Bernie
User
Hallo zusammen,
in den letzten Wochen habe ich wiedersprüchliche Ausssagen zum genehmigungsfreien Betrieb von Modellflugzeugen gehört.
Vertreter beider Verbände (DMFV und DAeC) haben mir unabhängig von einander versichert, dass Flugmodelle mit Verbrennungsmotor auch unter 5kg Gewicht nicht ohne Aufstiegserlaubnis betrieben werden dürfen.
Die LuftVO sagt dazu folgendes:
§16
(4)Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.
(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
Also von einer grundsätzlichen Aufstiegserlaubnis von Motormodell unter 5kg ist da nicht die Rede. Lediglich wird ein Mindestabstand zu bewohntem Gebiet und Flughäfen definiert.
Ich frage mich nun, worauf basiert die Aussage der beiden Verbandsvertreter?
Stimmt die Aussage überhaupt?
Wenn nein, warum werden solche Aussagen getroffen?
Bin gespannt auf die Antworten.
Gruß, Bernie.
in den letzten Wochen habe ich wiedersprüchliche Ausssagen zum genehmigungsfreien Betrieb von Modellflugzeugen gehört.
Vertreter beider Verbände (DMFV und DAeC) haben mir unabhängig von einander versichert, dass Flugmodelle mit Verbrennungsmotor auch unter 5kg Gewicht nicht ohne Aufstiegserlaubnis betrieben werden dürfen.
Die LuftVO sagt dazu folgendes:
§16
(4)Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.
(5) Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden.
Also von einer grundsätzlichen Aufstiegserlaubnis von Motormodell unter 5kg ist da nicht die Rede. Lediglich wird ein Mindestabstand zu bewohntem Gebiet und Flughäfen definiert.
Ich frage mich nun, worauf basiert die Aussage der beiden Verbandsvertreter?
Stimmt die Aussage überhaupt?
Wenn nein, warum werden solche Aussagen getroffen?
Bin gespannt auf die Antworten.
Gruß, Bernie.