Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

haki

User
Danke; Schweissel und Batteriekopf sind ja auch dabei, gut. Wie war das dann dort mit der Flughöhe, 50m?

Gruss Hannes
 

haki

User
Tja das ist schon richtig, leider kann man nicht einfach losfahren. Wobei der 8.Mai auch nicht der beste Tag für deutsche Hangflieger in Frankreich ist...
 
Vielen Dank, Para, dass Du uns hier auf dem Laufenden hältst.

So wie es aussieht ist die Seite in dem Link die Neubelebung des im vergangenen Jahr stillgelegten französischen Hangflugführers RC-SlopeS.
Freut mich, dass es den jetzt wieder in einer Neuauflage gibt.

Was aber in dem Posting von Para vielleicht etwas mißverständlich formuliert sein könnte:
Die unter dem Link gelisteten Spots dürfen nicht einfach beflogen werden!
Jeder ist in der Pflicht zuvor auf
https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-pour-drones-de-loisir
zu prüfen, welche Beschränkungen es gibt.

So ist z.B. der Col du Joly in RC-SlopeS gelistet, liegt aber in einer vol interdit Zone.
D.h. der ist leider weiterhin für uns tabu.

So zumindest versteht ich mit meinem holprigen Schulfranzösisch den Disclaimer auf RC-SlopeS.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Gruß
Eddie
 
Vielen Dank, Para, dass Du uns hier auf dem Laufenden hältst.

...immer wieder gerne! :cool:

Was aber in dem Posting von Para vielleicht etwas mißverständlich formuliert sein könnte:
Die unter dem Link gelisteten Spots dürfen nicht einfach beflogen werden!

Das ist nicht nur in F. der Fall. Es gibt auch Regeln in D. Über diese muss man sich immer informieren. So etwas setze ich bei den hier mitlesenden seriösen Hangfliegern einfach voraus - oder sollte ich mich da irren? :D


Jeder ist in der Pflicht zuvor auf
https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-pour-drones-de-loisir
zu prüfen, welche Beschränkungen es gibt.

So ist es! S.o.
Para
 
neue Regeln in F, gültig ab dem 11. Mai 20

neue Regeln in F, gültig ab dem 11. Mai 20

Hallo zusammen,
die FFAM hat einen neuen "Leitfaden" für den Modellflug in F. für die Zeit nach dem 11. Mai veröffentlicht. Sie bezieht sich darin auf die staatlichen Vorgaben, die von allen Bürgern zu beachten sind. Auch wenn wir keine Bürger Frankreichs sind, so gelten diese auch für uns. Die Maßnahme bringt Erleichterungen, aber keine "Freiheit" für die Modellfliegerei. Die Quelle ist leider zu groß. Deshalb kann ich sie nicht hochladen. Also hier in Auszügen:

So dürfen z.B. wieder:

- Unterhaltungsmaßnahmen des Fluggeländes durchgeführt werden. Bisher war das verboten. Die Plätze sehen auch dementsprechend schlimm aus...
- der Verein muss in einem Heft die jeweils Anwesenden mit entsprechenden Daten zur Nachverfolgung evtl. Übertragungen führen
- im Freien darf Modellflug wieder einzeln oder gemeinsam mit bis zu 10 Personen gleichzeitig ausgeübt werden, wenn die Abstandsregelungen eingehalten werden. Das bedeutet ein Abstand
zwischen den Personen von 1 Meter, damit wird etwa eine Oberfläche von 4,2m² abgedeckt.
- man darf sich auch wieder max. 100 km von zu Hause, einzeln oder max. zu zweit pro Fahrzeug, zum Fluggelände bewegen. Bisher bestand ein Ausgehverbot. Man durfte sich nur für eine
Stunde/Tag 1 km um die eigene Wohnung bewegen. Das heißt also auch, keine Fahrten für viele zu den Hotspots Petit Ballon, Schweisel...

dazu ist u.a. vorgeschrieben:

- das Tragen einer Maske und einer großen Schutzbrille oder besser eines Visiers, ab -2- gleichzeitig anwesenden Personen
- Einsatz des eigenen Materials; kein Austausch unter einander
- reinigen und desinfizieren des Materials mit geeigneten Mitteln

Für uns bleiben nach Aussage des BIM Seehofer die Grenzen noch bis mindestens 15. Mai zu. Insoweit wären die Vorschriften erst nach einer Wiedereröffnung der Grenzen relevant.
Hier kann ich dann nur raten, diese ganz strikt einzuhalten. Man muss künftig auch streng die örtlichen Vorgaben beachten, weil man mit häufigeren Kontrollen der Polizei und der Luftfahrtpolizei rechnen muss. Unbedingt dabei zu haben sind auch: franz. Kenntnisnachweis, Versicherungsnachweis, den Eintragungsnachweis und die am Modell angebrachte und lesbare Registriernummer. Die Gallier nehmen das sehr ernst. Und wenn da was bei einer Kontrolle fehlt kann es teuer werden, besonders, wenn man einen Ausländer schröpfen kann. Wenn so ein Ordnungshüter auftritt, sachlich und höflich bleiben und vor allem, einen preußischen Tonfall vermeiden. Am besten, wenn man ihnen mit französisch begegnen kann (viele können zwar noch Deutsch, zeigen es als "Hoheitsträger" aber ungern).

Para
 
Hallo zusammen,

Wir haben Online auf der Homepage vom Verein eine Excel Tabelle zum ausfüllen mit Zwei Zeiträumen nachmittags, die wir Namentlich ausfüllen müssen, so kann jeder sehen wie die Belegung / Freiraum aussieht. Bei 10 je Zeitraum ist Schluss.
Wie die Belegung auf einem frei zugänglichem Gebiet auf Max 10 Personen (nicht nur Piloten) begrenzbar sein wird / ist, steht leider nirgendwo und wird auch nich einfach zu lösen sein. zB. Petit und co.

Gruß aus dem ab heute Quarantäne freiem Elsass.

Asterix
 
Hallo, nur eine kurze Zwischenfrage ...

Sehe ich das richtig, dass man in Frankreich diesen Kenntnisnachweis und die Nummer am Modell nur braucht, wenn es über 800 gr. wiegt?
 
Hallo, nur eine kurze Zwischenfrage ...

Sehe ich das richtig, dass man in Frankreich diesen Kenntnisnachweis und die Nummer am Modell nur braucht, wenn es über 800 gr. wiegt?

Das ist richtig! Bedeutet dann aber eigentlich noch nicht das man mit seinem Modell überall fliegen kann. Mann muss sich immer noch vergewissern in welche Flugzone man sich befindet.
Allerdings..wenn man den Test nicht gemacht hat kann man das eigentlich nicht wissen;)

Deshalb gibt es auch immer noch so viel schöne Youtube-Dronenfilmchen(80% der Drohnen liegen unter 800gr) aus den tiefsten Flugverbotszonen Frankreichs.
 
Übrigens...
So kann mann diesen tollen neuen Regularien ein schnippchen schlagen.

2m Spannweite. Sprite von Vladimir. Mit ein paar Ticks bekommt man die Karre unter 800gr:)

Sprite_Total2.jpg

Sprite_Gewicht.jpg
 
Eine Frage an die Frankreich Experten:

Mir ist aufgefallen, dass neuerdings bei den in
https://www.finesseplus.org/rc-slopes
gelisteten Spots jeweils, sofern vorhanden, die entsprechende AIP angeführt ist.

Beispiel mit AIP:
Screenshot_20200614-101328~3.jpg



https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/documents/download/f/d/2563349/
Screenshot_20200614-104927.jpg



Beispiel ohne AIP:
Screenshot_20200614-101232~3.jpg

Mir erschließt sich nicht so recht, welche Relvanz bzw. Konsequenz diese AIP für uns Modellflieger (in Frankreich) haben.
Nach meinem Verständnis ist das lediglich eine Information für die manntragende Fraktion, dass an dieser Stelle Modellflug betrieben wird.
Oder irre ich da?
Gibt es dadurch und aufgrund der neuen Gesetzgebung in Frankreich irgenwelche Einschränkungen für uns?

Gruß
Eddie
 
Eine Frage an die Frankreich Experten:

Mir ist aufgefallen, dass neuerdings bei den in
https://www.finesseplus.org/rc-slopes
gelisteten Spots jeweils, sofern vorhanden, die entsprechende AIP angeführt ist.

Mir erschließt sich nicht so recht, welche Relvanz bzw. Konsequenz diese AIP für uns Modellflieger (in Frankreich) haben.
Nach meinem Verständnis ist das lediglich eine Information für die manntragende Fraktion, dass an dieser Stelle Modellflug betrieben wird.
Oder irre ich da?
Gibt es dadurch und aufgrund der neuen Gesetzgebung in Frankreich irgenwelche Einschränkungen für uns?

Gruß
Eddie

Hallo Eddie,
leider verkümmert die französische Sprache immer mehr zu Abkürzungen und technischen Ausdrücken (unsere leider auch). Da mir diese nicht geläufig sind, habe ich mal eine Anfrage an jemanden gerichtet, der sich mit so etwas auskennen muss. Den Gebietsbeauftragten von Grand d'Est und warte nun auf dessen geistige Ergüsse...
Sobald ich Nachricht erhalten habe, gebe ich die natürlich weiter.
So, jetzt aber auf den Platz. Das Fliegen wartet...
Gruß
Para
 
Hallo Para,

super vielen Dank für Deine Bemühungen!

Ich glaube inzwischen kann ich selbst ein wenig zur Erhellung beitragen:

Die Abkürzungen stammen aus der allgemeinen (manntragenden) Luftfahrt.
Dort ist der Aküfi (Abkürzfimmel) exzessiv üblich.

AIP ist die Aeronautical Information Publication, das Luftfahrerhandbuch mit diversen Regeln und Verfahren, die ein Pilot auf seinem Flug, bzw. an einem Flughafen benötigt.
Die AIP für Frankreich findet man hier:

https://www.sia.aviation-civile.gouv...d/f/d/2563349/


Natürlich strotzen die AIPs selbst auch wieder nur so vor Abkürzungen.
Hier nochmal das Beispiel mit AIP #8441 für den Petit Ballon:
Screenshot_20200614-104927.jpg

In der Spalte “Vertical Limits” bdeutet
5700ft AMSL: 5700 feet above mean sea level, also ca. 1730m über dem mittleren Meeresspiegel.
1500ft ASFC: 1500 feet above surface, also ca. 450m über Grund.
SFC bedeutet entsprechend surface, also Grund.


In der Spalte HOR (steht vermutlich für “horaire”) bedeutet
SR-SS sunrise-sunset, also von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.


Für “Fußgänger” übersetzt lautet die AIP #8441 also:
“Am Petit Ballon findet von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Modellflug bis in Höhen von Grund bis 450m über Grund bzw. 1730m über mittlerem Meeresspiegel statt”.

-> Gipfel des Petit Ballon ist 1272m + 450m ASFC = 1722m AMSL -> passt also inetwa.


Bisher hatte sich für mich nicht erschlossen, inwiefern diese AIP für uns Modellflieger relevant sind und warum sie in RC-Slopes aufgeführt sind.
Aber jetzt habe ich auf https://www.finesseplus.org/flying-your-models-in-france-what-you-must-know/ folgendes gefunden:

It is also worth to note that flight restrictions mentioned on Geoportail are conservative to prevent infringements by remote pilots not well aware of aeronautic constraints, like many light drone users. Some restrictions can be lifted by looking to the official aeronautic information material, namely the French AIP (Aeronautical Information Publication) on the SIA public site:
https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/ .
...
...
For your information, DGAC has confirmed to Finesse Plus that AIP prevails over Geoportail information when restrictions are linked to airspace organisation.



Damit wird klar, welche Bedeutng die AIPs für uns haben: nämlich nicht wie befürchtet weitere Einschränkungen, sondern ggf. Lockerungen gegenüber der Geoportail Drone Map Höhenbeschränkungen.
Am Beispiel Petit Ballon wird es deutlich.
Laut Drone Map sind max. 50m erlaubt.
Petit_Ballon.jpg

Die AIP #8441 erlaubt uns aber Flughöhen bis 450m.

Und damit ist deren Eintrag bei RC-Slopes absolut von Interesse für uns.

Gruß
Eddie
 

Fi_Lippe

User
Urlaub am Atlantik

Urlaub am Atlantik

Hallo Fliegerkollegen,

Ich mag es mir nicht antun jetzt den ganzen Thread durch zu lesen. Zumal einiges an Informationen bestimmt schon überholt ist.

Wir fahren nächste Woche an den Atlantik. Ich möchte gerne meinen neu gebauten (gebastelten trifft es wohl eher :-D ) Nurflidl, also das Lidl-Spielzeug, mit nehmen um ihn ein bisschen auf den Dünen in den Wind zu werfen.

Er wiegt 215 Gramm.

Irgendwo hier folgte ich einem Link der mich auf eine französische Seite brachte mit einer Karte der ich entnehmen konnte dass über allen Ortschaften und teilweise den Wäldern in der Zielregion fliegen wohl verboten ist. Jedenfalls war die Karte an den besagten Stellen rot.
An den Stränden war die Karte nicht rot, also fliegen erlaubt???

Darf ich dort einfach den Kleinen in die Luft werfen oder brauche ich einen französischen Kenntnisnachweis? Oder gibt es sonst was zu beachten?

Grüße, Philipp
 
Hallo Para,

super vielen Dank für Deine Bemühungen!

Gerne.

Ich glaube inzwischen kann ich selbst ein wenig zur Erhellung beitragen:

Die Abkürzungen stammen aus der allgemeinen (manntragenden) Luftfahrt.
Dort ist der Aküfi (Abkürzfimmel) exzessiv üblich.

Für “Fußgänger” übersetzt lautet die AIP #8441 also:
“Am Petit Ballon findet von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Modellflug bis in Höhen von Grund bis 450m über Grund bzw. 1730m über mittlerem Meeresspiegel statt”.

-> Gipfel des Petit Ballon ist 1272m + 450m ASFC = 1722m AMSL -> passt also inetwa.


Bisher hatte sich für mich nicht erschlossen, inwiefern diese AIP für uns Modellflieger relevant sind und warum sie in RC-Slopes aufgeführt sind.
Aber jetzt habe ich auf https://www.finesseplus.org/flying-your-models-in-france-what-you-must-know/ folgendes gefunden:


Damit wird klar, welche Bedeutng die AIPs für uns haben: nämlich nicht wie befürchtet weitere Einschränkungen, sondern ggf. Lockerungen gegenüber der Geoportail Drone Map Höhenbeschränkungen.
Am Beispiel Petit Ballon wird es deutlich.
Laut Drone Map sind max. 50m erlaubt.


Die AIP #8441 erlaubt uns aber Flughöhen bis 450m.

Und damit ist deren Eintrag bei RC-Slopes absolut von Interesse für uns.

Absolut. Erfreulicherweise kann ich das nach der Konsultation der französischen Stellen, so, wie von Dir beschrieben, bestätigen. Sind für den konkreten Fall (Petit) auch bei DSAC Nord-Est nachzulesen.

Unter
https://www.finesseplus.org/wp-content/uploads/2020/05/joe_20200517_0121_0001.pdf bzw. der Quelle https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000041885310&categorieLien=id
wird nun auf die 1955 Stellen (darunter die Flugplätze und Hänge), die in AIP-France aufgezählt sind, hingewiesen. Hier soll künftig auf das schwachsinnige elektronischen Identifikationssysteme, wie es ursprünglich für alle Modellflugzeuge ab 800gr vorgeschrieben werden sollte, verzichtet werden. Aber ebenso auf den Annex, mit 36 Bereichen, wo diese Erleichterung nicht gilt.
Para
 
Was ich (wohl aufgrund meines mäßigen Schulfranzösisch:rolleyes:) bei den verlinkten Texten noch nicht ganz verstehe:
ist diese Verpflichtung zu Transponder und Signalbeleuchtung an allen Spots, die keine AIP haben, nun bereits Pflicht?
D.h. ohne diese Ausrüstung (die technisch noch gar nicht zu Verfügung steht) darf ich schon heute, außer an den Spots mit AIP, an keiner anderen Stelle in F Modelle über 800g fliegen?

Gruß
Eddie
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten