Wasserfliegen mit Modellen über 5 Kg

Hi Torsten und Juri

Lest ihr wenn ihr eine Versicherung abschließt auch nur 3 Sätze.
Ich habe schon in Beiträgen die vor Euren lagen ,geschrieben wie die Sachlage ist.
dann kam Thomas mit seiner Rückseite von seiner Mitgliedskarte vom DMFV und erzählt was darauf steht.
Aber nehmt das so wie es da steht und wundert Euch dann nicht wenn die Versicherung bei einem Schaden nicht bezahlt, mir kann es eigentlich egal sein.:cry::cry:

Thomas was ist das wenn ich einen Artikel oder 3 Sätze in der Öffentlichkeit präsentiere aber keine Erklärung dazu schreibe das das so nicht richtig ist,
suggeriere ich das das so stimmt.
Dann wurde wieder die richtige Sachlage geschrieben und dann kommst du wieder mit der Rückseite deines Ausweises.
Wie oft habe ich in diesem Thread geschrieben wie es richtig ist , wurde aber scheinbar von ein paar Leuten für nicht richtig angenommen.
Was wolltest du mit deinem Beitrag hier beitragen

Gruß,Herbert
Hi Herbert,

nicht aufregen, alles wird gut. ;)
Ich wollte Dir mit der Rückseite meines Ausweises eigentlich Recht geben. Ich finde der Text ist eindeutig zu verstehen. Eigentlich war ich nur verwundert, dass Du Dich direkt so aufgeregt hast.
Ich würde hier Rechtsfragen überhaupt nicht mehr erleutern, außer es gibt Änderungen in der Gesetzeslage.
Der DMFV hat einen super Rechtsberatung, da kann sich jeder kostenlos informieren.
Nichts für ungut.

Bis denne
Torsten
 
Hi Herbert,

nicht aufregen, alles wird gut. ;)
Ich wollte Dir mit der Rückseite meines Ausweises eigentlich Recht geben. Ich finde der Text ist eindeutig zu verstehen. Eigentlich war ich nur verwundert, dass Du Dich direkt so aufgeregt hast.
Ich würde hier Rechtsfragen überhaupt nicht mehr erleutern, außer es gibt Änderungen in der Gesetzeslage.
Der DMFV hat einen super Rechtsberatung, da kann sich jeder kostenlos informieren.
Nichts für ungut.

Bis denne
Torsten

Hi Torsten
irgendwie schreiben wir aneinander vorbei.
Was auf dem Ausweis steht ist nicht zu verallgemeinern ,
In der Broschüre steht doch eindeutig außerhalb von Modellfluggelände mit Zusatz bis 5kg
Auf dem Ausweis steht das nicht.
Ich rege mich nicht auf ,nur bekommt man langsam einen dicken Hals ,wenn man versucht die Sachlage richtig zu erklären und es wird immer was Anderes dagegen geschrieben.

Gruß,Herbert:):)
 
Antrag stellen.
Warten.
Bekommen.

Wie sonst?

Zitat aus dem Onlinebereich des LBM RLP



Vielleicht läuft es in Hessen anders, da habe ich keine Erfahrung mit (noch nicht)


Gruß
Juri

Hi Juri
hast du eine Persönliche AE ?
Wenn noch nicht dann versuche mal eine zu bekommen, wünsche dir viel Glück dabei.
Eine Persönliche AE, stellt nur das Luftamt Süd aus und die dann auch nur in Südbayern gilt.
Ich hoffe wenn du eine bekommen hast , das du uns das auch mitteilst ,denn da warten viele darauf, das es außerhalb Südbayerns auch persönliche AEs gibt.

Gruß,Herbert;);)
 
Hallo Leute,

ich möchte euch bitten euer Hick Hack mal einzustellen. Zum Einen ist es mehr verwirrend als hilfreich und zum Anderen werden spätestens seit den letzten Posts die meisten Mitleser aufgeben.
Danke euch trotzdem für die rege Beteiligung!

Falls noch von offizieller Seite Ergänzungen kommen, kann das natürlich gepostet werden.

Zur Zeit sieht wohl die Sachlage so aus, das ein Fliegen ab 5Kg auf Seen und dergleichen nicht möglich ist!


Bezogen auf Elektroflug und mit entsprechender Zusatzversicherung! Verbrenner ist nicht meine Welt, denke aber da wird es noch weit dünner.
Ausnahmen sind Vereine die tatsächlich eine Aufstiegserlaubnis erwirkt haben. Das ist nach bisherigem Kenntnisstand nur einer. Muß da aber selber noch mal genau nachfragen, sobald Zeit ist. Und ob Fremdflieger überhaupt gerne gesehen sind.

Der Rest sind wohl wenige Ausnahmen in Deutschland. Also fernab von reichlich. Selbst durchgeführte Wasserfliegertreffen haben oft eine Beschränkung von 5Kg.

Wer von den Aktiven an solchen Veranstaltungen da genaue Angaben machen kann, stellt es einfach in tabellarischer Form ohne viel Emotionen ein. Dann findet der Thread ein vernünftiges Ende. Danke euch!

Grüße und hoffentlich mal ein Treffen auf dem Wasser und in der Luft
Bernd
 
Die Treffen, die ich kenne (>5kg plus Verbrenner):
Plau am See
Elbefliegen in Dresden
Schongau
Grundlsee in Österreich, rein elektrisch aber 25kg.

Fremdpilot ist so ne Sache. Aber die meisten Vereine bieten schon aus Eigenschutz-Gründen die Möglichkeit der Tagesmitgliedschaft (wir machen das so), oder Du steigst als Mitglied ohne Versicherung ein. Das ist oft auch leistbar.

Bernd, ich würde aus Deinem dicken Satz "Seen" rausnehmen und "Gewässer" einsetzen. Wasserstraßen wie Elbe und Rhein sind da noch viel heikler zu sehen, auch wenn die meisten das nicht wahrhaben wollen. Das ist als ob man auf der Autobahn RC-Buggy fahren wöllte...

Gruß,
Rene
 
Hallo Rene,

danke für deine Infos!

Deswegen habe ich ja "auf Seen und dergleichen" geschrieben. Editieren kann ich es nicht mehr.

Wenn ich nun Gewässer geschrieben hätte, würde das ja Flüsse und Wasserstraßen ebenfalls einschließen. Daher ist das mit den Seen und dergleichen wohl zielführender. Außerdem wie soll man dann mit dem Elbfliegen umgehen?
"Idiotensicher" wollte ich das nun auch nicht verfassen. Wer das Hobby betreibt, sollte schon wissen was er tut.

Sonst muß ich schreiben "Elektrowasserflug nur auf zugelassenen Gewässern und mit Genehmigung, sowie Versicherung"

Dann sind wir aber wieder am Anfang des Threads.

Grüße, Bernd
 
Wir beantragen jedes Jahr eine Aufstiegsgenehmigung für das Elbefliegen. Des weiteren hole ich mir jedes Jahr eine Genehmigung vom WSA. Wir haben auch Auflagen, den Schiffs- und Bootsverkehr betreffend. Aber das ist alles händelbar und mit gesundem Menschenverstand sowieso logisch.

Gruß,
Rene
 
Hallo Rene,

danke für deine Infos!

Deswegen habe ich ja "auf Seen und dergleichen" geschrieben. Editieren kann ich es nicht mehr.

Wenn ich nun Gewässer geschrieben hätte, würde das ja Flüsse und Wasserstraßen ebenfalls einschließen. Daher ist das mit den Seen und dergleichen wohl zielführender. Außerdem wie soll man dann mit dem Elbfliegen umgehen?
"Idiotensicher" wollte ich das nun auch nicht verfassen. Wer das Hobby betreibt, sollte schon wissen was er tut.

Sonst muß ich schreiben "Elektrowasserflug nur auf zugelassenen Gewässern und mit Genehmigung, sowie Versicherung"

Dann sind wir aber wieder am Anfang des Threads.

Grüße, Bernd

Hi Bernd
muss noch einmal und dann nicht mehr.

Korrekt muss es heißen

Elektrowasserflug über 5 kg nur Gewässer mit AE
" unter 5kg mit Genehmigung des Grundstückeigentümers


und natürlich § 1 LuftVO

Versicherung ist ein Muss.

das schreibe ich die ganze Zeit.

Gruß,Herbert;););)
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hi Juri
hast du eine Persönliche AE ?
Wenn noch nicht dann versuche mal eine zu bekommen, wünsche dir viel Glück dabei.
Eine Persönliche AE, stellt nur das Luftamt Süd aus und die dann auch nur in Südbayern gilt.
Ich hoffe wenn du eine bekommen hast , das du uns das auch mitteilst ,denn da warten viele darauf, das es außerhalb Südbayerns auch persönliche AEs gibt.

Gruß,Herbert;);)

Hallo

Ich möchte Euch nicht vollständig verwirren, dennoch gestattet mir eine Bemerkung.
Herbert hat die Sonderregelung für eine persönliche Aufstiegsgenehmigung im Bereich des LA Südbyern richtig beschrieben.
Das bedeutet aber nicht, man könnte in Südbayern an den Seen überhaupt Wasserflug betreiben. Also von 1g bis 25 kg. Die meisten bayerischen Seen stehen unter Verwaltung der Schlösser und Seenverwaltung. Diese wäre der Ansprechpartner für eine Genehmigung. Mir ist bisher keine Genehmigung für Wasserflug bekannt.
Zu gerne würde ich das hier am Chiemsee machen. :cry:
 
5 KG Grenze

5 KG Grenze

Hallo Bernd

hier die Antwort und die ist Eindeutig



Gesendet: Donnerstag, 19. Dezember 2013 09:57
An: Knittel, Dietmar
Betreff: Anfrage Versicherung

Hallo Herr Knittel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Generell benötigen Sie für den Betrieb von Modellen mit einem Abfluggewicht von über 5 kg eine behördliche Aufstiegserlaubnis. Verbrennermodelle mit einem Gewicht von unter 5kg müssen darüber hinaus in einer Entfernung von mehr als 1.5 km vom Ortsrand betrieben werden.
Für Segler und Elektromodelle unter 5 kg gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände von Wohngebieten. Gleichwohl dürfen diese Flugmodelle nicht uneingeschränkt innerhalb von Ortschaften eingesetzt werden. Der private Einsatz von Flugmodellen muss grundsätzlich so erfolgen, dass niemand gefährdet, belästigt oder beeinträchtigt wird. Bei Flugbetrieb auf fremden Grundstücken, müssen Sie den Eigentümer oder Pächter nach seinem Einverständnis fragen.

Dass für die Versicherung nur die Grenze 25 kg gilt, ist in dieser „Absolutheit der Aussage“ leider falsch.

Der Betrieb von Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 5 kg ohne eine bestehende behördliche Aufstiegserlaubnis, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Ordnungsstrafe belegt ist.
Es ist den Versicherungen nicht möglich und auch nicht erlaubt, unter Ignorierung bestehender gesetzlicher Verbote uneingeschränkten Versicherungsschutz zu bestätigen oder zu garantieren.

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, laufen Gefahr eine hohe Ordnungsstrafe zu erhalten und Gefährden den bestehenden Versicherungsschutz.

Sofern Sie auch nicht über eine allgemeine Aufstiegserlaubnis des Luftamtes Süd verfügen, sollten Sie den Betrieb der Flugmodelle mit einem Gewicht von über 5kg auf Modellfluggelände beschränken, die über eine Aufstiegserlaubnis verfügen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne auch telefonisch an mich unter 0228/9785012.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
DEUTSCHER MODELLFLIEGER VERBAND E.V.

Volker Eckert
Geschäftsstelle

Rochusstr. 104 - 106
53123 Bonn
Tel.: + 49 (0) 228 978 50 -12
Fax: + 49 (0) 228 978 50 - 85
www.dmfv.aero

Gruß

Dietmar
 
Warum soll sowas nicht geahndet werden?
Sicher steht nicht an jedem See ein Polizist rum und wartet auf Modellpiloten. Aber wenn sich die Angler bspw. beschweren (und die sind leicht reizbar), und rufen an, ist man schnell in Erklärungsnot. Ist eben die Sache mit dem Belästigen...

Wir haben diese Geschichte bei uns am See: fliegen erlaubt, Baden gleichzeitig aber nicht verboten ("auf eigene Gefahr", hat rechtliche Ursachen). Legt man sich mit den Badegästen an? Braucht man gar nicht, die kommen von ganz alleine und regen sich auf. Da kann man nur ganz sanft drauf hinweisen, auf wessen Gelände sie sich eigentlich befinden. Wenn die das dann nicht kapieren/wollen, was will man tun? Ich fliege jedenfalls nicht vom Wasser, wenn da Leute drin sind.

Gruß,
Rene
 
Oh, Entschuldigung, der Herr :rolleyes:

Dann eben "krass". Was ist in Deinen Augen "krass"? Wenn ein Beamter seinen OWI-Katalog rausholt und Dir eins aufbrummt? Wenn er nachwiegt? Wenn Du ihn nicht beschwatzen kannst?

Wenn Du dem so kommst wie ... um nur mal ein Beispiel zu nennen... mir, dann musst Du Dich nicht wundern. Nur mal so: die Herren und Damen sind dafür da, sowas zu tun! Steht doch oben: Du bist dann illegal unterwegs! Das ist genauso wie besoffen Autofahren; da diskutiert auch keiner rum, ob es mit 0,8237 Promille noch geht.
Kapiert doch endlich mal: nur weil ihr denkt das geht muss das noch lange nicht so sein! Ihr seid nicht der Nabel der Welt! Es gibt noch andere, die sich und ihre Interessen an dem See, Fluss etc. vertreten wissen wollen. Wenn ihr damit nicht umgehen könnt, ist das das falsche Hobby für euch. Wasserfliegen ist was für entspannte:D

Ansonsten: baut leicht(er), bleibt unter 5kg (damit kann man gewaltige Flieger bauen!) und holt euch die Genehmigung vom Grundstücks-Eigentümer. Können andere ja auch...

Gruß,
Rene
 
Oh, Entschuldigung, der Herr :rolleyes:

Dann eben "krass". Was ist in Deinen Augen "krass"? Wenn ein Beamter seinen OWI-Katalog rausholt und Dir eins aufbrummt? Wenn er nachwiegt? Wenn Du ihn nicht beschwatzen kannst?

Wenn Du dem so kommst wie ... um nur mal ein Beispiel zu nennen... mir, dann musst Du Dich nicht wundern. Nur mal so: die Herren und Damen sind dafür da, sowas zu tun! Steht doch oben: Du bist dann illegal unterwegs! Das ist genauso wie besoffen Autofahren; da diskutiert auch keiner rum, ob es mit 0,8237 Promille noch geht.
Kapiert doch endlich mal: nur weil ihr denkt das geht muss das noch lange nicht so sein! Ihr seid nicht der Nabel der Welt! Es gibt noch andere, die sich und ihre Interessen an dem See, Fluss etc. vertreten wissen wollen. Wenn ihr damit nicht umgehen könnt, ist das das falsche Hobby für euch. Wasserfliegen ist was für entspannte:D

Ansonsten: baut leicht(er), bleibt unter 5kg (damit kann man gewaltige Flieger bauen!) und holt euch die Genehmigung vom Grundstücks-Eigentümer. Können andere ja auch...

Gruß,
Rene

Sodele, jetzt komm mal wieder runter, ich mache dieses Hobby schon über 40 Jahre und weiß schon was ich tuen kann und nicht, glaube mir!! Eine Moralpredigt von dir bringt mir nichts.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Dietmar hat mir da sehr geholfen mit dem eindeutigen Statement seitens DMFV.:):)

Ich bin oft in Schweden bei meiner Tochter, fliege da friedlich an dem See vor ihrem Haus und kein Mensch(Angler, Schwimmer) stört sich da über Modellflieger, deswegen mein Ausdruck über das "krasse" geahndet werden hier in good old Germany.
 
Warum diskutierst Du dann? Das Statement war doch eindeutig...

Ich organisiere jedes Jahr die eine oder andere Veranstaltung. Da kommen auch oft Leute daher, die denken/sagen, ich soll dies und jenes nicht so "krass" sehen. Tu ich aber, denn ICH hafte dann, nicht der Depp der Mist baut oder ohne Versicherung auftaucht.
Wie es in Schweden ist (da ist viele lockerer) interessiert im Zusammenhang mit diesem Thread wirklich niemanden, sondern wie es hier in D gehandhabt wird.

Im übrigen halt ich Dir nichts vor. Ist doch Dein Geld, nicht meines. Nur mit Deinen Ansichten wirst Du an einem beliebigen See in D nicht weit kommen. Denn z.B. die Angler haben uns Modellfliegern meist eines vorraus: die haben nen Pachtvertrag oder sonstige Genehmigungen, die sie auch jederzeit vorzeigen können! Welcher Wildflieger hat so nen Schein dabei?
Tu was Du willst, aber suggeriere hier bitte niemandem, es wäre ein Kavaliersdelikt, denn das ist es nicht.

Rene
 
Warum diskutierst Du dann? Das Statement war doch eindeutig...

Ich organisiere jedes Jahr die eine oder andere Veranstaltung. Da kommen auch oft Leute daher, die denken/sagen, ich soll dies und jenes nicht so "krass" sehen. Tu ich aber, denn ICH hafte dann, nicht der Depp der Mist baut oder ohne Versicherung auftaucht.
Wie es in Schweden ist (da ist viele lockerer) interessiert im Zusammenhang mit diesem Thread wirklich niemanden, sondern wie es hier in D gehandhabt wird.

Im übrigen halt ich Dir nichts vor. Ist doch Dein Geld, nicht meines. Nur mit Deinen Ansichten wirst Du an einem beliebigen See in D nicht weit kommen. Denn z.B. die Angler haben uns Modellfliegern meist eines vorraus: die haben nen Pachtvertrag oder sonstige Genehmigungen, die sie auch jederzeit vorzeigen können! Welcher Wildflieger hat so nen Schein dabei?
Tu was Du willst, aber suggeriere hier bitte niemandem, es wäre ein Kavaliersdelikt, denn das ist es nicht.

Rene

Höre bitte auf in diesem persönlich angreifenden Ton über mich zu schreiben und interpretiere nicht Deinen eigenen geistigen Erguss so wie es DIR gefällt, in meine Meinung!

Fakt ist:
Ich habe niemals etwas suggeriert als Kavaliersdelikt und bin noch NIEMALS einfach so geflogen OHNE eine Erlaubnis den Eigentümers auch nicht in Schweden. Ich habe legentlich geschrieben, das ICH das "krass" finde diese Regelung. Ich habe NICHT aufgerufen zum Wildfliegen über 5kg oder fliegt einfach drauf los, was kümmert mich der Angler oder Schwimmer oder der Versicherungsschutz! Ein ignorieren dieser Regelung oder macht was ihr wollt habe ich in keinem Wort geschrieben oder erwähnt!!!

Deshalb für Dich:
LESEN, VERSTEHEN, SCHREIBEN

Wie schön das es eine Ignorierliste gibt, vielen Dank an RCN!
 
Na dann ist ja alles prima. Dann kann das auch keiner mehr missverstehen, wie Du es meinst:D
Nur, wieso findest Du das dann "krass"? Das erschließt sich mir nicht, wenn Du so bewandert bist? Ist doch alles ganz eindeutig.
Ach ja, ich versteh schon, WAS Du geschrieben hast, nur nicht, WAS Du GEMEINT hast. Aber das hast du ja nun klargestellt. Deine letzten Statements waren in dieser Hinsicht etwas... interpretationsfähig.

Gruß,
Rene
 
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