Es geht wohl eher darum das, dass fliegen und Betreten grundsätzlich kein Problem darstellt. Da muss man auch den Grundstückseigentümer nicht fragen.
Aber und das wird oft verwechselt deine Haftpflicht Versicherung verlang oder setzt die Erlaubnis des Grundstückseigentümer voraus.
Das wird oft oder fast immer verwechselt wenn es um die Frage geht.
Das sind halt zwei paar Schuh.
Grüße
Ich habe nicht in meinen Versicherungsbedingungen nachgeschaut, aber ich nehme an, du meinst die gesetzliche Formulierung.
Die gesetzliche Formulierung ist ja identisch mit dem, was du als Versicherungsformulierung nennst.
Im Gesetz steht "Erlaubnis des Eigentümers nötig".
Das wurde in diesem Thread hier aufgezeigt:
http://www.rc-network.de/forum/show...-Eigentümers?p=4867141&viewfull=1#post4867141
Und u.a. hier widerlegt:
http://www.rc-network.de/forum/show...-Eigentümers?p=4867695&viewfull=1#post4867695
Und, das wird oben auch angeführt, es geht nicht um "Sozialrecht" oder "Grundgesetz", sondern das speziellste Gesetz für diese Materie. Spezielle Gesetze verdrängen allgemeine Gesetze.
Und das sind die Landesnaturschutzgesetze.
Und die regeln alle gleichförmig: Freie Nutzung der freien Flur für alle.
Höherrangiges Recht kann jedoch sogar Gesetze unwirksam machen.
Das Grundgesetz lässt aber "verhältnismäßige" Einschränkung des grundgesetzlich gewährten Eigentumsrechts (Artikel 14 GG) per Gesetz ausdrücklich zu: An Grundstücken der freien Flur habe ich von vornherein nur ein Eigentum, was so - durch die Landesnaturschutzgesetze - zugunsten der Allgemeinheit beschränkt ist.
Diese Grundstücke einfach so zu betreten ist eben nicht widerrechtlich und - ganz anders als beim Wohngrundstück - erst recht kein strafbarer Hausfriedensbruch.
Ausnahme: Landwirtschaftlich genutzte Grundstück.
Oder eben umfriedet: Dann ist es aber schon kein Teil der "freien Flur".
Und nein, es geht nicht nur um die
Wege. Die Wege spielen nur insoweit eine Rolle als dass die Wege der "freien Flur" auch während der landwirtschaftlichen Nutzung OHNE Genehmigung des Eigentümers genutzt werden dürfen.
Es bleibt für Wildflieger in der freien Flur nur das Problem:
Ist die Fläche landwirtschaftlich genutzt? -> Die Erkennbarkeit von Heuwiesen?
Wann sind Heuwiesen geschützt, d.h. "landwirtschaftlich genutzte Fläche"?
Während des ganzen Jahres oder nur jeweils wenige Tage vor der "Ernte"?
Meiner Kenntnis nach, werden die zwei Mal / Jahr geerntet.
Es schadet natürlich nichts den (vermuteten) Eigentümer, wie hier vorgeschlagen, zu fragen und mit Bier und Wein zu beschenken.
Einziger Schaden daraus: Man stärkt den Eigentümer in der falschen Meinung, er könne die Nutzung untersagen. Das halte ich für unsozial und unfair dem Eigentümer gegenüber.