MFSD besteht bei Modellhaftpflicht auf den MFSD Kentnisnachweis DMFV wird nur eingeschränkt anerkannt

Hallo Martin,

ich finde es ja erstaunlich, wie entspannt du den Austritt des MFSD aus dem DAEC sehen kannst. Ich bin über diese Ankündigung erschrocken und frage mich, was die Gründe dafür sind. Wenn sich das mal nicht rächt ...
Hallo Harald
ich sehe einen möglichen Austritt des MFSD aus dem DAEC überhaupt nicht entspannt entgegen. Das war aber nicht die Eingangsfrage. Es ging um die möglichen direkten Auswirkungen eines möglichen Austritt des MFSD aus dem DAEC für die Landesverbände und deren Mitglieder.
Wie ich bereits geschrieben habe ist die Teilnahme an der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD und auch für die Landesverbände nicht über die Mitgliedschaft im DAEC geregelt und vereinbart. Die Teilnahme an der Verbandsbetriebserlaubnis die der MFSD erhalten hat ist über Kooperationsverträge geregelt die jeder Landesverband mit dem MFSD geschlossen hat.
 
Hallo Eduard wir Fliegen nicht Wild, wir Fliegen im Rahmen einer Verbandsbetriebserlaubnis mit Schulung, Versicherung und allem was sonst noch dazu gehört. Das Hat mit Wild und unorganisiert nichts zu tun. Das Kann so im Vereinsrahmen und auch als Einzelperson erfolgen.
Das die Möglichkeit des Modellflug bis 12 Kg auch ohne eine besondere AE im Rahmen einer Verbandsbetriebserlaubnis möglich sind und dieses in der Luft VO verankert sind, dafür hat sich die Buko Modellflug des DAEC eingesetzt.
Gruß
Martin
Ich jedenfalls fliege "wild", wenn ich über (und bei der Landung ein ganz kleines bisschen "auf") nichteingezäunten und nicht aktuell bewirtschafteten Flächen der freien Natur fliege.
Das heißt nicht, dass ich 'wie wild' fliege ... :D

Wer "ist" der DAEC im Bereich Modellflug?
Soweit ich weiß, ist das der oben kritisierte MFSD ( = Mitglied des DAEC).

Das mit den 12kg hat nichts speziell mit dem MDSD zu tun, das geht auch beim DMFV
Wie Martin oben bestätigt, war es eine Initiative des MFSD und eben nicht des DMFV, die 5 kg - Grenze anzuheben?
 
Wer "ist" der DAEC im Bereich Modellflug?
Soweit ich weiß, ist das der oben kritisierte MFSD ( = Mitglied des DAEC).
Zugegeben die Verbandsstrukturen sind etwas unübersichtlich.
Der Modellflug im DAeC ist durch die Bundeskomission Modellflug im DAeC Vertreten.
Der MFSD ist ein Mono- Sportverband für den Modellflug und Mitglied im DAEC
Die Landesverbände und auch der MFSD entsenden Ihre Leiter der Sportfachgruppen Modellflug in die Sitzungen der Buko-Modellflug
Ferner werden innerhalb des Modellfluges im DAEC die einzelnen Modellflugsparten und Fachreferate (Motorflug; Segelflug; Freiflug..... Funk, Recht, usw) in der Bundeskommision vertreten.
Teilweise sind die handelnde Personen innerhalb der Buko und des MFSD identisch, was die Sache für außenstehende noch unübersichtlicher macht.
 
Ich jedenfalls fliege "wild", wenn ich über (und bei der Landung ein ganz kleines bisschen "auf") nichteingezäunten und nicht aktuell bewirtschafteten Flächen der freien Natur fliege.
Das heißt nicht, dass ich 'wie wild' fliege ... :D

Wer "ist" der DAEC im Bereich Modellflug?
Soweit ich weiß, ist das der oben kritisierte MFSD ( = Mitglied des DAEC).


Wie Martin oben bestätigt, war es eine Initiative des MFSD und eben nicht des DMFV, die 5 kg - Grenze anzuheben?
Das stimmt wohl, aber trotzdem gilt die 12kg Grenze jetzt auch für DMFV Mitglieder.

Torsten
 
Das stimmt wohl, aber trotzdem gilt die 12kg Grenze jetzt auch für DMFV Mitglieder.

Torsten

Hallo Thorsten
Da gebe ich dir Recht. Wobei der Einsatz des DAEC für diesen Vorteil gesorgt hat. Der Gesetzgeber wollte keine Bevorteilung eines Verbandes beschließen, wobei es der Arbeit der Argumentation vor dem Ministerium und Verkehrsausschuss des DAEC dazu geführt haben, das es zu dieser großzügigen Regelung gekommen ist.
Wir driften ab! Das ist ein eigenes Thema für sich.
Zum Schulungs- Kenntnisnachweis.
Wenn ich mich entscheide mein Hobby unter einer bestimmten VBE zu betreiben, dann muss ich auch die Schulung zu dieser besuchen und nachweisen.
Die Verbände erkennen die Nachweise untereinander auf den Vereinsgeländen an, damit ein Gast auf einem anderen Gelände, mit einer anderen Verbandszugehörigkeit, nicht noch den Nachweis des anderen benötigt.
Darüberhinaus erfolgt durch den Gastgeber eine Einweisung des Gastes zu den Örtlich geltenden Auflagen und Besonderheiten.
Auf der grünen Wiese die nicht durch einen Verein betrieben wird erfolgt keine Einweisung. Der Verband muss aus den Vorgaben der VBE sicherstellen das alle seine aktiven Modellflieger entsprechend geschult worden sind. Wie soll das sicher gestellt sein wenn jeder irgendwo einen Nachweis mit unbekanntem Inhalt erwirbt.
Gruß
Martin
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
So schnell bilden sich Legenden und Mythen.
[...] Wie diese 12kg nun Einzug in die neue Luft-VO gefunden haben, ist eine ganz andere Geschichte und nicht das Verdienst derer, die meinen, sich damit nun rühmen zu können.

"Ich kann nur davor warnen, die 5kg-Grenze – wie von verschiedenen Seiten gefordert – auf der „grünen Wiese“ aufzuweichen. Die Konsequenz wäre, dass sich Modellflug von den Vereinsgeländen weg verlagern würde, da ja keine Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis für die Flugmodell-Mittelklasse mehr bestünde. Ein verheerendes Signal, insbesondere dann, wenn durch eine mögliche Einrichtung von Flugkorridoren für gewerbliche Drohnen die besondere Schutzbedürftigkeit von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis dringend benötigt wird."

Quelle: https://www.dmfv.aero/allgemein/die-zukunft-des-modellflugs-im-europaeischen-rechtsrahmen/
 
O.k.dann von mir auch ein Wort zu den 12 kg:
Die Buko Modellflug des Daec hatte 9 kg. auf dem Wunschzettel, im laufe des Verfahrens einigte man sich dann auf 12 kg, knapp die Hälfte der auf den zugelassenen Geländen genehmigten 25 kg.

Die Diskussion schweift ab:
Früher brauchten wir im freien Gelände nur eine Versicherung, durch die neue Gesetzeslage seit 2022 kommt dazu noch der Kenntnisnachweis und die Kennzeichnung. Der Code für die Kennzeichnung wird beim LBA beantragt, bzw. wurde dies vom Verband erledigt.

Das ist ein Paket und muss natürlich aus einer Hand sein: die DMO hat sich zu diesem Zweck dem MFSD angeschlossen und sicher auch so kommuniziert.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Also wenn der MFSD das wirklich so kleinkariert propagiert, halte ich das für wenig freundschaftlich.
"Regelung im Interesse beider Verbände.
Im Sinne aller Modellflugsportler in Deutschland haben sich der DMFV und der MFSD bereits vor Monaten darauf geeinigt, dass Schulungsnachweise des MFSD und der Kenntnisnachweis des DMFV auf allen Modellfluggeländen in Deutschland gegenseitig anerkannt werden. Für das Fliegen bei Wettbewerben oder Flugtreffen beim benachbarten Verein muss also niemand den Nachweis des jeweils anderen Verbandes absolvieren.

Wer auf der grünen Wiese fliegt, nutzt allerdings die jeweiligen Betriebsregeln des Verbandes, dessen Mitglied er ist. Als DMFV-Mitglied benötigt man außerhalb von Vereinsgeländen also den Kenntnisnachweis des DMFV.
"

Quelle: https://www.dmfv.aero/allgemein/dmf...e-kenntnis-schulungsnachweise-gegenseitig-an/
 

aue

User
[schreibt nix zum Thema]
Es ist ja erstaunlich, wer sich da zum Thema meldet, ohne etwas dazu zu sagen zu haben. Alte Themen werden stattdessen zur eigenen Erbauung aufgewärmt. Wenn du schon off-topic schreibst, fände ich es interessanter, wenn du als MFSD-Bediensteter mal etwas zu den offiziellen Gründen schreiben würdest, warum der MFSD seinen Mutterverband verlässt.

Beim wilden Fliegen auf der grünen Wiese würde ich die Frage, bei welchem Verband ich was habe, als eine akademische ansehen. Außer, dass ein Kenntnisnachweis vorhanden sein sollte, würde ich da keine Sekunde weiter drüber nachdenken wollen.

Schöne Grüße
Andreas
 

Eisvogel

User
Was die Allgemeingültigkeit eines Kenntnisnachweises angeht (oder auch Schulungsnachweis): Also wenn der MFSD das wirklich so kleinkariert propagiert, halte ich das für wenig freundschaftlich.

Wer auf der grünen Wiese fliegt, nutzt allerdings die jeweiligen Betriebsregeln des Verbandes, dessen Mitglied er ist. Als DMFV-Mitglied benötigt man außerhalb von Vereinsgeländen also den Kenntnisnachweis des DMFV."

Quelle: https://www.dmfv.aero/allgemein/dmf...e-kenntnis-schulungsnachweise-gegenseitig-an/

Ich finde das was der DMFV "propagiert" auch nicht großkarierter.
 

sk54

User
Beim wilden Fliegen auf der grünen Wiese würde ich die Frage, bei welchem Verband ich was habe, als eine akademische ansehen. Außer, dass ein Kenntnisnachweis vorhanden sein sollte, würde ich da keine Sekunde weiter drüber nachdenken wollen.

Auweia, itze kommen wieder die Bedenkenträger mit ihren allseits bekannten Argumenten zu Wort.

Gruß Stephan
 
Hallo noch mal in die Runde,
irgendwann in 2008 wollte ich einfach nur mal mit einem RC-Motorsegler Styro entspannte Stunden auf dem Land,
z.B. über den Heuwiesen meiner Verwandschaft ein par Kreise drehen.
Was ,man brauchte war ein Flieger mit Zubehör eine Fernsteuerung und eine Versicherung.

Klar irgendwann geht man dann zu einem Verein und so geht das wohl auch bei vielen weiter.

Ich weis nicht wann aber dieser wohl nötig gewordene Rechtskram wird uns so verkauft das
anders unser Hobby verboten wird. Mag ja auch sein. Bin kein Jurist.
Habe soweit alles gemacht. LBA Schulungsnachweis A1/A3 Haftpflicht Lärmpass usw.

Diese Thema habe ich gestartet damit Ihr seht das der MFSD auf "seinen" Schulungsnachweis für DMO versicherte besteht.
Grüne Wiese hätte ich so an den Nagel Hängen müssen.
Ich wollte nur das Andere nicht auch in diese klemme kommen und dann womöglich 2x für Schulungsnachweis bezahlen.

Vielleicht habe ich auch mal was überlesen oder ....

Kleiner Nachtrag noch:

Und Überhaupt ich möchte einfach nur im erlaubten Rahmen Fliegen gehen dürfen.
Und eins ist sicher,
an Bürokratie verdienen nur Bürokraten. Die findet man meist an Schreibtischen und Die verstecken sich hinter Vorschriften.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Beim wilden Fliegen auf der grünen Wiese würde ich die Frage, bei welchem Verband ich was habe, als eine akademische ansehen. Außer, dass ein Kenntnisnachweis vorhanden sein sollte, würde ich da keine Sekunde weiter drüber nachdenken wollen.

"Sie dürfen ein Flugmodell nach Satz 1 nur dann betreiben, wenn sie vor der erstmaligen Aufnahme des Betriebs an einer Schulungsmaßnahme des Luftsportverbandes, dem eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erteilt worden ist, teilgenommen haben. Eine Bescheinigung über diese Teilnahme, die fünf Jahre Gültigkeit besitzt, ist während des Betriebs mitzuführen."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21f.html
 

S_a_S

User
irgendwann in 2008 wollte ich einfach nur mal mit einem RC-Motorsegler Styro entspannte Stunden auf dem Land,

Diese Thema habe ich gestartet damit Ihr seht das der MFSD auf "seinen" Schulungsnachweis für DMO versicherte besteht.
Grüne Wiese hätte ich so an den Nagel Hängen müssen.
nochmal:
Wenn Dein Styroflieger unter 2kg wiegt und unter 120m geflogen wird, besteht keine Verpflichtung für einen Kenntnisnachweis nach Verbandserlaubnis:

Quelle: https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/faq/
Ist ein Schulungsnachweis notwendig?
Ein Schulungsnachweis (https://www.schulungsnachweis-modellflug.de) ist erforderlich für den Betrieb von Modellen mit einer maximalen Startmasse über 2 kg oder in einer Flughöhe von mehr als 120 m im Rahmen des Verbandes. Ausgenommen von der Pflicht eines Schulungsnachweises sind Piloten, die unter unmittelbarer Aufsicht eines anderen Piloten, der Inhaber eines solchen Schulungsnachweises ist, ihr Flugmodell betreiben (zum Beispiel bei Schulung). Der Kompetenznachweis A1/A3 des LBA ist für den Betrieb im Verbandsrahmen nicht gültig sondern gilt nur für den Betrieb in der Open Category (zB bis 120m).

Ebenda:
Ich bin in der DMO organisiert. Darf ich ebenfalls nach den Regeln des MFSD fliegen?
Auch die Modellflieger bzw. Vereine, die bei der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) organisiert sind, haben aufgrund ihrer Mitgliedschaft im MFSD die Möglichkeit, nach den Verbandsregeln des MFSd zu fliegen. Die DMO-Modellflieger haben dieselben Rechte und Pflichten zum Flugbetrieb im Rahmen der Betriebserlaubnis des MFSD und müssen ebenso den Schulungsnachweis absolvieren.

Schulungsnachweis aber nur, wenn eben über 2kg oder über 120m.

Grüße Stefan
 
Was soll das nun ?

Ich wiederhole mal zum gefühlt 78.x

Der Kenntnisnachweis ist die " Pilotenlizenz " der Modellflieger, damit wissen wir unsere Kenntnisse in den relevanten Regeln nach.

In der manntragenden Luftfahrt gilt auch nicht alles überall, die haben viel mehr Einschränkungen als wir.
 
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