Jürgen Heilig
User
Viel besser find ich die neuerliche Anzeige der Parrot Bebop auf der Rückseite ( damit es der Postbote auch ja sieht ) des Verbandheftchens. Diese Dinger sind in DE nur halblegal zu betreiben weil mit Smartphone bzw. Tablett darf man keine LFZ steuern. ( Funkstrecke illegal, Wlan) ...
Wie auch Frank Tofahrn bereits geschrieben hat, ist die Verwendung von 2.4 GHz Wi-Fi legal. Dass die Bebop 2 auch mit 5 GHz betrieben werden kann ist ein anderes Thema. Informationen hierzu findet man in der Bedienungsanleitung:
Anmerkung: Bevor Sie Ihre Parrot Bebop Drone in Betrieb nehmen, informieren Sie
sich bitte über die Verwendungseinschränkungen der WLAN-Frequenzen Ihres
Flugortes. Bestimmte Frequenzen können eingeschränkt oder verboten sein. Über die
Länderauswahl und die Option Außenbereich können die WLAN-Parameter an die
Gesetzgebung des ausgewählten Landes angepasst werden. Von diesen Parametern
hängt es ab, welche Kanäle zugelassen sind. In bestimmten Ländern kann zum
Beispiel die Verwendung des 5 GHz WLAN-Bandes im Modus Außenbereich
verboten sein.
Quelle: http://files.elv.de/Assets/Produkte/12/1227/122753/Downloads/122753_parrot_bebop_2_um.pdf
Jürgen