selbst wenns "nur" 1,2-1,5gramm sein sollten...
um zum eigentlichen thema zurückzukommen: für mich stehen die hersteller in der verantwortung, alles zu tun, daß maximal mögliche betriebssicherheit gewährleistet wird. auch was die echte, sichere leistung angeht.
der nutzer muß evtl. noch deutlicher auf betriebsrisiken hingewiesen werden (gottseidank ist die 550er dort in der luft geplatzt, wo die schrapnells anscheinend keinen menschen treffen konnten).
und die nutzer müssen einen kriterienkatalog an die hand bekommen, anhand dessen sie eine turbine bei bestimmten ereignissen sicherheitshalber zum service einschicken müssen.
wie schaut das eigentlich bei zulassungspflichtigen modellflugzeugen aus, wenn solch technisches versagen vorliegt, sollte das nicht meldepflichtig und ggf. untersuchungspflichtig sein???
ich meine jetzt nicht die technische störung zwischen den ohren ohne kollateralschäden.