Neue Luftverkehrsverordnung Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen

TREX65

User
Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, ob und wo ich für mein Flugmodell Metall-Namensschilder
mit Abmessungen unter 30 x 15mm und einer Materialdicke von unter 0,4 mm bekomme ?
Sonst wäre das Schild größer als mein Modell.

Vielen Dank an Euch.

Zb: im Shop vom DMFV oder http://www.ebay.de/itm/152520941929?clk_rvr_id=1312973626046&rmvSB=true oder http://www.pokale-nrw.de/zubehoer/g...-gravur?c=63#c66cbe13ce9f3ad9ab121162857936fa

Einfach mal googlen.
 
Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, ob und wo ich für mein Flugmodell Metall-Namensschilder
mit Abmessungen unter 30 x 15mm und einer Materialdicke von unter 0,4 mm bekomme ?
Sonst wäre das Schild größer als mein Modell.

Vielen Dank an Euch.

das Modell ist:
:confused:

ich schätze mal 80cm Spw., da gibt es genügend Möglichkeiten innen und aussen übliche Schilder anzubringen...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Fragt sich nur, warum Du die Schilder außen anbringen willst, das wird nirgendwo gefordert.

Genauso isses. Wer hat das mit dem "Aussen" eigentlich in die Welt gesetzt ?
Beim Auto muss das auch nicht aussen sein.
Ich habe ein bayerisches Auto hier, da muss man schon die Motorhaube aufmachen, um an die VIN zu kommen.
Die andere Kiste ist ein Amerikaner. Bei denen ist die Sichtbarkeit von aussen wohl gefordert.
Bei meinem Bike braucht man das Wissen um den Ort, eine Taschenlampe, gelenkige Knochen und lange Finger. Da ist es aussen aber es gibt dort nicht so viel "Innen".
Im Vergleich dazu ist irgendwo innen im Flieger ausreichend. Es muss ja nicht während des Fluges erkennbar sein. Es muss nur zugänglich sein.
 
Moin zusammen,
Wer hat das mit dem "Aussen" eigentlich in die Welt gesetzt ?
das frag ich mich auch die ganze Zeit.
Ich habe aber schon lustige Diskussionen auf so manchem Platz gehabt.
Zur Sicherheit habe ich immer nen ganzen Stapel mit diesen Schildern im Senderkoffer. Und irgendwann ist mein ganzer Flieger voll mit diesen Dingern.
Da jeder "Flugleiter" oder "Präsi" gern woanders dieses Kennzeichnung haben möchte.

Ich habe da auch eine ganz andere Auffassung: Diese Kennzeichnung soll doch einem Geschädigten dazu dienen Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Somit ist für mich klar: Diese Kennzeichnung muss gefunden werden wenn ich mit dem Modell irgendwo eingeschlagen bin. Und dann ist mein Schild welches jetzt noch innen klebt eh nicht mehr innen.
Oder anders ausgedrückt: Nach einem Einschlag mit unseren Modellen sind alle Schilder von außen sichtbar.

Gruß
Uli
 

wkrug

User
Also mein Wissensstand ist, das die Kennzeichnung von außen sichtbar sein muss, ohne irgendwelche Teile abzubauen.
Also ein Schild hinter der Klarsicht Kabinenhaube ist OK.
Eines wo man die Motorabdeckung abnehmen muß nicht.
Außerdem muss die Schrift so groß sein, das sie mit normalen Hilfsmitteln ( z.B. Lesebrille ) lesbar ist.

Der Rest ist IMHO dem Piloten überlassen.
 

hholgi

User
Ich wüsste nicht, an welcher RELEVANTEN Stelle das rechtsverbindlich gefordert ist.
Mist ... jetzt hab ich schon einige außen aufgebracht.

Dabei hätten die so schön in die Modelle reingekonnt.
Bei so'nem Rasant sieht das blöd aus :D

aber damit wär das Thema VollGfk Segler wenigstens kostengünstig geklärt :) Nix aussen dran ...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hier, auf der ersten und zweiten Seite, ist in Artikel 1 die Erweiterung des §19 mit der Textänderung und der "Sichtbarkeit" des Adresse festgeschrieben...

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A...nten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFiler
Öhm ja nu,
von "aussen" steht da nix. Da steht nur "sichtbare Stelle".
Ich interpretiere das so, das es z.B. nicht gerade von innen im SLW einlaminiert sein sollte.
Ich werde das so lösen, dass das Schild am Copter auf den Frame, also unter der (höchst labberigen) Abdeckung, und im kleinen Segler von innen in den Akkudeckel kommt. Beim grossen Segler kommt es dann unter die Klarsichthaube. Das ergibt sich dort einfach als praktische Lösung.
Aussen ist da nix.
Ich habe noch 2 Nurflügler. Da kommt es aussen drauf. Da gibts kein zugängliches "innen".
 

jmoors

Vereinsmitglied
Es ist doch ganz einfach...

Es ist doch ganz einfach...

3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.

So steht es in Anlage 1 der LuftVZO (http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/LuftVZO.pdf). Wofür die ganze Diskussion?


VG, Jürgen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.

So steht es in Anlage 1 der LuftVZO (http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/LuftVZO.pdf). Wofür die ganze Diskussion?


VG, Jürgen

Falsche Verordnung.
Es geht hier um die LuftVo, nicht LuftVZO.
 
Langsam nehmen bei mir die Zweifel an den Leseverständnisfähigkeiten wirklich überhand.

Das Thema ist so oft durchgequatscht worden und wird trotzdem ständig neu gefragt.
Geht´s eigentlich noch?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Langsam nehmen bei mir die Zweifel an den Leseverständnisfähigkeiten wirklich überhand.

Das Thema ist so oft durchgequatscht worden und wird trotzdem ständig neu gefragt.
Geht´s eigentlich noch?

Das Thema "Feuerfestigkeit" ist noch im Angebot :rolleyes:
Und das Thema "Datensicherheit" ist auch noch im Rennen.
 
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