Zoll behauptet, eingeführte Flugmodellbausätze müssten EC konform sein

spitty

User
Heinz Werner,

bitte nicht verzweifeln...

"Ich habe 3 Jungen zu Toleranz, Ehrlichkeit, Anstand, und Verantwortung erzogen.
Ich hoffe, dass meine Erziehung fehlgeschlagen ist !!
Nur Eigenschaften wie Härte, Raffsucht, Selbstsucht, Intoleranz, Lüge und Verantwortungslosigkeit führen in unserer Gesellschaft zum Erfolg."

Du hast es gut gemacht, auch wenn ich Dir zum Teil leider recht geben muss.....
( wobei deine in der letzten Zeile aufgelisteten Attribute gute Voraussetzungen für eine Politiker-oder Lobbyistenkarriere sind ;) )

Übrigends , Warennummer ist die : 95030039900

Liebe Grüße
Andy
 

HansS

User
Dort steht das nicht.
Dann musst Du es Dir selbst übersetzen oder Dich in die Schlange derer einreihen, die seit der letzten Änderung der Verordnung sich darüber beschweren, dass viele Termini geändert wurden.

So wurde z.B. "in der EU ansässig" geändert in "in der Gemeinschaft".
Ob das auch eine Skat- oder Häkelgemeinschaft sein darf, ist nun unklar.

Warum man sowas verschlimmbessert? Weil der Autor an einer "Überarbeitung" einen mittleren 5-stelligen Betrag kassiert - da sich kaum jemand findet, der das beanstandet.

Wenn Du nun über einen DEXIT nachdenken solltest, hätte ich Verständnis dafür.
biggrin.gif


Gruß
HansS
 

micbu

User
Du hast nicht verstanden was ich gemeint habe.
Deine Aussage:

Eine Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn sie

a) von einem in der EU ansässigen Hersteller oder
b) von einem in der EU ansässigen Importeur oder
c) von einem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten eines Drittland-Herstellers erstellt wurde.


Ist in Bezug auf den Import, so nicht von dem abgedeckt was in dieser Verordnung steht.

Michael
 
... Weil der Autor an einer "Überarbeitung" einen mittleren 5-stelligen Betrag kassiert - da sich kaum jemand findet, der das beanstandet. Gruß HansS

ich wäre bei Bedarf gerne zu diversen Überarbeitungen bereit...;) Ahnung habe ich keine, aber das ist wohl auch nicht gefragt...
 
Fast jede Suchmaschine zeigt zum String "EG-Konformitätserklärung" sofort das an:
http://www.ihk-koblenz.de/innovatio.../leitfaden_eg_konformitaetserklaerung/1494168

Ja und?

Erstens steht das was zur Maschinenrichtlinie, die hat mit dem hier besprochenen Spielzeug nichts zu tun, und zweitens steht da eindeutig :
"Fall 1: Der Hersteller sitzt nicht in der Gemeinschaft und es gibt keinen Bevollmächtigten in der Gemeinschaft.
Die Richtlinie nennt keine Verpflichtung, für einen Hersteller außerhalb der Gemeinschaft einen schriftlich bestellten Bevollmächtigten mit Sitz in der Gemeinschaft zu benennen. Solch ein Hersteller kann alle seinen Verpflichtungen aus der Maschinenrichtlinie heraus auch direkt nachkommen."

Er braucht lediglich ( für unter die Maschinenrichtlinie fallenden Maschinen) jemanden in der Eu, der die Dokumente dazu aufbewahrt.

Für Spielzeug gilt das aber nicht, da braucht es nicht mal einen Repräsentanten/Bevollmächtigten.

Oder in Kurzform: Selbstverständlich dürfen auch außerhalb der EU sitzenden Hersteller gültige CE-Konformitätserklärung erstellen.

Oliver
 

HansS

User
Bereits in Beitrag 8 habe ich belegt, dass Flugmodelle nicht unter Spielzeug fallen.

Oliver, Deine Absicht ist durchschaubar, weshalb ich darauf nicht eingehe und nicht mehr antworten werde, zumal Du unvollständig und falsch zitierst.

Nur soviel: Conrad würde sicherlich keine Konformitätserklärungen für Flugmodelle ausstellen und unterzeichnen, wenn dieses nicht zulässig wäre.
http://www.produktinfo.conrad.com/d...1168587-ce-01-ml-FLUGMODELL_SU29_3D_de_en.pdf

HansS
 
Bereits in Beitrag 8 habe ich belegt, dass Flugmodelle nicht unter Spielzeug fallen.

Oliver, Deine Absicht ist durchschaubar, weshalb ich darauf nicht eingehe und nicht mehr antworten werde, zumal Du unvollständig und falsch zitierst.

Nur soviel: Conrad würde sicherlich keine Konformitätserklärungen für Flugmodelle ausstellen und unterzeichnen, wenn dieses nicht zulässig wäre.
http://www.produktinfo.conrad.com/d...1168587-ce-01-ml-FLUGMODELL_SU29_3D_de_en.pdf

HansS

Hallo Hans,
mal so ohne Recherche. :D
Dat is für de Funke dabei
 
Deine Absicht ist durchschaubar, weshalb ich darauf nicht eingehe und nicht mehr antworten werde, zumal Du unvollständig und falsch zitierst.

Das Zitat ist richtig und vollständig, und meine Absicht ist selbstverständlich die, nachweislich falsche Behauptungen zu dem Thema richtig zu stellen. Gerade auch zum Thema Funkfernsteuerungen wird da leider sehr viel Unsinn geschrieben.

Oliver
 

micbu

User
Falls Du noch Fragen dazu hast, sind sogar Anschrift und Tel.-Nr. des Autors angegeben.
Nein, ich habe keine Fragen dazu, diese Dinge sind mein täglich Brot, ich kann aber gerne Fragen dazu beantworten.
Du hast doch nicht verstanden was ich sagen wollte: Deine Aussage ist falsch!
Eine gültige Konformitätserklärung kann jeder auf dieser Welt ausstellen. Unsere Behörden kämpfen schon lange genau mit diesem Problem, dass zwar Adressen der Aussteller angegeben werden müssen, aber diese Aussteller, bei festgestellter Nichtkonformität, gar nicht auf Anschreiben unserer Behörden reagieren, denn was kümmert es den Aussteller der Konformitätserklärung in Hintertuxien was unsere europäischen Behörden gerne hätten. Der Dumme ist dann halt der greifbare Vertreiber/Importeur.

Michael
 

HansS

User
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/__6.html

[h=1]Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
§ 6 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt[/h] (1) Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt
  1. sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können,
  2. den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen



HansS
 
Spitty hat echt Glück gehabt, dass der Zoll nicht auf die Idee gekommen ist,
die EU-Verordnung 995/2010 anzuwenden...
...Inverkehrbringung von Holz und Holzerzeugnissen...

Die im Anhang genannte 4409 passt doch perfekt.
Da wird sogar von profilierten Flächen oder so ähnlich geschrieben... :D

Gruss
Axel
 

spitty

User
mmmm, ich wäre sehr froh, könnten wir das Thema als geklärt betrachten...

man kann auch Probleme herbeireden;)

Vielen Dank

Andy
 

micbu

User
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