LBA hat seine FAQ zum Modellflug überarbeitet

FAG_1975

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

Auf der FAQ-Seite des LBA gibt es Neuigkeiten zum Thema Modellflug.

Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist diese Aussage des LBA:

"Die Verbandsregeln der Luftsportverbände gelten bis zu einer Startmasse von 150 kg. In den folgenden Fällen sind die (lokalen) Bedingungen der Genehmigung einer Landesluftfahrtbehörde (nach § 21f Abs. 3 LuftVO) zusätzlich zu den Verbandsregeln zu berücksichtigen:

  • beim Betrieb mit einer Startmasse > 12 kg,
  • beim Betrieb eines UAS mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
  • beim Betrieb mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
  • bei Betrieb bei Nacht.
Des Weiteren können die Bedingungen von Alterlaubnissen für den Modellflugbetrieb relevant sein, ohne dass einer der oben genannten Fälle betroffen ist, wenn der Verband die Bedingungen von Alterlaubnissen in die verbandsinternen Verfahren aufgenommen hat. Diese Aufnahme der Regeln einer Alterlaubnis als Verbandsregeln ersetzt jedoch nicht automatisch die o.g. Genehmigung einer Landesluftfahrtbehörde, sofern einer der genannten Fälle betroffen ist." (Hervorhebungen / Unterstreichung von mir) auf die Frage, was passiert mit der Alterlaubnis des Vereins.
 
Hallo, guten Abend,

wenn ich das richtig sehe, dann kommt eine Menge Arbeit auf den DMFV zu. Das LBA hat klar gestellt, dass die Verbänderegelungen bis 150 MTOM gelten. Dies gilt dann auch für den DMFV. Und die Alt-AEs gelten nicht automatisch weiter, sondern müssen von den Verbänden als Verbandsregeln aufgenommen werden. Und, wenn sie in den 4 o. g. Punkten gelten sollen, muss das von den LLbs genehmigt werden.
Das bedeutet, dass die Alt-AEs, ohne dieses Verfahren, nicht weiter gelten.
Alle DMFV Vereine mit Aufstiegerlaubnis fliegen seit dem 01.01.2023 illegal.

Und nun DMFV?

Gruß
Helmut
 
Erst kürzlich wurde seitens des DMFV -ich glaube im Rahmen von Gebietsversammlungen- kommuniziert, dass man seitens des LBA den Fortbestand der Alt-Erlaubnisse ausdrücklich bestätigt bekommen hätte…
 

Erric

User
Hallo
ich verstehe aber nicht warum dnn das LBA was ander auf seine Internet Seite schreibt. Die Seite ist doch offiziel oder? Bei Gebietsversammlung sag nur einer was was er wo anders gehört hat. Find das nicht so gut. Wenn alte Aes wifklich weg sin und mein Verein keine neue hat fliegen doch alle falsch? Is doch egal was mein Verband sagt wenn was passiert muss ich doch sagen können ob ich alles richtig gemacht hab. Wie geht das jetzt?
Erric
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Nur ganz kurz, unsere BE wurde nicht vom LBA genehmigt, sondern vom LA Süd der Regierung von Oberbayern.
Und diese ist und bleibt gültig.

Zu den Uhren in Bayern, muss ich nichts schreiben, außer vielleicht „Allgemeinverfügung“. ;)
 
Wie geht das jetzt?
Hallo Erric,

eine (rechtlich richtige) Aussage wird man frühestens ab Februar 2024 von seiner Landes Luftfahrtbehörde bekommen.
Ich hab bei unserer angefragt und bekam die Antwort das man es im Moment noch nicht weiß wel es aktuell verschiedene Rechtsauffassungen gibt.
Es wird sich aber in Kürze etwas tun und dann will die Behörde mich informieren.

@Claus Eckert Bayern ist im Moment eine Ausnahme und gilt nicht für andere Bundesländer also ist deine Aussage nur bedingt hilfreich.

Gruß
Manfred
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Bayern ist im Moment eine Ausnahme
Bayern ist immer eine Ausnahme. ;)

Abgesehen davon werden die AEs in anderen Bundesländern ebenfalls ihre Gültigkeit behalten.
Oder denkt jemand ernsthaft, die tausenden von AEs werden plötzlich neu ausgestellt und das Rad wieder neu erfunden?
 
Moin,
Ich weiß jetzt grade nicht, was der Eingangsthread und dessen Bewertung neues bringt? In den zitierten Regularien steht doch nichts anderes drin, als vorher auch schon gültig und bekannt war (mal abgesehen davon, dass aus 5kg vorher jetzt 12kg für einen Platz ohne Aufstiegsgenehmigung geworden sind! Das galt aber ja schon mit Änderung der EU-Regularien an sich, soweit ich mich entsinne.)

Jetzt zu unterstellen, aufgrund dieser Zeilen in den FAQ des LBA wären sämtliche von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellten Aufstiegsgenehmigungen (egal ob derjenige Verein im DMFV oder MFSD/DAEC organisiert ist) nichtig, ist m.E. ziemlich weit hergeholte Propaganda….

Beste Grüße,
Volker
 

Erric

User
Danke.
Claus ich hab die allgemeinverfügung in Bayern gelesen. Ich versteh die so dass für Verbrenner alte Regeln weiter gelten können. Sonst nichts aus alten Aes.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Nur ganz kurz, unsere BE wurde nicht vom LBA genehmigt, sondern vom LA Süd der Regierung von Oberbayern.
Und diese ist und bleibt gültig.

Zu den Uhren in Bayern, muss ich nichts schreiben, außer vielleicht „Allgemeinverfügung“. ;)

Hallo Claus,

Im Abschnitt VI. Hinweise, Ziffer 2 der Allgemeinverfügung in Südbayern heißt es:

"Durch diese Allgemeinverfügung werden die in Südbayern bestehenden Alterlaubnisse jedoch materiellrechtlich unwirksam, soweit nicht durch Nr. V.2 dieser Allgemeinverfügung einzelne dort abschließend aufgeführte Festlegungen als Erlaubnisergänzung inhaltlich weiter in die Allgemeinerlaubnis übernommen werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass durch den Luftsportverband weitere Festlegungen der ungültig gewordenen Verwaltungsakte inhaltlich als Bestandteil der Verbandsregularien zur Ausübung der Verbandsbetriebsgenehmigung nach Art. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 übernommen werden. Das Nähere hierzu regeln die jeweiligen Verbandsregelwerke." (Hervorhebung von mir)

Wie verstehst Du diesen Hinweis in der AV?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Wie verstehst Du diesen Hinweis in der AV?
Indem ich auch den ersten Satz lese:
2. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr sind bestehende, nationale Erlaubnisse, die
auf der Grundlage einer alten Fassung der Luftverkehrs-
Ordnung erteilt wurden, formal-rechtlich weiter bestands-
kräftig.
Und den zweiten Satz mit dem Bezug verknüpfe:

Durch diese Allgemeinverfügung werden die in
Südbayern bestehenden Alterlaubnisse jedoch materiell-
rechtlich unwirksam, soweit nicht durch Nr. V.2 dieser All-
gemeinverfügung einzelne dort abschließend aufgeführte
Festlegungen als Erlaubnisergänzung inhaltlich weiter in
die Allgemeinerlaubnis übernommen werden.
Bezug Nr. V.2:

2. Für Flugmodell-Betreiber, die über eine vor Inkrafttreten
dieser Allgemeinverfügung erteilte unbefristete Erlaubnis
zum Betrieb von Flugmodellen der Regierung von Ober-
bayern - Luftamt Südbayern verfügen, gilt diese als Ergän-
zung dieser Allgemeinerlaubnis insofern weiter, als die in
Nr. 1 Buchst. a) bis g) aufgeführten Festlegungen aus der
Alterlaubnis übernommen werden. Wurde die Alterlaubnis
befristet erteilt, gilt dies entsprechend bis zum Ablauf der
Befristung.

Ich verfalle übrigens grundsätzlich nicht in Panik, weil irgendwer irgendwo im Internet etwas gefunden hat und gleich hypen muss. Mir fehlt da oft der Nachweis der Kompetenz. Besonders bei juristischen Fragen. Die habe ich nämlich selbst nicht. Wenn es mich betrifft, kaufe ich mir die entsprechenden Fachleute ein.
 
Dann schaue mal hier https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947
unter Atikel 21. Das wird gerne Vergessen. Das Datum wurde augrund von Corona verschoben hebt die DVO Aussage aber nicht auf.

Und das LBA hat das nun nochmal in den FAQs dargestellt, so sehe ich das.
Und wo steht jetzt in der deutschen Umsetzung der Passus, dass alle bis zum Datum x nicht erneuerten Aufstiegsgenehmigungen ab dann ihre Gültigkeit verlieren und derjenige Platz zu schließen ist?

Fröhliche Weihnachten
 
Nachweis der Kompetenz
Da hast Du nicht ganz unrecht, aber wenn unsere Behörde (die unsere AE ausgestellt hat) schreibt das Sie es nicht "weiß" ist das nicht ganz ohne. Sie hätte ja auch den Ausführungen des DMFV folgen können und schreiben "die hat Bestandsschutz" aber das hat Sie nicht. Also ist die Aussage des DMFV wohl leider nicht "Allgemeingültig" sonst hätte ich eine andere Antwort bekommen.
Wir werden sehen was die Behörde in 2 Monaten sagt.
 
derjenige Platz zu schließen ist?
Da schießt Du wohl etwas übers Ziel hinaus. Kein Platz muss geschlossen werden.
Bis 12kg ist der Betrieb durch die vom LBA erteilten Betriebserlaubnisse gedeckelt. In §21f der Luft-VO steht aber das >12kg eine Erlaubnis der Landes Luftfahrtbehörde vorliegen muss. Darum dreht es sich.
Bayern hat seit März 2023 eine Allgemeinverfügung, Niedersachsen hat KEINE.

Ich hab ja nicht aus Spaß bei unserer Landesbehörde angefragt. So eindeutig ist das alles eben NICHT sonst hätte ich von der Behörde eine andere Antwort bekommen. Und ich vertraue unserer Behörde mehr als einem Verband.
 

Erric

User
Indem ich auch den ersten Satz lese:

Und den zweiten Satz mit dem Bezug verknüpfe:


Bezug Nr. V.2:



Ich verfalle übrigens grundsätzlich nicht in Panik, weil irgendwer irgendwo im Internet etwas gefunden hat und gleich hypen muss. Mir fehlt da oft der Nachweis der Kompetenz. Besonders bei juristischen Fragen. Die habe ich nämlich selbst nicht. Wenn es mich betrifft, kaufe ich mir die entsprechenden Fachleute ein.

Damit bestätigste ja was ich in #10 geschrieben hab: Gilt nur für Verbrenner weiter weil es geht nur um Verbrenner in V von den Allgemeinverfügung. Sonst keine gelten mehr.
Und auf den DMFVSeiten steht das alte Aes gelten bis wiederruft. Ist also in Bayern so.
Also Problem!
Was meinen deine Fachleute zudem? Wer sind sie?
Mein Chef hat immer mit Anwalte zu tun. Den frag ich ob er einen kennt. Die Verbände sagen viel. Glaub ich jetzt nicht mehr
 

Malmedy

User
Mein Gott !!! Wenn manche kein Haar in der Suppe mehr finden, werfen sie einfach eins rein ...
Da ganz oben steht doch nichts weiter, als dass die alten AE's und auch die Zuständigkeiten der LA für Änderungen weiterhin gelten, auch wenn die AE's (hypothetisch) inhaltlich in die Verbandsregeln aufgenommen wurden.
Oder mit anderen Worten: Es gilt zuerst die AE - wo vorhanden - und dann die Verbandsregeln, soweit sie nicht der AE widersprechen. Wenn man im Einzelfall die AE auf das Niveau der Verbandsregeln heben möchte, muss man es beim LA beantragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Erric

User
Mein Gott !!! Wenn manche kein Haar in der Suppe mehr finden, werfen sie einfach eins rein ...
Da ganz oben steht doch nichts weiter, als dass die alten AE's und auch die Zuständigkeiten der LA für Änderungen weiterhin gelten, auch wenn die AE's (hypothetisch) inhaltlich in die Verbandsregeln aufgenommen wurden.
Oder mit anderen Worten: Es gilt zuerst die AE - wo vorhanden - und dann die Verbandsregeln, soweit sie nicht der AE widersprechen. Wenn man im Einzelfall die AE auf das Niveau der Verbandsregeln heben möchte, muss man es beim LA beantragen.

Tut mir leid steht da nicht. Da steht dass AE Regeln in Verbandsregel rübergenommen werden können. Das lese ich auch bei meinem Verband DMFV. Nur sollen die alte AE Regeln nur gelten wenn nicht ein wiederruf gibt. In Bayern gibts Wiederruf in den.Allgemeinverfügungen bis auf Verbrenner. Also alles weg bis dahin! In Württemberg gibts noch gar nichts und so auch bei viel anderen Orten soweit ich weis...
Ich kann nicht verstehen dass das ein Haar in der suppe sein soll. Das ist doch für mein Hobby absolut wichtig...?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Erric,

lies doch bitte die gesamte Allgemeinverfügung durch und nicht nur Auszüge. Schreibe Dir Deine Fragen auf und
rufe nach den Feiertagen im LA Süd oder beim DMFV an und lass Dir Deine Fragen beantworten. Danach weißt Du alles ganz genau.
Das haben übrigens schon Einige Vorstände aus meinem Bereich gemacht.

Auch nächstes Jahr Weihnachten wird noch Modellflug in Bayern betrieben werden, wenn das Wetter mitspielt. ;)
 
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