Die schöne neue Welt der Software Updates ...

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Will man 100% ige Rechtssicherheit kann man ja mit dem Fliegen aufhören und die schönen Dinger unter die Wohnzimmerdecke hängen.

Dann sollte man aber keine Besucher in seine Wohnung lassen die sich den Kopf daran stoßen könnten - von wegen Verkehrssicherungspflicht :D:D

Ändern wir doch mal die Betrachtungweise:
Auf dem Weg zum Modellfugplatz fahre ich ca. 15km über die Autobahn A6. Ich bin seit 2005 Mitglied in dem Modellflugverein. In der Zeit hat es auf diesem Autobahnstück mehrere Tote, unzählige Verletzte und wahrscheinlich kumuliert inen Millionenbetrag an Sachschäden gegeben.

In der gleichen Zeit haben wir es zwar geschafft auf unserem Modellflugplatz sicher einige tausend Euro an Modellflugequipment zu zerstören - aber es hat niemals einen Personenschaden - oder auch nur einen Sachschaden bei Unbeteiligten Dritten - gegeben.

Egal ob mit oder ohne Softwareupdates - Modellflugzeuge erreichen nicht die Zuverlässigkeit von manntragenden Flugzeugen - und das verlangt auch niemand. Wenn man diese Tatsache beim Flugbetrieb berücksichtigt und dazu passende Vorsichtsmaßnahmen ergreift (die in jeder Flugplatzordnung ja stehen....) ist Modellflug ein recht gefahrloses Hobby.
Und nichts weiter verlangt auch die LuftVO - das man die notwendige Sorgfalt beim Betrieb seiner Modellfugzeuge walten lässt.

Dabei ist es egal ob ich eine neue Software auf meinen Empfänger aufspiele oder generell mit einem neuen Flugzeug das erste Mal in die Luft gehe: Wenn ich noch nicht 100% weiß ob das Gerät einwandfrei funktioniert sollte ich z.B. durch geeignete Wahl meines Flugsektors ausschliessen das es jemanden auf den Kopf fällt.

Gruß
Thomas









Gruß
Thomas
 
Und was passiert wenn man ein Update nicht macht und einen Schaden verursacht.
Hat da Ralf vielleicht eine Antwort.

Viele Grüße

Arno
 
Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Ich hatte mal einen Versicherungsfall. Da ist ein Hotliner in meine Autotür geknallt. Bei dem Versicherten wollten die weder den kaputten Flieger, noch mein Auto und schon gar nicht die Funke sehen. Die haben den Schaden einfach bezahlt und gut war`s.
 
@cyblord
Ich bin nicht untergetaucht, ich muss ab und zu auch mal arbeiten.

Bisher sehe ich hier sowieso nur die auf RCN üblichen Versuche, den Überbringer der Nachricht anzugreifen, statt sich fundiert mit deren Inhalt auseinander zu setzen.

Ich halte auch nicht jede Vorschrift für besonders gut oder sinnvoll. In diesem Fall existierte die Vorschrift schon lange vor der technischen Funktion "Software Update" .
Das heißt aber auch, dass man bei neuen Funktionen grundsätzlich prüfen muss, was diese in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften für Konsequenzen haben.
In Bezug auf Software Updates und den Einsatz von Beta-Software ist das bisher unterlassen worden. Wie man an der Diskussion hier sehen kann, sind viele Anwender überfordert die simpelsten Vorschriften zu verstehen und auf ihre Situation zu übertragen. Und viele weigern sie sich regelrecht, diese überhaupt zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen, obwohl sie seit langem für sie verbindlich gültig sind.
Der §3a LuftVO ist sehr verständlich und eindeutig formuliert. Wer sich den Pflichten entziehen will, soll doch einfach mal plausibel, d.h. durch Zitate oder Links, belegt aufgrund welcher Vorschrift oder welchen Gesetzen der §3a LuftVO nicht auf Modelle anzuwenden ist.
 

Gast_9828

User gesperrt
Hallo Ralf,

ich glaube schon, das bei dir ein Denkfehler vorliegt. Ein Softwareupdate setzt nicht vorraus das die Vorgängerversion fehlerhaft ist. Meistens geht es um neue Funktionen und Verbesserungen. Bei einem Fehler in der Software, der die Kontrolle der Modells in Frage stellt, müßte der Hersteller dies öffentlich machen und die Nutzer aufklären wie sie dies abstellen können. Ähnlich wie bei KFZ Rückrufaktionen.

Desweiteren können bei Softwareupdates sich Fehler einschleichen die vorher nicht da waren.
Also davon auszugehen das ein Update ein sicherheitsgewinn ist, würde ich mit ?????????? versehen.
Zeig mir bitte wo die Verpflichtung entsteht neue Updates nehmen zu müssen, obohl z.B. nur die Sprachausgabe fürs Vario verändert wurde.

Jetzt will ich eine Tüte Poppkorn.

gruß Lothar
 
Bisher sehe ich hier sowieso nur die auf RCN üblichen Versuche, den Überbringer der Nachricht anzugreifen, statt sich fundiert mit deren Inhalt auseinander zu setzen.
....
Der §3a LuftVO ist sehr verständlich und eindeutig formuliert. Wer sich den Pflichten entziehen will, soll doch einfach mal plausibel, d.h. durch Zitate oder Links, belegt aufgrund welcher Vorschrift oder welchen Gesetzen der §3a LuftVO nicht auf Modelle anzuwenden ist.

Auf welcher Ignorierliste sind denn hier einige gelandet? Steckt die nur zwischen den Ohren oder wird auch die in den Forumseinstellungen genutzt?
Das Fokussieren auf einen ausgewählten § in einer VO hilft Dir nicht weiter. Tunnelblick nennt man das.
Es gibt unzählige Beispiele dafür, das Du Unrecht hast. Bei der Einstellung, die Du hier bisher an den Tag gelegt hast, würdest Du jedes wiederlegen wollen.
Oder wie auch hier schon gezeigt einfach ignorieren.
Unterhalte Dich mit Juristen, aber bitte mit vollständiger Bandbreite des "Problemes" unter Einbeziehung aller relevanten Gesetze und Verordnungen und Rechtsauslegungen.
Die werden Dir dann erklären, das Du mit dem § Recht hast, mit der Auslegung und den "drohenden" Konsequenzen wird es immer auf den Einzelfall ankommen.
Die konsequente Umsetzung nach Deiner Lesart würde Dir jedenfalls die Nutzung unmöglich machen.
Du musst das ja vor jedem Flug machen.
Wie erlangst Du Kenntniss von Updates vor dem Start um 09:00, um 10:15 der nächste, um 10:45 der nächste?
Rufst Du alle Hersteller jedesmal an?:rolleyes: Als Du zu Hause nachschautest, gab es keine Updates. Wiese grün, fliegen gehen.
Und 09:00 Uhr? Darfst Du nach Deiner Auslegung benutzen? Nein. Du musst ja vor jedem Flug kontrollieren ob...
Alleine dabei hast Du schon mehrere Auslegungsmöglichkeiten: Touch and Go auf dem Programm, wann fängt ein Flug an, wann hört er auf...

Und nun ab in den Cafe´klatsch oder Rechtsfragen, hier ist der Tread für mich inzwischen einfach falsch.
Was machen wir erst im Sommerloch.....
 

PW

User gesperrt
Hallo,

was macht denn der Kunde, der gar keinen PC hat und somit auch nicht updaten kann...?

ja ... es gibt noch Menschen, die keinen PC haben oder sich eben mit Updaten gar nicht auskennen (sicherlich auch eine Frage des Alters).

Also bei uns im Verein hat sich ein älterer Rentner eine MX-12 HoTT gekauft.. er hat weder PC geschweige denn mit weit über 70 Jahren "Kenntnisse vom Updaten".



Gruss

PW
 
Also WENN unsere Anlagen luftrechtlich Relevant geprüft sind, müssten Sie ein Type certificate oder dergl. haben. Habe ich bei meiner FX-20 noch nicht gefunden.

Warum sollten Sie dieses TC haben? Damit watt da wäre von dem man ausgehen kann, sprich FX-20 mit Sofwarestand 1.0 ist zugelassen. Damit wäre klar das Software 1.1 NICHT zugelassen ist, wenn nicht ein STC (supplemental Type Certificate), SB (Service Bulletin), SL (Service letter) oder AD (Airworthiness Directive) oder deren deutsche Entsprechung wie z.b: LTA (Lufttüchtigkeitsanweisung) vorhanden ist, aus der die Zulassung der jeweiligen Softwarestände hervorgeht.

Ob ein Jurist nun eine Haftung basteln könnte, für jemand der ne Betaversion auf seine Funke lädt...keine Ahnung, aber ich glaube die wird sich aus dem allgemeinen Betriebsrisiko schon von ganz alleine ergeben.

Luftrechtlich sehe ich deine Befürchtungen als weniger Relevant an.
 
...
Ob ein Jurist nun eine Haftung basteln könnte, für jemand der ne Betaversion auf seine Funke lädt...keine Ahnung, aber ich glaube die wird sich aus dem allgemeinen Betriebsrisiko schon von ganz alleine ergeben.

Luftrechtlich sehe ich deine Befürchtungen als weniger Relevant an.

Hallo zusammen,

so lange in der Betriebsanleitung einer Fernsteuerung nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass die Inbetriebnahme der Anlage nur nach vorherigem Erwerb eines PCs inkl. Internet-Breitbandanschlusses zulässig ist und anschliessendem Abgleich der updatefähigen Sender- (und Empfänger?-)Software, so lange ist diese Diskussion hier vertane Zeit und juristisch nicht relevant:).

Wir kämen nie zum Fliegen...

Just my 2 cents

Carsten
 

Steffen

User
Bisher sehe ich hier sowieso nur die auf RCN üblichen Versuche, den Überbringer der Nachricht anzugreifen, statt sich fundiert mit deren Inhalt auseinander zu setzen.
Hm, ich sehe umgekehrt keinen Versuch qualifiziert zu begründen, warum §3a LuftVO zu den genannten Folgen führen soll.

die LufVO ist selbstverständlich gültig, aber die LuftVZO eben auch.


Das heißt aber auch, dass man bei neuen Funktionen grundsätzlich prüfen muss, was diese in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften für Konsequenzen haben.
Und wie soll der Anwender das qualifiziert beurteilen? Entschuldige, aber das ist einfach unmöglich und wäre Sache einer Qualifizierung im Rahmen einer Zulassung.

Für ein zugelassenes Modell über 25kg sieht das alles ganz anders aus, da würde ich nichts dran ändern ohne mit dem Gutachter zu sprechen.
aber das ist halt ein anderes Blatt.

Wie man an der Diskussion hier sehen kann, sind viele Anwender überfordert die simpelsten Vorschriften zu verstehen und auf ihre Situation zu übertragen.
Entschuldige, aber genau das habe ich auch gedacht..


soll doch einfach mal plausibel, d.h. durch Zitate oder Links, belegt aufgrund welcher Vorschrift oder welchen Gesetzen der §3a LuftVO nicht auf Modelle anzuwenden ist.
Geht nicht, ist nämlich anzuwenden. Ändert aber nichts daran, dass es keine Prüfpflicht für Flugzeugmodell unter 25kg gibt und damit diese Frage vollständig unter den Tisch fällt.
Einzig kann umgekehrt ein Strick draus werden, wenn bekannte Bugs ignoriert werden.
Und selbst da gehört die Eintreffvermutung dazu (eine Fernsteuerung kann prinzipiell immer gestört werden, darf somit also nie zum Einsatz kommen?)

Gehst Du nun mal wiederum darauf ein, oder kommst Du wieder nur mit der LuftVO zurück?


PW schrieb:
was macht denn der Kunde, der gar keinen PC hat und somit auch nicht updaten kann...?

ja ... es gibt noch Menschen, die keinen PC haben oder sich eben mit Updaten gar nicht auskennen (sicherlich auch eine Frage des Alters).
Das ist wiederum keinerlei Argument. Keinen PC zu haben und keine Brille zu besitzen, entbindet einen auch nicht von den Luftverkehrsordnungen und -gesetzen.
aber das weisst Du als Anwalt sebstverständlich :)

Gruss, Steffen
 
Moi,Moin

Ich verstehe das so, sollte ich immer noch - eine Futaba benutzen bin ich voll gekniffen da die ja upgedatet werden können (müssen) und ich da halt vor jedem einsatz prüfen muß ob ich die aktuell gültige Software drauf habe, hingegen der gemeine BastelWastel Jeti kram ja nicht updatefähig ist und somit nie eine Überprüfung meinerseits nötig ist.
Ich habe die Konsequenz gezogen meine Simprop SAM aus den 80 Jahren wieder aufgeladen da ich ganz sicher bin das da nie nicht ein Softwareupdate kommen wird, alternativ ginge auch eine MC24 oder Terra Top.


Gruß
Walther
 
... gemeine BastelWastel Jeti kram ja nicht updatefähig ist ..
Naja, ist er, nur eben (noch) direkt (nur) im Werk per Austausch. Selbst vor knapp zwei Jahren mitgemacht. Ironiemodus bei Dir, ich weiß.
Ohne Internet wäre das nur nicht bekannt geworden und man hätte das auch nicht herausbekommen, da keine Nachricht an die Käufer ging.
Schei...parolen auf dem Flugplatz würde ich als Nachrichtenquelle mal ausschliessen wollen, sonst ...
Man darf eben nicht
- markenblind sein, und zwar in keine Richtung
- micheltypisch überreagieren oder ignorieren

Was der Treadstarter komplett ausser Acht lässt ist der allgemeine Grundsatz, das die Erlangung der Kenntniss möglich und zumutbar sein muss,
und andere Gesetze und Verordnungen ebenfalls tangiert werden.
Weiter oben gibt es genug Beispiele von genügend Leuten, denen man nicht ernsthaft vorwerfen kann, alle keine Ahnung zu haben
und nur auf anderen herum hacken zu wollen.
 

Steffen

User
Was der Treadstarter komplett ausser Acht lässt ist der allgemeine Grundsatz, das die Erlangung der Kenntniss möglich und zumutbar sein muss,
Das wäre eher kein Thema, denn das ist Problem des Anwenders, wie bei allen anderen zugrundlegenden Gesetzen und Verordnungen.

So wäre zB eine Änderung der Luftfahrtgesetze auch geltend für die Modellflieger, die keinen Aktualisierungsdienst für Gesetze abgeschlossen haben und kein NOTAMs bekommen.
Wobei beides auch über's Ziel hinaus wäre.

Beispiel Versicherungsregelung: die Änderung vor ein paar Jahren betraf alle, auch die die nicht wissen, dass es passiert ist.

Gruss, Steffen
 
Das wäre eher kein Thema, denn das ist Problem des Anwenders, wie bei allen anderen zugrundlegenden Gesetzen und Verordnungen.

So wäre zB eine Änderung der Luftfahrtgesetze auch geltend für die Modellflieger, die keinen Aktualisierungsdienst für Gesetze abgeschlossen haben und kein NOTAMs bekommen.
Mir wurde das mit der Kenntnisserlangung so gelehrt, wie ich das in Posting #29 mit den gänzlich befolgten Konsequenzen für Ralfs "Problem" dann geschrieben habe.
Durch das Beispiel solte die zumindest zeitweilige Irrrelevanz ziemlich deutlich werden, weil es nicht mehr vor jedem Flug möglich bzw zumutbar ist,
sich über den neuesten Stand zu informieren.
Ich kann verstehen und stimme darin überein, das mangelnd verantwortliches Handeln unterbunden werden muss,
aber das was Ralf daraus macht hat damit nur mehr wenig zu tun, das ist Selbststrangulation.
Das mit der Versicherungsregelung wurde in Fachzeitschriften genügend erwähnt, über z. B. die erfolgetn Jetiupdates habe ich nie etwas ausserhalb des Internets gelesen, auch wenn es Leute gibt, die behaupten, das es noch keine Updates gegeben hat.
Ich musste einen Tx zum Update einschicken, also gab es wohl doch mindestens eins.
 

Geni

User
Hallo,

was macht denn der Kunde, der gar keinen PC hat und somit auch nicht updaten kann...?

ja ... es gibt noch Menschen, die keinen PC haben oder sich eben mit Updaten gar nicht auskennen (sicherlich auch eine Frage des Alters).

Also bei uns im Verein hat sich ein älterer Rentner eine MX-12 HoTT gekauft.. er hat weder PC geschweige denn mit weit über 70 Jahren "Kenntnisse vom Updaten".

PW


Wozu is er denn in einem Verein? Oder wird bei Euch nicht geholfen?
Dann gibt's auch Rentner die den Jungen beistehen.

Gruss Geni

Gruss
 
Das ist so ein waschechter "Hilfe, mir ist langweilig ohne Streit- und Rechthaberei-Thread", denn was uns Ralf da auftischt ist reine Haarspalterei. Ich vermute es ist vor allem einfach ein neuer Versuch, uns verklausuliert die Vorteile der Jeti-Lösung mitzuteilen. Man könnte auch sagen, es ist der trickreiche Versuch (Fantasie hat der Typ nun wirklich), den jahrelangen Markenstreit im RCN-RC mit anderen Mitteln wieder anzuheizen.

Das alles ist in meinen Augen lächerlich. Ich habe einen Null-Toleranz-Nachbarn, der findet in irgend einem Jus-Schunggen immer wieder neue Gesetzesfragmente, mit deren Hilfe er in der Siedlung neue Regeln zum Nebeneinanderleben einführen möchte. Der selbst ernannte Winkeladvokat hat mittlerweile keine freundlichen Nachbarn mehr ..... :rolleyes:
 
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