Ich bräuchte eure Hilfe, Informiert den Bundesrat

Das passt genau zu meinem Schlusssatz.

Und weil das so einfach ist wird in den letzten 2 Ausgaben des Aerokurier erklärt wie es geht, gelle.
Medical, Schnupperflugregelung, 100 Stunden Schulung für einen Motorlehrer, 10 Stunden in den letzten 12 Monaten im Segelflug, als Voraussetzung, um schulen zu dürfen. http://daec.de/themen/downfiles/positionspapier1.pdf

Aber sorry das ich vom Thema abgekommen bin.

Gruß
Jo
 

Steffen

User
Mannomann,

es ist neu und deswegen ist es anders als vorher und deswegen muss man es erstmal lernen und weil jeder tausend mal fragt wie was wann sein soll, wird es eben umfangreich erklärt.

Aber zB für den normalen einfachen Flieger, der einen GPL mit TMG hat ist es einfachst. Die Tabelle der Bedingungen kennst Du ja sicher.
Als Flieger kannst Du mit eine einfachen Checkliste sicher umgehen:
ich habe in den letzen Monaten x Flugstunden mit y Starts.

Mach mal früher Deine F-Schlepperlaubnis wieder scharf, wenn Du 5 Jahre nicht F-geschleppt hast...

Fluglehrer 5+5 Starts, Behörde, neuer Schein, Gebühr
Heute: Fluglehrer, 5 Starts unter Aufsicht, fertig.

Drei Jahre kein TMG geflogen? heute: 1 Flug mit Prüfer, fertig

Aber nein, wie sehen ja nur das schlechte, das gute ist ja nur 'endlich mal akzeptabel'

Hiermit beende ich die Diskussion mit Dir, Du hast Recht, alles ist Mist, die Politik ist nur doof und wird müssen Türen eintreten, egal wie...
 
Hallo Jo,
wer etwas anpackt wird dabei auch Fehler machen und wird dann angreifbar. So sehe ich deine momentane Situation in den verschiedenen Threads, egal ob hier oder bei RCL.
Destruktive Kritik ist halt immer wesentlich einfacher als konstruktive Kritik. Dass du als Nicht-Jurist solche Themen offensiv angehst, erscheint mir sehr löblich. Leider hast du dich ausgerechnet bei dem Thema etwas verrannt, das die meisten Leute in diesen Foren unmittelbar betrifft, nämlich das Wildfliegen. Dieses Thema wurde schon immer mit sehr hochschlagenden Emotionen diskutiert - und dann von dir eine relativ einfach feststellbare Fehlinterpretation (im Eifer des Gefechts). Das war natürlich Kanonenfutter und rückt gerade auch beim Laien deine anderen Aktionen in ein anderes Licht.
Nachdem ich mich schon häufiger im juristischen und politischen Umfeld bewegen musste glaube ich, dass die Negativkommentare einiger deiner Kritiker leider nicht ganz unberechtigt sind. Die Vorgehensweisen und Entscheidungsfindungen sind für Leute, die sich einer Sache mit dem gesunden Menschenverstand annähern, teilweise unbegreiflich. Obgleich man weiß, dass man in der Sache Recht hat, kommt man einfach nicht weiter. Je verkrampfter man es dann versucht, desto weiter schwinden die Chancen auf Erfolg.
Und wie du gut erkennen kannst, sind selbst im Lager der Modellflieger sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Im Grunde glaube ich, dass wir so ziemlich alle inhaltlich das Gleiche wollen, aber zu keiner gemeinsamen Formulierung finden.
Leider kann ich dir inhaltlich auch nicht wirklich weiterhelfen, würde an deiner Stelle aber kein "neues Fass" mehr aufmachen, sondern weiter an den konkreten Zielen der Petition arbeiten. Da dürftest du zwischenzeitlich auch "argumentativ gestählt" sein. Aus meiner Sicht hättest du bessere Erfolgschancen, wenn du es schaffen würdest, einen Lokalpolitiker vor deinen Karren zu spannen, dem du das Thema inhaltlich erklärst und der - nachdem er von deinen Zielen überzeugt ist - die Sache auf die nächste Ebene trägt. Oftmals können solche Leute auch dafür sorgen, dass mal ein Jurist drüberschaut - das ist deren täglich Brot. Vielleicht kommt dann bei der Sache nach ein paar Wochen eine neue Petition raus, hinter der dann auch die Verbände voll stehen.

:) Dieter
 
Hallo Dieter,
wir arbeiten genau da dran, nur wird das hier keiner mehr breit treten.
Du kannst dich aber drauf verlassen, die Argumentation ist nicht nur sachlich, sondern auch so das da schon einige schlaflose Nächte kriegen werden. Aus der Fehlinterpretation und der daraus geübten Praxis des alten § 16 und dem daraus resultierenden fehlerhaften Gesetgebenden Verfahren zum neuen § 16 leiten sich heftige Konsequenzen ab. Und die kann keiner so eben ignorieren.
Genau diese Fehlinterpretation bzw die nachgewiesene richtige Interpretation schafft uns auch bei weiter unveränderter Rechtslage in den Genehmigungsverfahren ganz erhebliche Erleichterungen. Die ganz kruden Dinger sind damit in der Praxis schon vom Tisch. Ansonsten, schaun wir mal...:)

Gruß
Eberhard
 

Gast_9757

User gesperrt
cumulonimbus schrieb:
Hier Diskutieren eine handvoll Leute, kann es sein, dass der Rest schon resigniert hat, weil die von den Vorschriften erschlagen wurden? Hört euch mal in den Vereinsheimen um, viele sind schon überfordert, wenn sie erklären müssen, welche Bedingungen für die Scheinverlängerung gelten.

Der Rest hat einfach keine Lust, zum wiederholten Male Diskussionen mit immer den selben Leuten zu führen, die jeden Versuch einer Entbürokratisierung des Modellsportes niedermachen.

Ist das selbe beim Wildfliegen, da ist es auch immer der selbe Personenkreis, der nach strikteren Regeln schreit - und genau die mischen hier auch wieder mit (Stichwort "lautstarke Minderheit").

So zumindest mein Eindruck. Ich frage mich nur, was diese Leute von einem Hobby erwarten - fliegen oder Jura betreiben.

Alex
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Sachstandsmeldung

Sachstandsmeldung

Heute erhielt ich Post von der Staatskanzlei in Mainz.
Man bestätigt mir den Eingang meines Schreibens. Meine Bitte an den Ministerpräsidenten wird durch das zuständige Ministerium für Verkehr natürlich geprüft.
Man wird mich über das Ergebnis informieren.

Also alles total korrekt und in Ordnung. Auf dem Wege erhoffe ich mir auch die Bestätigung der hier dargelegten rechtlichen Einschätzung.
Schauen wir mal.

Ähm, bin ich der Einzige, der eine Rückmeldung bekommen hat?:eek:
 
Hallo,
schade, das diese Veröffentlichung so wenig Resonanz hat.

Auch wenn die Petition selbst abgelehnt wurde, das teilweise ausufernde Ermessen der Luftämter ist in dem Bereich deutlich gestutzt worden.

Nachdem dies den Willen des Gesetzgebers, zum Ausdruck bringt, ist das auch einforderbar.

Dies kann eine Hilfestellung für viele Antragsteller sein die AEs für Modellflug auf Flugplätzen beantragen wollen oder beantragt haben.
Leider gibt es ja einige Luftämter im BRD Land, die zB derartige Erlaubnisse gar nicht ausstellen wollen, oder nur zu gerne mit allen Mitteln abwimmeln und erschweren.

Genau da ist das eine sehr positive Hilfe.

Darüber sollten sich also möglichst viele zB in der oberen Hälfte Bayerns oder in Hessen informieren.
Nur zu oft werden uninformierte von Ämtern schon bei der ersten (Telefon)Anfrage an die Wand gespielt...

Dem kann man aber abhelfen.

Also, bitte an potentiell Betroffene die ihr kennt weiter leiten.

Gruß
Eberhard

Modellflugsachverständiger
 

Matt44

User
Es ist eben nicht verboten, sondern "nur" genehmigungspflichtig. Dir geht es ja auch eigentlich darum, dass diese Pflicht, für Modellflug auf Flugplätzen eine gesonderte Genehmigung einzuholen, abgeschafft werden soll. Aber warum schreibst du das dann nicht? Jeder Jurist lacht sich über deinen Brief tot und daher schadet es deinem Anliegen mehr als er nutzt. Darüber sollte sich auch jeder klar sein, der deine Vorlage unreflektiert übernimmt.


Hallo,

ich finde es nicht korrekt, wie dieses Thema hier verissen wird.
Dies Sache ist juristisch sehr kompliziert. Deshalb muss man aber den Verfasser des Briefes nicht gleich niedermachen.

Grüsse Matthias

(PS: ich bin Jurist und habe nicht gelacht, auch wenn die Aussagen rechtlich nicht ganz korrekt sind.
Hierauf kommt es aber gar nicht an, denn Fakt ist, dass das Modellfliegen auf (manntragenden) Flugplätzen nicht erlaubt ist. Dem gemeinen Bürger ist es im übrigen auch völlig egal , wieso das so ist, entscheidend ist nur, dass es so ist).
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Stehe ich denn auf dem Schlauch?
Die Begründung der Ablehnung liest sich doch nicht so schlecht:confused:
Ermessen teilweise auf Null reduziert, vereinfachtes Verfahren, Begründung für die Anforderung eines separaten Lärmguachtens......

Ein voller Erfolg ist das sicherlich nicht, aber mit dem Ergebnis kann man doch einigermaßen leben.
 
Hallo Matthias,

ich nehme an, Dein Beitrag bezieht sich auf den Beitrag #16. Das Thema ist erledigt. Das Ergebnis der Petition findest Du im Beitrag #28. Die Antwort auf die Petition kann hier erörtert werden, für alles Andere, wenn es erwünscht ist, bitte einen neuen Beitrag eröffnen.

Grüße von
Werner
 
Hallo Dieter,
genau das meinte ich mit meinem vorigen Beitrag

schade, das diese Veröffentlichung so wenig Resonanz hat.

Auch wenn die Petition selbst abgelehnt wurde, das teilweise ausufernde Ermessen der Luftämter ist in dem Bereich deutlich gestutzt worden.

Nachdem dies den Willen des Gesetzgebers, zum Ausdruck bringt, ist das auch einforderbar.

Naja, das RP Darmstadt lacht sich trotzdem halb tot, der betreffende Platz/Vorstand macht nix mehr, also war für die selber alles für die Katz..
Gruß
Eberhard
 
Dieter Wiegandt schrieb:
Stehe ich denn auf dem Schlauch?
Die Begründung der Ablehnung liest sich doch nicht so schlecht:confused:

Ein voller Erfolg ist das sicherlich nicht, aber mit dem Ergebnis kann man doch einigermaßen leben.

Das sehe ich genauso.
Dass es, wie in diesem geschilderten Fall der Petition, einige "negative" Ausreißer bei Behördenentscheidungen gibt, ist normal bei menschlichen Entscheidungsträgern. Ein Computer würde wohl immer die gleiche Entscheidung fällen...
Andererseits eröffnet uns das ja auch Möglichkeiten. Wir müssen nur jemanden finden (Vorgesetzten, übergeordnete Behörde, etc.) und mit Worten und Argumenten (!) überzeugen, dass unsere Sichtweise die richtige ist. Leider braucht das nur unendlich viel Zeit und Einsatz...
 
Tach zusammen, die Krux ist, dass man dies im Hessischen Petitionsausschuss offensichtlich anders sieht. Dort hatte ich mich über die bürokratische Behandlung beschwert.

So soll es der Erlaubnisbehörde obliegen, nach Lage des Einzelfalls zu entscheiden, ob und welche Behörden und Stellen zu beteiligen sind. Ja sogar in welchem Umfang ergänzenden Unterlagen vorzulegen sind. Es wäre ausreichend, dass der Antragsteller über die beizubringenden Unterlagen in Kenntnis gesetzt wurde. (Und das waren so einige Unterlagen)

Eine weitere Kontroverse ergibt sich aus folgendem Sachverhalt, während der Petitionsausschuss des Bundes behauptet: “...dass es sich in dem Fall um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, in dem lediglich eine Behörde Probleme mit der Umsetzung der Vorschriften hat.“ schreibt der Hessische Petitionsausschusses zum selben Thema: „..es ist nicht erkennbar, dass vom RP Darmstadt überzogener oder übermäßiger Verwaltungsaufwand betrieben wird...“

Damit stehen die Aussagen zweier Petitionsausschüsse gegeneinander, bricht in diesem Fall die Bundesbegründung die des Landes Hessen?

So wartet man weiter, mittlerweile seit 15 Monaten, auf eine banale Erlaubnis.


„Der Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt (BLFA-L) hat insbesondere aus Lärmschutzgründen empfohlen, die Neuregelung beizubehalten.“ heißt es. Dumm nur, dass in der Petition die Lärmproblematik gar nicht tangiert wird, der Flugplatz soll emissionsmäßig natürlich genau so behandelt werden, wie die Wiese daneben. Jetzt muss für den Flugplatz ein Antrag gestellt werden, für die Wiese im Umfeld aber nicht. Die Begründung kann ich sachlich nicht nachzuvollziehen. Vielleicht kann mir das einer von euch erklären?

Gruß
Jo
 
Hallo,
zu deiner Frage "Damit stehen die Aussagen zweier Petitionsausschüsse gegeneinander, bricht in diesem Fall die Bundesbegründung die des Landes Hessen":
Nein, da Petitionsausschüsse nur Empfehlungen aussprechen können, ist es egal, wer was "empfohlen" hat. Du kannst also auch nicht die Aussagen der Petitionsausschüsse einklagen.
Ohne deinen Fall im Detail zu kennen, aber:
Wie der Petitionsausschuss schon erwähnt hat, muss die Behörde eine Begründung für ihr "Ermessen" oder ihre "Entscheidung = Verwaltungsakt" darlegen. Dies folgert sich aus § 39 VwVfG.
Weiterhin wird die Luftfahrtbehörde in der Regel, jedenfalls ist dies bei uns in Bayern so, andere fachkundige Stellen (Naturschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde, Bauamt, etc) einschalten, wenn denn diese Rechtsgebiete betroffen sind.
Das bedeutet, dass von der Luftfahrtbehörde selber normalerweise keine direkten Forderungen bezüglich Naturschutzgutachten oder Lärmgutachten kommen. Diese kommen von den jeweiligen Fachbehörden. Die Luftfahrtbehörde ist also nur einer Art "Vermittler" bzw. "federführende Stelle".
Stellt die Luftfahrtbehörde nun irgendwelche Forderungen, sollte man nachfragen, wer (Fachbehörde) diese gestellt hat und sich an den zuständigen Bearbeiter direkt, am besten mündlich, wenden. Dies führt eher und schneller zum Erfolg, als sich dauernd mit dem "falschen" Ansprechpartner zu unterhalten.
Wie schon öfters hier erwähnt wurde, wird die Regelung bezüglich Modellflug auf Flugplätzen hier in Bayern zumindest für Modelle unter 5 kg und ohne Verbrennungsmotorantrieb sehr unkompliziert und unbürokratisch gehalten (Formblatt auf der Homepage des Luftamtes ausfüllen).
Wenn nun doch Modell-Motorflug auf Fluplätzen betrieben wird, finde ich es legitim, dass die Behörde dies prüft. Hierfür gibt das allgemeine Lärmgutachten der NfL einige Anhaltspunkte und dürfte in der Mehrzahl der Fälle auch ausreichend sein.
Die Forderung nach Naturschutzgutachten (ornithologische Gutachten, etc.) sehe ich als sehr kritisch an, da im Gegensatz zu sonstigen Rechtsgebieten (Baurecht, Immissionsschutzrecht) das Naturschutzrecht sehr "schwammig" bzw. "wenig konkret" gehalten ist. Da muss die Naturschutzbehörde schon einen gute Begründung haben, um ihre Forderung darzulegen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Naturschutzbehörden aus taktischen Gründen dazu neigen, maximale bzw. übertriebene Forderungen zu stellen, eben weil das Naturschutzrecht so wenig konkret ist und viel Ermessensspielraum lässt. Bei anderen Rechtsgebieten sieht das schon viel schwieriger aus.
Das nur zur Info...
 
Hallo Günter,

Danke für deine Antwort.

Wenn nun doch Modell-Motorflug auf Flugplätzen betrieben wird, finde ich es legitim, dass die Behörde dies prüft. Hierfür gibt das allgemeine Lärmgutachten der NfL einige Anhaltspunkte und dürfte in der Mehrzahl der Fälle auch ausreichend sein.

Aber, warum bei Verbrennerflug unter 5 kg, Abstand >1500m zur Wohnsiedlung?

Weiterhin wird die Luftfahrtbehörde in der Regel, jedenfalls ist dies bei uns in Bayern so, andere fachkundige Stellen (Naturschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde, Bauamt, etc) einschalten, wenn denn diese Rechtsgebiete betroffen sind.
Das bedeutet, dass von der Luftfahrtbehörde selber normalerweise keine direkten Forderungen bezüglich Naturschutzgutachten oder Lärmgutachten kommen.

Schön wärs. Bei uns kamen immer wieder neue Forderungen.
Wir bekommen schon viel geboten für unser Geld, da kann man sich nicht beschweren.

In unserem Fall

* - wurden anfänglich Naturschutzausgleichszahlungen verlangt
* - sollten naturschutzrechtlichen Gutachten erforderlichen sein
* - sollte ein Gutachten durch einen Modellflugsachverständigen her
* - wurden entbehrliche Anhörungen bei Gemeinde und Nachbarverein gestartet
* - wurde auf evtl. Notwendigket von Lärmschutzgutachten hingewiesen
* - ist wohl die Lufthoheit an die umliegenden Landwirte übergegangen, denn diese sollten eine Überflugerlaubnis abgeben
* - solle das Segelfluggelände, eine Wiese, auf der auch mal Schafe weiden, auch für den noch nie eingetretenen Fall notlandender Verkehrsmaschinen herhalten, deshalb das aufwändige Verfahren
* - fertigte man bei Gesprächen vor Ort und in der Behörde keinerlei Gesprächsnotizen, so dass man sich nicht mehr an vereinbartes erinnerte und Monate später behauptete es seien noch Dinge unklar und Stellungnahmen ständen aus

Leider gibt es dazu auf Flugplätzen kein geregeltes Verfahren. Der Krempel liegt jetzt bei der ONB, seit über 2 Monaten. Angeblich wird geprüft, dass kein ffh Gebiet betroffen ist. Wer will kann das mit 3 Mausklicks im Internet erledigen.
Es ist einfach nicht transparent.

Und wenn die Behörde ihr Ermessen nicht darlegt? Wo ist der Hebel?
Es gibt keinen. Das hat man mir persönlich mitgeteilt.

Gruß
Jo
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Jo, ich bin zwar kein Jurist, aber kenne den Begriff Ermessen ganz gut und muss ihn auch im Beruf handhaben.
Die LuftVo ist Bundesrecht, das die Länderbehörden umsetzen.
Wir sind natürlich in der Anfangsphase, die ist gekennzeichnet durch Schwierigkeiten. Auch für die Behörden. Mit der Zeit wird man, auch möglicherweise hier durch das Forum, erfahren, wie das in den einzelen Bundesländern gehandhabt wird.
Man wird also Vergleichsfälle bekommen.
Jetzt formuliere ich mal zur Verdeutlichung ein extremes Beispiel:

In 12 Bundesländern wird das per Formular auf der Homepage erledigt, Bundesland 13 verlangt 10 Gutachten und was weiß ich noch......
Da hilft dann schon der freundliche Hinweis auf die 13 anderen Bundesländer, wie es denn mit der Ermessensausübung aussieht....Und auch die Frage, wieso (beispielhaft) die Naturschutzfrage nochmals per Gutachten geprüft werden muss, wenn dies im Vorfeld bei den "großen Fliegern" schon erfolgt ist.

Ein Positivbeispiel ist nach meinem Eindruck die 2,4 GHz-Frage in Verbindung mit der AE. Eine Orientierung hat stattgefunden, eine Landesbehörde (RP) war anwesend, die Fachbehörde (BNA), Verbänd(e?),es kam zu einer Klärung der rechtlichen Seite.
Man darf auch getrost davon ausgehen, dass die Landesbehörde aus RP als Vertreter der anderen Länder anwesend war und die Ergebnisse transportiert hat.
Das Ergebnis war, dass unser Luftamt innnerhalb kurzer Zeit auf Anfrage Mitteilungen versendet, dass 2,4 GHz rechtlich kein Problem ist.
Eine Behörde in Bayern wird selbst inititativ und schreibt die Vereine an, noch besser. In SH läuft es auch unkompliziert. Die Genehmigungsbehörde RP Tübingen spielt auch mit, wenn auch in einem aufwändigerem Verfahren, weiß ich aus einem Beitrag von RCNVV.
Was ich damit sagen will: Die sprechen natürlich untereinander und stimmen sich ab. Ausreisser wird es zwar immer geben, möglicherweise aber auch nicht dauerhaft. Und es läuft......

Das mag dir in der konkreten Situation nicht helfen, ihr seid halt vermutlich einer der ersten.
Anwalt einschalten, der die Sache übernimmt. Rechtsmittel, Untätigkeitsklage vorsehen (Recht auf Bescheidung binnen so ca. 3 Monaten), notfalls vor das Verwaltungsgericht. Natürlich läßt man auch das Ergebnis der Bewertung des Pet.-Auschusses mit einfließen...Ich habe in Zusammenhang mit einer AE nur positive Erfahrungen damit gemacht.
Man ist schon beeindruckt, wie glasklar das VG die Rechtmäßigkeit prüft und Entscheidungen auf den Prüfstand nimmt.
In unserem Falle einer AE war das eine Kammer mit 3 Berufsrichtern und 2 Laienrichtern.

Noch was mit dem Hess. Pet.-Ausschuß:
Möglicherweise haben wir/ihr auch vorab einen Fehler gemacht. Man schaltet nicht Gott und die Welt ein, um ein Problem zu lösen.
Der Bundesrat war die richtige Adresse, da hätte genügen müssen.
Dann hättet ihr die Kontroverse nicht.
Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer...Man soll aber auch durchaus mal selbstkritisch sein.
 
Hallo Dieter, Danke für deine Unterstützung.

Das mag dir in der konkreten Situation nicht helfen, ihr seid halt vermutlich einer der ersten.

Das kann ich nicht so bestätigen, denn ich habe schon von einigen Fällen gehört, bei denen das reibungslos funktioniert hat. In Nordhessen gibt es keine Probleme, in Südhessen auffällig viele.

Anwalt einschalten, der die Sache übernimmt. Rechtsmittel, Untätigkeitsklage vorsehen (Recht auf Bescheidung binnen so ca. 3 Monaten), notfalls vor das Verwaltungsgericht. Natürlich läßt man auch das Ergebnis der Bewertung des Pet.-Auschusses mit einfließen...Ich habe in Zusammenhang mit einer AE nur positive Erfahrungen damit gemacht.
Man ist schon beeindruckt, wie glasklar das VG die Rechtmäßigkeit prüft und Entscheidungen auf den Prüfstand nimmt.
In unserem Falle einer AE war das eine Kammer mit 3 Berufsrichtern und 2 Laienrichtern.

Ein immenser Aufwand für die Vereine, die den Modellflug quasi nur nebenbei betreiben. Viele werden das Risiko scheuen, nur wegen dem bisschen Modellflug mit der Behörde aneinander zu geraten. Deshalb ist das Thema Modellflug auf Flugplätzen vielerorts schlicht gestorben.

Noch was mit dem Hess. Pet.-Ausschuß:
Möglicherweise haben wir/ihr auch vorab einen Fehler gemacht. Man schaltet nicht Gott und die Welt ein, um ein Problem zu lösen.
Der Bundesrat war die richtige Adresse, da hätte genügen müssen.
Dann hättet ihr die Kontroverse nicht.

Dank unseres genialen Föderalismus war der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages der richtige Ansprechpartner für die angestrebte Änderung der Verordnung und der Petitionsausschuss des Landes Hessen unser Ansprechpartner für die bürokratische Behandlung durch die Landesluftfahrtbehörde. Wir haben zwar fast eine einheitliche Gesetzgebung im Luftrecht, aber die Auslegung erfolgt durch die Länderbehörden.

Gruß
Jo
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Jo
Du fliegst doch auch die großen Maschinen, meine ich mich zu erinnern, richtig?
Also hast du doch ein eigenes Interesse. Ich nehme sogar an, dass du in dem manntragenden Verein Mitglied bist.
Ich kann dir nur empfehlen, ziehe das durch. Natürlich läßt du den Vorstand des beantragenden Vereins nicht im Regen stehen, ist doch klar;)
Ich kann halt aus eigener Erfahrung den RA Sonnenschein empfehlen, kompetent, ruhig, sachkundig.
Man muss so eine Sache notfalls bis zum VG durchziehen. In unserem Fall AE hatten Widerspruchsgegner gegen die AE geklagt, somit gegen die Behörde, weil die ja den VA erlassen hatte.
Ich weiß, dass der Amtsleiter gar nicht böse war, dass da eine Klage kam. Er wollte Rechtssicherheit für seinen VA und somit eine Bestätigung durch das VG. Ich kann seine Sicht der Dinge absolut nachvollziehen. Jetzt haben wir ein Urteil, auf dass sich die nächsten schon mal beziehen können.

Ein immenser Aufwand für die Vereine, die den Modellflug quasi nur nebenbei betreiben
Kein Plural bitte, du und dein Verein sind konkret gefordert!

Bei dir sieht es allerdings momentan etwas anders aus. Die Behörde braucht lange für eine Entscheidung. Also kommt im jetzigen Stadium nur eine Untätigkeitsklage in Betracht. Dafür brauchst du aber einen RA. Und eine Beratung, ob das überhaupt in Betracht kommt. ;)
Wobei du doch schon mal was in der Hinterhand hast: In einem anderen Landesteil läuft das anders......Und das Ergebnis der Bundesratspetition.
Ich würde meine Energien da reinsetzen.



Und dann pack´ich dich mal mit deinen eigenen Waffen:
Du hast am Anfang Unterstützung erbeten, du hast sie bekommen. U.a. auch von mir, ich war in RP initiativ.
Jetzt schaffe du mal einen Präzedenzfall;) Mann, was habe ich damals nach Urteilen gesucht. Ich fand nur das Bundesverwaltungsgerichtsurteil (oberste Rechtssprechung) "Recht auf eine AE". Für dich am Rande auch brauchbar, meiner Meinung nach.
Fasse den letzten Absatz als Anregung auf!
Du fühlst dich hoffentlich nicht angegriffen, das ist nicht meine Absicht.
 
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