Hangflug ohne Bewilligung des Eigentümers.

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Blocky

User
Es geht wohl eher darum das, dass fliegen und Betreten grundsätzlich kein Problem darstellt. Da muss man auch den Grundstückseigentümer nicht fragen.
Aber und das wird oft verwechselt deine Haftpflicht Versicherung verlang oder setzt die Erlaubnis des Grundstückseigentümer voraus.
Das wird oft oder fast immer verwechselt wenn es um die Frage geht.
Das sind halt zwei paar Schuh.

Grüße
 
Hallo,
Ich lese immer interessiert bei diesem kontinuierlich auftretenden Thema - gefühlte 1.000 Antworten in den letzten 12-Monaten unter verschiedenen Themen - mit und verstehe jene nicht die meinen sie könnten selber entscheiden wo sie auf fremden Grund fliegen dürfen. Ich habe in den letzten 2-Jahren 2x beim Rechtsanwalt des DMFV - Herrn Carl Sonnenschein - um Klärung und Veröffentlichung auf der DMFV Webpage dieses immer wieder auftretenden Thema gebeten. Leider habe ich nie eine Antwort erhalten oder eine entsprechende Veröffentlichung auf der DMFV Website gefunden.

Wie auch immer die Rechtslage ist, so würde ich als Eigentümer von einer Wiese es mir wünschen, dass jemand der plant auf meiner Wiese zu fliegen mich vorher um Erlaubnis fragt. Wenn ich jemanden auf meinem Eigentum finden würde der mich nicht um Erlaubnis gefragt hat, den würde ich umgehend von meinem Eigentum verweisen. Ich bin sicher das ich dieses Recht habe.
Bzgl. Nutzung von "freien Flächen" in Naturschutzgebieten, glaube ich nicht das wir in einem Naturschutzgebiet fliegen dürfen.

Ich sehe hier die Verbände in der Pflicht die Rechtslage zu klären und unmissverständlich über ihre Kanäle, wenigstens auf ihrer Homepage, zu veröffentlichen.

Lieber Gruß aus Graz
Volker

PS: Im Umkreis von ca.50km um Graz habe ich an ca.12 Hängen die Erlaubnis des Eigentümers dort zu fliegen. Aus Respekt vor ihm rufe ich am Vortag an und frage ob ich am nächsten Tag an seinem Hang fliegen darf. Oft kommt er dann vorbei und hat im Handgepäck zwei eingekühlte Flaschen Bier, die wir dann während einem netten Gespräch genießen - bei heißem Wetter eine Wohltat. Bei den meistens darf ich selbst dann fliegen, wenn die Kühe auf der Wiese sind, denn sie wissen das ich ihr Eigentum (Tiere gehören dazu) respektiere und darauf achte. So macht das Hangfliegen Spaß, denn ich habe mit dem Eigentümer die Bedingungen im Vorfeld geklärt. Modellflieger die sich zu mir gesellen wollten und (noch) nicht die Zustimmung vom Eigentümer hatten, schicke ich vom Hang zum Eigentümer. Gegenseitiger Respekt schadet nicht und hat in allen meinen Fällen bisher zu guten neuen Bekanntschaften geführt.
 
wo du drüber fliegst ist deine Sache,
außer Naturschutzgebiete, da geht schon mal gar nichts.
Das schrieb ich ja. Mein Post war eigentlich als Scherz gemeint - hast schon recht, in so einem Thema sollte man keine flapsigen Bemerkungen machen. :/

Bzgl. Nutzung von "freien Flächen" in Naturschutzgebieten, glaube ich nicht das wir in einem Naturschutzgebiet fliegen dürfen.

Ulrich
 

Eisvogel

User
Ich habe in den letzten 2-Jahren 2x beim Rechtsanwalt des DMFV - Herrn Carl Sonnenschein - um Klärung und Veröffentlichung auf der DMFV Webpage dieses immer wieder auftretenden Thema gebeten. Leider habe ich nie eine Antwort erhalten oder eine entsprechende Veröffentlichung auf der DMFV Website gefunden.

Ich sehe hier die Verbände in der Pflicht die Rechtslage zu klären und unmissverständlich über ihre Kanäle, wenigstens auf ihrer Homepage, zu veröffentlichen

Und schon hammas wieder, unser Problem mit dem DMFV :rolleyes:

Kann jemand beim DAeC nachfragen, die Leute dort scheinen mir kompetenter. Wenn sich niemand findet, machs ich. Obwohl es das eigentlich gar nicht brauchen sollte, Verstand und Anstand sollte reichen. Hat aber anscheinend nicht jeder.
 

HPR40

User
So wie du schreibst gehörst du scheinbar der Klientel an die selbst nur Rechte, die Anderen nur Pflichten hat, liege ich da richtig?;)


Ich lasse mich nur nicht gerne gängeln Martin, wie Du es auslegst ist natürlich Dir überlassen.
Das mit den Golfplätzen usw. ist nicht so neu, wir haben erst letztes Jahr 20 Sattelzüge Mutterboden nach Einsatz der Schwarzkittel im Winter auf der Landebahn verteilt um die wieder nutzbar zu machen.

Muss man auch die Jagtpächter verstehen, die Versicherung ist so schon teuer genug. Er hat uns aber so ein Zeug empfohlen dessen Geruch die Säue wohl garnicht abkönnen, scheint auch zu funktionieren

Diskutieren sollten wir deshalb nur noch, WANN es sich um freie Flur im Sinne der Naturschutzgesetze handelt und wann um landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Du Edouard,
ich würde ja erst mal diskutieren wo das ganze zu verorten ist.

Daher wir uns lt. Grundgesetz überall frei bewegen dürfen und unser Leben frei gestalten dürfen, sehe ich das nicht im Naturschutzrecht weil das GG zunächst unser soziales Zusammenleben regelt.

Also ich bin da mal beim Sozialrecht und nicht beim Naturschutzrecht.

Gruß Horst
 

Ungustl

User
Bei Euch in Deutschland gibt es doch auch so etwas wie ein allgemeines Wegerecht oder? Natürlich darf ich mich überall in der Natur bewegen wie ich will. Wenn es manche geil finden, sich einem vermeintlichen Feudalherren zu unterwerfen, bitte schön, meins währe es aber nicht.
 

Eisvogel

User
Bei Euch in Deutschland gibt es doch auch so etwas wie ein allgemeines Wegerecht oder? Natürlich darf ich mich überall in der Natur bewegen wie ich will.

Genau so ist es, ein WEGERECHT!
Du darfst auf allen Wegen gehen, fahren, reiten, solange nicht was davon ausdrücklich verboten ist. Gehen darfst du auf allen offenen Wegen.
Das berechtigt aber noch lange nicht dazu auf den Feldern und Wiesen rumzutrampeln.
 
Und auch im Wegerecht gibt es rechtlich einige Fallstricke, so dass das generelle erklären mit "Wegerecht" zwar meist, jedoch nicht immer passt.
Aber Wegerecht soll hier nicht das Thema werden.

Wegen DMFV, da wirst du vergeblich auf Auskunft warten.
Ambitionen dazu haben sie nicht, schon gar nicht wenn sich das rechtlich über mehr die Grenzen von Deutschland hinaus bewegt.
Ich hatte ein ähnliches Anliegen dahingehend dass es wünschenswert wäre dass die Regeln für das Fliegen im Ausland auf einer Seite zusammengefasst werden.
Das hatte der eine oder andere Aktive dort in Eigenregie gemacht, die Haltung des DMFV ist dagegen eindeutig - wer ins Ausland will soll sich selbst informieren.
Noch nicht einmal eine Zusammenstellung der Ansprechpartner/Adressen will man machen. Und das obwohl man doch soooo toll vernetzt ist. Eine herbe Enttäuschung.
Insofern denke ich nicht dass du jemals eine Aussage zum Einverständnis Grundstückseigentümer/Betretungsrecht, dazu noch im Ausland, bekommst.

@HPR - wer lässt sich schon gerne Gängeln? Aber ich sehe auch das Recht des Grundstückeigentümers was er auf seinem Gelände zulässt oder eben nicht.
Mein Motto: Das Recht des einen hört da auf wo das des anderen anfängt. Insofern lehne ich die hier im Forum teils recht ausgeprägte einfache "ich darf das" Haltung ab. In letzter Konsequenz führt das zu neuen Regelungen und Verboten. Davon hat keiner von uns was.
 
Es geht wohl eher darum das, dass fliegen und Betreten grundsätzlich kein Problem darstellt. Da muss man auch den Grundstückseigentümer nicht fragen.
Aber und das wird oft verwechselt deine Haftpflicht Versicherung verlang oder setzt die Erlaubnis des Grundstückseigentümer voraus.
Das wird oft oder fast immer verwechselt wenn es um die Frage geht.
Das sind halt zwei paar Schuh.

Grüße
Ich habe nicht in meinen Versicherungsbedingungen nachgeschaut, aber ich nehme an, du meinst die gesetzliche Formulierung.
Die gesetzliche Formulierung ist ja identisch mit dem, was du als Versicherungsformulierung nennst.
Im Gesetz steht "Erlaubnis des Eigentümers nötig".
Das wurde in diesem Thread hier aufgezeigt:

http://www.rc-network.de/forum/show...-Eigentümers?p=4867141&viewfull=1#post4867141

Und u.a. hier widerlegt:

http://www.rc-network.de/forum/show...-Eigentümers?p=4867695&viewfull=1#post4867695

Und, das wird oben auch angeführt, es geht nicht um "Sozialrecht" oder "Grundgesetz", sondern das speziellste Gesetz für diese Materie. Spezielle Gesetze verdrängen allgemeine Gesetze.
Und das sind die Landesnaturschutzgesetze.
Und die regeln alle gleichförmig: Freie Nutzung der freien Flur für alle.

Höherrangiges Recht kann jedoch sogar Gesetze unwirksam machen.
Das Grundgesetz lässt aber "verhältnismäßige" Einschränkung des grundgesetzlich gewährten Eigentumsrechts (Artikel 14 GG) per Gesetz ausdrücklich zu: An Grundstücken der freien Flur habe ich von vornherein nur ein Eigentum, was so - durch die Landesnaturschutzgesetze - zugunsten der Allgemeinheit beschränkt ist.


Diese Grundstücke einfach so zu betreten ist eben nicht widerrechtlich und - ganz anders als beim Wohngrundstück - erst recht kein strafbarer Hausfriedensbruch.

Ausnahme: Landwirtschaftlich genutzte Grundstück.
Oder eben umfriedet: Dann ist es aber schon kein Teil der "freien Flur".

Und nein, es geht nicht nur um die Wege. Die Wege spielen nur insoweit eine Rolle als dass die Wege der "freien Flur" auch während der landwirtschaftlichen Nutzung OHNE Genehmigung des Eigentümers genutzt werden dürfen.

Es bleibt für Wildflieger in der freien Flur nur das Problem:

Ist die Fläche landwirtschaftlich genutzt? -> Die Erkennbarkeit von Heuwiesen?

Wann sind Heuwiesen geschützt, d.h. "landwirtschaftlich genutzte Fläche"?
Während des ganzen Jahres oder nur jeweils wenige Tage vor der "Ernte"?
Meiner Kenntnis nach, werden die zwei Mal / Jahr geerntet.

Es schadet natürlich nichts den (vermuteten) Eigentümer, wie hier vorgeschlagen, zu fragen und mit Bier und Wein zu beschenken.

Einziger Schaden daraus: Man stärkt den Eigentümer in der falschen Meinung, er könne die Nutzung untersagen. Das halte ich für unsozial und unfair dem Eigentümer gegenüber.
 
Natürlich darf ich mich überall in der Natur bewegen wie ich will. Wenn es manche geil finden, sich einem vermeintlichen Feudalherren zu unterwerfen, bitte schön, meins währe es aber nicht.
Moin Martin und Erwin,
warum lasst ihr euch davon provozieren?
Schon der erste Satz ist nachgewiesen falsch und beide weder einer Würdigung noch des weiteren Bedenkens wert, von Respektieren ganz zu schweigen
Diese ausgelebte Ich-Mentalität und Gedankenlosigkeit, die uns z. B. auf unseren vorgelagerten Inseln die Dünen und damit naturnahe Schutzeinrichtungen kaputttrampeln,
weil weder die Sensibilität, noch der Respekt oder die Übersicht vorhanden ist, die Auswirkungen beurteilen zu können und die Gleichgültigkeit, es zu wollen.

"Me first" ist die plakative Denkweise. Die wird erst dann überdacht, wenn mal ein stärkerer die gleiche Denkweise zum dann persönlichen Nachteil anwendet.
Ich verstehe aber auch nicht, wie man diese Denkweise in einem stark frequentierten Urlaubs- und Ski-Gebiet haben kann.
Die Folgen der Denkweise kann man dort auf jeder Piste sehr gut verfolgen - einschließlich der restriktiven Unterbindung.
 
Hallo Uwe,

provoziert ist eigentlich nicht richtig denn die falsche Aussage an sich wäre mir jetzt nicht so wichtig.
Lediglich finde ich es nicht in Ordnung faktisch falsche Sichtweisen in einem Forum stehen zu lassen.
Denn das lesen viele und dann wird diese Teil-/Unwahrheit weiter verbreitet. Das soll nicht sein, im Interesse aller.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
...
Wann sind Heuwiesen geschützt, d.h. "landwirtschaftlich genutzte Fläche"?
Während des ganzen Jahres oder nur jeweils wenige Tage vor der "Ernte"?
Meiner Kenntnis nach, werden die zwei Mal / Jahr geerntet.
...

Der Schutz gilt während der Wachstumsperiode. Bei uns ist das aus der Historie heraus von Ostern bis Allerheiligen. Das steht zwar so nicht im Gesetz, ist aber gelebtes Recht, gegen das sich kein Bauer wehren wird.

Und das mit zwei Mal im Jahr mähen hat sich auch stark differenziert. Bis zu sieben Mal kann das vorkommen. Was mich in dem Zusammenhang wundert: Es geht ja vorrangig um die Leute, die nicht erkennen können, ob eine Wiese landwirtschaftlich genutzt wird. Diese Ahnungslosen sollen erkennen können, wann "wenige Tage vor der Ernte" ist? :confused:
Logische Schlussfolgerung: Du musst dafür den Bauern fragen. Und genau das gebietet ja ohnehin die Vernunft, unabhängig von gesetzlichen Schlupflöchern. Warum also nach Möglichkeiten suchen, sich dieser vermeintlich unangenehmen und völlig unerträglichen Situation des Fragens zu entziehen?

Servus
Hans
 

S_a_S

User
Auch außerhalb der Wachstumsperiode kann durch permanentes Rumtrampeln der Boden verdichtet und dadurch geschädigt werden. Auch da hat der Schutz des Eigentums Vorrang vor egoistischer Freiheit. Und ohne Zustimmung schadenersatzpflichtig.

Wenn die Wiesen frisch gemäht und das Gras/Heu aufgesammelt sind und während der späten Herbst- und Wintermonate wird kein Landwirt protestieren, wenn jemand einen Drachen/Modell steigen lässt oder eine Picknickdecke ausbreitet.
Man kann auch sagen: solange man im Gras keine Spuren hinterlässt, stört es das Wachstum nicht.Selbst dann kann man noch die kürzeste Strecke vom Feldweg in die Wiese nehmen und auf denselben Fußstapfen wieder raus.

Schließlich fährt er auch selber mit dem Traktor und Güllefass - dann stört es ihn auch nicht, wenn man kurz danach mit dem Flieger dort landet :)

Richtiges Brachland ist selten - und meist Landschafts- oder Naturschutzgebiet mit entsprechender Satzung.

Grüße Stefan
 
Also: Für Wildflieger sind nur Heuwiesen ein Problem.
Deshalb ist es wichtig, die erkennen zu können.
Ich fühle mich in meinem wohl Jahrhunderte, wenn nicht Jahrtausende altem Recht, die freie Flur nutzen zu dürfen, relevant beeinträchtigt, wenn ich, wie hier offenbar von einigen favorisiert wird, immer fragen muss.

Genau das will das Gesetz verhindern, indem es das Eigentum von vornherein beschränkt hat: Es gehört dem Eigentümer insoweit nicht, sogar: nie, sondern den Erholung suchenden Bürgern.

Es sind wohl Eigentümer von Grundstücken in der freien Flur anwesend?
Diese könnten sich der Problematik vielleicht objektiver annähern, wenn sie sich vorstellen, wie es sich anfühlt, einen Starnberger oder Potsdamer See umwandern zu wollen und dabei permanent vom See zurück auf eine stark befahrene, enge Straße ausweichen zu müssen, weil einige reiche Herren mit guten Verbindungen, sich "Seegrundstücke" genehmigten.
 

Ungustl

User
Offensichtlich steckt noch in vielen diese Untertanen/ Gutsherren Mentalität tief drinnen.
 

Eisvogel

User
Ich fühle mich in meinem wohl Jahrhunderte, wenn nicht Jahrtausende altem Recht, die freie Flur nutzen zu dürfen, relevant beeinträchtigt, wenn ich, wie hier offenbar von einigen favorisiert wird, immer fragen muss.

Jetzt wird mit einiges klar :eek:
Aus welchem Jahrhundert bzw. Jahrtausend bist du? Wie hat man dich aufgetaut?
Der Ungustl war anscheinend im selben Eisblock :(
 
Falschmeldung

Falschmeldung

Wegen DMFV, da wirst du vergeblich auf Auskunft warten.
Ambitionen dazu haben sie nicht, schon gar nicht wenn sich das rechtlich über mehr die Grenzen von Deutschland hinaus bewegt.
Ich hatte ein ähnliches Anliegen dahingehend dass es wünschenswert wäre dass die Regeln für das Fliegen im Ausland auf einer Seite zusammengefasst werden.
Das hatte der eine oder andere Aktive dort in Eigenregie gemacht, die Haltung des DMFV ist dagegen eindeutig - wer ins Ausland will soll sich selbst informieren.
Noch nicht einmal eine Zusammenstellung der Ansprechpartner/Adressen will man machen. Und das obwohl man doch soooo toll vernetzt ist. Eine herbe Enttäuschung.

Diese Antwort ist wieder Typisch.......
Bevor Martin hier Falschmeldungen verbreitet sollt er erst die HP beim DMFV ein bisschen lesen.

https://www.dmfv.aero/der-verband/spezialthemen/internationales/internationale-regeln/

Tip: Last die Finger von Infos aus einem Forum;)

Bei jeder Flugleiterschulung vom DMFV gibt es zum Wildfliegen bzw. Fliegen auf der Wiese infos.

Im Verein habt ihr sicher mindestens vier oder noch mehr die schon eine Flugleiterschulung besucht haben.
Wenn der Besuch nicht für die Katz war gibt es da sicher eine Antwort wie und was zu Tun und zu Lassen ist.
 
Diese Antwort ist wieder Typisch.......
Tip: Last die Finger von Infos aus einem Forum;)
Was hat das jetzt mit Trinkgeld zu tun?

Bei jeder Flugleiterschulung vom DMFV gibt es zum Wildfliegen bzw. Fliegen auf der Wiese infos.
Eine einfache Zusammenfassung mit Quellenangabe dazu wäre ja mal was.;)

Aber meine Gedächtniskurzinfo dazu ist, dass auf der Wiese der Wildflieger aus nachvollziehbaren Gründen als Gefahr für die AE gesehen werden sollte. :D

Zum Start der Informationen und nur als ein Beispiel.
Vorsicht: Trocken. :D
 
Schön zu sehen dass der DMFV seine Meinung geändert hat.
Trotzdem bleibt meine Aussage korrekt, denn der zugehörige Mailverkehr ist bei mir gespeichert.;)
Also darfst du weiter von Falschmeldung schreiben, wenn es dich glücklich macht - ich kann es ja nur noch lesen wenn mich jemand drauf aufmerksam macht.
 
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