Wildfliegen in Tschechien, wie ist die Rechtslage?

habe per Suchfunktion nichts finden können.
Weiß hier jemand wie das rechtlich in Tschechien ausschaut bezüglich Wildlfiegen?
Ich habe 2,4Ghz, sollte schon mal in Ordnung sein hoffe ich.
Dann wäre die Frage wie schwer darf der Flieger sein, gibt es da auch sowas wie eine 5kg Regel?
Oder ist Wildflug generell Genehmigungspflichtig? Wenn ja wo kann eine Erlaubnis eingeholt werden.

Ich möchte zum einen im ehemaligen Sperrgebiet (Grenzgebiet zu Bayern) in den Hochlagen fliegen, zum andern mal in Krummau die Moldau und den Ort aus der Luft betrachten. Die Gegend ist superschön und es wären auch Landemöglichkeiten für einen Segelflieger vorhanden.

Sepp
 
Genau kann ich dir das leider nicht sagen, sondern nur das was Praxis ist.

5kg Grenze ist meines Wissens nach hier nicht bekannt. Zulassungsplicht beginnt bei 20 kg. Darunter wird hier allgemein auch ohne speziellen Modell-Flugplatz geflogen.
 
Ich habe mir schon die Finger wundgegoogelt, bei rc-heli-fan im Wiki ist Tschechien aufgeführt aber ohne Eintrag. http://wiki.rc-heli-fan.org/index.p...rb.C3.A4nde_und_Vereine_Modellflug_Tschechien
Mir geht es in erster Linie auch darum wenn Beispielsweise die Ordnungshüter kommen mit der allgemeinen Frage "Dürfen Sie das, haben Sie eine Genehmigung dafür" dann hätte ich gerne ein Tschechisches Dokument aus dem hervorgeht dass das Grundsätzlich erlaubt ist.

Es muss doch auch dort igend eine zuständige Behörde geben ???

Sepp
 
Danke,
ich habe Ihm eine Mail geschrieben, nimm aber Bitte die Adresse hier lieber raus, wäre per PN besser gewesen.
Eventuell mag er es nicht wenn die Mailadresse hier veröffentlicht wird.

Sepp
 
Habe vom Petr nähere Infos bekommen für privatflug:

For RC models we do not need any permition to fly. Nevertheless, we have new rules for flying with models and these rules will not let you to fly above vilagec, cities, railways, routes, historical buildings, power lines, abowe places, wer are the people or animals and so on. Rules are written in Suplement X of the Czech version ICAO Anex 2. (Doplnek X; L2) Curently they are written in the Czech language only.

Für Gewerbliche Piloten gibt es hier Infos: To obtain permition to fly pleas contact the Czech Aviation Authority (CAA) web pages are: http://www.caa.cz/ pages are written in Czech or in English. CAA will get you all necessary information.

If you are flying as a hobbyist, there is no so much limitation: Fly in visual distanc only, not above 300 m, not near the airport without agreement (contact Airport AFIS service to obtain permition to fly closer than 5 500 m to the airport.

Was ganz Wichtig ist, Abstand zu Flughäfen statt 1,5km hier 5,5km !
Dann ist Überfliegen von Orten, Hochspannungsleitungen, Historischen Gebäuden und Straßen verboten. Menschen und Tiere ist ja bei uns auch verboten.

Ich schreibe die mal an und wenn ich nähere Infos habe poste ich das hier.

Sepp
 
Ich habe nun folgende Informationen bekommen die ich auch veröffentlichen darf:

In der Tschechischen Republik sind unbemannte Luftfahrtsysteme durch den Vorschrift L2 – Flugregeln, Anhang X reguliert.
Die Originale Version ist hier zu downloaden: http://lis.rlp.cz/predpisy/predpisy/dokumenty/L/L-2/data/print/L-2_cely.pdf, die Englische Version ist beigelegt.

Für reine Privatzweken kann es sich um ein Modelflugzeug oder ein Unbemanntes Luftfahrzeug handeln (gemäss Model aircraft Definition in L2). Wenn es ein Unbemanntes Luftfahrzeug ist, sind die L2 Regeln verbindlich, für Modelflugzeug ist nur Absatz 7 verbindlich und andere sind eine Empfehlung.
Eine Kamera am Bord für Aufnahme ist möglich, aber wenn es ein FPV ist, dann nur mit einem zweiten Piloten daneben, der das Flugzeug stets im Sichtfeld hält und kann jederzeit die Steuerung übernehmen (und der auch für die Flugsicherheit völlig verantwortlich ist).
Für die Kamera am Modelflugzeugbord muss auch der Standpunkt des Personalangabenschutzamtes Nr. 1/2013 verfolgt werden (nur Tschechisch http://www.uoou.cz/vismo/dokumenty2...isko-c-1-2013&query=stanovisko+1/2013&p1=2515).

Für die Flugplannung ist AisView und VFR Manual zu empfehlen: http://lis.rlp.cz/?lang=en.
Im Naturpark ist es nicht empfohlen zu fliegen (Abs. 8, L2, D-X), sowie über dritte Personen, Häuser, Fahrzeuge usw. und in ihrer Nähe, die gefährlich ist.

Ich muss mir mal die Dokumente Gründlich in Ruhe durchlesen, aber insgesamt schaut das nicht so viel anders als wie bei uns aus auf den ersten Blick.
Generell sind Modelle bis 20kg erlaubt.
Wie es mit fliegen im Grenzgebiet Böhmerwald/Bayerwald mit "nicht empfohlen" zu handhaben ist, das ist unklar. Die Landschaft ist sehr schön und da würde ich sehr gerne fliegen und das auch filmen. Ist das nun erlaubt oder nicht? dass es anscheinend nicht gerne gesehen ist das ist ja verständlich und sollte auch kein Massenphänomen werden sondern die Ausnahme bleiben.

Die englische Version kann ich nicht hochladen da 429kb groß und hier sind nur 200kb erlaubt. Wer Sie benötigt kann mir eine PM mit einer Mailadresse senden.

Sepp
 
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