So wie ich als Entwickler in der Leistungselektronik die Normen gelesen (Stand 2007) habe, ist die Grenze für SELV nominell 60V, wenn die Spannungen offen zugänglich sind.
Die SELV- Grenze von 120V gilt nur, wenn entsprechender Berührschutz vorhanden ist, wovon im Modellbau NICHT auszugehen ist.
In den Erklärungen bei elektrochemischen Quellen ist dort die Nennspannung anzusetzen, nicht die Ladeschlußspannung.
Selbiges würde bedeuten:
60V / 3,7V = 16,22
Also erhält man mit 16Zellen eine Nennspannung von 59,2V bei einer Leerlaufspannung von 67,2V in vollem Zustand.
Das Laden ist kein Thema, da man den Block zum Laden sowieso in 2x 8 Zellen oder anders teilt und damit die Ausgangsspannung des Ladegerätes auch im zulässigen Bereich bleibt.
Gruß
Klaus Marahrens