Hier mal ein Ausszug vom DMFV:
"Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer -/Schülerbetrieb mitversichert.
Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen
den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine
feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der
Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören
und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen
Modellflugvereins stattfinden.
Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter
bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines
Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das
Flugleiterbuch eingetragen werden.
Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der
ersten Einweisung an.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland eingetreten sind.
Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die
Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt"
Quelle:
https://www.dmfv.aero/files/DMFV-Broschuere-Versicherungen.pdf Seite 9 unterer Abschnitt.