Neue Luftverkehrsverordnung Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

Ja schon ... aber tatsächlich immer noch nicht klar.

Ach ja?
Dann gibt es auch schon Auslegungsprobleme bei geschlossenen Fragen mit der einfachen Bedeutung von JA und NEIN.
Nur zwei Beispiele der ganz einfachen Art für die ganz eindeutige Auslegung.
Mann/Frau/Es kann natürlich einfach weiter die toten Pferde satteln und ....

Irgendwann kommt dann "Wer Kennzeichen fälscht oder nachgemachte oder gefälschte Kennzeichen...."
Meine Fresse, endlich etwas, was bei der bescheuerten Kiste nicht auch noch bescheuerter festgetackert geregelt wurde und dann so was....

Beim Fliegen auch nur rechts rum kreisen, weil wir uns in einem Rechtsraum bewegen?

Ich klink mich aus, die nächsten Tage soll das Wetter wieder besser werden....
 
Kennzichnungspflicht - geregelt in der LuftVZO

Kennzichnungspflicht - geregelt in der LuftVZO

Hallo,

hier mal der Rechtsnachweis, damit man weiss worüber hier gesprochen wird. LuftVO ist irreführend.
Ich find dort keinen Vermerk auf die Kennzeichnungspflicht.
Die Kennzeichnungspflicht war und ist in der LuftVZO geregelt.

Rechtsnachweis:
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
Vom 30. März 2017
Artikel 1
Änderung der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( LuftVZO )

Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229),
die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. De-
zember 2016 (BGBl. I S. 2864) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:

1. § 19 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ Kennzeichen, Kennzeichnung “ .

b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„ (3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder
eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils
einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm,
eines unbemannten Ballons oder Drachens mit
jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilo-
gramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb
muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer
Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauer-
hafter und feuerfester Beschriftung an dem Flug-
gerät anbringen. “
 

heikop

User
Von "außen" lese ich da immer noch nichts, lesbar ist die Plakette auch auf der Akkurutsche oder sonstwo
im Cockpit. Ich mache es so:
 

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Von "außen" lese ich da immer noch nichts, lesbar ist die Plakette auch auf der Akkurutsche oder sonstwo
im Cockpit. Ich mache es so:

Vorausgesetzt Du hast eine durchsichtige Haube (was ich hier eher bezweifle ;)), das heißt die Plakette ist ohne weitere Tätigkeiten zu lesen, ist das im Sinne der Verordnung. Ganz Schlaue haben aber auch schon über eine Anbringung auf der Innenseite von Servoabdeckungen nachgedacht.
 

heikop

User
Keine durchsichtige Haube, ist ein Simprop Big Excel, wenn das Ding irgendwo eingeschlagen ist, spielt es garantiert keine Rolle mehr ob
die Haube durchsichtig ist. Nebenbei - das ganze Zeug muss zuverlässig funktionieren, ob der Innenausbau irgendwelchen Ästheten
Übelkeit bereitet geht mir völlig am Allerwertesten vorbei.

So eine Haube ist im übrigen werkzeuglos zu entfernen und somit ist m.M.n. zumutbar das auch tun zu müssen.
Wer das im Bedarfsfall nicht schafft hat wohl noch ganz andere Probleme.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich wiederhole meine Frage noch mal:
Wo steht geschrieben, dass es von aussen sein muss.

Wenn jemand darauf besteht, dass die Plakette von aussen angebracht ist, möge er die Notwendigkeit und Anforderung belegen.
Dem sehe ich allerdings gelassen entgegen.

Vergleichen wir das mal mit KFZ. Da steht die Identifikation des Halters auch nicht aussen drauf.

Nur mal so als Denkanstoss: Die Plakette ist KEINE! Identifikation des Flugmodells wie z.B. das Nummernschild beim Auto als Identifikation des KFZ.

Warum machen hier einige das Leben schwerer, als es eigentlich ist.
 
Moin Frank, Moin Heiko

wie schreibt eine geschätzte Forumsikone sonst: Vorsichtig die Hand heb...
Wenn ich den Vogel erst zerlegen muss um die sichtbare anzubringende Kennzeichnung zu sehen, ist eine Kennzeichnung eher nicht sichtbar = offen einsehbar = ersichtlich angebracht.
Zerlegen ist für mich schon der Zwang, eine Haube entfernen zu müssen.
Ansonsten mach ich die Wurzelrippe einfach aus 01er bis 05er Edelstahl und mach ne Lasergravur rein. (Ja, kann ich. Wir machen so´n Kennzeichnungssch.. für die Luftfahrt.).
Vielleicht wird "sichtbar" so deutlicher.

Auch wenn es mit Werbung versehen ist,
halte ich den letzten Absatz für die richtigere Auslegung.
Hier noch eine auch hilfreiche Zusammenfassung.
Alles natürlich zu der von Hänschen die ganze Zeit zusammengetragenen Informationen.

Andererseits: wer hat das zu verantworten? Genau, der Steuerer, also soll er sich doch austoben.

Ich bin inzwischen geneigt es einfach auszuprobieren und drauf ankommen zu lassen. So´n Ding aus Alutape und Kugelschreibergravur und feddich.

Für mich sind inzwischen auch alle toten Pferde oft genug neu gesattelt durchs Dorf....
Deshalb Tschüss in diesem Fred.
 

BOcnc

User
"gut sichtbar" gibt es auch bei der Parkscheibe. Daraus wird dann vorm Richter "von außen gut sichtbar"
Und wenn man Google fragt scheint es auch eine Strafe zu geben wenn man die z.B. auf den Rücksitz legt.

Solange es kein Gerichtsverfahren gibt werden wir das nicht klären können. Und die Wahrscheinlichkeit das es überprüft wird ist sehr gering glaube ich.
 
Jetzt wird es mir definitiv zu blöd. So ein Unfug von einem Modellflieger lesen zu müssen tut schon weh.

Moin Heiko,

Sorry und dito, das geht mir bei der Fragestellung und den Antworten dazu hier schon länger so.
Warum wird um den Begrifflichkeiten "an sichtbarer Stelle " und "mit Namen und Anschrift" so viel rumgedeutelt?

Wo steht das von Dir angeführte lesbar?
Ist im Leitwerk vor dem Abschlussspant auch noch lesbar?
Lesbar ist auch auf dem Flächenverbinder eingraviert, jedenfalls wenn ich es mache.
Nur ist es dann eben nicht "an sichtbarere Stelle", genauso wenig wie durch eine nicht durchsichtige Cockpithaube abgedeckt.
Haben wir echt nichts besseres zu tun?

Just my 2 Cents.
 
Hallo,

der Modellflieger ist immer schlauer als er sein muss.
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, dass meine Adressdaten nicht für jede unbeteilligte Person sichtbar sein muss.
Wäre das vom Gesetzgeber gewollt, hätte er von ´´aussen sichtbar ``in den Gesetzestext verankern müssen.
Da teile ich auch die schon geäusserten Datenschutzbedenken.

Wenn die Adresse unter der Haube angebracht ist, dann ist das an einer zugänglichen und sichtbaren Stelle.
Wen hat die angebrachte Adresse zu interessieren ?. Den Finder für ein entflogenes Modell. In erster Linie aber den Geschädigten im eingetretenen Schadensfall.
Wie sehen dann die Leiden des Modell aus? Hat sich das Adressschild sichtbar neben der Schadenstelle plaziert?
Also die Kirche schön im Dorf lassen. Man muss aufpassen, dass man nicht mehr als gefordert in die Regelungen interpretiert.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Wenn die Adresse unter der Haube angebracht ist, dann ist das an einer zugänglichen und sichtbaren Stelle.
...

Fällt jetzt Dein Flieger auf das Auto einer älteren Dame, was wird die machen? Gekonnt die Haube abziehen und reinschauen, weil sie das schon zig mal gemacht hat und weiß, daß da Deine Adresse drinsteht?
Oder doch, weil sie so ein Ding noch nie aus der Nähhe gesehen hat und die Digitalservos noch vernehmlich schnarren und quietschen, lieber die Finger davon lassen?

Ist so ein Modellflieger wirklich schlauer als er sein muß?

Servus
Hans
 
Also, unter der Fläche direkt in Rumpfnähe ist von aussen gut sichtbar. Nur nicht wenn der Flieger am Boden liegt.
 
Fällt jetzt Dein Flieger auf das Auto einer älteren Dame, was wird die machen? ...Hans

Sie stösst einen gellenden Schrei aus, der Flieger zerfällt in seine Einzelteile, das Schild springt raus...



Fällt ein Backstein...

...da gibt Frank, der bei der ganzen Geschichte invoviert war, zum wiederholten Mal Hilfe, dann werden jetzt auch noch Hororrszenarien konstuiert...:cry:
 
Sie stösst einen gellenden Schrei aus, der Flieger zerfällt in seine Einzelteile, das Schild springt raus...

Nein, sie wird zur Polizei und zur BILD-Zeitung gehen (letztere berichtet dann auf der Titelseite), und irgendwo dort gibt es einen der auf die Idee kommt die Haube abzunehmen... :D
 
<<
Hallo, mal ganz pragmatisch:

wen es stört, dass die Anschrift von jedem im Vorbeigehen zu lesen ist, der soll halt ein Stück Klebeband über die Anschrift kleben und mit Filzstift draufschreiben:

"für vollständige Anschrift: -> bitte Folie abziehen "

Somit ist die Plakette immer noch "gut sichtbar"
<<

mein oben aufgeführter Vorschlag den ich 3 Seiten weiter vorne gemacht habe ist euch wohl zu einfach ........

Gerhard
 

DD8ED

Vereinsmitglied
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Hallo, mal ganz pragmatisch:

wen es stört, dass die Anschrift von jedem im Vorbeigehen zu lesen ist, der soll halt ein Stück Klebeband über die Anschrift kleben und mit Filzstift draufschreiben:

"für vollständige Anschrift: -> bitte Folie abziehen "

Somit ist die Plakette immer noch "gut sichtbar"
<<

mein oben aufgeführter Vorschlag den ich 3 Seiten weiter vorne gemacht habe ist euch wohl zu einfach ........

Gerhard
Kannst du doch so machen
 
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