Jo
Du fliegst doch auch die großen Maschinen, meine ich mich zu erinnern, richtig?
Also hast du doch ein eigenes Interesse. Ich nehme sogar an, dass du in dem manntragenden Verein Mitglied bist.
Ich kann dir nur empfehlen, ziehe das durch. Natürlich läßt du den Vorstand des beantragenden Vereins nicht im Regen stehen, ist doch klar
Ich kann halt aus eigener Erfahrung den RA Sonnenschein empfehlen, kompetent, ruhig, sachkundig.
Man muss so eine Sache notfalls bis zum VG durchziehen. In unserem Fall AE hatten Widerspruchsgegner gegen die AE geklagt, somit gegen die Behörde, weil die ja den VA erlassen hatte.
Ich weiß, dass der Amtsleiter gar nicht böse war, dass da eine Klage kam. Er wollte Rechtssicherheit für seinen VA und somit eine Bestätigung durch das VG. Ich kann seine Sicht der Dinge absolut nachvollziehen. Jetzt haben wir ein Urteil, auf dass sich die nächsten schon mal beziehen können.
Ein immenser Aufwand für die Vereine, die den Modellflug quasi nur nebenbei betreiben
Kein Plural bitte, du und dein Verein sind konkret gefordert!
Bei dir sieht es allerdings momentan etwas anders aus. Die Behörde braucht lange für eine Entscheidung. Also kommt im jetzigen Stadium nur eine Untätigkeitsklage in Betracht. Dafür brauchst du aber einen RA. Und eine Beratung, ob das überhaupt in Betracht kommt.
Wobei du doch schon mal was in der Hinterhand hast: In einem anderen Landesteil läuft das anders......Und das Ergebnis der Bundesratspetition.
Ich würde meine Energien da reinsetzen.
Und dann pack´ich dich mal mit deinen eigenen Waffen:
Du hast am Anfang Unterstützung erbeten, du hast sie bekommen. U.a. auch von mir, ich war in RP initiativ.
Jetzt schaffe du mal einen Präzedenzfall
Mann, was habe ich damals nach Urteilen gesucht. Ich fand nur das Bundesverwaltungsgerichtsurteil (oberste Rechtssprechung) "Recht auf eine AE". Für dich am Rande auch brauchbar, meiner Meinung nach.
Fasse den letzten Absatz als Anregung auf!
Du fühlst dich hoffentlich nicht angegriffen, das ist nicht meine Absicht.