Dann bedien dich mal und denk drüber nach, wie sich der Bauer freut wenn auf seiner Arbeit bzw. dem Futter seiner Tiere rumgetrampelt wird.
Sollte es da nicht selbstverständlich sein zu fragen oder entschädigen, oder am besten beides?
Selbstverständlich!
WENN es so ist/geschieht.
Das versuche ich hier herauszufinden.
Vor folgendem, wie gesagt, Hintergrund:
Das Eigentum umfasst von vornherein NICHT das Recht, Dritte von der Freizeitnutzung auszuschließen, wenn es sich um die "freie Flur" handelt.
Da bedarf es keines Nachfragens beim Eigentümer.
Das ist gesetzlich so in jedem Landesnaturschutzgesetz in Deutschland (und wohl auch in vielen anderen Ländern) so festgelegt.
Diskutieren sollten wir deshalb nur noch, WANN es sich um freie Flur im Sinne der Naturschutzgesetze handelt und wann um landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Bei den sogenannten umfriedeten Flächen gibt es kein Problem, die kann auch der landwirtschaftliche Laie erkennen: Er stolpert drüber. Es muss ja eine irgendwie geartete Umfriedung vorhanden sein (Zaun oder ähnliches).
Kein Problem machen auch die
offensichtlich landwirtschaftlich genutzten Flächen: Einen bestellten Acker erkennt auch der der Natur völlig entfremdete Großstädter.
Problematisch aber wohl - für mich, wie gesagt - das Erkennen von Heuwiesen, denn diese gelten wohl als "landwirtschaftlich genutzte Flächen".
Ob das ganzjährig so gilt, sollte man auch noch mal diskutieren, sicher bin ich mir da nur bzgl. 24 h vor der Heuernte oder wenn großflächig bzw. intensiv das Gras niedergetrampelt oder gar mit Autos befahren wird.