Ein weiteres und aktuelles Beispiel:
Helicommand HC3 SX. Die Verwendung eines bestimmten Modus kann eine ungünstige Fluglage des Hubschraubers verursachen, die bereits zu Abstürzen geführt hat.
Da Steffen mehrfach die LuftVZO anführt, auch da wird man fündig:
(1) Der Halter des Luftfahrtgeräts hat der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen
1. technische Mängel, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen oder
beeinträchtigen können, soweit sie nicht durch die vorgeschriebene Instandhaltung zu beheben sind,
Die Einschränkung "soweit sie nicht ... " zieht hier nicht, da für Modelle unter 25kg keine vorgeschriebene Instandhaltung definiert ist. Der Fehler ist daher meldepflichtig, sowohl nach LuftVO wie auch LuftVZO, da die Lufttüchtigkeit beeinträchtigt werden kann.
Das anstehende Update des HC-3SX kann nicht vom Kunden durchgeführt werden, das System muss eingeschickt werden. Das ist lästig und dauert ( ich bin selbst betroffen ), aber das bedeutet aber auch, daß der Hersteller die ganze Zeit über die volle Produkthaftung für alle Schäden trägt, die aufgrund des Fehlers verursacht werden. Er hat also gehörigen Druck, jeden Kunden zu erreichen und dafür zu sorgen, dass das Update tatsächlich in jedes Gerät eingespielt wird. Für die Kosten der Mangelbeseitigung ( Porto, Arbeitszeit ) muss der Hersteller selbst aufkommen.
Wie der Hersteller
heute angekündigt hat, arbeitet er nun an einer Online-Update Funktion. Die Kunden sollen den HC-3SX nur noch einmal einschicken müssen und danach selbst für das Einspielen von Updates verantwortlich sein.
Bisher durfte ich davon ausgehen, ein mangelfreies Produkt erworben zu haben. Das notwendige Update ist eine Ausnahme und der Hersteller ist für die Fehlerbehebung in der Komponente alleine verantwortlich und für die Konsequenzen haftbar. Der Kunde ist durch die Produkthaftung abgesichert, falls der Hersteller ihn nicht mit dem Rückruf erreicht.
Jetzt ändert der Hersteller seine Haltung bzgl. der Mangelfreiheit und räumt grundsätzlich ein, dass weitere Updates nötig werden können, indem er die Update Funktion nachträglich in das Produkt einbaut.
Der Unterschied ist nun: Die Ausnahmesituation wird zur Regel erklärt, mit der ein Pilot dann zu jeder Zeit zu rechnen hat. Um genau die oben geschilderten Probleme rechtzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern, schreibt §3a LuftVO dem Piloten vor, wie er sich bei der Flugvorbereitung zu verhalten hat.
In Zukunft wird also die Frage der Haftung neu definiert.
Ist dem Piloten eine Update Funktion bekannt und zugänglich, kann er das nicht ignorieren, denn er hat nach §3a LuftVO eine Verpflichtung sich zu informieren, vor allem weil er weiß, dass jederzeit Updates auftauchen können. Er haftet jetzt auf einmal selbst dafür, dass ein Update nach Veröffentlichung auch in seiner RC Komponente landet.
Vor dem Hintergrund, dass mittlerweile 75% der Deutschen das Internet nutzen, die Information sogar mobil per Smartphone auf dem Flugplatz abrufbar ist und die Kosten dafür nur einen Bruchteil dessen betragen, was unser Hobby sonst so kostet, zeigt auch, dass die Informationsbeschaffung zumutbar ist. Über den Weg wird man sich der Pflicht nicht wirklich entziehen können. Es reicht ja auch um sich die neuesten MP3s von iTunes zu saugen - da wird's wohl auch reichen, sich sicherheitsrelevante Informationen zu beschaffen.
Den Hersteller wird man im Übrigen nicht dafür in die Verantwortung ziehen können, wenn ein Pilot verfügbare Updates nicht einspielt, ggfs. jemanden deswegen ernsthaft verletzt und lebenslange Renten gezahlt werden müssen.
Übrigens gebe ich keine Wertung ab, bzw hier ist meine: Ich finde diese Verpflichtungen auch nicht gut, das unsachliche und niveaulose Verhalten einiger User allerdings auch nicht. Fakt ist aber, dass es die Vorschriften gibt, an die sich Modellflieger halten müssen und diese vor dem Hintergrund neuer Funktionen neue Bedeutung bekommen können, an die man vorher nicht gedacht hat. Auf mehr weise ich hier gar nicht hin, auch wenn mir ein K. Wächter so einiges unterstellen will. Solche Verleumdungen sind nicht zielführend und dienen allenfalls dazu, eine längst überfällige Diskussion unsachlich zu gestalten.