miguel060804
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Viel wurde in den letzten Wochen über den Entwurf zum Luftfahrtgesetz diskutiert und die schlimmsten Befürchtungen sind im Raum gestanden.
Der österreichische Aeroclub war von Anfang an mit dem Entwurf befasst und hat fristgerecht seine Stellungnahme bei den zuständigen Stellen im Verkehrsministerium eingebracht.
Das Ergebnis der Verhandlungen ist im nachstehenden Newsletter zu lesen:
Wien am 21. Februar 2013
NEWSLETTER
Novellierung des Luftfahrtgesetzes
Werte Fliegerfreunde!
Im Speziellen liebe Modellflugsportler!
Wie allseits bekannt, wird das Luftfahrtgesetz (LFG) novelliert und das Begutachtungsverfahren dazu endete am 4. Februar 2013.
Der Österreichisch Aero-Club ist der Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme selbstverständlich gefolgt und hat die den Flugsport betreffenden Bestimmungen kommentiert bzw. Änderungen, Ergänzungen oder auch Streichungen angeregt.
Im Zuge einer vor Kurzem abgehaltenen Sitzung des Zivilluftfahrtbeirates wurde auf Anregung unseres Präsidenten Alois Roppert gemeinsam mit dem bmvit eine Arbeitsgruppe zur Behandlung der in unserer Stellungnahme enthaltenen Punkte gebildet, um die Wahrung der Interessen all unserer Flugsportsektionen zu gewährleisten.
Bereits diese Woche fand auch die erste Sitzung der Arbeitsgruppe statt, in der die Themen betreffend der Bestimmungen zum Modellflugsport behandelt wurden.
Wir können Euch deshalb auch bereits auszugsweise einige wichtige Ergebnisse mitteilen.
Modellfluggelände
Eingangs sei erwähnt, dass bestehende Betreiber von Modellfluggeländen kein „ Aus“ für ihren
Sport befürchten müssen.
Es wird ohne ausufernden bürokratischen und finanziellen Aufwand weiterhin der Betrieb in gewohnter Weise möglich sein!
Die im Entwurf beabsichtigte Einschränkung, dass innerhalb von 5 Kilometern um einen Flugplatzbezugspunkt kein Modellfluggelände betrieben werden darf, wird nicht realisiert
werden, sondern es wird angedacht, die heutigen Kriterien beizubehalten.
Flughöhe und Sicht
Zur für den Modellflug bisher maximal zulässigen Flughöhe von 500 ft (150 m) über Grund, kann Entwarnung gegeben werden – sie bleibt bestehen.
Eine Möglichkeit zum Fliegen über 500 ft (150 m) über Grund wird es – wie auch bisher – weiterhin geben, indem dafür bei Austro Control eine Bewilligung beantragt werden kann.
Der zulässige Bereich für Modellflug ist grundsätzlich ein Zylinder von 1000 m Durchmesser, dessen Mittelpunkt der Pilot darstellt.
Es wird allerdings die Möglichkeit bestehen, ein Modellfluggelände mit größeren Ausmaßen zu definieren.
Die Einhaltung von Sichtflugwetterbedingungen für den Betrieb von Flugmodellen wird in weiterer Folge nicht zum Tragen kommen.
Abstände
Das im freien Gelände geforderte Einhalten eines Abstandes von 50 m zu nicht dem Piloten zugehörigen Personen oder Sachen wird durch die vom ÖAeC vorgeschlagene Formulierung,
dass durch den Betrieb von Flugmodellen keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen, ersetzt.
FPV-Fliegen
Zum Thema „FPV“ können wir berichten, dass auch das in Hinkunft unbürokratisch möglich sein wird, indem neben dem Piloten ein Beobachter für die Einhaltung der bestehenden
Sichtverbindung Sorge trägt, wobei trotzdem der Pilot für das Flugmodell die Verantwortung (Versicherung) trägt.
Flugmodelle
Die vieldiskutierte Grenze der Bewegungsenergie von 79 Joule, als Trennung zwischen Spielzeug und Flugmodell, wird bestehen bleiben. Jedoch ist das so zu verstehen, dass spezielle „Spielzeuge“ – die bspw. unter der Grenze liegen, aber höher als 30 m über Grund fliegen – nicht
illegal betrieben werden, sondern in dem Fall eben als Flugmodelle gelten und dann die dafür vorgesehenen Bestimmungen einzuhalten sind.
Wenn wir dann in den Bereich von Flugmodellen über 25 kg kommen, so stehen die Vorzeichen sehr gut, dass der ÖAeC die für die Bewilligung solcher Modelle zuständige Behörde sein wird.
Weitere Erläuterungen und Informationen zum Thema wird es bei der bereits angekündigten Informationsveranstaltung am 17. März 2013 in Eugendorf geben.
Die andere Flugsportsektionen betreffenden Themen werden ab nächster Woche in weiteren Sitzungen behandelt werden.
Wir werden über den Verlauf der weiteren Gespräche ebenfalls in einer Aussendung berichten.
Bis dahin verbleibt das Verhandlungsteam,
KR Josef Kuchling (Vizepräsident),
Ing. Manfred Dittmayer (BSL Modellflugsport), Ing. Manfred Kunschitz (Generalsekretär)
Mit besten Fliegergrüßen
NAbg. a.D. RegR Alois Roppert Präsident ÖAeC
Der österreichische Aeroclub war von Anfang an mit dem Entwurf befasst und hat fristgerecht seine Stellungnahme bei den zuständigen Stellen im Verkehrsministerium eingebracht.
Das Ergebnis der Verhandlungen ist im nachstehenden Newsletter zu lesen:
Wien am 21. Februar 2013
NEWSLETTER
Novellierung des Luftfahrtgesetzes
Werte Fliegerfreunde!
Im Speziellen liebe Modellflugsportler!
Wie allseits bekannt, wird das Luftfahrtgesetz (LFG) novelliert und das Begutachtungsverfahren dazu endete am 4. Februar 2013.
Der Österreichisch Aero-Club ist der Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme selbstverständlich gefolgt und hat die den Flugsport betreffenden Bestimmungen kommentiert bzw. Änderungen, Ergänzungen oder auch Streichungen angeregt.
Im Zuge einer vor Kurzem abgehaltenen Sitzung des Zivilluftfahrtbeirates wurde auf Anregung unseres Präsidenten Alois Roppert gemeinsam mit dem bmvit eine Arbeitsgruppe zur Behandlung der in unserer Stellungnahme enthaltenen Punkte gebildet, um die Wahrung der Interessen all unserer Flugsportsektionen zu gewährleisten.
Bereits diese Woche fand auch die erste Sitzung der Arbeitsgruppe statt, in der die Themen betreffend der Bestimmungen zum Modellflugsport behandelt wurden.
Wir können Euch deshalb auch bereits auszugsweise einige wichtige Ergebnisse mitteilen.
Modellfluggelände
Eingangs sei erwähnt, dass bestehende Betreiber von Modellfluggeländen kein „ Aus“ für ihren
Sport befürchten müssen.
Es wird ohne ausufernden bürokratischen und finanziellen Aufwand weiterhin der Betrieb in gewohnter Weise möglich sein!
Die im Entwurf beabsichtigte Einschränkung, dass innerhalb von 5 Kilometern um einen Flugplatzbezugspunkt kein Modellfluggelände betrieben werden darf, wird nicht realisiert
werden, sondern es wird angedacht, die heutigen Kriterien beizubehalten.
Flughöhe und Sicht
Zur für den Modellflug bisher maximal zulässigen Flughöhe von 500 ft (150 m) über Grund, kann Entwarnung gegeben werden – sie bleibt bestehen.
Eine Möglichkeit zum Fliegen über 500 ft (150 m) über Grund wird es – wie auch bisher – weiterhin geben, indem dafür bei Austro Control eine Bewilligung beantragt werden kann.
Der zulässige Bereich für Modellflug ist grundsätzlich ein Zylinder von 1000 m Durchmesser, dessen Mittelpunkt der Pilot darstellt.
Es wird allerdings die Möglichkeit bestehen, ein Modellfluggelände mit größeren Ausmaßen zu definieren.
Die Einhaltung von Sichtflugwetterbedingungen für den Betrieb von Flugmodellen wird in weiterer Folge nicht zum Tragen kommen.
Abstände
Das im freien Gelände geforderte Einhalten eines Abstandes von 50 m zu nicht dem Piloten zugehörigen Personen oder Sachen wird durch die vom ÖAeC vorgeschlagene Formulierung,
dass durch den Betrieb von Flugmodellen keine Personen oder Sachen gefährdet werden dürfen, ersetzt.
FPV-Fliegen
Zum Thema „FPV“ können wir berichten, dass auch das in Hinkunft unbürokratisch möglich sein wird, indem neben dem Piloten ein Beobachter für die Einhaltung der bestehenden
Sichtverbindung Sorge trägt, wobei trotzdem der Pilot für das Flugmodell die Verantwortung (Versicherung) trägt.
Flugmodelle
Die vieldiskutierte Grenze der Bewegungsenergie von 79 Joule, als Trennung zwischen Spielzeug und Flugmodell, wird bestehen bleiben. Jedoch ist das so zu verstehen, dass spezielle „Spielzeuge“ – die bspw. unter der Grenze liegen, aber höher als 30 m über Grund fliegen – nicht
illegal betrieben werden, sondern in dem Fall eben als Flugmodelle gelten und dann die dafür vorgesehenen Bestimmungen einzuhalten sind.
Wenn wir dann in den Bereich von Flugmodellen über 25 kg kommen, so stehen die Vorzeichen sehr gut, dass der ÖAeC die für die Bewilligung solcher Modelle zuständige Behörde sein wird.
Weitere Erläuterungen und Informationen zum Thema wird es bei der bereits angekündigten Informationsveranstaltung am 17. März 2013 in Eugendorf geben.
Die andere Flugsportsektionen betreffenden Themen werden ab nächster Woche in weiteren Sitzungen behandelt werden.
Wir werden über den Verlauf der weiteren Gespräche ebenfalls in einer Aussendung berichten.
Bis dahin verbleibt das Verhandlungsteam,
KR Josef Kuchling (Vizepräsident),
Ing. Manfred Dittmayer (BSL Modellflugsport), Ing. Manfred Kunschitz (Generalsekretär)
Mit besten Fliegergrüßen
NAbg. a.D. RegR Alois Roppert Präsident ÖAeC