RC-Network Modellsport e. V.
Allgemeine Geschäftsordnung § 1 Allgemeines 1. Die Geschäftsordnung regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder und freien Mitarbeiter des RC-Network Modellsport e.V. (im folgenden „Verein“ genannt), im Innenverhältnis, soweit diese in der Satzung nicht näher bestimmt sind. 2. Jedes Mitglied des Vereins erkennt durch seinen Vereinsbeitritt die Rechtsgültigkeit dieser Geschäftsordnung an. 3. Mitarbeiter des Vereins erkennen die Geschäftsordnung unbeschadet weitergehender arbeitsvertraglicher Vereinbarungen als Grundlage ihres Beschäftigungsverhältnisses mit dem Verein an. 4. Die Vereinssatzung ist gegenüber den Bestimmungen der Geschäftsordnung vorrangig. 5. Änderungen der Geschäftsordnung kann nur die Mitgliederversammlung beschließen. 6. Diese Geschäftsordnung wurde durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung am 04.02.2006 in Kraft gesetzt.