Hallo,
Hab Gestern im verlinkten Forum mit google Übersetzer die letzten 30 Seiten quergelesen.
Mein Eindruck ist Großen und Ganzen die gleichen Regeln wie bei uns in Österreich.
hier ein kopierter post den ich noch gespeichert hatte.
Itation:
Ursprünglich verschickt von gommaliscia
Hallo, ich hole diese Antwort für eine Klarstellung zurück, um mit Segelflugzeugen <10kg (kein reguliertes Flugfeld) zu fliegen, benötigen Sie einen Führerschein und eine dflight-Registrierung? Wie sollte man sich bei regulierten Hängen verhalten?
Vielen Dank
Die Modellflugzeugaktivität findet im Allgemeinen in der KATEGORIE OPEN-UNTERKATEGORIE A3 statt, diese Kategorie sieht die Einhaltung der folgenden Anforderungen vor:
A) Anmeldung auf der D-FLIGHT-Website (mit Vorname, Nachname, Adresse, gültiger E-Mail-Adresse, Ausweis)
B) Drucken Sie den generierten QR-Code aus und fügen Sie ihn auf jedes von Ihnen verwendete Modell ein (immer der gleiche Code), Kosten EURO 6,00
C) Bestehen eines Online-Tests (nicht besonders schwierig, Drucken und Aufbewahren der Bescheinigung) EURO 31,00
D) Im Besitz einer RC-Police sein
E) Menschen nicht überflien
F) Die Höhe von 120m darf nicht überschritten werden (sofern in der D-FLIGHT-Kartographie nicht anders angegeben
G) Fliegen mit Modellen mit einem Gewicht von weniger als 25kg
H) Fliegen in einer Entfernung von mehr als 150m von Wohnungen/Straßen usw.
Für den Hangflug gibt es jedoch 2 Absätze, die die Aktivität klären/abweichen:
Wenn die UAS-Operation dazu führt, dass der Flug eines unbemannten Flugzeugs von einem natürlichen Geländerelief aus ausst oder über ein Gelände mit natürlichen Reliefs fliegt, müssen unbemannte Flugzeuge in einem Abstand von 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche gehalten werden. Die Entfernungsmessung muss an die geografischen Merkmale des Geländes angepasst werden, wie das Vorhandensein von Ebenen, Hügeln, Bergen.
Abweichend von dem Vorstehenden dürfen unbemannte Segelflugzeuge mit einem MTOM von weniger als 10 kg, einschließlich der Nutzlast, in einer Entfernung von mehr als 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug jederzeit nicht in einer Höhe von mehr als 120 Metern über dem Fernpiloten geflogen wird.
Wenn Sie mit "reguliert" Steigung einen "benannten Bereich für Modellflugzeuge" meinen (Nach den im Rundschreiben ATM-03C festgelegten Kriterien)
Die EASA-Exekutivverordnung 2019/947, Art. 15 Absatz 2, gibt den zuständigen Behörden (ENAC für Italien) nach einer Risikobewertung die Identifizierung der für Flugzeugmodellbau vorgesehenen Gebiete, in denen einige oder einige Anforderungen der KATEGORIE OPEN-A3 befreit sein können.
ENAC identifiziert über die Verfahren des CIRCULAR ATM-03C Bereiche für Modellflugzeuge (sichtbar in ENR.5.3) und befreit ZWEI Anforderungen:
- die Fluggebühr von 120m kann überschritten werden, wenn sie in der Zonengenehmigung vorgesehen ist
- die Pilotberechtigung (Aeci) als Alternative zum ENAC-Zertifikat
Alle anderen Anforderungen bleiben unverändert