"Aktive Modellfluggebiete" in der AIP IFR ENR 5.5-15 ff.

Über eine unerwartete Entdeckung im Luftfahrthandbuch (AIP)

von Eckart Müller.


Inhaltsübersicht

B - Sieben Spalten, drei Tabellen für Bremen FIR, Langen FIR, München FIR
Spalte 1 - Ortsbezeichnung
Spalte 2 - Bundesland
Spalte 4 - Obergrenze/Radius
Spalte 5 - Betriebszeiten
Spalte 6 - Flugart/Modell
Spalte 7 - Flugart/UAV
G - Nachträge

Meinen Erstkontakt nicht nur mit den Seiten 15 bis 17 in der AIP IFR ENR 5.5, sondern auch mit dem Begriff "aktive Modellfluggebiete", hatte ich Ende Januar 2023, als ich im Internet wieder mal diejenigen Seiten des öffentlich zugänglichen Luftfahrthandbuchs "durchblätterte", die eventuell als modellbaurelevant angesehen werden können. Eine Liste gleichen Inhalts findet man auch in AIP VFR ENR 1-87.

Mehr oder weniger zufällig stieß ich dabei auf auf die Seiten 15 - 17 in ENR 5.5!
Wieso waren mir die bisher noch nie aufgefallen?
Waren sie neu oder hatte ich sie in der Vergangenheit nur regelmäßig übersehen?
Diese Gedanken und Zweifel gingen mir spontan durch den Kopf.
Ich kann mich nämlich auch nicht daran erinnern, dass in den zahlreichen Diskussionen der letzten Jahre dieser Abschnitt jemals zitiert oder zumindest erwähnt worden wäre. Das legt meiner Meinung nach den Verdacht nahe, dass es sich tatsächlich um etwas Neues handeln müsste. Dafür spricht auch die Tatsache, dass sich offensichtlich bisher noch kein Verband zu diesen Sachverhalten geäußert hat. Mir ist jedenfalls noch kein Kommentar dazu aufgefallen.

"Unbemannter Luftverkehr" und FIR

Unter dem Sammelbegriff ENR 5.5 "Luftsport- und Freizeitaktivitäten" sind im Kapitel 1 Sprungzonen verzeichnet, Kapitel 2 beschreibt Kunstflugboxen. Das Kapitel 3 von ENR 5.5 trägt schließlich den Titel Unbemannter Luftverkehr. Gleich der erste Satz im Begleittextes wäre geeignet, den Schluss zu erlauben, unser Hobby könnte tatsächlich betroffen sein. Es heißt dort nämlich:

3. Unbemannter Luftverkehr
Sofern nicht anders veröffentlicht, sind die Modellfluggebiete an den genannten Tagen von SR-SS aktiv.
Andere Betriebszeiten werden gegebenenfalls mit NOTAM veröffentlicht.
Die Angabe der Betriebszeit "Wochenende" (WE) bedeutet: aktiv jeweils am Freitag ab 1400 (1300) sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen.
Den Zeitangaben SR-SS und 1400 (1300) widme ich mich weiter unten (Spalte 5 "Betriebszeiten")!

Da werden doch tatsächlich "aktive Modellfluggebiete" erwähnt. Das war natürlich Anlass genug, mich genauer mit diesem Abschnitt der AIP zu befassen. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich glaube, damit wird dem Modellflug in der AIP zum ersten Mal ein eigenes Kapitel gewidmet. Zunächst erschien mir dies trotzdem nicht sonderlich aufregend zu sein, besteht es doch lediglich aus den drei folgenden Tabellen mit sieben Spalten. Doch...

Abb 0.png
Abb. 0
Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH - Nicht für navigatorische Zwecke geeignet.

Hinweis:
Wer sich bei dieser Abbildung spontan fragt, wozu sie eigentlich gut sein soll, weil doch überhaupt keine Einzelheiten erkennbar sind, dem kann ich helfen: Mit dieser Darstellung sollen gar keine Daten vermittelt werden. Ich möchte dem geneigten Leser lediglich zeigen, wie die AIP-Seiten im Internet erscheinen. Wer dagegen genaue Angaben sehen möchte, kann sich mit nur einem Mausklick jede einzelne Seite der AIP als PDF herunterladen.​



...bereits die Überschrift 3.1 der ersten Tabelle hat mich etwas irritiert. Es heißt dort

3.1 Unbemannter Luftverkehr in der Bremen FIR

Welchem Modellflieger ist schon mal der Begriff "FIR" in irgendeinem Zusammenhang begegnet? Es gibt zudem nicht nur Bremen FIR, sondern auch noch Langen FIR und München FIR. Wer sich für die Geo-Daten der Fluginformationsgebiete interessiert, findet in der AIP ENR 2.1-2 die betreffenden Koordinaten.

Abb 1.png

Abb. 1
In diese drei Fluginformationsgebiete (Flight Information Region = FIR) ist der Luftraum der Bundesrepublik aufgeteilt.


Abb 2.png

Abb. 2
Die Punkte markieren die 46 "Modellfluggebiete" in den drei Fluginformationsgebieten (FIR) und ihre Verteilung auf die sechs Bundesländer.

Im Kenntnisnachweis wurden Fluginformationsgebiete bisher noch nie thematisiert. Sind die Modellflieger vielleicht doch nicht die Adressaten?
Um das herauszufinden, habe ich mir die Tabellen unter 3.1 ganz genau angesehen.

Die sieben Spalten der drei Tabellen

Spalte 1 - Ortsbezeichnungen

In dieser Spalte sind die Ortsbezeichnungen der "Modellfluggebiete" aufgeführt. Das erscheint auf den ersten Blick nicht sonderlich spektakulär. Doch bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Diese Binsenweisheit bewahrheitet sich auch hier. Unterm Strich stellt man fest, dass von 46 "Modellfluggebieten" 30 dem Namen nach eindeutig einem Modellflugverein zuzuordnet werden können, 16 jedoch nicht.​
Beispiel: Für das "Modellfluggebiet" BURGEBRACH ist kein entsprechender Verein zu identifizieren. Der Kreismittelpunkt des "Modellfluggebiets" BURGEBRACH liegt jedoch nur 36 m südöstlich vom Referenzpunkt des Fluggeländes MBC Bamberg e.V. entfernt. Folglich wäre die Bezeichnung "Bamberg" eigentlich naheliegender als BURGEBRACH.
Frage: Weshalb stimmen nicht alle Bezeichnungen konsequent mit den betroffenen Vereinsgeländen überein?​


Spalte 2 - Bundesland

Das ist die erste von sieben Spalten, die selbsterklärend ist. Sie nennt im Klartext die Bundesländer, in denen die zum jeweiligen Fluginformationsgebiet gehörenden "Modellfluggebiete" liegen.​


Spalte 3 - Koordinaten (Bezugspunkt)

Diese Spalte enthält für 45 "Modellfluggebiete" die Koordinaten der Kreismittelpunkte. Lediglich bei einem "Modellfluggebiet" werden vier unterschiedliche Koordinatenpaare angegeben. Sie definieren vier Eckpunkte, da es sich um ein "Modellfluggebiet" mit rechteckigen Zuschnitt handelt. Jedes "Modellfluggebiet" wird im Artikel unten auf einer separaten Karte dargestellt. Dabei fallen einige Ungereimtheiten auf. Wie bereits bei Spalte 1 erwähnt, sind nicht immer die Ortsezeichnungen der "Modellfluggebiete" mit den betroffenen Vereinsgeländen identisch. Noch eigenartiger erscheint das in Bayern beim "Modellfluggebiet" DIETENHOFEN. Gemäß den Angaben in ENR 5.5-17 ist der Bezugspunkt dieses Gebiets etwa 660 m vom Modellfluggelände des MFC Frankenhöhe Dietenhofen e.V. entfernt. Da der Kreisradius aber nur 0,3 NM oder 555,6 m beträgt, tangiert die Kreisfläche nicht einmal das Vereinsgelände. Es klafft eine Lücke von mehr als 100 m.

Frage: Dürfen die Modellflieger über ihrem Gelände nicht mehr fliegen, weil die AIP ENR 5.5 das "Modellfluggebiet" abseits etabliert hat? Müssen die Kollegen ihre Modelle erst 105 m weit tragen, um im "offiziellen" Gebiet zu starten? Das ist doch mehr als absurd!
Mit dem AIP-Amendment vom 15 JUN 2023 ist zumindest die Ungereimtheit bezüglich DIETENHOFEN behoben. Das Gebiet liegt nun über dem Modellfluggelände des Vereins.​
Allerdings hat der Verantwortliche bei der DFS noch immer nicht bemerkt, dass es nicht "Bieberach" sondern "Biberach" heißt.​

Ein anderes Beispiel: Ebenfalls in Bayern weist die AIP das "Modellfluggebiet" AUGSBURG/UNIVERSITÄT aus. Abgesehen davon, dass im Bereich dieses Kreises kein Modellflugverein bei ma-db.com verzeichnet ist, was aber nicht unbedingt den Schluss zulässt, dass hier kein Verein existiert, denn nicht jeder Verein hat sich dort registrieren lassen, hat das "Modellfluggebiet" die imposante Höhe von 5.000 ft MSL (1.524 m). Wie aus dem zugehörigen Höhenprofil hervorgeht, ragt das Gebiet mit 2.360 ft (719 m) sehr weit in den kontrollierten Luftraum E, der hier auf 1.000 ft AGL (304,8 m) abgesenkt ist.​
Frage: Was bedeutet dieser Sachverhalt nun? Wird damit die Nutzung des Luftraums E hier pauschal erlaubt? Ist also dort, wo die "Modellfluggebiete" bis in den Luftraum E reichen, keine Freigabe seitens der Flugverkehrskontrollstelle mehr erforderlich?​
Noch'n Beispiel: Das Modellfluggelände des MFC Gerhardshofen e.V. ist von dem rechteckigen "Modellfluggebiet" GERHARDSHOFEN umgeben, das eine Kantenlänge von 1101 m mal 341 m hat. Damit ist es mit 0,38 km² das kleinste "Modellfluggebiet" dieser eigentümlichen Sammlung. Selbst die 0,2 NM-Kreise sind mit 0,43 km² flächenmäßig größer als GERHARDSHOFEN. Etwa die 29-fache Fläche von GERHARDSHOFEN weisen dagegen die Gebiete mit 1 NM-Radius auf.​
Frage: Was ist der Grund für solche Unterschiede?​
Das ist aber noch nicht alles, was hier auffällt. Die Lage des "Modellfluggebiets" GERHARDSHOFEN wirft weitere Fragen auf. Es ist nämlich so platziert, dass das Vereinsgelände etwa mittig an der südlichen Langseite des Rechtecks liegt. Damit erstreckt sich das Gebiet vom Vereinsgelände aus gesehen nur in nördlicher Richtung.​
Frage: Darf hier nur noch nördlich des Vereinsgeländes geflogen werden, da sich alles, was nach Süden fliegt, außerhalb des "Modellfluggebiets" GERHARDSHOFEN bewegt?​

Interessant ist auch die Situation beim Aero-Club Coburg e.V., MFC Merkendorf und MFC Sommerhausen e.V., die alle innerhalb einer RMZ (Radio Mandatory Zone - Gebiet mit Funkkommunikationspflicht) liegen. Jedes der ausgewiesenen "Modellfluggebiete" (COBURG, MERKENDORF, SOMMERHAUSEN) überragt die jeweilige RMZ deutlich und reicht damit weit in den auf 1.000 ft AGL abgesenkten kontrollierten Luftraum E.​
Frage: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Flugbetrieb auf den Vereinsgeländen?​


Spalte 4 - Obergrenze/Radius

Die Spalte gibt Auskunft über die Höhen und Radien der "Modellfluggebiete". Die Höhen werden in Fuß über MSL (Mean Sea Level = mittlere Meereshöhe) und die Radien in NM (Nautical Miles = Seemeilen) angegeben.​
Die nähere Betrachtung dieser Daten, insbesondere wenn sie in einer Grafik dargestellt werden, fördert bemerkenswerte Sachverhalte zu Tage.​
Beispiel: Auf Seite 16 von ENR 5.5 unter Punkt 3.2 Unbemannter Luftverkehr in der Langen FIR wähle ich die Zeile mit der Ortsbezeichnung METTENHEIM.​
Als Obergrenze wird für das zugehörige "Modellfluggebiet" in Rheinland-Pfalz 2.100 ft MSL (640,08 m) angegeben und für den Radius 0,5 NM (926 m). Mit beiden Maßeinheiten ist der "normle" Modellflieger nicht vertraut. Was soll er also damit anfangen? Selbst wenn ihm bekannt wäre, dass 1 ft gleich 30,48 cm sind, hat er keine Vorstellung davon, was die Höhe von 2.100 ft MSL für ihn vor Ort bedeutet. Dazu müsste er die Geländehöhe = Elevation (ELEV) seines Fluggeländes kennen. Kennt die der "normle" Modellflieger? Wohl eher weniger! Für Modellflieger ist die Berechnung der Höhen mit diesen lückenhaften Ausgangsdaten also völlig unmöglich.​
Frage: Weshalb wird in der AIP an dieser Stelle diese wichtige Größe (ELEV) unterschlagen?​
Hier half ich mir mit der Liste der Modellflugvereine von ma-db.com. Dort wird für die ELEV des Fluggeländes 171 m angegeben. Allerdings muss der Wert noch auf Fuß umgerechnet werden. Das sind dann 561 ft. Damit kann nun die Höhe bestimmt werden, in der das Modellfluggebiet endet. Das sind genau 1.539 ft AGL (Above Ground Level = über Grund).​
Schön, da hätten die Modellflieger also rund 469 m freien Luftraum über ihren Köpfen, wenn sie die Daten aus AIP ENR 5.5-16 zugrunde legen würden. Leider hat die Angelegenheit aber einen schwerwiegenden Haken. Warum auch immer, das ist eine entscheidende Frage, wird in den Daten nicht berücksichtigt, dass hier der kontrollierte Luftraum E auf 1.000 ft AGL abgesenkt ist! Mit anderen Worten: Das ausgewiesene "Modellfluggebiet" METTENHEIM stellt den ansässigen Modellfliegern anscheinend eine Höhe von 1.539 ft AGL (etwa 469 m) zur Verfügung. Damit erstreckt sich das "Modellfluggebiet" aber 539 ft oder 164,29 m weit in den kontrollierten Luftraum E, der nur mit einer Flugverkehrskontrollfreigabe genutzt werden darf.​
Frage: Muss der Vorstand des MFC Frankenhöhe Dietenhofen e.V. und die Vorstände der anderen betroffenen Vereine diese Berechnung durchführen, um ihre Vereinsmitglieder über die maximal erlaubte, zweifelhafte Flughöhe zu informieren?​
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Dies trifft nicht nur auf das "Modellfluggebiet" METTENHEIM zu, sondern ausnahmslos auf alle gelisteten "Modellfluggebiete". Diese Überschneidungen reichen bis zu unglaublichen 2.360 ft (719 m) bei AUGSBURG/UNIVERSITÄT, kein Tippfehler!​
Die Radien der "Modellfluggebiete" variieren zwischen 0,2 NM und 1 NM, das heißt, sie haben Durchmesser zwischen 740 m und 3,704 km. Nur ein einziges "Modellfluggebiet" hat keine Kreisform. Das ist GERHARDSHOFEN, es ist rechteckig, misst 1101 m mal 341 m und hat damit eine Fläche von 0,375 km². Dagegen umfassen die "Modellfluggebiete" mit einem Radius von 1 NM eine Fläche von 10,77 km².

Damit sind die größten "Modellfluggebiete" fast 29 mal größer als das kleinste "Modellfluggebiet".​
Die Gebietsgrößen_25-03-2023.png
Abb. 4​
Fragen: Womit werden solche Unterschiede begründet? Fliegen dort Modelle mit besonders großen Spannweiten…?​
Ob den Urhebern dieser Daten bekannt war, dass Modellflieger keine entsprechende Ausbildung genossen haben und ihnen daher der Umgang mit diesen Einheiten (Fuß, Nautische Meilen) nicht geläufig ist?​
Ist das vielleicht ein weiteres Indiz dafür, dass Modellflieger sich doch nicht angesprochen fühlen müssen?​


Spalte 5 - Betriebszeiten

Hier werden die UTC-"Betriebszeiten" (Universal Time Coordinated=Koordinierte Weltzeit) der "Modellfluggebiete" angegeben. Daraus die Ortszeit zu ermitteln ist sicherlich auch nicht jedermanns Sache.​
In der AIP wird aber fast alles bis ins Kleinste erklärt, so auch das:​
AIP ENR 5.1-1
1.6 Die Zeiten werden als „Koordinierte Weltzeit (UTC)“ angegeben.
Die Werte in Klammern beziehen sich auf den Zeitraum, in dem die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) gültig ist.
Damit löst sich der Grund für die doppelte Uhrzeitangabe wie folgt auf:​
MON-FRI 0700 (0600) - SS und SAT, SUN 0800 (0700)

In den Klammern stehen die UTC-Zeiten für die Sommerzeit. Der Unterschied zwischen Sommerzeit und UTC beträgt bekanntlich zwei Stunden. Also 0600 + 2 h = 0800 (LT - Local Time = Ortszeit). Im Winter ist der Unterschied nur eine Stunde. Also 0700 + 1 h = 0800 (LT). Das Ziel der doppelten UTC-Zeit ist es also, eine jahreszeitlich unabhängige und einheitliche Ortszeit zu ermöglichen. Hier ergibt sich daher in beiden Fällen 8:00 Uhr!​
Damit es aber nicht zu einfach bleibt, wird das Ende der "Betriebszeiten" gelegentlich mit SS angegeben. Mit SS ist Sun Set, also der Sonnenuntergang gemeint. Das ist jetzt aber richtig gemein. Warum, das wird sich gleich zeigen.​
Um das nachzuvollziehen ist nun eine geballte Ladung Durchhaltevermögen gefordert. Aber ich wasche meine Hände in Unschuld, ich kann nichts dafür. Verantwortlich sind die diejenigen, die solche Dinge in die Welt setzen ohne einen Gedanken an die Nutzer zu verschwenden.​
Die Ermittlung der ortsabhängigen Uhrzeiten für SS.
Selbstverständlich stellt die AIP auch dafür die Anleitungen in GEN 2.1, GEN 2.7-1, GEN 2.7-2 und auf den Seiten bis GEN 2.7-26 zur Verfügung. Diese Anhäufung von Daten ist schon ein starker Hinweis auf etwas kompliziertere Zusammenhänge.​
GEN 2.7 Sonnenauf- und Sonnenuntergang
1. Allgemeine Regelungen
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird virtuell in horizontale Zonen eingeteilt, um näherungsweise die Nord-/Süd-Abweichung hinsichtlich der Dämmerungszeiten sowie der Zeiten für Sonnenauf- und Sonnenuntergang zu berücksichtigen. Die Zonen grenzen bilden jeweils die ganzzahligen Breitengrade.
Innerhalb der dadurch entstehenden acht Zonen werden acht Referenzpunkte jeweils mittig zwischen zwei vollen Breitengraden auf dem 10. östlichen Längengrad festgelegt.
Für diese Referenzpunkte sind die Dämmerungszeiten sowie die Zeiten für Sonnenauf- und Sonnenuntergang in den Tabellen angegeben. Davon ausgehend ist die Ost-/West-Abweichung über die Formel +/- 4 Minuten pro Längengrad proportional zu bestimmen.
Die Grafik mit den acht Referenzpunkten wird auf GEN 2.7, Seite 2, dargestellt.
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Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH - Nicht für navigatorische Zwecke geeignet.


Abb. 5​
Als Demonstrationsobjekt habe ich das "Modellfluggebiet" HÜRTGENWALD in Nordrhein-Westfalen ausgewählt. Ab hier geht es ausschließlich um SS, die Verarbeitung der UTC-Zeiten ist ja bereits abgehandelt.​
Die Ausgangsdaten sind wieder die Koordinaten,​
nördliche Breite: N 50° 43' 55", östliche Länge: E 006° 24' 28"

Ich möchte nochmals betonen, dass die jetzt folgenden Erläuterungen der Verfahren einzig und alleine der Information dienen und daher nicht bedeuten, dass sich Modellflieger diese zu eigen machen müssten.​
Der Zeitpunkt des Sonnenuntergangs am 23. APRIL 2023 soll näherungsweise für das "Modellfluggebiet" HÜRTGENWALD mit den Hilfsmitteln, die mir die AIP bietet, bestimmt werden.​
Für die weitere Kalkulation dürfen die Koordinaten etwas vereinfacht, das heißt auf- oder abgerundet werden. Das ergibt​
N 50 44 00 E 006 24 00

Zunächst gilt es, auf GEN 2.7,Seite 2, den zutreffenden Referenzpunkt zu finden.​
Die Mitte dieser Seite zeigt dazu eine rote Linie mit den Punkten von (1) bis (8). Jedem Punkt ist eine Zone mit einer anderen geografischen Breite zugeordnet, von (1) mit N 54 30 bis (8) mit N 47 30. Da das "Modellfluggebiet" HÜRTGENWALD die geografische Breite von N 50 44 aufweist, ist der Referenzpunkt (5) maßgeblich.​
Mit dieser Kenntnis muss ich nun auf den Seiten 3 bis 26 die Seite suchen, die einerseits bei (A) den zutreffenden Referenzpunkt 5 und andererseits bei (B) die Spalte mit dem Monat APRIL enthält. Das ist auf GEN 2.7, Seite 15, der Fall.​
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Für Interessierte:​
BCMT - Begin of Civil Morning Twilight = Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung und entsprechend​
ECET - End of Civil Evening Twilight = Ende der bürgerlichen Abenddämmerung.​
Abb. 6​
Dort finde ich am Schnittpunkt der Zeile 23 mit der Spalte SS die Uhrzeit 1827. Damit bin ich aber noch nicht ganz am Ziel. Es fehlt eine erste Korrektur. Die erhalte ich aus der Tabelle auf GEN 2.7, Seite 1. Die oben gefundene Zeit 1827 muss entsprechend der Ost-/Westabweichung noch um ein paar Minuten modifiziert werden.​
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Mit freundlicher Genehmigung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH - Nicht für navigatorische Zwecke geeignet.
Abb. 7​
Ein Ausschnitt der gesamten Seite 2, reduziert auf die Zone 5, in der die Breitenkoordinate N 50 44 von HÜRTGENWALD enthalten ist.​

Ausgehend von 10° E muss ich dafür so weit nach links gehen bis ich etwa bei 6° 30' E angekommen bin.​
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Abb. 8​
Interpoliere ich nun zwischen +16 MIN und +12 MIN ergibt sich auch ohne Rechenhilfe ein Korrekturwert von +14 MIN. So erhalte ich für den Sonnenuntergang (SS) am 23. APRIL 2023 die Uhrzeit von 18:27 Uhr + 14 MIN = 18:41 Uhr (UTC). Leider bin ich damit aber immer noch nicht am Ziel. Ich darf nämlich nicht übersehen, dass im April schon die MESZ (MittelEuropäische SommerZeit) gilt. Deshalb muss ich, zweite Korrektur, zur gefundenen Uhrzeit nochmals zwei Stunden addieren. Für die endgültige Uhrzeit des Sonnenuntergangs für das "Modellfluggebiet" HÜRTGENWALD am 23. APRIL 2023 ergibt sich damit nach dem verschlungenen Weg durch Diagramme und Tabellen​
20:41 Uhr (LT)

Wem meine etwas grobe Abschätzung mit 14 min nicht ganz geheuer ist, der es also lieber exakt wissen möchte, kann folgende Rechnung aufmachen.

Gegeben ist die östlich Länge von HÜRTGENWALD mit 06°24'28".​
Die östliche Länge beträgt also nicht 6°, sondern ist um °24' 28" größer.​
Gesucht wird nun die zeitliche Differenz X, die sich aus der Abweichung von 24' 28" ergibt.​
Die Winkeldifferenz zwischen 6°E und 7°E beträgt 1°.​
1° sind 60' oder 3.600"​

Aus dem Diagramm auf GEN 2.7-1 (Abb. 8) entnimmt man die zeitliche Differenz zwischen 6°E (+16 MIN) und 7°E (+12 MIN) zu 4 MIN oder 240 s.​
Die Koordinate von HÜRTGENWALD ist mit 06° 24' 28" angegeben.​
24' entsprechen einer Abweichung von 24 * 60" = 1.440", dazu müssen noch die verbliebenen 28" addiert werden.​
Das ergibt also 1.468".​
240 verhält sich zu 3.600 wie X zu 1.468​

oder​
240/3.600 = X/1.468

das ergibt​
X = 97,86 s oder 1,63 min​
16 MIN - 1,63 MIN = 14,37 MIN​
0,37 MIN * 60 = 22,2 s​


Der erste Korrekturwert, der zum Tabellenwert 18:27 Uhr addiert werden muss, beträgt demnach exakt 14 min 22,2 s für das "Modellfluggebiet" HÜRTGENWALD!
Aber die Frage sei erlaubt: Muss es wirklich so genau sein?

Glücklicherweise, und das will ich nicht verschweigen, muss der erste Korrekturwert für den jeweiligen Ort nur einmal berechnet werden. Er gilt nämlich sowohl für SR als auch für SS. Er ist nämlich nicht zeit- sondern nur ortsabhängig. Also egal, ob SR oder SS, für welchen Monat oder Tag die entsprechende Uhrzeit aus der Tabelle Abb. 6 abgelesen wird, stets muss dieser Tabellenwert mit dem gleichen, nur für diesen Ort ermittelten Korrekturwert präzisiert werden. Das bedeutet demnach für das "Modellfluggebiet" HÜRTGENWALD, dass hier immer 14 min und 22,2 s zur Tabellenzeit addiert werden müssen. Erst wenn sich die Längenkoordinate des Gebiets ändert (Plattentektonik!!!), muss erneut gerechnet werden!

Frage: Weshalb wird einigen (wenigen) Modellflugvereinen zugemutet, solche "Zeiträtsel" zu lösen, nur um die "Betriebszeit" auf ihren Geländen im Bereich der "Modellfluggebiete" herauszufinden?​
Was bedeutet "täglich"? Ich habe keine Definition finden können, wann "täglich" beginnt und wann "täglich" endet (BCMT, ECET, SR oder SS).​


Spalte 6 - Flugart/Modell

Hier steht ein "x", wenn die Flugart "Modell" ist.​


Spalte 7 - Flugart/UAV

Hier erscheint ein "x", wenn die Flugart "UAV" zutrifft.​
Fragen: Darf im Bereich des " Modellfluggebiets" mit der Flugart "Modell" kein UAV fliegen?​
Darf im Bereich des " Modellfluggebiets" mit der Flugart "UAV" kein Modell geflogen werden?​

Damit sind alle Spalten "abgearbeitet" und dabei haben sich viele Fragen ergeben.

Zum besseren Verständnis der unklaren Sachlage habe ich für jedes "Modellfluggebiet" aus AIP IFR ENR 5.5 oder AIP VFR ENR 1-87 eine Karte und ein Höhenprofil erstellt. Diese Darstellungen sind nach Bundesländern geordnet.

Bundesland
Kurzbezeichnung
BW​
BY​
HE​
NI​
NW​
RP​

Die aufgeworfenen Fragen konnten mir bisher nicht mal ansatzweise beantwortet werden. Eine dieser zahlreichen Fragen ist der Verdacht, ob sich ENR 5.5 überhaupt an Modellflieger richtet. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist schließlich so gestaltet, dass er für die Modellflieger maximal hohe Verständnishürden bereithält. Intuitiv ist da nichts zu erfassen. Für wen könnte es denn statt dessen gedacht sein? Vielleicht für die Allgemeine Luftfahrt (AL)?
Wenn das zutrifft, dann müssten aber die "Modellfluggebiet" eigentlich in die ICAO-Karte aufgenommen werden. Nur dieses versteckte Dasein in der AIP reicht da nicht, meiner Meinung nach. Aber das kann wohl nur der unbekannte Initiator verbindlich beantworten.


Zusammenfassung der wichtigsten Fragen:

Allgemeine Frage:
  • Enthielt die AIP im Abschnitt ENR 5.5 schon immer die Seiten 15 bis 17 oder sind die erst kürzlich neu hinzugekommen?
  • Nach welchen Gesichtspunkten wird entschieden, welchem Ort ein "Modellfluggebiet" zugeordnet wird? Es ist keine Systematik zu erkennen, die Auswahl der Gebiete erscheint daher recht willkürlich zu sein.
Spalte1:
  • Weshalb stimmen die Bezeichnungen nicht konsequent mit den betroffenen Vereinsgeländen überein?
Spalte 3:
  • Welche Regeln gelten im "Modellfluggebiet", wenn es in einer Kontrollzone CTR (Luftraum D) liegt?
  • Welche Regeln gelten im "Modellfluggebiet", wenn es in einer RMZ liegt?
Spalte 4:
  • Warum wird die Geländehöhe (ELEV) der "Modellfluggebiete" nicht angegeben?
  • Müssen die Vorstände der betroffenen Vereine diese Höhenberechnung durchführen, um ihre Vereinsmitglieder über die maximal erlaubte, zweifelhafte Flughöhe zu informieren?
  • Ist die Nutzung des LR E pauschal erlaubt, weil sich "Modellfluggebiet" und LR E überschneiden?
  • Welchen Grund gibt es für die sehr unterschiedlichen Größen (Radius, Höhe) der "Modellfluggebiete"?
Spalte 5:
  • Weshalb wird Modellfliegern zugemutet, solche "SR- & SS-Rätsel" zu lösen, nur um das Ende der "Betriebszeit" auf ihren Geländen im Bereich der "Modellfluggebiete" herauszufinden?
  • Besteht außerhalb der "Betriebszeiten" Flugverbot?
  • Weshalb haben nicht alle "Modellfluggebiete" identische "Betriebszeiten"?
Spalte 6,7:
  • Weshalb wird bei der "Flugart" nach "Modell" und "UAV" unterschieden?
  • Darf also dort wo bei der "Flugart" "Modell" steht kein "UAV" geflogen werden und umgekehrt?

Die Versuche, Antworten zu erhalten
  • Mein erster Versuch, den Antworten auf die Spur zu kommen, erfolgte Anfang Februar 2023 mit einem Anruf beim AIS-Center. Die Flugberaterin machte auf mich allerdings einen etwas genervten Eindruck. Ein vernünftiges Gespräch kam leider nicht zustande.
  • Der zweite Versuch erfolgte am 7. März 2023 mit einer Anfrage per Mail an "Bürgerinfo des BMDV", Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Antwort kam recht zügig, war aber völlig unergiebig: Wenden Sie sich bitte an das LBA (Luftfahrtbundesamt)!
  • Also Versuch Nummer drei am 10 März 2023 mit der Anfrage per Mail an das LBA. Die Antwort kam auch wieder recht schnell, war aber erneut völlig unbefriedigend: Wenden Sie sich bitte an die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH).
  • Versuch Nummer vier folgte am 17. März 2023 über das Kontaktformular der DFS-Website. Auf die Antwort warte ich derzeit (30.03.2023) noch.
Mehr kann man als "normaler" Modellflieger wohl kaum noch unternehmen, um auf konkrete Fragen umfassende und verlässlich Antworten zu erhalten. Wenn diese offiziellen Stellen schon keine Antworten geben können oder wollen, ist es wohl auch absolut zwecklos, beim DAeC oder DMFV um Aufklärung nachzufragen. Aufklärung tut nämlich wirklich Not.
Vielleicht hat ja sogar, das wage ich allerdings nicht zu hoffen, einer der Leser verlässliche und fundierte Antworten auf die zahlreichen Ungereimtheiten, die mir hier aufgefallen sind. Möglicherweise kennt jemand auch einen, der jemand kennt der sich mit der Materie auskennt und bereit ist, die Fragen zu beantworten...
Andere Idee: Falls hier jemand liest, der einem der betroffenen Vereine angehört, weiß er möglicherweise etwas, das zur Beantwortung einiger Fragen beitragen könnte. Dann bitte ich ganz herzlich um Aufklärung!


Schlusswort

Um aber nochmals jedem Verdacht vorzubeugen: Es soll nicht der Eindruck entstehen, jeder Modellflieger auf den betroffenen Vereinsgeländen müsse ab jetzt darauf achten, wo, wie hoch und zu welcher Uhrzeit er noch fliegen darf.
Meine Absicht ist es lediglich, zu informieren. Bei einer möglicherweise aufkommenden Diskussion kann nämlich nur der mitreden, der weiß, um welche Sachverhalte es geht. Der Uninformierte steht im Gegensatz dazu wie der Ochs' vor'm Berg und nährt damit nur das Vorurteil vom ahnungslosen Modellflieger. Das möchten wir doch alle nicht, oder?

Vielen Dank an jeden, der hier bis zum "bitteren" Ende durchgehalten hat!

Alle hier folgenden Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für jegliche navigatorische Zwecke nicht geeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit übernommen.

Erster Nachtrag!

Die Amendierung der AIP IFR am 26. MÄRZ 2023 hat in ENR 5.5 „Unbemannter Luftverkehr“ zu interessanten Änderungen geführt, die ich sowohl im Text, wie auch in den Kartendarstellungen noch berücksichtigen konnte.
  • In Hessen gibt es jetzt ein „Modellfluggebiet“ mit der Bezeichnung OBER-RAMSTADT.
  • Das „Modellfluggebiet“ HÜRTGENWALD hat zugelegt. Die Höhe über MSL war bis dato mit 2.300 ft MSL angegeben. Sie ist nun um 500 ft gewachsen und beträgt damit jetzt 2.800 ft MSL. Im Vergleich mit den anderen „Modellfluggebieten“ hatte das „Modellfluggebiet“ HÜRTGENWALD bisher eine auffällig geringe Überschneidung von mal gerade 47 ft (14 m) mit dem Luftraum E aufzuweisen.
    Jetzt beträgt die Überschneidung 547 ft ( 166,6 m) und liegt damit in einer Größenordnung, die für die anderen „Modellfluggebiete“ charakteristisch ist.
    Spekulation EIN
    Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass sich da möglicherweise ein Schreib-, Lese- oder anderer Übertragungsfehler eingeschlichen hatte. Mir ist es nämlich auch schon passiert, dass eine 8 aus unerfindlichen Gründen zu einer 3 mutiert ist.
    Spekulation AUS

Zweiter Nachtrag!

Es hat sich etwas getan, das Warten hat ein vorläufiges Ende!

Auf meine Anfrage an die DFS vom 17. März 2023 habe ich inzwischen eine Antwort erhalten. Es ist zwar (noch) nicht im Einzelnen auf jede meiner Fragen eingegangen worden, aber zumindest eine grundlegende Frage ist jetzt geklärt: Was war der Anlass für die Veröffentlichung der Tabellen „Unbemannter Luftverkehr“.

Die Antwort lautet sinngemäß: Eine Navigationswarnung wird von der DFS als NOTAM (NOtice To AirMen = Nachricht für Luftfahrer) bekannt gemacht. Wenn eine Navigationswarnung länger als 90 Tage andauert, muss sie in die AIP aufgenommen werden.

Modellflugbetrieb stellt eine potenzielle Gefahr für den übrigen Luftverkehr dar. Da er eine ganzjährige Aktivität ist, er also länger als 90 Tage andauert, waren die mit ihm zusammenhängenden Navigationswarnungen in die AIP aufzunehmen.

Mit den drei Tabellen, Bremen FIR, Langen FIR und München FIR, wird nun der Luftverkehr in der AIP allgemein auf die „Modellfluggebiete“ hingewiesen und damit die Anzahl der NOTAM verringert.

Damit ist jetzt schon mal ein Anfang gemacht und diese eine Frage ist geklärt.


Dritter Nachtrag!

Die Amendierung der AIP IFR vom 15. MÄRZ 2023 hat in ENR 5.5 „Unbemannter Luftverkehr“ zu weiteren Korrekturen und Ergänzungen geführt.
  • Das „Modellfluggebiet“ DIETENHOFEN hat sich "bewegt". Es liegt nun nicht mehr abseits des Modellfluggeländes vom MFC Frankenhöhe Dietenhofen e.V.
  • In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist jeweils ein weiters "Modellfluggebiet" aufgenommen worden. In BW ist dies CRAILSHEIM und in RP das Gebiet VOLXHEIM.
Die entsprechenden grafischen Darstellungen werden baldmöglichst ergänzt.

Geographische Lage und Vertikalschnitte der im Luftfahrthandbuch (IFR und VFR) aufgeführten
"aktiven Modellfluggelände".


Nr.
Ortsbezeichnung​
Bundesland​
FIR​
Verein​
Obergrenze/Radius​
Flugart​
1
NI​
Bremen FIR
2.300 ft MSL/0,5 NM
Modell
2
NI​
Bremen FIR
2.100 ft MSL/0,5 NM
Modell
3
NI​
Bremen FIR
2.300 ft MSL/0,5 NM
Modell
4
NI​
Bremen FIR
2.000 ft MSL/0,5 NM
Modell

06e - NI (Karte + Gelände)_2000.png





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1-BOIMSDORF - Aero-Club Braunschweig eV_2000.png





1-BOIMSDORF - Aero-Club Braunschweig eV - Höhenprofil.png


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2-HESSISCH OLDENDORF - MFC Hameln Lachem eV_2000.png




2-HESSISCH OLDENDORF - MFC Hameln Lachem eV - Höhenprofil.png

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3-SICKTE - FMK Braunschweig eV_2000.png




3-SICKTE - FMK Braunschweig eV - Höhenprofil.png

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4-THIEDE-VALLSTEDT - MFC Thiede-Vallstedt_2000.png




4-THIEDE-VALLSTEDT - MFC Thiede-Vallstedt eV - Höhenprofil.png

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Nr.
Ortsbezeichnung​
Bundesland​
FIR​
Verein​
Obergrenze/Radius​
Flugart​
1
BW​
Langen FIR
2.900 ft MSL/0,5 NM
Modell
2
BW​
Langen FIR
3.200 ft MSL/0,5 NM
Modell
3
BW​
Langen FIR
1.900 ft MSL/0,5 NM
Modell
4
BW​
Langen FIR
3.700 ft MSL/0,5 NM
Modell
5
BW​
Langen FIR
2.600 ft MSL/0,5 NM
Modell
6
BW​
München FIR
3.600 ft MSL/0,4 NM
Modell
02e - BW (Karte + Gelände)_2000.png



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1-APFELBACH - MBV Apfelbach eV_2000.png




1-APFELBACH - MBV Apfelbach eV - Höhenprofil.png

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2-BIBERACH - MFG Grashüpfer eV_2000.png




2-BIBERACH - MFG Grashüpfer Biberach eV - Höhenprofil.png


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3-OBERHAUSEN - MSV Oberhausen 1963 eV_2000.png




3-OBERHAUSEN - MSV Oberhausen 1963 eV - Höhenprofil.png

Im Unterschied zu fast allen übrigen Gebieten, reicht das Gebiet OBERHAUSEN nur teilweise in den auf 1.000 ft AGL abgesenkten Bereich des kontrollierten Luftraums E (graue Fläche). Ein kleiner Teil befindet sich in voller Höhe im unkontrollierten Luftraum G.​

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4-PFULLENDORF - MFC Pfullendorf eV_2000.png




4-PFULLENDORF - MFC Pfullendorf eV - Höhenprofil.png


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5-URBACH - MFG Burgfalken Urbach eV_2000.png




5-URBACH - MFG Burgfalken Urbach eV - Höhenprofil.png


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6-KIRCHDORF - MFG Kirchdorf-Iller_2000.png




6-KIRCHDORF - MFG Kirchdorf-Iller - Höhenprofil.png


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Nr.
Ortsbezeichnung​
Bundesland​
FIR​
Verein​
Obergrenze/Radius​
Flugart​
1
BY​
München FIR
3.400 ft MSL/0,5 NM
Modell
2
BY​
München FIR
3.000 ft MSL/0,5 NM
Modell
3
BY​
München FIR
----​
5.000 ft MSL/0,5 NM
UAV​
4
BY​
München FIR
3.400 ft MSL/0,5 NM
Modell
5
BY​
München FIR
2.900 ft MSL/0,5 NM
Modell
6
BY​
München FIR
3.300 ft MSL/0,5 NM
Modell
7​
BY​
München FIR
3.500 ft MSL/0,5 NM
Modell
8​
BY​
München FIR
3.400 ft MSL/0,5 NM
Modell
9​
BY​
München FIR
----​
3.400 ft MSL/0,3 NM
Modell
10​
BY​
München FIR
3.200 ft MSL/1101 m x 341 m
Modell
11​
BY​
München FIR
3.500 ft MSL/0,3 NM
Modell
12​
BY​
München FIR
3.600 ft MSL/0,5 NM
Modell
13​
BY​
München FIR
3.000 ft MSL/1,0 NM
Modell
14​
BY​
München FIR
3.800 ft MSL/0,3 NM
Modell
15​
BY​
München FIR
3.700 ft MSL/0,5 NM
Modell
16​
BY​
München FIR
3.000 ft MSL/0,3 NM
Modell
17​
BY​
München FIR
3.400 ft MSL/0,5 NM
Modell
18​
BY​
München FIR
4.000 ft MSL/0,3 NM
Modell
19​
BY​
Langen FIR
2.800 ft MSL/0,5 NM
Modell
20​
BY​
Langen FIR
2.500 ft MSL/0,5 NM
Modell
21​
BY​
München FIR
3.300 ft MSL/0,5 NM
Modell
22​
BY​
München FIR
4.000 ft MSL/0,5 NM
Modell
23​
BY​
München FIR​
4.400 ft MSL/1,0 NM
Modell

03e - BY (Karte + Gelände)_3000.png



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1-ALLING - FMSG Alling eV_2000.png




1-ALLING - FMSG Alling eV - Höhenprofil+CTR EDMO.png


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2-ALTDORF - MSC ALtdorf eV_2000.png




2-ALTDORF - MSC Altdorf eV - Höhenprofil.png


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3-AUGSBURG-UNIVERSITÄT_2000.png



3-AUGSBURG UNIVERSITÄT - unidentifiziert - Höhenprofil.png


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4-BOBINGEN - MSC Bobingen eV_2000.png



4-BOBINGEN - MSC Bobingen eV - Höhenprofil.png


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5-BUCH-WEISENDORF - MFC Herzogenaurach eV_2000.png



5-BUCH-WEISENDORF - MFC Herzogenaurach eV - Höhenprofil.png


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6-BURGEBRACH - MBC Bamberg eV_2000.png



6-BURGEBRACH - MBC Bamberg eV - Höhenprofil.png


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7-COBURG - Aero Club Coburg eV_2000.png



7-COBURG - Aero-Club Coburg eV - Höhenprofil+RMZ.png

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8-DIETENHOFEN - MFC Frankenhöhe-Dietenhofen eV_2000.png

Der Mittelpunkt des Kreises liegt etwa 660 m südöstlich des Modellfluggeländes. Da der Kreis nur einen Radius von 0,3 NM oder 555 m aufweist, überdeckt er zwar fast den gesamten Ort Kleinhaslach, reicht aber nicht einmal bis an das Fluggelände des MFC Frankenhöhe-Dietenhofen e.V. heran. Der tiefere Sinn einer solchen Anordnung bleibt mir verschlossen...​


8-DIETENHOFEN - MFC Frankenhöhe Dietenhofen eV - Höhenprofil.png


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9-FORSTINNING_2000.png



9-FORSTINNING - unidentifiziert - Höhenprofil.png


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10-GERHARDSHOFEN - MFC Gerhardshofen eV_2000.png

Dieses Gebiet ist das einzige der 45 beschriebenen "Modellfluggebiete", das einen
rechteckigen Zuschnitt (1101 m x 341 m) aufweist. Ein Grund dafür ist nicht zu erkennen...

10-GERHARDSHOFEN - MFC Gerhardshofen eV - Höhenprofil.png


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11-HOHENLINDEN - FC Hohenlinden eV_2000.png



11-HOHENLINDEN - FC Hohenlinden eV - Höhenprofil.png


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12-HURLACH - MFC Hurlach eV+CTR_2000.png



12-HURLACH - MFC Hurlach eV - Höhenprofil+CTR.png


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13-ILLERTISSEN (EDMI) - Luftsportverein Illertissen eV_2000.png



13-ILLERTISSEN (EDMI) - LSV Illertissen eV - Höhenprofil.png


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14-LEUZDORF - MFC Rohr eV_2000.png



14-LEUZDORF - MFC Rohr eV - Höhenprofil.png


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15-MERKENDORF - MFC Merkendorf eV_2000.png



15-MERKENDORF - Modellfliegerclub Merkendorf eV - Höhenprofil+RMZ.png


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16-NEUNHOF - MFC Nürnberger Land eV_2000.png



16-NEUNHOF - MFC Nürnberger Land eV - Höhenprofil.png


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17-NEUSES - MFC Noris eV_2000.png



17-NEUSES - MFC Noris eV - Höhenprofil.png


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18-POSTBAUER-HENG - MSFC Möninger Berg_2000.png



18-POSTBAUER-HENG - MSFC Möninger Berg eV - Höhenprofil.png


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19-RÖTTINGEN - MSC Röttingen eV_2000.png



19-RÖTTINGEN - MSC Röttingen eV - Höhenprofil.png

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20-SOMMERHAUSEN - MFC Sommerhausen eV_2000.png



20-SOMMERHAUSEN - MFC Sommerhausen eV - Höhenprofil+RMZ.png

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21-VIERETH-TRUNSTADT - Aero-Club Bamberg eV_2000.png



21-VIERETH-TRUNSTADT - Aero-Club Bamberg eV - Höhenprofil.png


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22-WEHRINGEN - MFC Wehringen eV_2000.png



22-WEHRINGEN - MFC Wehringen eV - Höhenprofil.png


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23-WEILHEIM - MFG Weilheim eV_2000.png




23-WEILHEIM - MFG Weilheim eV - Höhenprofil.png


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04e - HE (Karte + Gebiet)_4000.png



Nr.
Ortsbezeichnung​
Bundesland​
FIR​
Verein​
Obergrenze/Radius​
Flugart​
1
NI​
Langen FIR
SFC Ober-Ramstadt e.V.​
2.500 ft MSL/0,5 NM
Modell


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1-OBER-RAMSTADT - SFC Ober-Ramstadt eV_1500.png



1-OBER-RAMSTADT  - SFC Ober-Ramstadt eV - Höhenprofil.png

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Nr.
Ortsbezeichnung​
Bundesland​
FIR​
Verein​
Obergrenze/Radius​
Flugart​
1
RP​
Langen FIR
2.100 ft MSL/0,5 NM
Modell
2
RP​
Langen FIR
2.100 ft MSL/0,5 NM
Modell
3
RP​
Langen FIR
2.900 ft MSL/0,5 NM
Modell


08e - RP (Karte + Gelände)_2000.png




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1-BORNHEIM - MFC Bornheim-Lonsheim eV_2000.png




1-BORNHEIM  - MFC Bornheim-Lonsheim eV - Höhenprofil.png

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2-METTENHEIM - MFB Die Wormser Stare eV_2000.png




2-METTENHEIM - MFG Die Wormser Stare eV - Höhenprofil.png


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3-SIPPERSFELD - MFSV Sippersfeld eV_2000.png




3-SIPPERSFELD - MFSV Sippersfeld eV - Höhenprofil.png


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Nr.
Ortsbezeichnung​
Bundesland​
FIR​
Verein​
Obergrenze/Radius​
Flugart​
1
NW​
Langen FIR
MSC Phönix​
2.700 ft MSL/0,5 NM
Modell
2
NW​
Langen FIR
1.800 ft MSL/0,5 NM
Modell
3
NW​
Langen FIR
2.800 ft MSL/0,5 NM
Modell
4
NW​
Langen FIR
2.100 ft MSL/0,5 NM
Modell
5
NW​
Langen FIR
1.400 ft MSL/0,5 NM
Modell
6
NW​
Langen FIR
2.500 ft MSL/0,5 NM
Modell
7​
NW​
Langen FIR
2.300 ft MSL/0,5 NM
Modell
8​
NW​
Langen FIR
2.500 ft MSL/0,5 NM
Modell
9​
NW​
Langen FIR
1.700 ft MSL/0,5 NM
Modell



07e - NW (Karte + Gelände)_3000.png




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1-AACHEN - MSC Phönix_2000.png




1-AACHEN - MSC Phönix - Höhenprofil.png


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2-DUISBURG - FSC Duisburg-Rheinhausen 1959 eV_2000.png




2-DUISBURG-RHEINHAUSEN - FSC Duisburg-Rheinhausen 1959 eV - Höhenprofil.png


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3-HÜRTGENWALD - MFV Hürtgenwald eV_2000.png




3-HÜRTGENWALD - MFV Hürtgenwald eV - Höhenprofil.png

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4-LEVERKUSEN - LSC Bayer-Leverkusen eV_2000.png




4-LEVERKUSEN - LSC Leverkusen eV - Höhenprofil.png


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5-MENZELEN - MMC Menzelen eV_2000.png




5-MENZELEN - MMC Menzelen eV - Höhenprofil.png


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6-METTMANN - LSV Velbert eV_2000.png



6-METTMANN - LSV Velbert eV - Höhenprofil.png


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7-RHEINBACH - MFC Rheinbach-Swisttal eV_2000.png




7-RHEINBACH-SWISTTAL - MFC Rheinbach-Swisttal eV - Höhenprofil.png


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8-SCHWERTE - MSFC Schwerte eV_2000.png




8-SCHWERTE - MSFC Schwerte eV - Höhenprofil.png


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9-WESEL - FSC Ginderich eV_2000.png




9-WESEL - FSC Ginderich eV - Höhenprofil.png

Das Gebiet WESEL liegt am Rand des auf 1.000 ft AGL abgesenkten kontrollierten Luftraums E und ragt nur geringfügig in gesamter Höhe in den Bereich des unkontrollierten Luftraums G.
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Anhänge

  • GEN 2.7-15.pdf
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  • GEN 2.7-2.pdf
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  • GEN 2.7-1.pdf
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  • ENR 5.5-17.pdf
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  • ENR 5.5-15.pdf
    15 KB · Aufrufe: 143
  • ENR 5.1-1.pdf
    21,9 KB · Aufrufe: 170
  • ENR 5.5-16_23 MAR.pdf
    17,7 KB · Aufrufe: 257
Zuletzt bearbeitet:
Also ATO´s werden nicht einfach so in DTO´s umgeschrieben. Kann man machen, muss man aber nicht. Gibt auch Gründe genug, das nicht zu tun.

dei Planung auf´m Bierdeckel ist meist ausreichend, oft schon über, aber wenn es richtig eng wird, ist eine gute Planung eben auch schon mal ne Lebensversicherung.

Worauf willst du jetzt mit SERA-6001 wieder raus? Darauf, das IR in G grundsätzlich theoretisch möglich ist? Mag sein, aber wir haben in den meisten Fällen eine MRVA, die deutlich höher liegt, als Luftraum G. Mir ist in 36 Jahren Fliegen, davon 23 Jahre IFR Fliegen nicht einmal eine Freigabe für IR in G erteilt worden. Da wäre mir auch ganz anders geworden. An vielen Stellen hat man jetzt einen Luftraum D(nicht Kontrollzone ) drum gemacht, wenn nicht ein C installiert wurde, um schön kontrolliert runter zu kommen.

Aber mal ehrlich, wtf hat das mit der FVK Freigabe für Modellfluggelände zu tun?

Wir sollten hier beim Thema Modellflug bleiben, und für die wenigen Gelände, die unterhalb eines IR Anflugverfahrens liegen, gibt es sicher keine Höhenfreigabe für mehr.

IR in G ist nur auf ganz bestimmten, veröffentlichen Strcken möglich, und erfordert eine RMZ. Das nur nebenbei. Wird in Deutschland auch eher nicht praktiziert.
Siehe dazu NFL-I 245/14

Wie gesagt, für Modellflieger völlig irrelevant.
 
Aber mal ehrlich, wtf hat das mit der FVK Freigabe für Modellfluggelände zu tun?
Ganz einfach, man braucht keine FVK Freigabe um in Echo mit einem unbemannten Luftfahrzeug das über ein Fernsteuerungssystem verfügt, die man typischer Weise beim Modellflug verwendet, einfliegen zu dürfen. Vorausgesetzt natürlich, VLOS wird eingehalten, also es liegt vmc vor.

Gruß Horst
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Eckart, jetzt verwechselst du aber etwas. Der Luftraum E ist ab der Untergrenze ( 1000 - 250Ft bis FL100 sehr wohl kontrollierter Luftraum. Und die Transponderpflicht gibt es für motorgetriebene Luftfahrzeuge ebenfalls, ab 2500AGL bzw 500MSL sowieso, und auch darunter auch, wenn das Luftfahrzeug eine Trnsponder hat ( SERA 13001 ).
Hier dazu eine Info der DFS aus Januar 2023.
Wo habe ich etwas verwechselt? Zu diesem trivialen Sachverhalt habe ich mich nirgendwo geäußert, da er völlig abseits vom Thema liegt.
 
Ganz einfach, man braucht keine FVK Freigabe um in Echo mit einem unbemannten Luftfahrzeug das über ein Fernsteuerungssystem verfügt, die man typischer Weise beim Modellflug verwendet, einfliegen zu dürfen. Vorausgesetzt natürlich, VLOS wird eingehalten, also es liegt vmc vor.

Gruß Horst

Sehe ich aber ganz anders. Es gibt wie gesagt nicht nur SERA, sondern auch nationale Besonderheiten.

Und da schau bitte mal in die LuftVO §21 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 5

Auszug:

§ 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle​

(1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für

5.
Aufstiege von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen,


(2) Verantwortlich für die Einholung der Flugverkehrskontrollfreigabe ist im Fall von Absatz 1

5. Nummer 5 der Fernpilot des unbemannten Luftfahrtsystems oder Flugmodells,

Da steht es ganz klar.
Wäre dem nicht so, hätte die DFS uns bei der Beantragung der FVK Freigabe bereits gesagt, geht nicht, braucht ihr nicht, Einflug frei, wenn Bedingungen ( Wetter, sichten, Wolkenabstände ). die kennen sich in ihrem Luftraum nämlich gut aus. Und da wir als Verein mit AE eine "Einheit" bilden, muss da nicht jeder jeden Tag einzeln beabtragen, sondern es gilt pauschal für das Gelände, zu bestimmten festgelegten Zeiten. Damit erspart sich die DFS einen Haufen Arbeit, und wir uns einen Haufen umständliches telefonisches Beantragen. Die Leute von der DFS haben nämlich was anders zu tun, als täglich mit tausenden von "Fernpiloten" zu reden, und Einzelfreigaben zu erteilen. Da gäbe es sicher keine mehr, weil es nicht handelbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Skyfox

Warum soll die DFS keine Erlaubnis für etwas erteilen das Erlaubt ist?

Die sind ja so halb Zuständig, weil sie nun mal bei imc ggf IFR Flugführung in Golf und Echo anbieten können. Mit dem Hinweis dass Wolkenabstände zu beachten sind, sagt man ja nur vmc in VLOS.

EU Recht geht immer über Nationales Recht. Nach zwei unterschiedlichen Luftverkehrsregeln, werden wir ja hoffentlich nicht fliegen wollen, sonst gibt es Durcheinander und wird Gefährlich.

Der Eintrag in die AIP hat also schon einen Grund. Diesen hätte ich gerne beseitigt.
 
@ Skyfox

Warum soll die DFS keine Erlaubnis für etwas erteilen das Erlaubt ist?
Weil z.B. besondere Verkehrslagen das hier und da erfordern.
Die sind ja so halb Zuständig, weil sie nun mal bei imc ggf IFR Flugführung in Golf und Echo anbieten können. Mit dem Hinweis dass Wolkenabstände zu beachten sind, sagt man ja nur vmc in VLOS.
Das ist leider komplett falsch.
1. sind die nicht halb uständig, sondern zuständig für die Erteilung von flugverkehrskontrollfreigaben.
2. Mit Wolkenabstand meint man keineswegs VLOS, denn 200Ft. unterhalb der Wolke kann ich mein Modell immer noch sehen, habe also VLOS, bin in VMC, verstoße aber gegen den vertikalen Wolkenabstand, dessen Grund der ist, das aus der Wolke sinkende IFR Flieger eine Chance haben, nach übergang in VMC den Verkehr zu sehen. Solange man in VMC IR fliegt, muss man nämlich auch rausschauen. Der Controler ist nur komplett zuständig, das mein Weg frei ist, solange ich mich in IMC befinde.
Da hast du offensichtlich im Theorieunterricht beim IR nicht richtig zugehört.
Wobei, ich weiß ja nicht, ob du selbst auch manntragend fliegst, und auch IFR fliegst.


EU Recht geht immer über Nationales Recht. Nach zwei unterschiedlichen Luftverkehrsregeln, werden wir ja hoffentlich nicht fliegen wollen, sonst gibt es Durcheinander und wird Gefährlich.
Das ist auch falsch, es ist nämlich nicht immer so. Es gibt viele Fälle, wo das EU Recht zuläßt, das Nationen dies oder das anders regeln.
Das ist hier der Fall, siehe §21 LuftVO.
Fakt ist, und da sind sich alle, du vielleicht ausgenommen, einig, dass in Deutschland der Einflug von Modellen in den kontrollierten Luftraum einer Freigabe seitens der DFS bedarf.

Der Eintrag in die AIP hat also schon einen Grund. Diesen hätte ich gerne beseitigt.
Wenn du den Grund beseitigen willst, könntest du z.B. eine Petition einreichen, die die Streichung dieses Satzes auf dem §21 der LuftVO fordert.
Viel Spaß.
Ich hoffe, als manntragender Flieger jedenfalls, dass das nicht zum Erfolg führt.
 

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