Es muss darüber Informiert werden das die Seite Cookies verwendet.
Das hat mit den Datenschutz nicht zu tun.
Sorry, dass ist ein allgemeiner Irrglaube:
§ 15 Abs.3 des Telemediengesetz (TMG): "Der Diensteanbieter
darf für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile bei Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht. Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach § 13 Abs. 1 hinzuweisen. ..."
Bedeutet im Umkehrschluss:
"Cookies dürfen laut der Richtlinie
nur dann ungefragt gesetzt werden, wenn
sie technisch notwendig sind – also beispielsweise um einen durch den Nutzer erwünschten Dienst umzusetzen.
Hierzu zählen etwa Session-Cookies zur Speicherung der Spracheinstellung, der Log-in-Daten und des Warenkorbs oder Flash-Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten."
oder hier:
"
Technisch notwendige Datenpakete: Cookies, die dieser Gruppe zugeordnet werden, sind
notwendig, damit die technischen Aspekte einer Internetseite funktionieren. Dieser kann beispielsweise dafür sorgen, dass ein Nutzer eingeloggt bleibt, nachdem er durch einen Klick den Wunsch dazu geäußert hat.
Diesbezüglich müssen Betreiber keinen Cookie-Hinweis einbauen."
Das heißt natürlich für alle anderen Cookies muss eine Einwilligung und ein Opt-Out Möglichkeit bestehen.
Bin jetzt auch kein Jurist, jedoch habe ich das Thema schon mit mehreren Seitenbetreibern diskutiert und bis jetzt ist jeder bei dieser Unterscheidung geblieben.
Alles andere war/ist Panik- und Geldmacherei! Leider...