsten ist das Limit 250g und langsamer als 19m/s und kleiner 120m Höhe - das erfolgt zwar nach A1, braucht aber keinen Schein (EU 2019/947 - UAS.OPEN.020 4. b) gilt erst ab C1 )

Bei Multicoptern, also mehr als 2 Rotoren, gelten max. 500g (ab 31.12.2022 max. 250g) und 120m
da meinst Du die Übergangsregelung (EU 2019/947 Artikel 20) für bis dahin in Verkehr gebrachte (= gekauft) UAS Altgeräte (egal ob Fläche oder Copter) ohne Zertifizierung nach 2019/945 (C0...C6).
Die ursprüngliche Fassung und die Fristen sind mehrfach angepasst worden, aber in der konsolidierten Fassung lautet das:
sofern sie vor dem ►M4 1. Januar 2024 ◄ in Verkehr gebracht wurden:
Damit sind die typischen Fotodrohnen (aber wegen Kamera Registrierpflicht) und RTF-Modelle (also mit Sender) gemeint.

Diese dürften ohne Zertifikat dann nicht in A1 betrieben werden - und nur für kleiner 250g gibt es die Erlaubnis (UAS.OPEN.020 5. b) mit Verweis auf 20 a) ), diese auch in Zukunft in A1 benutzen zu dürfen.

Oberhalb von 250g ist schon jetzt nur Betrieb in A3 (EU 2019/947 Artikel 20 b) ) möglich und der erfordert immer den A1/A3-Schein.


Mit EU 2019/947 Artikel 22 gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit, nicht zertifizierte UAS befristet weiter zu betreiben, ist also im
Übergangszeitraum gestattet, der am 31. Dezember 2023 endet

Für die 250...500 g ist bis dahin ein Betrieb nach UAS.OPEN.020 Nummer 1 * möglich (A1 ohne geplanten Überflug von Menschen)
von einem Fernpiloten, der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt

Hier wird auf der Seite des LBA als Kompetenzniveau mit Befristung auf den 31.12.2023 ohne Schein definiert.

Die anderen Gewichtslimits erfordern ohnehin den alten Drohnenführerschein nach LuftVO §21d a.F. (a.F. = alte Fassung - also nicht den DMFV/DAeC Schein nach 21e)

Grüße Stefan

* Nummer 2 ließe das Überfliegen von Menschen zu, das gilt aber explizit nur bis 250g.
 
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