2,4 GHz Amateurfunk Relais auf dem Hesselberg - Implikationen für den Modellflug?

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Cabona

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Ganz vorsichtig die Hand heb, die zulässige Sendeleistung ist ganz eindeutig auf 100mW in dem Band limitiert. Nur die Amateurfunker meinen mal wieder sie müssten sich eine Extrawurst braten lassen! Deshalb sägen die Elektrosensibilien euch ja auch die Masten um oder Richter kassieren eure von der BNA zugeteilten Lizenzen, wenn jemand vor Gericht geht. Weil Ihr meint Ihr könnt munter eure Umwelt um euch herum elektromagnetisch verseuchen. Wenn es mal wirklich knallt wegen solch einem Relais, dann habt Ihr ganz schnell mit solchen Eskapaden eine ganz schlechte Presse. Weil Ihr schnell in Erklärungsnot kommt, warum Ihr meint in einem Band, das auf 100mW gesetzlich limitiert ist mit der 150-fachen Leistung nicht kooperativ weitab von allen Normen senden zu müssen.

Nur mal zur Information andere sitzen auf dem Mond, die von Dir zitierten Megawatts bei alten militärischen Radaren sind Impulsleistungen und Schnee von gestern. Außerdem probier mal ein Hähnchen damit zu grillen (wird eine Weile Dauern, weil eben nur Impulsleistung) und trotzdem ist das weiträumig abgesperrt. Außerdem seit es Impulskompression gibt, sind die Impulssendeleistungen auch im militärischen Bereich auf dem Rückzug, man will ja keine HARM in der Antenne stecken haben oder jeden Radarwarnempfänger und ESM in 500km Entfernung anschlagen lassen. Impulssendeleistung =! (ungleich) durchschnittliche Sendeleistung und die beträgt bei einem Megawatt Radar magere 500W und wie gesagt ist das weiträumig abgesperrt. Gesundheitsschädlich daran ist meist nur der Schußwaffengebrauch (militärischer Sicherheitsbereich) und bei wirklich alten Geräten die Röntgenstrahlung der Magnetrons und Hochspannungsschaltröhren.
Außerdem ist das Band ja auch für Radar wegen der hohen Dämpfung uninteressant.

mfg
Kurt
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Cabona schrieb:
Ganz vorsichtig die Hand heb, die zulässige Sendeleistung ist ganz eindeutig auf 100mW in dem Band limitiert.

Dann erkläre uns allen bitte mal das hier. Insbesondere die Nummer 19 der Liste. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Cabona schrieb:
Impulssendeleistung =! (ungleich) durchschnittliche Sendeleistung und die beträgt bei einem Megawatt Radar magere 500W und wie gesagt ist das weiträumig abgesperrt.

Dir ist klar, dass wir hier von Strahlungsleistung reden ? Auch beim Relais !

Cabona schrieb:
Außerdem ist das Band ja auch für Radar wegen der hohen Dämpfung uninteressant.

Erzähl das bitte nicht den Radargeräten, die dort arbeiten. Die hören sonst plötzlich auf zu funktionieren.

mfg
Kurt[/QUOTE]
 

Cabona

User
Nenn mal mir etwas anderes als Planetare und Wetter-Radare in dem Bereich, die übrigens von so einem Diletantenfunk-Relais (Diletant bedeutet nichts anderes als Amateur) auch gestört werden können. Also nochmals §59 LuftVG.:rolleyes:
Dann sind das ja auch noch 15 Watt ERP und nicht nur 15 Watt EIRP. Das sind dann mal auf die Schnelle 24,6 Watt EIRP.
Wenn ein Elektrosensibler das spitzkriegt, das auf dem Hesselberg mit 24,6 Watt EIRP gesendet wird, bekommt der sofort Herzbeschwerden und läuft blau an. Übrigens wüsste ich gern einmal den Typ deines militärischen Radars das in diesen Bereich senden soll (Planetare und Wetter-Radare ausgenommen). Aricibo und Goldstone interessieren mich hierbei nicht.

Dir ist klar, dass wir hier von Strahlungsleistung reden ? Auch beim Relais !
Wer hat mit der Sendeleistung von militärischen Radaren angefangen, ich oder Du? Fakt ist das die von Dir zitierten Megawatts, nur Impulsleistungen sind und das ist eben nicht die durchschnittliche Leistung. Nur einmal das klarzustellen.

Ich finde es nur lustig wenn von der BNA GSM und UMTS-Standorte vermessen werden, während die Amateurfunker immer lustig vor sich hinfrickeln. Strahlungsleistung was ist das, muss man das einhalten? Was für gesetzliche Bestimmungen sind bei solchen Strahlungsleistungen zu erfüllen?

Z.b AFUG § 6 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen
Absatz 4. Verfahren zur Beseitigung elektromagnetischer Unverträglichkeiten zwischen einer Amateurfunkstelle und anderen Geräten im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten.

Hierzu: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
§ 4 Grundlegende Anforderungen
Betriebsmittel müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass

1.
die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
2.
sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.

(2) Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden. Die zur Gewährleistung der grundlegenden Anforderungen angewandten allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu dokumentieren.

Also der Amateuerfunker hat zu gewährleisten, das er keinen anderen Nutzer stört oder ist das so schwer zu verstehen? Ihr seit auf dem Band kein Primärnutzer, hohe Sendeleistung hin oder her.

mfg
Kurt
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Begründe erst mal deine Behauptung mit den 100 mW hier, deine Behauptung mit den 100 kHz für FHSS und tipp bei Google mal "BEMFV" ein.
Oder lässt du dich in deinen Schreiben durch so lästiges Zeug wie Fakten nicht stören?
Derweil kümmer ich mich mal um wichtigere Sachen, wie z.B. darum, dass die Norm für R/C-Anlagen passend gemacht wird.
 

Cabona

User
Und wenn es Dir nicht gefällt, es steht ja auch ganz klar in deinem Link drin.

Der Vorrang des Funkverkehrs bereits belegter Frequenzen ist zu beachten.

Sprich es darf zu keiner Kanaldoppelbelegung kommen!


Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können, unabhängig davon, wann die Frequenzzuteilung an Funkstellen des primären Funkdienstes erfolgt. Sie können jedoch Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen sekundären Funkdienstes verlangen, deren Frequenzzuteilung später erfolgt.

mfg
Kurt
 
Relais-Fest

Relais-Fest

Seit mehr als 20 Jahren fahre ich gelegentlich an den Hesselberg - und das
nicht nur zum Hangfliegen. Die Landschaft und Gastronomie allein sind
schon ausreichend Grund, mal ein verlängertes Wochenende dort zu genießen (Gruß an den vorzüglichen Gasthof zum roten Ochsen der Fam. Losert in Gerolfingen!). Nun habe ich die unsägliche Diskussion hier gelesen und bin einigermaßen erschüttert, was da so geäußert wird.
Gestern habe ich von einem sehr freundlichen Amateurfunker folgende Info
erhalten: Am 17.5.2009 findet in der Zeit von 11.00 - 17.00 Uhr ein Relais-Hesselberg-Fest a.a.O. statt, veranstaltet vom Ortsverband Nördlingen T09. Vielleicht könnte ja der ein oder andere vernünftige Modellfliegerkollege diese Gelegenheit zur besseren Verständigung und Klärung nutzen. Eingeladen allerdings sind nur "alle OMs / YL / XYL" - möglicherweise ergibt sich aber das ein- oder andere klärende Gespräch, wenn nicht sogar ein Praxistest.

Gruß Heiner Wintermann
 

Kümmel

User
Hallo Heiner,
danke für Deine Information,ich bin leider nur dieses Wochenende am Hesselberg und fliege natürlich mit 2,4 GHz(Fasst).
Vieleicht kann ich einen dort fliegenden Modellflugkolegen aus dem Dinkelsbühler Verein überreden an diesem Treffen teil zu nehmen.

Wenn ich donnerstag ankomme teste ich natürlich erst meine "Schaumwaffel"(2,4GHz,R6004) !;)

Naja,ich nehme an ,das dieses Relais erst am 17.05. in Betrieb genommen wird.

Gruß Lothar...
 
Hallo Kurt,

ICH bin auf Deiner Seite...Dein Ton mag vielleicht überzogen sein.

Ich finds halt seh rinteressant, daß jemand mit einer Lizenz mehr Ahnung von etwas haben DARF und somit mit mehr Leistung fahren darf als ein Normalsterblicher.

Vielleicht können wir das auf unseren Autobahnen auch einführen:

Spezialführerschein zum Schnellfahren.....


Grüsse Manfre!
 
kater68 schrieb:
Hallo Kurt,

ICH bin auf Deiner Seite...Dein Ton mag vielleicht überzogen sein.

Ich finds halt seh rinteressant, daß jemand mit einer Lizenz mehr Ahnung von etwas haben DARF und somit mit mehr Leistung fahren darf als ein Normalsterblicher.

Vielleicht können wir das auf unseren Autobahnen auch einführen:

Spezialführerschein zum Schnellfahren.....


Grüsse Manfre!

Also DER Vergleich hinkt ja sowas von gewaltig..lach..und ich denke mal das weist DU auch Manfred.

Wenn DU Dir ..und die anderen auch, mal die Mühe machen würdest den Frequenznutzungsplan ,der Gesetz!!!!! ist, anzuschaun würdest Du sehen das wir als AFU´s eben nicht die einzigen dort untwerwegs sind die mehr Leistung machen dürfen. Und wie DU schon richtig bemerkt hast, eine Lizenz also Prüfung/Schulung ist notwendig um DAS machen zu dürfen...oder fährst DU "schwarz" Auto!?

Und dann würdest DU auch sehen, wie ich schon hier tausendmal versucht habe, das beide, AFU wie Modellflieger Sekundärnutzer sind, die sich gegenseitig zu akzeptieren haben, da beist die Maus keine Faden ab.

Aber es scheint das diese Diskussion so verbrannt und von störrischer Ignoranz der Gesetzeslage gegenüber gezeichnet ist, dass jegliche Argumente ignoriert werden.

Ich sag euch wie es kommen wird..hoffendlich nicht am Hesselberg, aber irgendwo anders in D, 2k4 ist einzig und allein DEINE Sache, ob DU es benutzt oder nicht, auf DEIN Risiko! DU wirst keinem, erst Recht keinem Relaisbetreiber, an den Kragen können..1000pro nicht, nur weil DU Deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist und Dein Fluggerät so bewegst das kein Schaden entstehen kann. Du hast VOR dem Aufsteigen dafür zu sorgen, daß Dein Betrieb nicht gestört wird, egal wie DU das nun anstellen willst/kannst. Kannst DU nicht prüfen ob die Frequanz sauber ist..kannst DU halt nicht fliegen!!!!! Hast DU doch bestimmt auf 35 oder 40 MHz auch so gemacht!? Oder wollt Ihr jetzt jeden ISM Nutzer im 13cm Band an den Kragen!? Lacht

Also hört doch auf mit dem dussligen Beschimpfe der Amaterfunker, die waren nunmal eher als Ihr auf dem Band und werden es auch bleiben!!! ;-) Und mit dieser Diskussion tut Ihr Euch keine Gefallen, ganz im Gegenteil.

Klaus

P.S. Es gibt da ja auch noch das Millitär, das kann Freqenzen nutzen wie es ihm beliebt, also auch das 2k4 ISM Band!!! Wollt Ihr etwa gegen die auch wettern??? lautlach
 

Arepie

User
> Ich habe jetzt den lange dauernden thread mit viel Interesse verfolgt - - -
> ich habe viele Fakten und vor allen Dingen kontroverse Meinungen
mitgelesen - - - :confused: :(
>>> Ich bin froh , je nach Situation zwischen 35Mhz und 2,4 Ghz problemlos
wechseln zu können ! ! ! :) <<<

Allerdings denke ich auch , es ist ein Seegen , daß es zur Einführung des
35Mhz Bandes "exclusiv für ModellFLIEGER" das Medium Internet / Foren noch nicht gab . ------------------------------------------------------- :( :o

Meine Meinung : Nur durch ein geregeltes Miteinander und entsprechenden
"an einen Tisch setzen" sowie "im richtigen Leben" auch aufeinander Zugehen
und Verständniss wird es auch funktionieren !

Sorry , mit dem "Kopf durch die Wand" erreicht niemand etwas .
Das sagt ein Modellflieger mit ca. 45 Jahre währendem Hobby , der auch im Verein und Bekanntenkreis "Funkerkollegen" hat .

Mit kollegialem " Holm und Rippenbruch "

Arepie

P.S.: So , nun kann auch auf mich "eingedroschen" werden - - -
Ach ja , > 2,4 Ghz < da ist die Freiheit wohl grenzenlos - - -
 

Wuschi

User
2,4 GHz am Hesselberg,na und ist doch ISM Band

2,4 GHz am Hesselberg,na und ist doch ISM Band

Hallo Leute,

warum schimpft ihr auf das Hesselberg Relais ?

2,4 GHz wird doch nicht nur von Amateurfunkern genutzt sondern auch z.B. von verschiedenen Funk Kamerasystemen die auch von Modellfliegern eingesetzt werden.
Desweiteren laufen WLAN , Bluetooth , ZigBee und viele Mikrowellenherde auf 2,4 GHz...

Die wenigen die auf die Amateurfunker schimpfen haben vielleicht die Amateurfunk Prüfung nicht geschafft und dudeln am CB Funk herum....?
 

Cabona

User
Wuschi schrieb:
Hallo Leute,

2,4 GHz wird doch nicht nur von Amateurfunkern genutzt sondern auch z.B. von verschiedenen Funk Kamerasystemen die auch von Modellfliegern eingesetzt werden.
Desweiteren laufen WLAN , Bluetooth , ZigBee und viele Mikrowellenherde auf 2,4 GHz...

Die wenigen die auf die Amateurfunker schimpfen haben vielleicht die Amateurfunk Prüfung nicht geschafft und dudeln am CB Funk herum....?

Da ist mal der Unterschied mit der Sendeleistung diese anderen Dienste fahren dürfen es ist nämlich ein gewaltiger Unterschied ob es sich um 100mW EIRP handelt oder eben 15 W ERP.

Wenn man eben mit Argumenten nicht weiter kommt, dann greift man zum Untergriff. Eine Amatuerfunklizenz ersetzt eben einem nicht das Diplom in Nachrichtentechnik. Wenn es schon bei solch simplen Dingen wie Sendeleistungen hapert hast Du bestimmt keine Amatuerfunklizenz geschafft oder die geschenkt bekommen. :rolleyes:
 
2,4 GHz am Hesselberg,na und ist doch ISM Band

2,4 GHz am Hesselberg,na und ist doch ISM Band

Hallo Kurt,

böse Jungs übersetzen das ISM Band "ich zitiere"als Industrielles Schrott und Müllband.

Du schreibst:

Da ist mal der Unterschied mit der Sendeleistung diese anderen Dienste fahren dürfen es ist nämlich ein gewaltiger Unterschied ob es sich um 100mW EIRP handelt oder eben 15 W ERP.

Schau mal in die Bucht oder Google was es da gibt !

Power IR-Funkkamera m. Verstärker 500mW.

Mit der Ausgangsleistung von
500mW sind Reichweiten von ca. 1000m im Freien zu erreichen.Die Bild und Tonqualität ist hervorragend !

Was passiert wohl wenn ein Modell das mit einer solchen Funkkamera ausgerüstet ist die mit 500mW sendet um ein Modell mit nem 2,4GHz Empfänger kreist ?.:confused:

Wäre doch sicher ein Interessantes Thema für dich ;)

Bin mal gespannt was dir dazu einfällt :rolleyes:
 

Cabona

User
Was mir dazu einfällt?

Hinweis: Die Ausgangsleistung dieser Geräte übersteigt die ist in Deutschland, sowie vielen anderen EU-Staaten zugelassene Höchstleistung . Deshalb richtet sich dieses Angebot vor allem an Amateurfunker mit entsprechender Lizenz, sowie Personen, die diese Geräte in Ländern einsetzen möchten, wo diese Ausgangsleistung erlaubt ist,oder an solche die eine entsprechende Lizenz besitzen. Die Produkte dürfen nur für legale Anwendungen wie Modellbau, Überwachungssysteme genutzt werden. Mit der Bestellung der Artikel erklären Sie sich ausdrücklich damit Einverstanden, dass Sie nicht gegen geltendes Recht, gleich ob NATIONAL oder INTERNATIONAL verstoßen.

Und wieder ist der böse Bube der Amateurfunker, der darf mit mehr als 100mW EIRP senden, der kriegt eine Extrawurst gebraten.

Hab übrigens damit einen Jäger hochgehen lassen, der das als Saukamera eingesetzt hat. Der hat nämlich auch gemeint Illegal, Legal, Scheißegal. Würde mir mal den Bußgeldrahmen diesbezüglich ins Gedächtnis rufen!

Grabt nur fleißig an eurem Grab! Wer Wind sät wird Sturm ernten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hubiqäler schrieb:
Du hast VOR dem Aufsteigen dafür zu sorgen, daß Dein Betrieb nicht gestört wird.....

ich denke mal, dass ist einfach nicht möglich?
Abgesehen von bekannten Störquellen liegt noch viel mehr in der Luft....

Das sagt einer, der sich früher mal von seinen "oliv gekleideten Häuptlingen" ansch... lassen durfte, bis ihm irgendwann der Kragen platzte....
 
Hallo Kurt,

du weichst ab !

Was passiert wohl wenn ein Modell das mit einer solchen Funkkamera ausgerüstet ist die mit 500mW sendet um ein Modell mit nem 2,4GHz Empfänger kreist ?.
 

Cabona

User
Ist doch ganz einfach als Flugleiter darf man ihn garnicht aufsteigen lassen, wenn er die Sendeleistung und Vermeidung von Kanaldoppelbelegung nicht einhält. Wenn er ein Amateurlizenz hat darf er die Kamera zwar benutzen, hat aber dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer kanaldoppelbelegung kommt. Als Flugleiter sollte man Ihn trotzdem vom Flugbetrieb ausschließen, außer man ist sich nicht den Risiken bewusst und riskiert Haus und Hof.

Würde diesbezüglich einmal die Versicherungsbedingungen des DMFV zu gemühte führen. Wenn etwas passiert und es kommt zu Personenschäden, dann kann der Kamarabetreiber und der Flugleiter gleich einen Revolver kaufen. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezahlt keine Versicherung und bei Kanaldoppelbelegung sind es ja ab einen bestimmten Betrag 10% Eigenbeteiligung.

Den Spuck könnte ich übrigens ganz leicht abstellen, in dem ich die Schlapphütte in Köln anspitze und die solche Kameras dann als Terrorismus-Gefahr einstufen. Kann ich mit den Funkamateuren gleich mit machen, wenn wir mal wieder zum informellen Gespräch zusammensitzen. ;)
 
hänschen schrieb:
ich denke mal, dass ist einfach nicht möglich?
Abgesehen von bekannten Störquellen liegt noch viel mehr in der Luft....

Das sagt einer, der sich früher mal von seinen "oliv gekleideten Häuptlingen" ansch... lassen durfte, bis ihm irgendwann der Kragen platzte....

Naja, hänschen....wieso nicht? Auf 35MHz und 40MHz gibt es doch auch Kontrollempfänger!? Oder ist es etwa so das Ihr alle blindlinks eure Modelle in die Luft schickt OHNE zu prüfen ob der Äther sauber ist!? Denkt Ihr FASST,Jeti und wie die alle heissen sind das ALLHEILMITTEL im Modellflug? Oh mann....
Manchmal kommt es mir so vor als denken einige hier, "wir haben jetzt 2k4 Anlagen, damit wollen wir jetzt fliegen, alle anderen haben jetzt aufzupassen das wir nicht gestört werden!" Träumt mal weiter!

Abhilfe würde , wenn dann eine absolute exklusiv-frequenz nur für Modellflug bringen..ABER: auch dort währ man nicht vor Störungen sicher!!!

Es ist nunmal nicht Aufgabe der Amaterufunker oder Modellbauer dafür zu sorgen das Flugzeuge sicher durch die Luft bewegt werden können, sondern die Industrie hat da den Hut auf!!
 
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