Deutsche Anleitung, Pflicht ?

fliegerassel schrieb:
Na ja, man kann sich über den richtigen Gebrauch unserer Muttersprache sicher lange Streiten. Und es sollte sich mal niemand hinstellen und denken, er sei perfekt...
Aber Fakt ist doch, dass unsere Muttersprache im allgemeinen Deutsch ist. Und da sollte ich als Konsument schlicht erwarten können, dass ich auch eine deutsche Anleitung geliefert bekomme. Alles Andere ist einfach mal totale Überheblichkeit. Warum sollte vorausgesetzt werden, dass schon jeder irgendwie englisch lesen, geschweige denn verstehen kann? Ich ärgere mich auch immer wieder darüber und denke: "Warum beklagt sich darüber eigentlich niemand ernsthaft?". In Amiland wäre es wahrscheinlich undenkbar, ein Gerät ohne engliche Anleitung zu verkaufen, völlig zurecht.

Gruß Mirko

Hallo Mirko,
dass ist keine Erwartung, sondern verbrieftes Recht innerhalb der EU.
Der Hersteller (Importeur) legt die Betriebsgrenzen seines Produkts fest.
Das steht dann in der Bedienungsanleitung. Die Form ist nicht festgelegt, kann auch nur mit Bildern und Skizzen sein. Aber wenn Text, dann eben in Landessprache.

Eine fehlene (mangelhafte) Bauanleitung ist einer unvollständigen Lieferung gleichzusetzen, einfach nachfordern.

Interessant wird es bei humanen Schäden und/oder größeren wirtschaftlichen Schäden. Dann muß nachgewiesen sein, dass Du die Betriebsgrenzen der Sache kanntest und fahrlässig gehandest hast. An sonsten kann das böse über das ProdHaftG enden. Beispiele!

Ist aber ein langes Thema, einfach mal googeln nach " Milupaurteil" " Hondaurteil" , da wird es einigen Ramschern schön warm ums Herz.
 
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