Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage: Wie wird meine Versicherung bei einem Unfall reagieren, da das Vorhandensein der Erlaubnis des Grundstückbesitzers Teil der Versicherungsbedingung ist (DMFV).
Michael
Dann müssen diese Versicherungsbedingungen wohl erst neu abgefasst werden, denn in der aktuell gültigen Fassung der Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen für Luftfahrzeughalter des Gerling Konzerns, dem Versicherer aller DMFV Mitglieder, ist der von Dir behauptete Hinweis definitiv nicht enthalten.
Siehe: http://dmfv.aero/files/HGI_Lu_H_1_2008.pdf
Es gibt keinen einzigen Versicherer für Luftfahrzeughalter bei dem solch ein Hinweis in den Versicherungsbedingungen enthalten ist.
Gruß, Minare