Wie geht Robbe eigentlich mit seinen Kunden um?

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udogigahertz

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FrankR schrieb:
Also die Erfahrung die ich mit dem Robbe-Service habe kann ich nur als vorbildlich bezeichnen.

Frank
Ich auch.

Grüße
Udo
 

Uli_ESA

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Hallo,
was macht so ein thread eigentlich hier?? gehört der nicht zum Cafe Klatsch:D
Sorry es gibt immer Leute die unzufrieden sind, da kann man als Hersteller oder Händler noch so entgegenkommend sein die meckern immer:D
Und bei meiner MX 22 war auch nach einem Halben Jahr der MiMh Aku hin, na und neuen gekauft und Gut ists, aber deshalb hier so einen Affen zu machen, das geht gar nicht.
Gruß
Uli
 
Holger, wenn direkt bei Anlieferung was defekt ist, tauscht dir das jeder um. Hier ging es aber um einen 7 Monate alten Akku. Wenn man sich mit Lipos auskennt, kann man wohl verstehen, dass die nach solch langer Zeit nicht mehr getauscht werden.
Wir haben eine gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ! Wenn, wie beschrieben, der Akku 7 Monate unbenutzt rumlag ( und man das nachweisen kann - hier liegt das Problem ! ) , ist der Kunde völlig im Recht, wenn er nach 7 Monaten einen Mangel reklamiert weil sich Zellen aufblähen.
Mit "das weiß doch jeder" kann man da nicht kommen. Es ist ja nicht so, daß die Akkus mit einem "Mindesthaltbarkeitsdatum" oder so versehen würden. Da steht nirgendwo bei, daß man die sofort aufzubrauchen hat und die nach einer gewissen Zeit nicht mehr genutzt werden können.

Der Nachweis ist erstmal erbracht, wenn der Akku keine Gebrauchsspuren hat, ggfs. noch in der Verpackung steckt, keine Stecker angelötet sind und sich trotzdem aufgebläht hat. Es kann sich dann nur um einen versteckten Mangel handeln. Schwieriger wird's, wenn der Akku im Einsatz war, weil dann eine falsche Behandlung nicht ausgeschlossen werden kann. Da dürfte dann ein penibles Protokoll aus Datenlogger und Ladegerät helfen um den Nachweis einer einwandfreien Behandlung zu führen. Gerade bei größeren Packs dürfte sich das durchaus lohnen. Weist man lückenlos nach, z.B. Robbe BID System, wie man geladen hat und führt per Datenloggerprotokoll den Nachweis, daß der Akku innerhalb der angegebenen Grenzen betrieben wurde, sollte das als Nachweis ausreichen, daß kein Fremdverschulden vorliegt. Dann kann der Mangel auch nach den 6 Monaten reklamiert werden und es dürfte schwer sein, das Protokoll zu wiederlegen. Naja, die wenigsten werden allerdings den Aufwand treiben wollen und daher ein Problem mit dem Nachweis haben.
Aber irgendwie scheinen Robbe-Kunden Ihre Rechte nicht zu kennen und sehr bereitwillig für Dinge in die Tasche greifen zu wollen, für die eigentlich der Händler gerade stehen muss.
 
sycorax schrieb:
....Aber irgendwie scheinen Robbe-Kunden Ihre Rechte nicht zu kennen und sehr bereitwillig für Dinge in die Tasche greifen zu wollen, für die eigentlich der Händler gerade stehen muss.

Hallo Ralf,

Wenn du dir denn Satz geschenkt hättest, wäre dein Beitrag echt okay gewesen und auch vollkommen Korrekt... schade das du dich immer wieder auf die Robbe/Futaba "Bashin" Schiene begibst.

Viele Grüße
 
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