Nachtflug, Nachtfliegen. Was sagen die Luftfahrtbehörden?

van3st

User
Hallo

ich habe vor 3 Wochen oder so eine Nachtflugerlaubnis beantragt. Überhaupt kein Problem. Kostet meine ich um die 35 €.

Auflagen waren eine ACL Beleuchtung und das Einvernehmen des hiesigen Ordnungsamtes. Wohl um UFO Meldungen vorzubeugen :)

Wie sieht es mit dem Gültigkeitszeitraum für diese Erlaubnis aus?
 

Piano

User
Was ist eigentlich, wenn ich (rein theoretisch natürlich) ohne Erlaubnis nachts fliege? Ordnungswidrigkeit für 10,-?
 

BOcnc

User
Was ist eigentlich, wenn ich (rein theoretisch natürlich) ohne Erlaubnis nachts fliege? Ordnungswidrigkeit für 10,-?

Ich habe keine Ahnung, aber das BMVI hat mir mal geschrieben "gefährlicher eingriff in den Luftverkehr" wenn man die Fluglage nicht eindeutig erkennen kann.
Da wirst du dann noch ein paar Nullen dranhängen müssen.

Einer der die 100 m mit der Drohne überschritten haben sollte war mit 300€ dabei stand in der Zeitung.
 

Steffen

User
was für ein geiler Begriff "bürgerlicher Sonnenuntergang".
Auf so etwas kommen auch nur wir Deutschen.
Der Begriff ist schon ewig alt und wird auch als zivile Dämmerung oder im englischen civil twilight verwendet.

Es gäbe dann noch die nautische Dämmerung (12° unter Horizont) und die astronomische Dämmerung (18° unter Horizont)
 
... bisher bin ich davon ausgegangen, luftfahrtrechtlich ist "Nacht" ab lokaler Sonnenuntergangszeit+30min und morgens eben bis 30min vor Sonnenaufgang? Müsste in einer Art Deutschem Luftfahrthandbuch stehen, wenn es das noch gibt. Regelungen einer Vereins-AE können die Zeiten aufgrund behördlicher Entscheidungen abweichend (ungünstiger) vorgeben.
Gruss Dietmar
 

JaRa

User
... bisher bin ich davon ausgegangen, luftfahrtrechtlich ist "Nacht" ab lokaler Sonnenuntergangszeit+30min und morgens eben bis 30min vor Sonnenaufgang?

Das war so bis 2015, bevor die EASA das Ruder in die Hand genommen hat. Jetzt gilt Anfang/Ende bürgerlicher Dämmerung als Trennung von Tag und Nacht. Eine Dämmerungszeit wie damals von Sonnenuntergang bis SU+30' gibt es auch nicht mehr, luftrechtlich gibt es jetzt nur noch "Tag" und "Nacht".
 
... verstehe, bleibt noch zu fragen, ob die EASA bereits voll berechtigt ist und/oder hat das BMVI dies in nationales Recht umgesetzt ? Gruss Dietmar
 
Hi
In unserer AE heißt es von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Wenn dem nicht mehr so ist müssten die ganzen AEs geändert werden.:confused:
 

Bernd Langner

Moderator
Teammitglied
Hallo

Die Frage
Wie sieht es mit dem Gültigkeitszeitraum für diese Erlaubnis aus?
gilt im Landkreis Emsland für ein Tag
hatte aber Werner auch geschrieben
Genehmigung bekommt man nur für einen Tag und soll zwischen 50 und 70 Euro kosten. Genauer Betragt stand noch nicht fest als ich da war
.

Bei der Beantragung bekommen wir faktisch einen zweiten Termin dazu ca 14 Tage vorher zum üben ;)

Gruß Bernd
 
... vielleicht ist dies gültig?
Nacht gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 PART SERA:

"die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet;"

Falls dieser Nachsatz mit den sechs Grad ins nationale Recht übernommen wurde, bleibt nun folgendes festzustellen. Wie lange es im Mittel in unseren Breiten dauert, bis die sechs Grad erreicht sind, nachdem die Sonne am Horizont untergetaucht ist -> Zeit "am Horizont" + X ?
Gruss Dietmar
 

BOcnc

User
Die Nacht beginnt beim Bürgerlichen Sonnenuntergang. In der Verordnung über Umwege nachzulesen.
 

cap-1

User
Also bei uns steht für das Flugende "kalendarischer Sunset" aber nicht länger als 19°° Uhr in der Aufstiegserlaubnis.

Das heißt im Winterhalbjahr ja sowieso früher und im Sommerhalbjahr ist um 19°° Uhr Schluß.
Das wurde uns schon im Jahr 1989 so vorgeschrieben.

Sunset gilt ja auch bei den Manntragenden als Ende der Sichtfliegerei, danach braucht man eine Berechtigung zum Nachtflug
und entsprechende Ausrüstung des Flugzeuges.

Gruß Günther
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Sunset gilt ja auch bei den Manntragenden als Ende der Sichtfliegerei, danach braucht man eine Berechtigung zum Nachtflug und entsprechende Ausrüstung des Flugzeuges.

Diese Aussage ist nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig.

Richtig ist, dass ich für Nachtflug eine Berechtigung und entsprechende Mindestausrüstung des Flugzeuges brauche.
Falsch ist, dass es das Ende der Sichtfliegerei ist. Dann bliebe ja nur noch das Fliegen nach Instrumentenflugregeln. Da ich jedoch auch Nachtflug ohne Instrumentenflugberechtigung machen darf, ist klar, dass der es sich immer noch um Sichtflug handelt, eben Nachtsichflug. ;)
 

Michael Brakhage

Vereinsmitglied
Hallo

die Nachtflugerlaubnis war gültig für den Zeitraum den ich beantragt hatte. In unserem Fall nur einen Tag.

In unser AE steht sinngemäß das Flugbetrieb bis 19 Uhr, spätestens bis Sonnenuntergang erlaubt ist. Dies betrifft aber nur den erlaubnispflichtigen Modellflug, also alles wofür ich eine AE brauche.


Gruß Michael
 
Hallo

Ich habe bei Rechtanwalt Sonnenschein angefragt und prompt Antwort erhalten.
In der kommenden "Modellflieger" vom DMFV erscheint ein Artikel von ihm über das Fliegen bei Nacht.
Mir hat er den Artikel schon einmal vorab zugesendet.
Hier heißt es sinngemäß, daß ein Fliegen prinzipiell nur so lange erlaubt ist, wie es die Aufstiegserlaubnis vorgibt.
Nach Ende des bürgerlichen Sonnenuntergangs ist es Nachtfliegen.
Auf der Seite vom Deutschen Wetterdienstes (dwd.de) unter der Rubrik „Dämmerungszeiten“ steht, daß z.B. heute in Münster das Ende des bürgerlichen Sonnenuntergangs um 20:32 Uhr ist !
Das würde bedeuten, daß ab diesem Zeitpunkt das "Fliegen bei Nacht" beginnt. (Und dann ist es noch richtig hell !!!)

Volker
 

BOcnc

User
Hallo Volker,

da stimmt was nicht. Sonnenuntergang ist 21:45 und der bürgerliche Sonnenuntergang ist ca. 30 Minuten später.

Gruß
Werner
 
seit wann gibt es einen "bürgerlichen Sonnenuntergang" ??? bisher war mir nur die "bürgerliche Dämmerung" bekannt...:confused:
 
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