Guten Abend,
Eine Einverständnis der Grundstückseigentümer brauht man glaube ich nicht..., ich habe da etwas in erinnerung dass es geduldet wird... also man darf es solange man 1. NICHTS beschädigt und es der eigentümer nicht verbietet...
Allerdings würde ich es - AUFJEDENFALL - so machen wie es Baloo gesagt hat: Erst fragen, dann fliegen!
Der Versicherungsschutz ist aufjedenfall SUPERWICHTIG, ganz egal was für ein modell es ist!! Genaugenommen braucht man so eine versicherung schon um ein "spielzeug" zu betreiben.
Aber man sollte trotz versicherung nicht auser Acht lassen, dass beim "Mattenfliegen" nur Modelle mit Elektro oder ohne antrieb (keine verbrenner) mit einem Abfluggewicht bis Max. 5Kg zulässig ist.
Ich habe mich da neulich erst beim DMFV informiert, Angaben sind aber trotzdem OHNE GEWÄHR!
Dann mal viel spass beim alleine fliegen und many happy landings,
Mo