oberleutnant
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Sie sind aber auch bequem..., alles muss man selber machen...;-)Die kenn ich alle so halbwegs und weiss deshalb das Modellflug den Manntragenden eben nicht gleichgestellt ist :-)
Definition im LuftVerkG § 1, Abs. 2 , Satz 9
Sie sind aber auch bequem..., alles muss man selber machen...;-)Die kenn ich alle so halbwegs und weiss deshalb das Modellflug den Manntragenden eben nicht gleichgestellt ist :-)
Das ist die definition was ein Luftfahrzeug ist.Sie sind aber auch bequem..., alles muss man selber machen...;-)
Definition im LuftVerkG § 1, Abs. 2 , Satz 9
Darf er nicht, das wäre Diskriminierung und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3, Satz 2 GG.! Kann der Betroffene Schmerzensgeld einklagen. Wenn man das nun mit Ihnen machen würde? Man oh man, was hier einige für ein Gerechtigkeitsgefühl und Rechtsverständnis haben. Lesen Sie das Grundgesetz, nur die ersten 19 Artikel, damit Sie IHRE 20 Grund-Rechte kennen, welche ABWEHRRECHTE G E G E N den Staat sind! Die sind deswegen drinn, damit es solche Blockwartmentalität und diesen verdammt deutschen vorauseilenden Gehorsam nicht mehr gibt. Funktioniert offensichlich nicht.Ich will ja gar nichts kontrollieren. Der vom Verein benannte Flugleiter darf ohne Angaben weiterer gründe personen die nicht Mitglied sind das Fliegen untersagen.
Völlig verständlich, lieber Torsten. Das dachte ich auch mal. Leider können wir uns nicht mal mehr darauf verlassen, auf die Behörden schon gar nicht. Nur ein Beweis dafür , nur EINER: Wann hat Sie der DMFV, o. Ihr Verein oder sonstwer, über obiges BVerwG- Urteil informiert? Sehen Sie.Es geht hier nicht darum sich über jemanden lustig zu machen. Aber vielleicht sollten mache bedenken das wir hier in der Regel normale Modellflieger sind und keine Juristen. Wenn es also Regularien gibt die dann auch noch von den Verbänden geteilt werden, und die kn sind ja von denen erstellt, dann kann ich das schlecht alles in Frage stellen und prüfen. Sonst brauche ich nicht mehr fliegen gehen.
Torsten
Darf er nicht, das wäre Diskriminierung und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3, Satz 2 GG.!
Sehr gut. Das stimmt. Typischer Juristensatz kommt jetzt: "Das kommt daruf an."Das ist die definition was ein Luftfahrzeug ist.
Das sagt noch lange nicht aus daß Flugmodelle in allen Aspekten den manntragenden gleichgestellt sind. Das ist nicht der Fall.
Eher unterhaltsam.Hier lese ich öfters. Das ist je richtig informativ!
Sorry , aber Sie beleidigen gerade das Grundgesetz und die ständige Rechtsprechung der Gerichte. Von denen kommt das, nicht von mir.Sorry, jetzt wirds komplett albern.
Nein, das ist hochinformativ! Man kann alles rechtsicher (Gestzen Urteile, Begründungen,...) nachlesen und ist damit transparent.Eher unterhaltsam.
Mein Hochachtung und Anerkennung an Sie. Genau darum geht es um SACHDIENLICHE , anwendbare und rechtssichere , wie geprüfte Informationen, die Rechte jedes Einzelnen, auch jene, die sich hier darüber lustig machen und gegen die Arroganz wie kognitive Dissonanz mancher Zeitgenossen. Ich danke Ihnen!Nein, das ist hochinformativ! Man kann alles rechtsicher (Gestzen Urteile, Begründungen,...) nachlesen und ist damit transparent.
So mancher "übermütige "Vorstand, der seine Gastflieger von oben ansieht, sollte sich mal mit sowas beschäftigen.
Meine Meinung!
Geschätzter Hänschen, besten Dank für Ihren letzten Satz.
Vielen Dank für die Blumen, , wir sind hier übrigens per " Du "...
Gruss Hans
Die " Flugsicherung " markiert nichts. Als Teilnehmer am Luftverkehr sollte schon etwas mehr als Halbwissen vorhanden sein, genau dafür wurde der KN geschaffen.
Die Airlines werden sich sicherlich zivilrechtlich melden, um ihre Ansprüche geltend zu machen....Das höchste von mir im Netz recherchierte Bussgeld lag bei ca. 350 € im Falle von einem Straftatbestand, nämlich Drohnenfliegen in der Landeschneise eines Verkehrsflughafens durch Eingriff in den Luftverkehr.
Gerne. Auch ich war vor Jahrzehnten mal auf solche Fremdwörter gestoßen, und auch heute dauernd noch. Je mehr man forscht, desto mehr stellt man fest, dass man noch sehr wenig weis.@oberleutnant
Sorry, aber könntest du bitte zu meiner und eventuell allgemeinen Information den Begriff "kognitive Dissonanz" erklären; das gehört leider nicht zu meinem bescheidenen Sprachschatz.
MfG Henni
Zunächst mal völlig korrekt. Das war auch nur der Bussgeldbetrag. Ob es dadurch Einschränkungen gab, weis ich nicht mehr. Aber das ist ja dann der nachfolgende zivilrechtliche Schadenersatzanspruch und der ist auch mal viel teurer als die STGB-Strafe. Deswegen verweise ich immer auf die Haftung. Mit der Strafe aus dem Strafrecht ist es nicht getan. Und fast immer hat der Geschädigte durch das voran gegangene Strafverfahren beste Karten vor dem Zivilgericht auf Schadenersatz. Auch in dem hier behandelten Falle. Die Leute wissen das oft gar nicht, in welche Fallen sie hier geraten können und ich spreche aus jahrzehntelanger, juristischer, praktischer Erfahrung (zum Glück immer auf der Gewinnerseite). Aber nun bin ich ja zum Glück da...Die Airlines werden sich sicherlich zivilrechtlich melden, um ihre Ansprüche geltend zu machen....
Ich glaube nicht dass man mit 350 EUR davon kommt, wenn man nen Flughafen lahm legt.