EASA Prototype Regulations

DD8ED

Vereinsmitglied
Dann geh' mal auf meine inhaltlichen Argumente ein, anstatt dich auf deinen Informationsvorsprung durch Insider-Quellen zu berufen, die nur deinen eigenen Authoritäts- und Kompetenzanspruch stärken sollen.

Ich sage nur "may"!

Und: "Sauber rumgeeiert!"

"NPA 2017-05
Article 15
Appicability

7. For three years after entry into force of this Regulation [estimate 2021], model clubs and associations are not required to comply with this Regulation. By three years after entry into force of this Regulation, [estimate 2021] model clubs and associations shall receive an operational authorisation issued by the competent authority in compliance with Article 14 of this Regulation unless the Member State has chosen to create airspace areas or special zones where UAS operations are exempted from one or more of the open-category requirements of this Regulation in accordance with Article 12 of this Regulation."

Nix "sauber rumgeiert" sondern mal die NPA komplett gelesen. Solltest du auch mal tun. Teil A und B. Von vorne bis hinten. Alle beide.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dann geh' mal auf meine inhaltlichen Argumente ein, anstatt dich auf deinen Informationsvorsprung durch Insider-Quellen zu berufen, die nur deinen eigenen Authoritäts- und Kompetenzanspruch stärken sollen.

Ich nehme für mich durchaus ein gewisses Mass an Kompetenz in Anspruch, weil ich mich in das Thema eingearbeitet habe. Aus dieser Position heraus versuche ich, zu dem undurchsichtigen Thema NPA Infos zu geben. Auch solche, die Google nicht findet.
Ich kann das auch bleiben lassen.
 
"NPA 2017-05
Article 15
Appicability

7. For three years after entry into force of this Regulation [estimate 2021], model clubs and associations are not required to comply with this Regulation. By three years after entry into force of this Regulation, [estimate 2021] model clubs and associations shall receive an operational authorisation issued by the competent authority in compliance with Article 14 of this Regulation unless the Member State has chosen to create airspace areas or special zones where UAS operations are exempted from one or more of the open-category requirements of this Regulation in accordance with Article 12 of this Regulation."

Nix "sauber rumgeiert" sondern mal die NPA komplett gelesen. Solltest du auch mal tun. Teil A und B. Von vorne bis hinten. Alle beide.

Du hast das "unless" überlesen. Das ist übrigens die Folge von "may", um die Regulierung rechtlich geschlossen zu halten.
Interessant ist, dass durch die obige "shall receive"-Formulierung "model clubs and associations" nach maximal drei Jahren Schwangerschaft gezwungen werden, "Grossvater zu werden" (grandfathering).
Ob sich alle Vereine in dieser Rolle unbedingt wohl fühlen?

Und meine philosophische Buchempfehlung zu letzterem: Michel Foucault, Überwachen und Strafen
Grossvater "werden" ist nicht schwer, Grossvater "sein" vielleicht dagegen sehr...

PS
Zur Deutlichkeit: Wenn ein Staat "airspace areas or special zones where UAS operations are exempted from one or more of the open-category requirements" geschaffen hat, dann kann der Staat ohne Vereine als Grossvater auskommen (wollen). Es geht wohl darum, zu sagen: Wenn ihr Modellflug trotzdem "wie bisher" ausüben wollt, dann geht halt in diese "special zones". Oder fliegt eben erschwert unter der "open-category".
Alles super oder was!:cry:
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Leute, so geht es nicht, dass so mancher User sich hier vergisst
und andere User beleidigt oder gar beschimpft.
Auch gerade jene, welche versucht sind uns neues aus den "Zentren der Macht" ;)
mitzuteilen, müssen nicht jedes mal dumm angepampt werden !
Man kann auch höflich miteinander kommunizieren.


Da das mal wieder nicht klappt,
machen wir für 3 Tage zu.
Damit alle Hitzköpfe Zeit haben
darüber nach zu denken ob man mit ihnen
auch so umgehen soll wie sie es mit anderen machen.




Gruß
Andreas
 

DD8ED

Vereinsmitglied
EASA Workshop

EASA Workshop

Hallo zusammen,

am 5.7.2017 fand am Sitz der EASA in Köln ein Workshop zur Vorstellung der NPA 2017-05 zur Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den Luftraum statt.
Das Meeting wurde als Life-Stream übertragen. Die Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung steht bei Youtube zur Verfügung. Vorsicht, das sind 5 Stunden Material.
Die Aufzeichnung ist aufgeteilt in in 4 Sessions, die hier

Session1
Session2
Session3
Session4

angesehen werden können.

In der Session 2 im Zeitbereich 17:23 bis 20:11 wird explizit auf den Modellflug eingegangen.
 
EASA Workshop - Verständisfrage

EASA Workshop - Verständisfrage

Hallo zusammen,

am 5.7.2017 fand am Sitz der EASA in Köln ein Workshop zur Vorstellung der NPA 2017-05 zur Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den Luftraum statt.
Das Meeting wurde als Life-Stream übertragen. Die Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung steht bei Youtube zur Verfügung. Vorsicht, das sind 5 Stunden Material.
Die Aufzeichnung ist aufgeteilt in in 4 Sessions, die hier

Session1
Session2
Session3
Session4

angesehen werden können.

In der Session 2 im Zeitbereich 17:23 bis 20:11 wird explizit auf den Modellflug eingegangen.

Hallo Frank,
mehr als fantastisch, wie Du hier informierst. Besten Dank dafür !

Was ich verstanden habe ist (mit der englischen Sprache bin ich beruflich bedingt vertraut),

a) Dass Modelle > 25 KG Abfluggewicht nicht berücksichtigt sind
b) Es keine Prüfung der Fähigkeit zur Steuerung des Modells für Mitglieder in Vereinen geben wird, welche (hier: Vereine) später bei der EASA registriert sind.
c) Die Vereine sich später irgendwann registrieren lassen müssten, um mit Hilfe ihrer (vorhandenen) Auftstiegserlaubnis den zugelassen Flugbereich anzuzeigen (gemäß ihrer Aufstiegserlaubnis sowie zugehöriger Flugplatzordnung, welche die Details dann aufzeigt/darstellt)

Soweit richtig? Ich lese hier gerne interessiert mit....

P.S.: In welchem Verein ich fliege, kann man wissen - tut aber nichts zur Sache

Beste Grüße,
Stefan F.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
mehr als fantastisch, wie Du hier informierst. Besten Dank dafür !

Was ich verstanden habe ist (mit der englischen Sprache bin ich beruflich bedingt vertraut),

a) Dass Modelle > 25 KG Abfluggewicht nicht berücksichtigt sind

Modell über 25 kg sind, wie der Rest des Modellflugs in der "Specific Category" aufgehängt. Dort gibt es keine pauschalen, technischen Limits. Durch den §14 kann aber auch der Bereich auf nationaler Ebene abgehandelt werden, wenn es die nationale Behörde so tut. Eine andere Möglichkeit wäre ein Standard Szenario für den Modellflug in Specific. Das gibts aber noch nicht.

b) Es keine Prüfung der Fähigkeit zur Steuerung des Modells für Mitglieder in Vereinen geben wird, welche (hier: Vereine) später bei der EASA registriert sind.

Innerhalb der Specific Categrory wird es sicher die Forderung nach einem Kompetenznachweis geben. Specific ist aber nicht nur Modellflug. Ob ein solcher Nachweis für den Modellflug in Spcifiv gefordert wird, bleibt abzuwarten, da das dann wieder in den nationalen Regeln durch den §14 liegt. Einige Formulierungen in der NPA lassen aber vermuten, dass die EASA einen solchen Nachweis für Verbandmitglieder nicht erwartet oder dieser durch die Verbände durchgeführt wird. Die Generalprobe dazu läuft gerade in D.

c) Die Vereine sich später irgendwann registrieren lassen müssten, um mit Hilfe ihrer (vorhandenen) Auftstiegserlaubnis den zugelassen Flugbereich anzuzeigen (gemäß ihrer Aufstiegserlaubnis sowie zugehöriger Flugplatzordnung, welche die Details dann aufzeigt/darstellt)

Die vorhandene AEs sind den behörden ja bekannt. Diese müssen diese dann mal veröffentlichen. Das ist nebenbei nicht an Vereine und nicht an den Modellflug gebunden. Gemäss §12 können die Staaten dann auch Modellflugbereiche ohne bindung an Vereine oder Personen ausweisen. Z.B. für Hangflug. Ob das kommt, müssen wir abwarten.
 
EASA Workshop - Verständisfrage - beantwortet

EASA Workshop - Verständisfrage - beantwortet

Hallo Frank,
Danke für die schnelle und kompetente Antwort.

Grüße, Stefan F.
 

otaku42

User
Umfrage von "UVS International" zu NPA 2017-05

Umfrage von "UVS International" zu NPA 2017-05

Der Verband UVS International - soweit ich erkennen kann eine Art Lobbyorganisation, in der vor allem Hersteller aus dem "Drohnensektor" vertreten zu sein scheinen - hat vor dem Hintergrund der NPA 2017-05 eine Umfrage gestartet. Sie wird in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch angeboten. Es geht dabei wohl vorwiegend um kommerzielle Einsatzszenarien:

Umfrage zum Betrieb von Drohnen schrieb:
[...]
Zweck

Diese Umfrage wird im Zusamenhang mit dem NPA 2017-05 (A & B) durchgeführt, veröffentlicht durch die EASA. Um das kommerzielle Potential der in diesem Dokument beschriebenen "Specific" Betriebskategorie freizusetzen,sind "Standard Scenarios" zu entwickeln unter Anwendung des "Specific Operations Risk Assessment (SORA)", das gegenwärtig durch die Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems (JARUS) erarbeitet wird. Es wird davon ausgegangen, dass das SORA Dokument der Europäischen Drohnengemeinschaft durch die EASA bis zum 31 December 2017 zur Verfügung gestellt werden wird; es wird unter "Community Info"" auf der website www.rpas-regulations.com veröffentlicht werden. Die Reihenfolge in der diese "Standard Scenarios" erstellt werden, sollte priorisiert werden. - Der Flugbetrieb, der das größte (kommerzielle) Potential verspricht, sollte zuerst behandelt werden. Diese Priorisierung sollte auf der Grundlage der Beiträge der Drohnenbetreibergemeinschaft erfolgen.

Ziel

Das Ziel dieser Umfrage soll sein:
a) Marktbereiche zu identifizieren, in denen Drohnenflüge derzeit unternommen werden;
b) Quantifizieren der Missionszwecke des Flugbetriebs unter VLOS & BVLOS Bedingungen, die derzeit stattfinden im Rahmen der gültigen nationalen Drohnenbestimmungen;
c) Identifikation der Marktbereiche, in denen der Flugbetrieb mit Drohnen in der Kategorie "Specific" (unter 500 ft über Grund & BVLOS) und in der ""Certified"" Kategorie (über 500 ft über Grund & BVLOS) voraussichtlich zukünftig stattfinden werden;
d) Quantifizieren der Flugmissionszwecke in den Kategorien "Specific" & "Certified", die voraussichtlich zukünftig stattfinden werden.
Das primäre Ziel ist es, den beabsichtigten VLOS & BVLOS Flugbetrieb in der "Specific" Kategorie zu identifizieren für die "Standard Scenarios" als Priorität ermittelt werden sollen. Das zweite Ziele ist es, den vorgesehenen Flugbetrieb in der "Certified" Kategorie zu klären.

Operation Centric Approach
Diese Umfrage basiert auf dem "operation-centric approach." Konsequenterweise gibt es keine Unterscheidung zwischen UAS/RPAS/drones bezogen auf ihre Masse.
[...]

Bezugsdokumente
Die folgenden Bezugsdokumente sind verfügbar: EASA - NPA 2017-05 (A & B); SESAR JU - Outlook Study; SESAR JU - U-Space Blueprint; EUROCONTROL - RPAS ATM CONOPS; Blyenburgh & Co - The RPAS Market (Commercial & Non-Commercial).
Diese Dokumente können, zusammen mit vielen anderen, gefunden werden unter: http://rpas-regulations.com/community-info/
(Hervorhebungen per Fettdruck durch mich.)
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Der Verband UVS International - soweit ich erkennen kann eine Art Lobbyorganisation, in der vor allem Hersteller aus dem "Drohnensektor" vertreten zu sein scheinen - hat vor dem Hintergrund der NPA 2017-05 eine Umfrage gestartet. Sie wird in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch angeboten. Es geht dabei wohl vorwiegend um kommerzielle Einsatzszenarien:


(Hervorhebungen per Fettdruck durch mich.)

Hallo,
das ist für den Modellflug nicht so relevant. Die Gewerblichen müssen sich natürlich aufgrund der Vielzahl der möglichen Standard Scenarios vor abstimmen.
Für den Modellflug wird es (wenn überhaupt) nur ein Standard Scenario geben. Der Ansprechpartner der EASA dazu (EMFU) steht schon in den Startlöchern.
Die EASA hat schon einen Workshop hinsichtlich der Standard Scenarios angedroht :cool:.
 
Gegenwind aus der Schweiz

Gegenwind aus der Schweiz

Gerade hat der Schweizerische Modellflugverband SMV zur aktuellen NPA Stellung genommen:
http://www.modellflug.ch/content.aspx?lang=DE&contid=20

Aus meiner Sicht sehr erfeulich ist auch die u. a. modellflugfreundliche Haltung des schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zur EASA NPA 2017-05(A) "Regulierung von Drohnen".
Politisch interessant finde ich auch diese darin zu findende Aussage: "Eine Mehrheit der EU Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Europäischen Kommission und namhafte Experten unterstützen wie das BAZL einen wesentlich simpleren Gegenvorschlag auf technischer Ebene."

Gruss
Tobias

PS
Ich liebe die Schweiz. Geht doch.:)
 
Ja klar, modellflugfreundlich klingt es, aber sonderlich konkret ist da auch nix. Das hätte hier wieder zu einem krassen Shitstorm geführt... ;)
 
Ja klar, modellflugfreundlich klingt es, aber sonderlich konkret ist da auch nix. Das hätte hier wieder zu einem krassen Shitstorm geführt... ;)
Ich glaube, wenn das BMVI die grundsätzliche Haltung des schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zur EASA NPA 2017-05(A) "Regulierung von Drohnen" hätte, dürften wir uns schon ein bisschen freuen...
:):):)

PS
In D sieht es dagegen gerade so aus:
"Nobert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, zeigte sich offen für strengere Regeln."
 
BMVI zur Besinnung gekommen? Gegenwind zur aktuellen NPA...

BMVI zur Besinnung gekommen? Gegenwind zur aktuellen NPA...

Positiv erstaunt nehme ich diese tatsächlich erkenntnisspendende Pressemitteilung des DMFV zur Kenntnis (lesenswert!):
DMFV führt positives Gespräch mit BMVI in Berlin
Pressemitteung schrieb:
...
Bisher hat die EU-Kommission – und damit die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) – kein Mandat für diesen Bereich. Sie kann somit momentan den Modellflug nicht regulieren.
...
Bezüglich der vorliegenden EASA-NPA bestand Konsens, dass diese deutlich über das Ziel einer Regelung mit Augenmaß hinausgeht. Sollte die EU-Kommission ein Mandat für den Bereich unter 150 Kilogramm erhalten, müsse hier deutlich vereinfacht werden. Weder für Behörden, noch für Piloten von Flugmodellen sei diese momentan anwendbar. Zwar gebe es bereits erste Ausnahmetatbestände, insbesondere für Verbands-und Vereinsmitglieder, es sei aber sinnvoller erst gar nicht in diesen Bereichen tätig zu werden.
...
Interessant finde ich auch die Bemerkung zum "Grandfathering" (von mir unterstrichen).
Vermutlich haben da auch ein paar Leute begriffen, dass das teuer und kompliziert ("Drohnenbehörde") werden wird.

Möge noch der heilige Holm der ganz tiefen Einsicht über das BMVI kommen und auch die FFH-Stammesgebiete der Modellfieger vor Flugverboten bewahren...

Gruss
Tobias

PS
Natürlich frage ich mich auch:
Kommt das BMVI jetzt wirklich zur Besinnung oder spricht es nur mit mehreren Zungen?
 

rubberduck

User gesperrt
Die EASA spricht weiterhin von Drohnen.

Quelle: copter.aero

Am 5. Juli 2017 informierte die EASA über ihre sog. Notice of proposed Amendment 2017-05 „Introduction of a regulatory framework for the operation of drones”. Die EASA plant europaweit gültige Regeln für die Nutzung von Drohnen zu implementieren.

------------

Wäre von UAV oder UAS die Rede, sähe es für uns ganz anders aus.

So betrifft es wohl alleine die UAV die mit Drohnentechnologie ausgerüstet sind.


Jürgen
 
...Natürlich frage ich mich auch:
Kommt das BMVI jetzt wirklich zur Besinnung oder spricht es nur mit mehreren Zungen?

+1, Politik...

Hr. Barthle hat mir wiederholt geschrieben: "...leider kann man es nicht allen recht machen und ist in der Politik immer auf Kompromisse angewiesen"... ich hatte gefragt, was wichtiger ist: das Wohl der Bevölkerung, oder wirtschaftliche Interessen...:confused:

Ich glaube nur noch was ich schwarz auf weiss habe, das ganze Vorgeplänkel hat uns bisher wenig gebracht.
 

rubberduck

User gesperrt

Ich bin u.a. Besitzer und Steuerer mehrerer UVS, zb. einer unmanned water remote drone (Hafen-Schlepper RC) und einem unmanned ground remote Vehicle (RC-Jeep).
Da steht mir ja noch einiges bevor. Per Definition also ebenso Drohnen.

Ich denke das macht den Unsinn deutlich, wenn Behörden alles in den gleichen Topf werfen und einen Oberbegriff erfinden.
 
Ich bin u.a. Besitzer und Steuerer mehrerer UVS, zb. einer unmanned water remote drone (Hafen-Schlepper RC) und einem unmanned ground remote Vehicle (RC-Jeep).
Da steht mir ja noch einiges bevor. Per Definition also ebenso Drohnen.

Ich denke das macht den Unsinn deutlich, wenn Behörden alles in den gleichen Topf werfen und einen Oberbegriff erfinden.

Die EASA ist nur für fliegende Systeme zuständig, mach' Dir also keine Sorgen. ;)

Deine Schiffs- bzw. Automodelle werden nicht zu "Dones".
 
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