DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Ende von "Fliegen nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum

Ende von "Fliegen nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum

Erstmals wird damit das "Fliegen nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum ausser Kraft gesetzt.

Das ist m. M. einer der besten Ansatzpunkte.

Ich sehe das so: Das ist der eigentliche und gewollte Dammbruch.

Das Problem: Es ist so eine ausgemachte Sache unter den grossen Spielern, die sich unter dem Single European Sky (SES) versammelt haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Single_European_Sky
http://www.sesarju.eu/discover-sesar/why-sesar
http://www.sesarju.eu/discover-sesar/funding
http://www.sesarju.eu/discover-sesar/history/background-ses
http://www.skybrary.aero/index.php/Single_European_Sky_(SES)
http://www.skybrary.aero/index.php/ATM_Master_Plan

Ich empfehle jedem als Lesestoff:

http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/reports/European_Drones_Outlook_Study_2016.pdf
http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/news/European-RPAS-Roadmap_130620.pdf

Man sieht klar, wie dort (schon lange strategiesch) gedacht wird.
Das Ende des "Fliegens nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum "steht fest".


Ich fürchte: Von ein paar Modellfliegern allein, wird sich da keiner in die Suppe spucken lassen.

Da das Ende des "Fliegens nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum massiv gewollt ist, ist es genau deshalb wahrscheinlich nicht mehr einer der besten Ansatzpunkte im Umgang mit "Organisationen" wie der dem BMVI oder der EASA.

Wie man der European Drones Outlook Study 2016 entnehmen kann, sorgt man sich dort eher über den Grad der sozialen Akzeptanz.
Also: Mehr Öffentlichkeit und AufklÄrung darüber, was da auf uns alle ggf. zukommt.

Ich vermute: Wenn die z. B. die Presse auch quantitativ mehr "Anregungen" in diese Richtung bekommt, wird sie sich irgendwann damit beschäftigen.

Menschliche Fliegergrüsse
Tobias

PS
Ein Blick in die European Drones Outlook Study 2016 lohnt sich Übrigens auch, weil dort in die Glaskugel geschaut wird und Zahlen genannt werden.
 

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HPR40

User
Außer bei den Drachen-Paraglider ist der Transponder schon längst Standart, war damals wie dies Scheibchenweise eingeführt wurde auch Weltuntergangsstimmung zumindest bei den Segelfliegern, heute kräht kein Hahn danach.

Was machste denn wenn deine Lichmaschine den Dienst in der Luft quittiert und Dein Bordnetz zusammenbricht weil die Batterie nicht mehr die dollste ist?
Dein Quirl läuft ja nun auch nicht unbegründeterweise auf Zündmagneten und irgendwie lernste die Komunikation über Boden und Lichtsignale sowie Ruderbewegungen auch nicht ganz umsonst.

Wenn dann nicht mal ne Lichtmaschine vorhanden ist hängt dann dein Leben u.U. an der Leitungsfähigeit der Batterie?

Nur mal so.



Gruß Horst
 
Das Ende des "Fliegens nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum "steht fest".[/B]

Ich fürchte: Von ein paar Modellfliegern allein, wird sich da keiner in die Suppe spucken lassen.

Da das Ende des "Fliegens nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum massiv gewollt ist, ist es genau deshalb wahrscheinlich nicht mehr einer der besten Ansatzpunkte im Umgang mit "Organisationen" wie der dem BMVI oder der EASA.

Wie man der European Drones Outlook Study 2016 entnehmen kann, sorgt man sich dort eher über den Grad der sozialen Akzeptanz.
Also: Mehr Öffentlichkeit und AufklÄrung darüber, was da auf uns alle ggf. zukommt.

Ich vermute: Wenn die z. B. die Presse auch quantitativ mehr "Anregungen" in diese Richtung bekommt, wird sie sich irgendwann damit beschäftigen.

Menschliche Fliegergrüsse
Tobias

Das ist genau der Punkt, den ich hier seit fast einem Jahr immer mal wieder aufgeschrieben habe, z.B. in post # 3545, page 237

Schon damals war abzusehen, dass die Mehrheit der hier diskutierenden Mitglieder erst einen gehörigen Schuss vor den
Bug brauchen, um ihre kleinlichen Streitigkeiten und Sichtweisen endlich über Bord zu schmeissen und sich der wahren
Gefahren bewusst zu werden.:eek:
Es ist noch nicht zu spät, besonders im Wahljahr nicht!!
Aber machen wir uns nichts vor...mit den paar Leuten hier im Forum, die sich übrigens teilweise ganz toll ins Zeug legen...
wird es niemals gehen. Davon bin ich fest überzeugt.
Das geht nur, wie ich auch schon geschrieben habe, mit der vollen Unterstützung der Verbände und ProModellflug.
Und bei denen bin ich mir momentan nicht mehr sicher, ob sie sich auf den knallharten politischen Einsatz überhaupt
einlassen wollen. Denn das bedeutet:

--Grossdemo´s organisieren (wäre ich dabei)
--Bürgerversammlungen organisieren (ich stehe als Vortragender zur Verfügung, 100derte Modellflieger sicherlich auch!)
--Zeitungsanzeigen massiv vorantreiben
--Gegen die BRD klagen

Da darf es dann aber nicht mehr um Modellflug gehen sondern wir müssen den Drohnenflugraum über unseren Köpfen
verhindern :(
Wer, wenn nicht wir Modellflieger, soll das denn noch machen?


Gruss

Konrad
 
Textvorlage Ende von "Fliegen nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum

Textvorlage Ende von "Fliegen nach Sichtflugregeln" im unteren Luftraum

Hat jemand etwas Zeit, eine Textvorlage zu erstellen zum Thema "Ende vom "Fliegen nach Sichtflugregeln", die dann an Tageszeitungen etc. geschickt werden könnte?

Anlass ist ein Antwortschreiben aus Dresden, was mich auf die Palme bringt:

Sehr geehrter Herr Blömker,

für Ihr Schreiben vom 22. Januar 2017 an Herrn Ministerpräsidenten Tillich und die anderen Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung danke ich Ihnen. Sie kritisieren die geplante Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (Flugmodelle und sog. Drohnen) und dabei insbesondere die Beschränkung der Flughöhe auf 100 Meter außerhalb von Modellfluggeländen.

Das fachlich zuständige Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mir hierzu mitgeteilt, dass die Verordnung zwar zu Beschränkungen beim Modellflug führe. Die Regelungen seien aber notwendig, um dem Missbrauch von sogenannten Mini-Drohnen, die als elektrobetriebene Flugmodelle bisher weitgehend erlaubnisfrei seien, wirksam entgegentreten zu können. Die starke Verkehrszunahme im Segment der unbemannten Luftfahrt und die daraus folgenden Risiken machten eine Regelung im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Datenschutzes sowie der Sicherheit im Luftverkehr erforderlich. Drohnen und Modellflugzeuge seien aufgrund ihrer geringen Größe für den Luftfahrzeugführer kaum erkennbar. Möglichkeiten, rechtzeitig auszuweichen, bestünden dadurch kaum. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Modellflug auf Modellfluggeländen auch künftig in Höhen über 100m ausgeübt werden könne. Schon jetzt verfüge Sachsen über ein dichtes Netz von insgesamt 57 Modellfluggeländen.

Die rasch zunehmende Verbreitung der „Drohnen“ macht aus meiner Sicht angepasste rechtliche Regelungen erforderlich. Gleichwohl werden im weiteren Bundesratsverfahren die Interessen des Modellflugs berücksichtigt. Eine dahingehende Antwort werde ich auch anderen Modellfliegern zukommen lassen, die sich mit diesem Anliegen an die Sächsische Staatskanzlei gewandt haben.

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
... hängt dann dein Leben u.U. an der Leitungsfähigeit der Batterie?
Stimmt. Akkus sind aber auch so was von unzuverlässig heutzutage.
Deswegen hat mein Herzschrittmacher ja auch ein mechanisches Uhrwerk, welches ich alle 12 Stunden aufziehen muss.
(Wo, verflixt noch mal, hab'ick bloß den kleinen Schlüssel zum aufziehen hinlegt?)
 
Was machste denn wenn deine Lichmaschine den Dienst in der Luft quittiert und Dein Bordnetz zusammenbricht weil die Batterie nicht mehr die dollste ist?
Dein Quirl läuft ja nun auch nicht unbegründeterweise auf Zündmagneten und irgendwie lernste die Komunikation über Boden und Lichtsignale sowie Ruderbewegungen auch nicht ganz umsonst.

Wenn dann nicht mal ne Lichtmaschine vorhanden ist hängt dann dein Leben u.U. an der Leitungsfähigeit der Batterie?

Nur mal so.



Gruß Horst

Hallo Horst,

So ist es, zum Fliegen gehört Mut, Technikvertrauen oder Unwissenheit, eigentlich eine Kompination von allen.

Ich wollte mit meinen Geschreibsl nur nahebringen, daß von den Großen Fliegern kaum die Wende der Drohnenentwicklung kommen wird, lasse mich aber sehr gerne vom Gegenteil überzeugen.

Hab mir gerade teilweise

http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/reports/European_Drones_Outlook_Study_2016.pdf

reingezogen, schöne Aussichten, die Visionen der Drohnenlobby beeindruckend.😩
 
Habe paar Tage pausiert.:)
Hat es nicht vor ca. 6-9 Monaten hier
einen Link zur Gefahrenanalyse
einer US Behörde, die recht konkret
eine zu billigende Tötungswahrscheinlich-
keit durch gewerblichen Drohneneinsatz berechnete
gegeben?
Wäre vielleicht auch hilfreich, die "Volksvertreter"
diesbezüglich zu informieren?
Danke
Andy

Ja, die gab es. Ich erinnere mich an folgendes:

Gefahr: Zusammenstoss Drohne...Verkehrsflugzeug = sehr, sehr niedrig
Gefahr: Absturz Drohne und Tötung eines Menschen = auch sehr gering, max. 2-3 Tote/Jahr

Ist durch entsprechenden Versicherungsschutz problemlos zu bewältigen.

Ich würde das nicht als Argumentation benutzen denn sowas kann nach hinten losgehen. Wir akzeptieren
schliesslich über 3000 Verkehrstote und 15000 Tote durch Krankenhausvirus! Da kann man mit ein paar
durch Drohnen erschlagenen Personen kaum punkten.

Die Gefahr von Drohnen liegt in der Überwachung und extremen Einengung der letzten, privaten Rückzugsräume von
uns Bürgern.

Gruss

Konrad
 
Ich habmal eine Verständnisfrage: Morgen ist ja die entscheidende Sitzung zu unserem Thema im Bundesrat. Am 10.03. war dann die Verkündung terminiert. Kann in diesem Zeitraum noch was bewegt werden?

Gruß Ralph
 

otaku42

User
Fundstück: Bundestagsdrucksache 18/11113 vom 09.02.2017

Fundstück: Bundestagsdrucksache 18/11113 vom 09.02.2017

Die Linke hat eine Kleine Anfrage mit dem Titel "Militärische Drohnen in deutschen Lufträumen und ihre Steuerung über Relaisstationen" gestellt. Bundestagsdrucksache 18/11113 enthält die Antwort der Bundesregierung. Daraus:

Frage:
17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu Plänen der Europäischen Kommission, nach einem Beschluss des Verkehrssauschusses im EU-Parlament einheitliche Regelungen zur Zulassung von Drohnen festzulegen (http://orf.at/stories/2366184)?

a) Für welche Gewichtsklassen sollte die Europäische Kommission aus Sicht der Bundesregierung einen Legislativvorschlag vorlegen?

b) Welche Vorgaben für das „Drohnendesign“, die Markierung sowie Identifizierung von Drohnen sollte die Europäische Kommission aus Sicht der Bundesregierung berücksichtigen?

Antwort:
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet:

Auf der 3505. Tagung des Rates der Europäischen Union für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 1. Dezember 2016 wurde die allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgestellt (Dok. 15155/16). Sie wurde auch von deutscher Seite unterstützt. Darin werden – unabhängig von den Maßen – grundlegende Anforderungen für alle unbemannten Luftfahrzeuge festgelegt und harmonisierte Regelungen vorgeschlagen. Die Vorgaben für konstruktive Anforderungen, Anforderungen an den Betreiber und an die Unternehmen werden vom jeweiligen Risiko des beabsichtigten Betriebs abhängig gemacht. Dies betrifft auch die Kennzeichnung, Registrierung oder Identifizierung der Geräte und Halter, wobei entsprechende technische Standards und Normen erforderlich werden.

Frage:
19. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte des Vorhabens der Europäischen Kommission, der EASA, der Verteidigungsagentur (EDA) und des SESAR-Projekts bekannt, Drohnen in das europäische Flugverkehrsmanagement (Aviation and Air Traffic Management) zu integrieren (Pressemitteilung EASA vom 8. November 2016, „Partners step up efforts to address the integration of drones into European airspace”)?

a) Welche einzelnen Vorhaben verfolgt das Projekt im zivilen und militärischen Bereich?

b) Welche weiteren Organisationen sollen dabei eingebunden werden?

c) Wann wollen die Projektbeteiligten entsprechende Ergebnisse, etwa zur Harmonisierung EU-weiter Regelungen, vorlegen?

Antwort:
Die Fragen 19 bis 19c werden zusammen beantwortet:

Es wird auf die Antwort zu Frage 17 sowie auf die Bundestagsdrucksache 18/8103 verwiesen.

(Hinweis: die Verlinkung - mit Ausnahme des Links zum ORF-Artikel - habe ich ergänzt.)
 

hoeflewi

User
Hallo zusammen
Also ich denke die Sache ist durch. Eine Änderung, wenn man es mal nüchtern betrachtet, war von Anfang an nicht geplant. Dafür haben die Lobbyisten in Berlin schon im vergangen Jahr gesorgt. Und dass unsere Verbände uns Modellfliegern einen "Bärendienst" geleitet haben ist auch klar, denn wenn man sich mit konstanter Bosheit versucht Modellflieger und Drohnen gleich zu behandeln kann es nur zumindest schwierig sein einen Kompromiss zu finden.
Aber man muss die jetzige Situation auch als Chance sehen. Es muss jetzt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln das Aufstiegsgenehmigungsverfahren für Modellflieger so einfach wie möglich gemacht werden. Da sind jetzt wieder unsere Verbände gefordert. Ich auf jeden Fall kann mit einer solchen zusätzlichen Aufstiegsgenehmigung leben, wenn diese umfassend für ganz Deutschland gilt und einfach zu beantragen ist. Um dies jetzt umzusetzen sind unsere Verbände in der Pflicht.
Ein Ansatz wäre, wenn es unterschiedliche Arten von Aufstiegsgenehmigungen geben würde (Ähnlich der Luftfahrerschein für Großmodelle). Zum Beispiel einen für Flächenmodelle ohne Kameratechnik.

Gruß
 

micbu

User
Es ist noch nicht zu spät, besonders im Wahljahr nicht!!
Ach Quark, natürlich ist es zu spät. Es werden massive Einschnitte kommen, da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Es werden uns ein paar Knochen hingeschmissen um uns einen kleinen Erfolg vorzugaukeln, die uns dann doch wieder weggenommen werden. Es ist zu spät! Jegliche Form der Schadensbegrenzung ist doch nur noch Makulatur. Denkt ihr wirklich immer noch, dass so ein paar Modellflieger wirklich etwas gegen riesige Wirtschaftskonzerne ausrichten können? Vor Jahren habe ich bereits für einen Modellführerschein plädiert, wurde aber immer nur mitleidig belächelt. Naja, jetzt kommt er, aber mit noch viel weiterreichenden Folgen. Vor Jahren hat man es versäumt die geltenden Gesetze publik zu machen und auch zu überwachen. Jetzt kommt die große Keule. Das Verhalten einiger weniger (un?)wissenden Quertreiber hat es ermöglicht, dass jetzt mit Leichtigkeit unser Hobby eingeschränkt werden kann und die breite Öffentlichkeit dem sogar positiv gegenübersteht. Die Einschränkungen wären wahrscheinlich sowieso gekommen, aber wir haben den Gesetzgebern sogar noch die Vorlagen geliefert, die sie benötigt haben, um im Namen der Sicherheit, die Bevölkerung auf deren Seite zu ziehen. Fragt doch mal eure Nicht-Modellfliegenden Bekannten was diese von den geplanten Reformen halten. Ich war überrascht........
Autonome Quirle werden kommen........ und die benötigen Platz.
 
Ich habmal eine Verständnisfrage: Morgen ist ja die entscheidende Sitzung zu unserem Thema im Bundesrat. Am 10.03. war dann die Verkündung terminiert. Kann in diesem Zeitraum noch was bewegt werden?

Gruß Ralph

Hier eine Verständnisantwort:

Die Bundesratsausschusssitzung Verkehr findet Morgen den 22.02.2017 in Berlin statt. Da wird unter anderem das beraten und diskutiert. Es wird dem Bundesrat eine Empfehlung gegeben, ob diese Verordnung so in der vorliegenden Fassung beschlossen werden soll, oder Änderungen gemacht werden sollen, oder aber auch zurückgewiesen wird.
Diese Sitzung ist die wichtigste von allen, denn im Prinzip wird es da beschlossen und der Bundesrat winkt es so durch , oder weist zurück und verlangt Änderungen.
Alle Bemühungen die jetzt noch kommen, sind meiner Meinung nach vergebe Zeit, denn Morgen ist die Kiste zu.

Am 10.03.2017 wird die Empfehlung des Ausschusses beschlossen was ausgearbeitet worden ist.
Das muss man jetzt abwarten, es weiß ja keiner , wie es ausgehen wird, denn gerade diese Sitzung Morgen ist die interessanteste und genau die ist nicht öffentlich.

Hoffe etwas Licht ins dunkle gebracht zu haben, bei dieser Frage
 
Fundstück: Bundestagsdrucksache 18/11113 vom 09.02.2017

Fundstück: Bundestagsdrucksache 18/11113 vom 09.02.2017

2017 mit vereinten Kräften für eine weltweiten Masterplan:
https://www.easa.europa.eu/newsroom...-address-integration-drones-european-airspace
"The overall ATM requirements for drone integration will be incorporated into the next update of the European ATM Master Plan – the roadmap for ATM modernisation. Planned for 2017, the next update will aim to provide a description of the overarching technical, operational, financial and performance related needs and requirements for the integration of drones, while also addressing the global context of initiatives falling under the aegis of ICAO."

Weitere Fundstücke in der Folge:

Der Masterplan
https://www.atmmasterplan.eu/

WARSAW DECLARATION “Drones as a leverage for jobs and new business opportunities”
https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/Warsaw Declaration on Drones_24 Nov 2016_final_EN.PDF
Zu gesellschaftlichen Akzeptanz werden wie üblich Arbeitsplätze etc. versprochen. Mit diesem finalen Argument wird ja fast alles politisch durchgesetzt und Bürger fällt bisher darauf herein.
 

UweH

User
Ich habmal eine Verständnisfrage: Morgen ist ja die entscheidende Sitzung zu unserem Thema im Bundesrat. Am 10.03. war dann die Verkündung terminiert. Kann in diesem Zeitraum noch was bewegt werden?

Gruß Ralph

Hallo Ralph, am morgigen 22. Februar ist die Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundesrats, die entscheidende BR- Sitzung ist am 10. März. Da es mehrere Änderungsanträge zur Drucksache 39/17 gibt ist das Morgen eine spannende Angelegenheit mit offenem Ausgang, aber darauf können wir jetzt keinen Einfluss mehr nehmen. Normalerweise endet die Ausschusssitzung mit einer Empfehlung an den Bundesrat wie weiter zu verfahren ist. Je nachdem wie diese Empfehlung aussieht kann man dann noch mal versuchen Einfluss auf die Bundesratsmitglieder zu nehmen und z.B. unsere Argumente im direkten Dialog noch mal bekräftigen.
Dazu müssten sich die Leute, die Anschreiben formulieren oder in persönliche Gespräche gehen aber über eine gemeinsame konstruktive Kompromisslinie einigen. Da das jedoch bisher nicht er Fall war und die Polemik und das Gejammer über den aufgekündigten Kompromiss aus 2016 im Vordergrund Stand ist es unwahrscheinlich dass bei der letzten Chance auf einen konstruktiven Kompromiss noch mal das Ruder rum gerissen oder zumindest ein bisschen in unsere Richtung gedreht werden kann.
Derzeit hilft vor allem Daumen drücken und an der Geschlossenheit arbeiten bis die Empfehlung des Verkehrsausschuss bekannt ist.

Gruß, Uwe
 

otaku42

User
Fundstück: Plenarprotokoll 18/211

Fundstück: Plenarprotokoll 18/211

Es handelt sich um das Sitzungsprotokoll zur 211. Sitzung des Bundestages am 18.01.2017, in der u.a. die am gleichen Tag von der Regierung verabschiedete "Drohnenverordnung" thematisiert wurde. Für uns interessant sind die Seiten 21137-21138 (Bericht Alexander Dobrindt), sowie 21140-21142 (Befragung Dobrindt durch Abgeordnete). Daraus:

Aus "Teil 1" (Bericht):

[...]
Die erste Säule umfasst die gewerblichen Drohnen. Wir wollen auch hier neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Sie alle kennen die Diskussionen über Paketdrohnen und vieles mehr. Wir haben deswegen die Regelung getroffen, dass im gewerblichen Bereich ein Drohnenflug zukünftig auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers der Drohne möglich ist; bisher ist das untersagt. Der Drohnenflug außerhalb der Sichtweite ist allerdings erlaubnispflichtig, sodass diese Geschäftsmodelle zukünftig entsprechend angemeldet werden müssen.
[...]
Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefüge von Hubschraubern stattfnden können.
[...]


Aus "Teil 2" (Befragung)":

Antwort Dobrindt auf Fragen von Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
[...] Zur zweiten Frage: zum zentralen Drohnenregister. Wir haben in der Tat relativ lange darüber diskutiert, was angemessen ist: ein zentrales Drohnenregister oder eine Kennzeichnungspflicht. Wir haben uns aktuell für die Kennzeichnungspflicht entschieden, weil wir glauben, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Lösung im Hinblick auf private Drohnen ist. Man kann allerdings nichts ausschließen; denn es handelt sich hier in der Tat um eine Verordnung, die sich weiterentwickelt. Außerdem erwarten wir eine europäische Regelung, wissen aber noch nicht, wann sie kommt. Ich gehe davon aus, dass sie dieses Jahr nicht mehr kommt, möglicherweise aber im nächsten Jahr. Auch daran arbeiten wir mit, und man wird sehen, welche Vereinbarungen die europäischen Länder in dieser Frage treffen. Das heißt, auch in diesem Rahmen wird über ein mögliches zentrales Drohnenregister gesprochen. Ob es sich umsetzen lässt, kann man aus heutiger Sicht noch nicht sagen. Aber dies ist zumindest perspektivisch ein Thema, über das immer wieder diskutiert werden wird.


Antwort Dobrindt auf eine Frage von Gustav Herzog (SPD):
Herzlichen Dank – Es ist genau so, wie Sie es beschreiben, Herr Kollege Herzog: dass ein vielfältiger Einsatz von Drohnen zukünftig möglich sein wird. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Paketzustellung, sondern auch für das Thema, das Sie angesprochen haben. Auch wenn es darum geht, Schäden an hohen Gebäuden zu begutachten, kann ich mir gut vorstellen, dass dabei Drohnen zum Einsatz kommen können. Auch Vermessungsarbeiten können schon heute sehr präzise von Drohnen durchgeführt werden. All das sind Beispiele für einen Einsatz von Drohnen, bei dem man möglicherweise deutlich oberhalb der 100-Meter-Grenze agieren muss. Genau deswegen haben wir in der Verordnung festgeschrieben, dass all diese Geschäftsmodelle in Zukunft möglich sein sollen und Genehmigungen für den Einsatz von Drohnen auch deutlich jenseits der 100-Meter-Grenze erteilt werden sollen. Natürlich werden das Geschäftsmodell, der Einsatzort und alles, was dazugehört, dann einer Erlaubnispflicht unterliegen. Aber ich sage ausdrücklich: Ja, die Erlaubnisse für die entsprechenden gewerblichen Anwendungen sollen erteilt werden.


Frage Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
[...]
Der zweite Punkt – Herr Lenkert hat es bereits angesprochen –: Welche Strafmaßnahmen sollen bei Zuwiderhandlungen, etwa bei einer Nichteinhaltung von Überflugverboten, ergriffen werden, wenn eine Anzeige erfolgt, und welche Behörden sind dafür zuständig? Sind das die Landesluftfahrtbehörden? Und wie sehen Sie generell den Bedarf an personeller Ausstattung – sowohl bei den Landesluftfahrtbehörden als auch beim Luftfahrt-Bundesamt –, die notwendig ist, um dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der Regelungen aus der Verordnung auch kontrolliert wird?

Antwort Alexander Dobrindt zu diesem zweiten Frageteil:
[...]
Durch diese Verordnung soll sichergestellt werden, dass auch die Führer von leichten Drohnen Kenntnis darüber erlangen, was erlaubt ist und was nicht. Dazu gehört, dass das Überfliegen von privaten Wohngrundstücken mit jeglicher Art von Drohnen, die Filmaufnahmen
ermöglichen, nicht erlaubt ist.

Wie kann man so etwas in das Ordnungswidrigkeitenrecht umsetzen? Wir reden ja hier von Ordnungswidrigkeiten und entsprechenden Bußgeldern. Vorgesehen ist, dass der übliche Bußgeldkatalog Anwendung findet; das heißt, Bußgelder bis zu 50 000 Euro sind möglich. Man muss aber klar nach der Schwere des Missbrauchs differenzieren. Wir können uns diese hohen Bußgelder nur bei sehr schweren Vergehen vorstellen.
[Anm.:Ende der Antwort - man beachte, dass die Frage nach den Zuständigkeiten der Behörden und dem Personalbedarf nicht beantwortet wurden.]


Fragen Ralph Lenkert (DIE LINKE):
[...]
Meine eigentliche Frage ist aber, wie es mit den indirekten Schäden aussieht. Wie soll ich als Geschädigter etwas zur Anzeige bringen, wenn Drohnen von unter 250 Gramm nicht einmal eine Kennzeichnung haben müssen? Gegen wen soll ich die Anzeige richten – gegen unbekannt? Wie sollen die Ermittlungsbehörden den Eigner der Drohne ermitteln, durch die mein Recht geschädigt wurde, wenn es kein Register und keine Kennzeichnungspflicht für Drohnen von unter 250 Gramm gibt?

Meine nächste Frage bezieht sich auf Drohnen von über 250 Gramm. Wie soll ich vom Erdboden aus die entsprechende Kennzeichnung erkennen können? Hier gibt es beispielsweise einen Unterschied zu den Pkws, deren Kennzeichen gut lesbar sind. Das heißt: Wie soll
ich mein Recht auf Sicherheit und Datenschutz gegen missbräuchliche Anwendung durchsetzen können
? Wie soll das geklärt werden? Welche Behörden sind für die Überwachung zuständig? Ich persönlich kann keine Anzeige erstatten, weil mir gar nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, um überhaupt anzeigen zu können.

Antwort Alexander Dobrindt zu diesem Frageteil:
[...]
Zur Frage nach der Durchsetzung Ihres Rechts: Sie könnten diese Frage auch erweitern und fragen, was ist, wenn jemand seine Drohne nicht registrieren lässt – ich denke hier an das Zentralregister, das vom Kollegen Kühn vorgeschlagen worden ist – und trotzdem damit umherfliegt. Wir haben jetzt rechtliche Grundsätze geschaffen, an die man sich natürlich auch halten muss, und wenn man sich nicht daran hält, wird das entsprechend geahndet.

Sie dürfen auch nicht vergessen, dass es dafür bisher gar keinen Rechtsrahmen gab. Es gibt natürlich eine Reihe entsprechender Vorschriften, aber keinen Rechtsrahmen. Einen solchen erhalten wir nun mit dieser Neuregelung Durch die Verordnung erreichen wir also eine deutliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation.
[Anm.:Ende der Antwort - auch hier blieben die wesentlichen Punkte wieder unbeantwortet.]

(Hinweis: Hervorhebungen durch Fettdruck und/oder Unterstreichung durch mich.)
 

UweH

User
Das hatte ich noch vergessen: sollte der Verkehrsausschuss die Verabschiedung der Verordnung in der Form vom 18.01.2017 empfehlen ist der Drops morgen Abend gelutscht und der DMFV hat in Kürze mindestens ein Mitglied weniger.

Gruß,
Uwe
 

hoeflewi

User
Danke für die Info.

Es bleibt festzustellen, dass
1. Die Änderungen doch vom Bundesverteidigungsministerium gefordert wurden
2. Sich keine Anfrage mit den Einschränkungen im Modellflug befasst hat.

Fazit. Unsere Bemühungen sind nicht im Verkehrsausschuss angekommen. Klasse.

Ich habe aber nochmals ein Frage. Herr Dobrinth spricht ausdrücklich von gewerblichen Geschäftsmodellen. Meine Frage. Ist dies eigentlich möglich, dass natürliche Personen (Also Privatpersonen) anderst gestellt werden können als juristische Personen (Also Firmen). Ich denke mal nicht.
Gruß

Winfried
 
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