Jetzt kommt mal runter!
Markus, Erklärung mit den wenigen Fakten am Anfang akzeptiert
Für mich ist immer noch nicht bewiesen, dass das ein Gewerblicher war oder ein Hobbypilot, der einem anderen auf Aufforderung oder Bitte einen Gefallen getan hat. Das ist aber Jacke wie Hose. Wir sind uns einig, dass so ein Sachverhalt nicht in Ordnung ist.
Die Lösung, an wen er sich wenden soll, ist einfach.
Zuständig bei Verstößen ist das zuständige Luftamt für den Bereich Augsburg, unerheblich, ob Gewerblicher oder Privater.
Also, wenn du willst: Ein kleines Schreiben an das Luftamt mit dem von dir festgestellten Sachverhalt, Bilder dabei, dann gehen die Dinge ihren Gang.
Mit dem Kennzeichen sollte die Person zu ermitteln sein, Bilder sind ja auch gut.
Konstruiert nicht direkt einen Verstoß gegen das StGB, oft muss ein Dritter
konkret gefährdet worden sein. Das kann ich anhand der Bilder so nicht erkennen.
Wenn das Luftamt der Meinung ist, dass da eine Straftat (auch fahrlässig) dahinter steckt, wird das den Vorgang ohnehin der Staatsanwaltschaft vorlegen müssen. Das ist der normale Gang der Dinge.