Die neue Interessengemeinschaft IG-Hangflug.eu

lancer

User
Guten Morgen,

gibt es eigentlich irgendwelche Neuigkeiten zum Thema Hangflug in Italien? Letztes Jahr wurde ja trotz dem "Verbot" kräftig geflogen.
Wäre froh wenn hier mal jemand etwas genauer berichten könnte, vielleicht lesen ja unsere Südtiroler Freunde mit.

Besten Dank

Gruss Christian
 
Hallo! Es gibt keine Neuigkeiten aus Italien. Situation ist rechtlich weiterhin ungeklärt. Nur weil sich auch der Vollzug zurückhält kann an vielen Stellen überhaupt geflogen werden. Solange nichts passiert oder jemand auf die Idee kommt da mal einzugreifen. Zudem fällt es relativ schwer, in Italien mit den Vertretern in einen Dialog zu kommen. Zumindest, wenn man dies nicht in Landessprache tun kann. Daher nochmal die Bitte: Wer italienisch kann und uns dabei unterstützen mag, ist herzlich aufgerufen sich zu melden!
 
Das wäre jedenfalls eine gute Entscheidung 👍😄...
Aber im Ernst: zugegebenermaßen haben wir bislang dort noch nicht viel erreicht. Ist mühsam... bin aber sicher, dass sich in nächster Zeit dort etwas tun wird. Hangflug bzw. das fliegen abseits von Flugplätzen scheint dort schlecht repräsentiert zu sein, was aber symptomatisch ist für fast ganz Europa. Hierzulande musste (und muss man weiterhin) auch erstmal das Bewusstsein schärfen 🫣
 
Hallo Modellbauer, es ist nicht einfach, sich zu verständigen, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Es gibt Regeln für das Fliegen in Italien. Das ist für mich schwierig zu erklären, weil ich kein Deutsch kann und mit dem Übersetzer schreibe. Sie können sich unsere ansehen Red Baron-Forum in der Rubrik ,modellismo societa' e istituzioni - leggere in rilievo- pubblicata seconda bozza ENAC, grusse

Walter
 
Danke Walter,
endlich mal was sinnvolles zur Sache.... es wäre gut wenn der Link zu dem Forum noch mal vollständig eingefügt wird. Das mit den Übersetzer
geht dann eigentlich ganz gut.
Gruß Tom.
 
Ciao Mario, bravo, non sapevo come mettere il link, è proprio così, c'è molto da leggere e molta confusione, meglio di niente, saluti.

Walter
 
Hallo Mario, gut gemacht, ich wusste nicht, wie ich den Link einfügen soll, das stimmt, es gibt viel zu lesen und viel Verwirrung, besser als nichts, Grüße.

Walter
 
Normalmente volo in Slovenia, sulle piste non è consentito salire più di 120 m, e in pista è la mia azienda che chiede un NOTAM per un certo periodo di tempo, questo per gare GPS, incontri tra colleghi o altro, ma sempre per l'azienda nel mio caso “VENTUS”, cordiali saluti

Walter
 
Normalerweise fliege ich in Slowenien, auf dem Berg ist es nicht erlaubt, mehr als 120 m zu besteigen, und auf der Strecke ist es meine Firma, die für einen bestimmten Zeitraum ein NOTAM verlangt, sei es für GPS-Rennen, Treffen zwischen Kollegen oder anderes , aber immer für die Firma in meinem Fall „VENTUS“, sorry, ich habe wieder auf Deutsch geschrieben. Grüße und gute Flüge

Walter
 
Hallo, es war mir eine Freude zu schreiben. Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich sie mitteilen. Ich entschuldige mich noch einmal für mein Schreiben, beste Grüße und viele Flüge

Walter
 
Hallo,

Hab Gestern im verlinkten Forum mit google Übersetzer die letzten 30 Seiten quergelesen.
Mein Eindruck ist Großen und Ganzen die gleichen Regeln wie bei uns in Österreich.

hier ein kopierter post den ich noch gespeichert hatte.



Itation:

Ursprünglich verschickt von gommaliscia

Hallo, ich hole diese Antwort für eine Klarstellung zurück, um mit Segelflugzeugen <10kg (kein reguliertes Flugfeld) zu fliegen, benötigen Sie einen Führerschein und eine dflight-Registrierung? Wie sollte man sich bei regulierten Hängen verhalten?

Vielen Dank

Die Modellflugzeugaktivität findet im Allgemeinen in der KATEGORIE OPEN-UNTERKATEGORIE A3 statt, diese Kategorie sieht die Einhaltung der folgenden Anforderungen vor:

A) Anmeldung auf der D-FLIGHT-Website (mit Vorname, Nachname, Adresse, gültiger E-Mail-Adresse, Ausweis)

B) Drucken Sie den generierten QR-Code aus und fügen Sie ihn auf jedes von Ihnen verwendete Modell ein (immer der gleiche Code), Kosten EURO 6,00

C) Bestehen eines Online-Tests (nicht besonders schwierig, Drucken und Aufbewahren der Bescheinigung) EURO 31,00

D) Im Besitz einer RC-Police sein

E) Menschen nicht überflien

F) Die Höhe von 120m darf nicht überschritten werden (sofern in der D-FLIGHT-Kartographie nicht anders angegeben

G) Fliegen mit Modellen mit einem Gewicht von weniger als 25kg

H) Fliegen in einer Entfernung von mehr als 150m von Wohnungen/Straßen usw.

Für den Hangflug gibt es jedoch 2 Absätze, die die Aktivität klären/abweichen:

Wenn die UAS-Operation dazu führt, dass der Flug eines unbemannten Flugzeugs von einem natürlichen Geländerelief aus ausst oder über ein Gelände mit natürlichen Reliefs fliegt, müssen unbemannte Flugzeuge in einem Abstand von 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche gehalten werden. Die Entfernungsmessung muss an die geografischen Merkmale des Geländes angepasst werden, wie das Vorhandensein von Ebenen, Hügeln, Bergen.

Abweichend von dem Vorstehenden dürfen unbemannte Segelflugzeuge mit einem MTOM von weniger als 10 kg, einschließlich der Nutzlast, in einer Entfernung von mehr als 120 Metern vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug jederzeit nicht in einer Höhe von mehr als 120 Metern über dem Fernpiloten geflogen wird.

Wenn Sie mit "reguliert" Steigung einen "benannten Bereich für Modellflugzeuge" meinen (Nach den im Rundschreiben ATM-03C festgelegten Kriterien)

Die EASA-Exekutivverordnung 2019/947, Art. 15 Absatz 2, gibt den zuständigen Behörden (ENAC für Italien) nach einer Risikobewertung die Identifizierung der für Flugzeugmodellbau vorgesehenen Gebiete, in denen einige oder einige Anforderungen der KATEGORIE OPEN-A3 befreit sein können.

ENAC identifiziert über die Verfahren des CIRCULAR ATM-03C Bereiche für Modellflugzeuge (sichtbar in ENR.5.3) und befreit ZWEI Anforderungen:

- die Fluggebühr von 120m kann überschritten werden, wenn sie in der Zonengenehmigung vorgesehen ist

- die Pilotberechtigung (Aeci) als Alternative zum ENAC-Zertifikat

Alle anderen Anforderungen bleiben unverändert
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist Alles nix neues. Insbesondere nicht im Sinne der IG-Hangflug. Die Enac hat die Kontrolle und Verwaltung der "Drohnen" an die d-flight übergeben. Das ist eine private Firma (Sitz in Rom, wahrscheinlich irgend ein Schwager, Vetter, Cousin von...) die die Aufgabe hat, die Dronenpiloten zu verwalten und zu "informieren". Sprich man muss sich bei dem Webportal anmelden, brav einzahlen und seinen A1/A3 registrieren. Damit bekommt dann den QR-Code, der aufgeklebt, das Fluggerät erst zum Start berechtigt. Gleichzeitig zeigt es am Webportal an, wo man wie fliegen darf. 0m, 35m, 60m, 120m.
Und jetzt kommts: da drinnen ist Italien zu 70% rot, orange oder gelb. D.h. man "dürfte" dem zufolge fast nirgendwo mehr fliegen, auch nicht auf der Seiser Alm. Warum? Weil diese Daten stur und steif 1:1 von einem hirnrissigen und bürokratischen Ansatz heraus entstehen. Beispiel: irgendwo gibt es einen angemeldeten Heli-Port. Z.b. von einem Industriewerk, wo 1mal im Jahr der Bigboss mit seinem Privatheli landen könnte. Dann geht der Römer da her, zieht rund um dieses H seine roten und orangen Kreise und dann ist da ne Flugverbotszone und der schöne Hang, wo wir seit 40 Jahren fliegen, plötzlich über nach orange. Egal welche Geländemorphologie, Nutzung usw effektiv da ist. Da schimmelt der Amtswieher oder so...bis zum Umfallen.
De facto ist es am Ende so:
- von diesen "Flugverbotszonen" betroffen sind nur wit Modellflieger und die ehrlich arbeitenden professionellen Drohenpiloten, die andern juckt das nicht
- dieses Kartenmaterial kennt nur der Drohnenpilot, die ganzen anderen Luftsportarten tangiert das nicht im geringsten
- außer uns Modellfliegern schaut da so gut wie niemand rein
- Alle fliegen trotzdem weiter
- ABER wenn mal was passiert ist man halt immer im Unrecht, hat Probleme mit der Versicherung oder kann schlimmstenfalls angezeigt werden. Denn legal fliegen ist damit quasi kaum noch möglich.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten