cumulonimbus
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Eigentlich der falsche Titel, wir müssen uns selbst helfen. Tut mir den Gefallen und zerredet nicht wieder alles, so lange ihr nicht selbst einen Vorschlag dazu habt, die Kuh vom Eis zu bekommen.
Ich denke, es ist legitim den Mitgliedern des Bundesrates zu sagen, dass da was an ihnen vorbeigelaufen ist.
Es wäre nett, wenn ihr mir dabei helfen könntet. Die "Freiwilligen" könnten die Bundesratsmitglieder ihres Bundeslandes anschreiben (ca. 5-6 Mitglieder). Allein ist das nicht zu machen.
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_...tglieder/laender/laender-node.html?__nnn=true
Einige Ausschüsse sowie den Bundesratspräsidenten habe ich bereits angeschrieben.
Die Begründung der bis zum November 2006 gültigen Fassung der Luftverkehrsordnung hier: http://www.jo2.de/fly/LuftVO-69-Begruendung-S8.pdf
So könnte der Brief aussehen (das ist nur ein Vorschlag, jeder kann nach seinem Geschmack formulieren):
Modellfliegen, Bundesrat wurde bei der Änderung der Luftverkehrsordnung getäuscht
Sehr geehrter Herr Dr. Ringstorff,
am 3.11.06 wurde das Aus für den Modellflug auf Flugplätzen vom Bundesrat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen.
Geändert wurde nur eine Kleinigkeit im §16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Allerdings mit riesigen Auswirkungen für die Betroffenen.
Alles was im Modellflugbereich fliegt ist nun, auf allen (Sport)Flugplätzen verboten. Also vom kleinen Uhu Wurfgleiter, über das 20 Gramm Styroporfliegerchen, Lenkdrachen, Kinderdrachen, bis hin zum harmlosen, ferngesteuerten Elektrosegler. Alles ist, unter Androhung drakonischer Strafen von bis zu 50.000 Euro, verboten.
Es wurde seitens des BMVBS und einiger Luftfahrtbehörden immer wieder behauptet, dies sei keine Änderung der Rechtslage.
Es ist aber vielmehr so, dass seitens einiger Landesluftfahrtbehörden die irrige Annahme bestand, für das Modellfliegen auf Flugplätzen sei ein Antrag erforderlich. Dem ist nicht so. Dies wird klar, wenn man sich die Begründung der bis zum November 2006 gültigen Fassung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) anschaut.
"Für Aufstiege von Flugmodellen auf Flugplätzen tritt an die Stelle der Erlaubnispflicht die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung."
Zusammengefasst, für die Wiese ist der Antrag erforderlich, auf Flugplätzen tritt an die Stelle des Antrags die Zustimmung des Flugleiters oder der Luftaufsichtsstelle vor Ort! Das macht Sinn.
Vor dieser Änderung war Modellflug für alle (!) Flugmodelle auf Flugplätzen und ohne Gewichtsbeschränkung erlaubt. Hier war kein Raum für Fehlinterpretationen - eine Klarstellung war nicht erforderlich. Es reichte die Zustimmung von der zuständigen Person vor Ort!
Das was im November überflüssiger Weise beschlossen wurde ist eindeutig eine Änderung der Rechtslage, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Ob dieser Beschluss vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Täuschung haltbar ist kann zumindest angezweifelt werden. Die nachfolgenden Begründungen in der Änderungsverordnung (Drucksache des Bundes 668/06), sowie der Unterrichtung sind für aktive Luftsportler ein Schlag ins Gesicht:
"Durch unzureichende Regelungen in einigen Bereichen des Luftrechts ergibt sich zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ein Änderungsbedarf.“
"Die jetzt vorliegende Fassung enthält Beschlüsse die .... aus rechtsförmlichen Gründen notwendig oder sinnvoll erscheinen."
„Durch die Neuregelungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere nicht für mittelständige Unternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“
Nun soll ein Antrag das Modellfliegen auf dem Flugplatz wieder ermöglichen. Aufgrund der nun, durch die Änderung der bewährten Regelung, herbeigeführten Situation ist aber ein Antrag für Modellflug auf Segelflugplätzen eigentlich nicht mehr möglich. Diese Erweiterung ist nämlich in der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) § 54 gar nicht vorgesehen, weil es bisher nicht erforderlich war. Genauso wenig wie eine Erweiterung auf Kinderdrachen, dies ist nun auch verboten, sogar außerhalb der Betriebszeiten.
Es gibt Luftfahrtbehörden, die diesbezügliche Anträge bearbeiten. Allerdings wie einen Antrag auf ein neues Modellfluggelände, mit unkalkulierbaren Kosten:
Für den Antrag selbst bis zu 250 €, ein Gutachten für ca. 400 €, Naturschutzausgleichszahlungen 430 € allein für nur 1000 qm (wir haben 50.000 qm) und evtl. noch ein Naturschutzgutachten XXXX €.
Und noch ein kleines Versehen passierte bei der Überarbeitung der LuftVO, genaugenommen wurde der Modellflug überall verboten. LuftVO §15 (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen (LuftVG Flugmodelle sind Luftfahrzeuge) außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Ganz klarer Fall, das Aus für die Feld und Wiesenflieger, auch für Kinder die Modellflugspielzeug benutzen möchten. Das ist natürlich genau so ein Unfug, wie die Unfallmeldungen die ich nach § 5 LuftVO bei einem Modellflugzeugabsturz abgeben müsste.
Diese Änderung der LuftVO war nicht erforderlich, bitte setzen Sie sich dafür ein das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
M. E. müsste auch dringend eine Trennung von Modellflugspielzeug und Flugmodellen festgelegt werden. Regelungen zum Umgang Modellflugspielzeug haben im Luftrecht nichts verloren. Zur Zeit ist alles, auch das 10 Gramm Spielzeug, als Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG klassifiziert.
Es ist schwer vorstellbar, dass heutzutage (Ehrenamtskampagne, Stärkung der Familie, Förderung der Bürgerfreundlichkeit, Entbürokratisierung...) der Gesetzgeber Sportvereinen, durch überzogene Forderungen, unnötige Kosten und Hindernisse bei der Jugendarbeit auferlegt. Modellflug wird in den Luftsportvereinen vor allem von Kindern und Jugendlichen ausgeübt, dies ist eine historisch gewachsene Struktur. Ich denke nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, dies zu vernichten.
Weitere Informationen: http://www.jo2.de/petitions-info.htm
Ich denke, es ist legitim den Mitgliedern des Bundesrates zu sagen, dass da was an ihnen vorbeigelaufen ist.
Es wäre nett, wenn ihr mir dabei helfen könntet. Die "Freiwilligen" könnten die Bundesratsmitglieder ihres Bundeslandes anschreiben (ca. 5-6 Mitglieder). Allein ist das nicht zu machen.
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_...tglieder/laender/laender-node.html?__nnn=true
Einige Ausschüsse sowie den Bundesratspräsidenten habe ich bereits angeschrieben.
Die Begründung der bis zum November 2006 gültigen Fassung der Luftverkehrsordnung hier: http://www.jo2.de/fly/LuftVO-69-Begruendung-S8.pdf
So könnte der Brief aussehen (das ist nur ein Vorschlag, jeder kann nach seinem Geschmack formulieren):
Modellfliegen, Bundesrat wurde bei der Änderung der Luftverkehrsordnung getäuscht
Sehr geehrter Herr Dr. Ringstorff,
am 3.11.06 wurde das Aus für den Modellflug auf Flugplätzen vom Bundesrat auf Empfehlung des Verkehrsausschusses beschlossen.
Geändert wurde nur eine Kleinigkeit im §16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Allerdings mit riesigen Auswirkungen für die Betroffenen.
Alles was im Modellflugbereich fliegt ist nun, auf allen (Sport)Flugplätzen verboten. Also vom kleinen Uhu Wurfgleiter, über das 20 Gramm Styroporfliegerchen, Lenkdrachen, Kinderdrachen, bis hin zum harmlosen, ferngesteuerten Elektrosegler. Alles ist, unter Androhung drakonischer Strafen von bis zu 50.000 Euro, verboten.
Es wurde seitens des BMVBS und einiger Luftfahrtbehörden immer wieder behauptet, dies sei keine Änderung der Rechtslage.
Es ist aber vielmehr so, dass seitens einiger Landesluftfahrtbehörden die irrige Annahme bestand, für das Modellfliegen auf Flugplätzen sei ein Antrag erforderlich. Dem ist nicht so. Dies wird klar, wenn man sich die Begründung der bis zum November 2006 gültigen Fassung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) anschaut.
"Für Aufstiege von Flugmodellen auf Flugplätzen tritt an die Stelle der Erlaubnispflicht die Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung."
Zusammengefasst, für die Wiese ist der Antrag erforderlich, auf Flugplätzen tritt an die Stelle des Antrags die Zustimmung des Flugleiters oder der Luftaufsichtsstelle vor Ort! Das macht Sinn.
Vor dieser Änderung war Modellflug für alle (!) Flugmodelle auf Flugplätzen und ohne Gewichtsbeschränkung erlaubt. Hier war kein Raum für Fehlinterpretationen - eine Klarstellung war nicht erforderlich. Es reichte die Zustimmung von der zuständigen Person vor Ort!
Das was im November überflüssiger Weise beschlossen wurde ist eindeutig eine Änderung der Rechtslage, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Ob dieser Beschluss vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Täuschung haltbar ist kann zumindest angezweifelt werden. Die nachfolgenden Begründungen in der Änderungsverordnung (Drucksache des Bundes 668/06), sowie der Unterrichtung sind für aktive Luftsportler ein Schlag ins Gesicht:
"Durch unzureichende Regelungen in einigen Bereichen des Luftrechts ergibt sich zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung ein Änderungsbedarf.“
"Die jetzt vorliegende Fassung enthält Beschlüsse die .... aus rechtsförmlichen Gründen notwendig oder sinnvoll erscheinen."
„Durch die Neuregelungen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere nicht für mittelständige Unternehmen. Auswirkungen auf Einzelpreise, auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“
Nun soll ein Antrag das Modellfliegen auf dem Flugplatz wieder ermöglichen. Aufgrund der nun, durch die Änderung der bewährten Regelung, herbeigeführten Situation ist aber ein Antrag für Modellflug auf Segelflugplätzen eigentlich nicht mehr möglich. Diese Erweiterung ist nämlich in der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) § 54 gar nicht vorgesehen, weil es bisher nicht erforderlich war. Genauso wenig wie eine Erweiterung auf Kinderdrachen, dies ist nun auch verboten, sogar außerhalb der Betriebszeiten.
Es gibt Luftfahrtbehörden, die diesbezügliche Anträge bearbeiten. Allerdings wie einen Antrag auf ein neues Modellfluggelände, mit unkalkulierbaren Kosten:
Für den Antrag selbst bis zu 250 €, ein Gutachten für ca. 400 €, Naturschutzausgleichszahlungen 430 € allein für nur 1000 qm (wir haben 50.000 qm) und evtl. noch ein Naturschutzgutachten XXXX €.
Und noch ein kleines Versehen passierte bei der Überarbeitung der LuftVO, genaugenommen wurde der Modellflug überall verboten. LuftVO §15 (1) Starts und Landungen von Luftfahrzeugen (LuftVG Flugmodelle sind Luftfahrzeuge) außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Ganz klarer Fall, das Aus für die Feld und Wiesenflieger, auch für Kinder die Modellflugspielzeug benutzen möchten. Das ist natürlich genau so ein Unfug, wie die Unfallmeldungen die ich nach § 5 LuftVO bei einem Modellflugzeugabsturz abgeben müsste.
Diese Änderung der LuftVO war nicht erforderlich, bitte setzen Sie sich dafür ein das der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
M. E. müsste auch dringend eine Trennung von Modellflugspielzeug und Flugmodellen festgelegt werden. Regelungen zum Umgang Modellflugspielzeug haben im Luftrecht nichts verloren. Zur Zeit ist alles, auch das 10 Gramm Spielzeug, als Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG klassifiziert.
Es ist schwer vorstellbar, dass heutzutage (Ehrenamtskampagne, Stärkung der Familie, Förderung der Bürgerfreundlichkeit, Entbürokratisierung...) der Gesetzgeber Sportvereinen, durch überzogene Forderungen, unnötige Kosten und Hindernisse bei der Jugendarbeit auferlegt. Modellflug wird in den Luftsportvereinen vor allem von Kindern und Jugendlichen ausgeübt, dies ist eine historisch gewachsene Struktur. Ich denke nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist, dies zu vernichten.
Weitere Informationen: http://www.jo2.de/petitions-info.htm