Und für diese sensationelle Auskunft muss man einen Juristen bemühen?Hier heißt es sinngemäß, daß ein Fliegen prinzipiell nur so lange erlaubt ist, wie es die Aufstiegserlaubnis vorgibt.
SERA-DVO 923/2012
(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter)
VERORDNUNGEN
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012 DER KOMMISSION
vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
97. "Nacht": die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.
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SERA – Standardised European Rules of the Air
Wozu braucht man einen Sonnenschein, der neue Begriffe einführt ("bürgerlichen Sonnenuntergang"), wenn es um die Nacht geht?
Stimmt, weil 20:32 Uhr UTC Münster = 22:32 Uhr LT Münster ist!... Das Ende der bürgerlichen Abenddämmerung ist heute in Münster um 20:32 Uhr. (entspricht 22:32 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit ?)
Stimmt auch, wegen:... Das wäre demnach der Beginn der Nacht - und auch der Beginn des Nachtfliegens? Und bis dahin darf ich im erlaubnisfreien Bereich noch ohne Genehmigung fliegen ?
siehe SERA-DVO 923/2012§ 21a
Erlaubnisbedürftiger
Betrieb von unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,
2. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
3. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,
4. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung,
5. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.
...Soweit ich weiß gab es im RP Karlsruhe eine Zusammenlegung mit Stuttgart und unserem Empfinden nach sind die RPler aus der Landeshauptstadt generell etwas unentspannter.
Gruß
Onki
Wenn ich den letzten Satz in der genannten Genehmigung richtig interppretiere bedeutet das ja, dass alle anderen Effekt-Lichter (die ja eigentlich den Reiz des Nachtfliegens ausmachen) eigentlich nicht zulässig sind, da eine Verwechslung möglich ist.