DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

zwei Männlein steh in Stuttgart...

zwei Männlein steh in Stuttgart...

Info an den Büroleiter von Hr. Kretschmann übergeben...

Zwei Männchen stehn am Schlossplatz, ganz still und stumm,
sie drehen sich im Kreise und schaun sich um,
wo mag den nur der Kretschmann sein,
lässt er uns hier ganz allein ???

Neee, er kam sehr pünktlich, vom Neuen Schloss zur Pressekonferenz in das Königin Olga Haus (unten ist die Kneipe, in der wir nach der Demo saasen...), Martin hatte bis dahin schon 50 Flyer an die angekommenen Journalisten verteilt, ich hatte mit der wartenden Polizei gesprochen und zusammen haben wir Ausschau gehalten.
Als die Gruppe in Sichtweite war, haben die beiden Polizisten die Sicherheitsbeamten über unser Vorhaben informiert, daraufhin kam einer auf uns zu und stellte sich als Büroleiter von Hr. Kretschmann (unserem grünen Ministerpräsidenten) vor. Er war von mir im Vorfeld schon mehrfach per mail informiert worden, auch über das heutige Vorhaben. Wir konnten ihm die nachfolgenden Infos übergeben. Auf Martins Anfrage, wie die Grünen zum Thema stehen, antwortete er: "Das Thema Drohnen wurde sowohl in der Fraktion, als auch in der Regierung mehrfach diskutiert, wir stehen diesem Vorhaben sehr kritisch gegenüber"...

Deckel-Plakat_neu_Februar_2017.jpg

Betr. Bundesratsdrucksache 39/17 Änderung LuftVO Drohnenregulierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegte Änderung der LuftVO trifft hauptsächlich den Modellflug, „Drohnen“ bleiben eher unberührt und sollte daher dringend überarbeitet werden:

beim Kauf einer „Drohne“ wird der Nutzer nicht über die Regeln und Gefahren informiert
Vogelschutz: der zunehmende Drohneneinsatz wird zu Störungen während der Brutzeit führen. Rabenvögel und Greifvögel sind bekannt dafür, dass sie "Eindringlinge" in ihr Brutrevier auch dann attackieren, wenn sie körperlich überlegen sind; solche Attacken dürften aufgrund der häufig freiliegenden, waagrechten Propeller nicht selten zu Ungunsten der Vögel ausgehen. Mit klassischen Fluggeräten haben Vögel kein Problem, Sie siedeln gerne auf, oder in der Nähe von Flugplätzen und teilen sich auch problemlos den Luftraum. Deutschland ist Aufenthalts- und Durchzugsgebiet von Millionen von Zugvögel, Zusammenstösse insbesondere mit Vogelschwärmen, aber auch Jungvögel dürften zunehmen. Weder BUND noch Nabu haben dieses Problem bisher trotz mehrfacher Hinweise erkannt
der Modellflug war von Beginn an die Wiege des manntragenden Flugs: Leonardo da Vinci und Otto Lilienthal begannen mit Flugmodellen. Die ersten Arbeitsgeräte sowohl von der NASA als auch bei der Bundeswehr (TOPP / Iserlohn) waren modifizierte Flugmodelle, die Steuerungen (Bundeswehr: Simprop / Webra) waren original aus dem Flugmodellbau entliehen. Auch die aktuellen Versuche mit Elektroantriebe, z.B. von Siemens / Airbus basieren auf der Technik die im Flugmodellbau bereits seit 10-20 Jahren eingesetzt wird: Bürstenlose Motoren, Lipo-Akkus
100m Höhenbeschränkung: trifft den Modellflug hart: die Segelflieger haben Starthöhen am Hochstartseil je nach Geländegrösse und Flugmodell ab 100m - 200m, dann beginnt erst der eigentliche Flug mit der Suche nach Aufwind. Dies geschieht sehr oft gemeinsam mit unseren heimischen Greifvögel, Störchen, aber auch den Schwalben, etc..
startet man ein Segelflugmodell an einem 120m hohen Hang, ist die Höhe über Talgrund bereits deutlich überschritten, Hangflug ist also nicht mehr möglich
Für den Modellsegelflieger bedarf es keiner festen Infrastruktur, deshalb wird diese Sparte sehr oft einfach auf einer geeigneten Wiese oder an einem freien Hang durchgeführt. Bei einem Fluggewicht unter 5kg, was einer Modellgrösse bis ca. 4,0m Spannweite entsprechen kann, war dies bisher erlaubnisfrei je nach Luftraum sehr oft bis max. 762m über Grund möglich. Dies geschieht ohne Gefährdung der bemannten Luftfahrt, der Bevölkerung, oder der Natur.
„Drohnen“ bleiben von dieser Höhenbeschränkung völlig unberührt, da es wenig Sinn macht, damit hoch zu fliegen
Modellflug ist sicher, in den vergangenen Jahrzehnten wurde die „grosse“ Fliegerei nicht gestört, es gibt Fluggelände, auf denen klein und gross problemlos gleichzeitig durchgeführt wird. Ein gutes Beispiel ist auch der gesamte Bereich der Albkante, überall dort sind alle Flugsportarten gleichzeitig anzutreffen.

Bitte unterstützen Sie den Antrag auf Zurückweisung der Änderung zur LuftVO, damit diese sinnvoll umgearbeitet werden kann.
Damit helfen Sie uns die Grundlage zur Ausübung unseres Sports zu erhalten und retten uns den freien Luftraum im unteren Bereich.

Mit freundlichen Grüssen

ca. 150 000 Modellflieger in Deutschland
und noch das Schreiben von Flying-Circus und Kollegen:

Betreff:*Drohnenverordnung wird am Mittwoch den 22.02.2017 behandelt der Verkehrsausschuss des Bundesrats die Bundes Drucksache 39/17, auch Drohnenverordnung genannt.
Damit soll die Vorraussetzung zum Betrieb autonom fliegender Geräte geschaffen werden.

Modellflieger wehren sich!
Schon wieder? Warum?

1. Ein Kompromiss, erreicht nach einem Jahr Verhandlungen, wird aufgekündigt
2. Modellflieger fühlen sich verschaukelt
3. Der Modellflug wird geopfert
4. Der Luftraum wird frei gemacht für die kommerziellen, militärischen und behördlichen Drohnen
5. Die Gefahren werden nicht mehr kalkulierbar

Und das alles unter dem Deckmäntelchen der Sicherheit!


"Die neue Drohnenverordnung" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Kabinettbeschluss der Bundesregierung, Drucksache Bundesrat 39/17 vom 18.01.2017; Folgen und Verwaltungs-Mehraufwand auf Länderebene

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.01.2017 ist im Bundeskabinett die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ (sogenannte "Neue Drohnenverordnung") beschlossen worden. Am 22. Februar 2017 soll nach unserer Kenntnis dieser Entwurf auf der Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrats beraten werden und am 10.03.2017 im Bundesrat entschieden.

Im Konsens mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie relevanten Gruppen der Luftfahrtbranche, wurde im November 2016 ein Entwurf verabschiedet, der sowohl das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, Belange der bemannten Luftfahrt, und des traditionellen Luftsports (u.a. Modellflug) vollumfänglich berücksichtigte.
"Drohnenbesitzer", die überwiegend keinerlei primäres Interesse am Fliegen haben, sondern eher sekundäre Ziele wie etwa Luftbildaufnahmen u.a. meist mittels käuflicher Multikopter verfolgen, befassen sich teils nicht ausreichend mit den Erfordernissen für einen sicheren Flugbetrieb. Kernpunkt der Drohnenverordnung im Entwurf vor dem 18.01.2017 war daher neben der Kennzeichnungspflicht die Verpflichtung zu Kenntnisnachweisen von Piloten, bevor diese Flüge über 100 Meter durchführen dürfen. Dies hat die Sicherheit tatsächlich verbessern und verschiedenste Interessen in ausgewogenem Verhältnis wahren können und wurde ausdrücklich von allen Beteiligten begrüßt.


Kernpunkt:

Die Verordnung in jetziger Form, Drucksache Bundesrat 39/17 kam nach der Anhörung / Ressortabstimmung ohne erneute Abstimmung am 18.01.2017 durch das BMVI zustande. Unserer Information nach wurde dabei vom Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) eine zentrale Forderung für Drohnen (UAV) und Modellflugzeuge nach einer grundsätzlichen 100-m-Höhenbegrenzung nachgelegt. Ein Paradigmenwechsel, der den in über einem Jahr ausgehandelten Konsens in grundlegenden Punkten revidierte, so dass nun weitreichende Folgen für die Mehrheit der Luftsportler entstehen. Zudem werden die relevanten Änderungen und deren Auswirkungen durch das BMVI, Hr. Minister Dobrindt im Bundestag und in der Vorlage an das Bundesratsgremium nicht korrekt dargestellt (Flyer des BMVI und weitere Quellen s.u.). Die Auswirkungen sind bei genauerem Hinsehen wesentlich weitreichender, und zwar wie folgt zusammengefasst:

- Es soll der untere Flugkorridor (Luftraum G), bisher für Flugsport nach Sichtflugregeln frei nutzbar, unter generellen Genehmigungsvorbehalt der Länder gestellt werden, ohne Rechtsanspruch. Somit wird klassischer Luftsport faktisch verboten bzw. existentiell gefährdet.
- Eine Vielzahl, d.h. mehrere Tausend Anträge auf Ausnahme-Genehmigung werden von Luftsportlern an die Länderebene (RP) zur Bearbeitung gestellt werden
- Dieser bisherige Luftraum G wird im Gegenzug für den Betrieb autonomer, gewerblicher Flugobjekte frei geräumt, d.h. im Widerspruch zu den berechtigten Sicherheitsfragen der autonome, bodennahe Drohnenflug intensiviert.


Hintergrund:

Zwar wird durch das BMVI nach wie vor kommuniziert, dass Modellflieger von dieser 100-m-Höhenbegrenzung ausgenommen seien. Diese Ausnahmeregelungen greifen aber bei genauerem Hinsehen nur für Modellflugplätze mit einer gesonderten luftrechtlichen Aufstiegserlaubnis (AE), ausgestellt durch das jeweilige RP, sowie bei Anwesenheit einer Flugleitung.

Im Gegensatz zur vom BMVI postulierten Interessenwahrung (vgl. Flyer), werden hierdurch ein Großteil aller besonders umweltfreundlichen und bisher legalen sowie mit höchster Sicherheit durchgeführten Flugsport-Aktivitäten de facto verboten, da weit mehr als die Hälfte der Vereine ihren Betrieb auf Geländen und Modellflugplätzen unterhält, welche nicht im Sinne einer gesonderten luftrechtlichen AE zugelassen sind. Vielmehr unterhalten diese aufgrund erheblicher bürokratischer Hindernisse den sogenannten „zulassungsfreien“ Flugbetrieb. Dies trifft automatisch besonders die leisen, umweltfreundlichen Sparten Segel- oder Elektromodellflug mit unter 5 kg Startgewicht. In dieser Art ist eine Zulassung von der Luftfahrtbehörde auf Länderebene bisher nicht nötig und im Regelfall auch gar nicht zu erhalten.
Die Verordnung wird- wenn sie unverändert vom Bundesrat bestätigt werden würde - zu einem enormen Antragsaufkommen bei den unteren Luftfahrtbehörden führen. Denn diejenigen Modellflugvereine, die aktuell über keinen Platz mit AE verfügen, werden vor dem Hintergrund der Ausnahmeregelung der neuen Drohnenverordnung versuchen, eine Platzzulassung zu erwirken, allerdings ohne Rechtsanspruch (auch dies ist eine neue Dimension in der Regulierung).
In Baden – Württemberg sind dies allein rund 140 Vereine mit ca. 8.700 Einzelmitgliedern (!), ähnliche Zahlen sind für NRW zu erwarten. Bundesweit vertritt der DMFV rund 90.000 Mitglieder, zusammen mit DAeC und kleineren Verbänden ergibt sich eine Zahl von rund von 180.000 – 190.000 organisierten Flugsportlern. Hiervon werden mehr als die Hälfte existentiell gefährdet!
Ausweislich der Rede des Bundesverkehrsministers Dobrindt im Bundestag am 18.01.2017 sollen die in der Drohnenverordnung vorgesehenen "zahlreichen Ausnahmen für den Modellflugsport" aber dazu führen, "dass Modellflieger in Vereinen ihrem Sport, so wie bisher schon gewohnt, nachgehen können." Diesem Ziel wird die Verordnung aus den genannten Gründen absolut nicht mehr gerecht. Ungeachtet bleibt auch, dass der klassische Modellflug wie allgemein anerkannt, eine extrem gute Sicherheitsbilanz aufweist (vgl. Quellen).

Somit ist der Verordnungsentwurf in aktueller Form auch vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeits-Grundsatzes anzuzweifeln.

Wenn es denn um Drohnen geht - Fakt ist:

Der Betrieb von Drohnen ist bisher stark reglementiert, jetzt entfallen im Prinzip alle Einschränkungen:

Der Einsatz von Drohnen ist nicht mehr im Einzelfall genehmigungspflichtig.
Drohnen ab 5 Kilo dürfen plötzlich auch ohne Sichtkontakt betrieben werden und autonomer Betrieb ist nicht ausgeschlossen.
Drohnen ab 25 Kilo sind verboten – es gibt aber unzureichend definierte Ausnahmetatbestände.
Zwischen 100m und 760m dürfen faktisch nur noch (gewerbliche, behördliche, militärische) Drohnen fliegen. Segelflieger, Drachen- und Gleitschirmflieger bekommen hier ein echtes Problem.

Das heißt im Klartext, dass mit der VO ein exklusiver Luftraum für größere Drohnen (bis 25 Kilo) geschaffen wird, wobei weder das eingesetzte Fluggerät noch der Betrieb wirksam überwacht werden kann! Das freut die Drohnenindustrie (der untere deutsche Luftraum ist quasi Testfluggelände für Neuentwicklungen – ggfs. auch militärische), Amazon und Co. (deren Interesse ist ja bekannt) und auch die Polizei/Verfassungsschutz, weil ganz neue Spielräume auch für „Anwendungen“ im Bereich innerer Sicherheit eröffnet werden (Behörden dürfen jetzt Drohnen ohne jegliche luftverkehrsrechtliche Einschränkungen nutzen!). Die Regelungen schaffen nicht mehr Sicherheit – vielmehr werden ganz neue Risiken produziert.
Da in Brüssel wahrscheinlich noch in diesem Jahr Regeln für den Betrieb von Drohnen erlassen werden (Trilog beginnt in zwei Wochen), wollte das BMVI wohl noch schnell Fakten schaffen und hat eine Drohnenindustrieförderungsverordnung erlassen.

Dazu ist auch diese Information sehr hilfreich, denn diese belegt die vermutlich eigentliche Zielsetzung der Verordnung und die wirtschaftliche Verflechtung mit dem Lobby-Verband UAV DACH e.V., der zeitgleich eine große Präsentationsreihe in Berlin abhält!

https://www.uavdach.org/website2016/...rmationen.html

Darum sollte die VO im Bundesrat angehalten werden.

Zusammenfassung:

Die aktuelle Fassung des BMVI wird einen schweren und gleichzeitig völlig unnötigen Verlust an Lebensqualität für hunderttausende Bürger, fehlenden Nachwuchs in Vereinen und langfristig weitreichende Nachteile für den Technologiestandort Deutschland bedeuten.
Diese Folgen der Verordnung sind in aktueller Form nicht hinreichend berücksichtigt, noch sind vom BMVI bzw. dem BMVg die Absichten hinter der generellen Höhendeckelung auf 100m über Grund nachvollziehbar kommuniziert worden. Somit könnten auf Ebene der Ländervertretungen im Bundesrat die Folgen eines Beschlusses in aktueller Fassung nicht vollumfänglich erfasst werden.

Vor diesem Hintergrund, auch im Namen von rund 190.000 organisierten Flugsportlern, ist zu fragen:
Ist Ihnen bekannt, dass es im November 2016 einen Konsensentwurf, getragen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der bemannten Luftfahrt und den Modellflugverbänden, zur Verordnung gab, der die Rechte der Modellflieger in Verbänden und Vereinen gewahrt hätte und auf einer „Einweisungslösung“ durch die beauftragten Verbände beruhte?
Wie können die berechtigten Interessen aller Flugsportler gewahrt werden, d.h. auch der Mehrheit, welche außerhalb von Geländen mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis (AE) z.B. an Hängen und Freigeländen ihren Sport betreiben? Mit anderen Worten: wird man sich dafür einsetzen, dass die „Lösung Kenntnisnachweis“ ohne Erfordernis einer zusätzlichen Aufstiegsgenehmigung für Flüge über 100 Meter außerhalb von luftrechtlich zugelassenen Modellfluggeländen ausreicht?
Welche wahre Motivation steht hinter der Forderung des BMVg nach einem generellen „Deckel“ der Flughöhe auf 100müber Grund, im Wissen, dass weder militärische Tiefflüge noch Sicherheitskriterien derzeit diese Forderung rechtfertigen und wie will man die Einhaltung dieser massiven Beschränkung überwachen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Verwaltungsaufwand auf Länderebene und Rechtssicherheit bei ggf. personenbezogenen luftrechtlichen Zulassungen zu erreichen?
Sind die Kosten, welche den Modellsportlern durch faktische Entwertung ihrer Geräte entstehen, belastbar kalkuliert, d.h. unter Berücksichtigung von Informationen aus den Luftsportverbänden?
Sind die wirtschaftlichen Schäden durch den Ausfall einer gesamten Technologiebranche, ca. 700- 1.000 eingetragenen Luftsport-Vereinen und insgesamt rund 180.000 aktiven Flugsportlern berücksichtigt, auch unter Berücksichtigung von Informationen aus den Luftsportverbänden?

Quellen/ Nachweise/ Links:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/d...cationFile&v=1
https://www.bundestag.de/dokumente/t...fragung/487008
https://www.bundesregierung.de/Conte...1-bmvi-bt.html

Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA):
- „Technical Opinion“ zur A-NPA 2015-10;
- Artikel 15 der aktuellen „Prototype” Commission Regulation on Unmanned Aircraft Operations

www.dmfv.aero
http://www.modellflug-im-daec.de/aktuelles

Flyer des BMVI - Die neue Drohnenverordnung
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...ublicationFile
Jetzt können wir alle nur noch Daumen drücken für morgen...

Ick freu mir wie Bolle, dass sich nach einigen Anläufen ein Mitstreiter fand, der mitmachte !!! Herzlichen Dank an Martin Scheel !!!
 

BOcnc

User
Ich habe aber nochmals ein Frage. Herr Dobrinth spricht ausdrücklich von gewerblichen Geschäftsmodellen. Meine Frage. Ist dies eigentlich möglich, dass natürliche Personen (Also Privatpersonen) anderst gestellt werden können als juristische Personen (Also Firmen). Ich denke mal nicht.
Gruß

Winfried

Denke mal an UHU Endfest 300. Gewerblich kannst du dir einen LKW voll oder mehr kaufen. Als Privatperson nicht eine Packung. Und da gibt es noch vieles mehr.
 

hoeflewi

User
Hallo Uwe

Wahrscheinlich 25 weitere und einen Verein weniger.
Denn mal ganz nüchtern betrachtet. Wenn es so kommen sollte, wie von Herrn Dobrinth gewollt, kann uns ein national aufgestellter Verband nicht mehr helfen. Dann brauchen wir etwas europäisches (und zwar etwas bereits vorhandenes) um auf dieser Ebene Einfluß zu nehmen.

Gruß
 

BZFrank

User
Denke mal an UHU Endfest 300. Gewerblich kannst du dir einen LKW voll oder mehr kaufen. Als Privatperson nicht eine Packung. Und da gibt es noch vieles mehr.

OT aber der Richtigkeit halber: Streiche "Uhu Endfest 300", setze "PU-Kleber" (MDI-Anteil) oder "Elastosil E41" (Toluol-Anteil), dann wird ein Schuh draus. Uhu Endfest wird wohl erst über eine Neueinstufung von Epoxy-Harzen ('Bisphenol-A'-Anteil) über die EU nicht mehr für den privaten Einsatz verkehrsfähig. Aber auch daran wird gedacht.

Edit: Oops, ich sehe gerade das Endfest 90 nun doch eine andere Formulierung hat und nicht nur ein umgelabeltes 300 ist. In der Tat kann man 300 nicht mehr privat kaufen. Was für ein S....

Betreffend private/gewerbliche Nutzung - NFL-1-786-16 ermöglicht seit 2016 den vereinfachten Aufstieg von Drohnen bis 10kg, allerdings ausdrücklich NUR für kommerzielle Anwender. Es gibt also bereits heute eine Bevorzugung von gewerblichen Anwendern. 39/17 baut diese natürlich noch massiv aus.
 

akis66

User
Noch ´ne Standard-Antwort ...

Noch ´ne Standard-Antwort ...

Auszug aus dem Antwortschreiben meines Bundestagsabgeordneten von heute, immerhin vier Wochen nach meiner Mail ...

Zitat:
" ... Mit der neuen Drohnen-Verordnung wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der der deutschen Industrie die Möglichkeit eröffnet, an der Wertschöpfung dieses wichtigen Wachstumsmarktes teilzuhaben. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Luftverkehrs gesichert und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung geschützt. ..."

Der restliche Inhalt ist annähernd gleichlautend zu den bereits veröffentlichen Schreiben Seitens der CDU/CSU ...

Schau ma mal, was der heutige Tag bringt ... :confused::confused::confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

hholgi

User
nrgativ wachstum

nrgativ wachstum

" ... Mit der neuen Drohnen-Verordnung wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der der deutschen Industrie die Möglichkeit eröffnet, an der Wertschöpfung dieses wichtigen Wachstumsmarktes teilzuhaben ..."

Wachstum .... tja, damit ist der Modellflug natürlich raus.
Da gehts ja nunmal eher in die andere Richtung momentan.
 

koenig

User
Auszug aus dem Antwortschreiben meines Bundestagsabgeordneten von heute, immerhin vier Wochen nach meiner Mail ...

Zitat:
" ... Mit der neuen Drohnen-Verordnung wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der der deutschen Industrie die Möglichkeit eröffnet, an der Wertschöpfung dieses wichtigen Wachstumsmarktes teilzuhaben. Gleichzeitig wird die Sicherheit des Luftverkehrs gesichert und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung geschützt. ..."

Der restliche Inhalt ist annähernd gleichlautend zu den bereits veröffentlichen Schreiben Seitens der CDU/CSU ...



Hallo akis 66, das selbe Schreiben habe ich auch nach 4 Wochen heute per Mail vom Landesgruppenvertreter der CSU des Deutschen Bundestages München Land mit voller Zustimmung zu Verordnung vom 18.01.2017 erhalten.
Natürlich habe ich sofort meinen Einwand erwidert , dass es einfach ein Unrecht ist , dass nur Modellflug-Plätze mit Aufstiegserlaubnis weiterhin über 100 Meter Höhe fliegen dürfen . Dabei wäre es doch so einfach ,alle Vereine und Interessengemeinschaften mit Modellen bis 5 Kg Fluggewicht lassen Ihren Platz beim zuständigen Luftamt registrieren, haben also das selbe Recht wie genehmigte Plätze und dann ist jeder Behörde bekannt, wo geflogen wird, für die Luftraum Sicherheit.
 

hholgi

User

koenig

User
So' ne Aufstiegsgenehmigung ist wohl ein ziemlicher Akt. (Sagt unser Vorstand ;))
Und das kann dauern[/QUOTE]

Hallo hholgi, ich sprach von einer Registrierung , also Meldung an das zuständige Luftamt und nicht von einer umständlicher, zeitraubenden Aufstiegsgenehmigung.
 

hholgi

User

JaRa

User
Aus Sicht der Lobby mit ihrem Freibrief zum Gesetzesdiktat darf eine AE in Zukunft keineswegs einfacher, billiger oder weniger langwierig sein als heute, sonst könnten ja Hinz & Kunz jeden Acker als "etabliertes Modellfluggelände" deklarieren und die Drohnenpost müsste in unserer schönen neuen Welt zick zack um die Gelände fliegen => kost Zeit, kost €€€.
Nach welchen Kriterien soll eine Behörde denn eine "vereinfachte" AE erteilen? Nach Gutdünken des Sachbearbeiters? Ohne Gutachten geht sowas schonmal gar nicht.
 

UweH

User
Schwarzseherei, Vorurteile und Polemik haben noch nie ein Problem gelöst oder einen gangbaren Kompromiss erreicht. Wie dem auch sei, im Moment schauen wir erst mal auf die morgige Sitzung mit der Empfehlung an den Bundesrat.

Gruß,

Uwe.
 
Ich habe gerade ein wenig recherchiert zu dem Prozedere, wie vom Kabinett eingebrachte VO-Entwürfe eigentlich erarbeitet werden.
Üblicherweise sind daran auch Expertengruppen beteiligt, die für die Ausarbeitung des Entwurfs z.B. Tischvorlagen erstellen.
Ich finde jedoch nur bruchstückhaft dazu Informationen im Netz.
Welche Expertengruppen waren an der Ausarbeitung der Drohnen-VO beteiligt?
Wie war deren Zusammensetzung?
Inwieweit war dort der klassische Modellflug repräsentiert?

Gibt es dazu Kenntnisse bzw. ist das irgendwo öffentlich dokumentiert?

Patrick
 
Wäre schön wenn mich einer aufklären könnte.Unser Hobby soll für kommerzielle Drohnen sterben(interpretiere ich mal so,da hier vielfach erörtert).Da frage ich mich aber ernsthaft,was mit all den Anderen die den unteren Luftraum auch nutzen(Segelflieger,Drachenflieger,Balonfahrer,u.s.w.).Warum geht das alles für mich nicht auf ???

Ich habe es nochmal ausgegraben, weil es voll zum Thema passt:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs...-0400/337-1-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Diese Drucksache des Bundesrats stammt nämlich genau aus der Zeit, als auch die Idee mit dem 100m Deckel (Drohnensektor)
entstand. Da ist denen natürlich schon aufgefallen, dass die EU Regelung
"Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012" so gar nicht zu den zukünftigen Plänen eines Drohnensektors passt, da ja die
manntragenden über der Fläche bis 150m AGL fliegen dürfen. Also sollte man sich doch bemühen, sie wieder auf die alten
600m AGL hochzubringen. Als Begründung dient der Lärmschutz!! Und man überlegt sogar, ob das gegen die EU durchsetzbar ist.

Mit keinem Wort wird natürlich der neue Drohnensektor und der damit verbundene Lärm erwähnt :eek:

Aber wenn man hier schon überlegt, EU Regelungen zu umgehen, um die Bevölkerung zu schützen...

könnte man ja auch umgekehrt machen, wenn die EU zukünftig einen Drohnensektor einführen will. :D

Ja, ich weiss...aber bis morgen Abend lehne ich mich entspannt zurück und träume mal für einen Moment :cool:

Gruss

Konrad
 

JaRa

User
Es wäre schon ein dicker Hund, wenn die Forderung zur Reaktivierung der 600m Mindest-Überlandflughöhe, die das EU-Recht außer Kraft gesetzt hat, tatsächlich als Vorwand für ein noch größeres Drohnen-Höhenband mißbraucht würde.
 

eges

User
jeder ernsthafte E-Modellflieger wird mir darin zustimmen daß es einen Paketdienst mittel Drohnen niemals geben wird.
Mein Wohnort hat 10000 Einwohner. Schwach geschätzt werden jeden Tag 500 Pakete ausgeliefert.
Das würde bedeuten daß jeden Tag 500 mal Drohnen aus dem 30km entfernten DHL Zentrum ohne Zwischenfälle durch Wetterkapriolen etc unbeschadet den Luftweg bewältigen würden.
Wenn sie das Unwahrscheinliche geschafft haben muß eine abgesicherte Landstelle vorhanden sein. Nach der Landung muß jemand das Paket aus der Verankerung lösen; das würde bedeuten daß er Empfänger immer vor Ort ist.
Wie soll da bei einem Mehrfamilienhaus funktionieren.
Die einzig realistische Anwendung dürfte der Transport in umzäumte Gewerbegebiete, Aussiedlerhöfen oder Inseln sein.
Wegen diesen unausgegoren, unrealistischen Ideen soll unser Sport empfindlich eingeschränkt werden.
Die Paketdienste sollen doch erst mal vorführen wie der Drohnenpaketdienst zahlreich und ohne Zwischenfälle bewältigt wird.
Soweit wird's nicht kommen.
 

hholgi

User
Ich nicht

Ich nicht

jeder ernsthafte E-Modellflieger wird mir darin zustimmen daß es einen Paketdienst mittel Drohnen niemals geben wird.
Da Kann ich definitiv nicht zustimmen. Natürlich wirds das geben. Aber nicht für 500Stück.
Aber 2 reichen doch schon.
Naja, die ganze lamentiererei nützt nix. Morgen wissen wir mehr ...
 
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