Lizenzgebühren an Flugzeughersteller bei gewerblichem Nachbau von Modellen

Hallo Leute,

und zwar habe ich folgende Frage und hoffe, sie gehört hierhin. Ich bin dabei ein Flugzeugmodell als Bausatz zu konstruieren, um diesen anschließend gewerblich anzubieten und zu veräußern. Muss ich mir beim Hersteller des originalen eine "Baulizenz" (oder wie auch immer das heißen mag) einholen bzw anfragen, ob ich diesen Typ überhaupt gewerblich nachbauen und vertreiben darf? Ich habe nun schon ein paar Stunden im Internet geschaut, und die Meinungen gehen da schon sehr weit auseinander. Dabei geht es hauptsächlich erstmal um das Erscheinungsbild, also keine Logo´s oder sonstige geschützten Beschriftungen/Warenzeichen, sondern rein vom äußeren Erscheinungsbild.

Bitte keine Vermutungen, auch wenn es nett gemeint ist. Aber das hilft mir leider nicht weiter. Aussagen am besten mit Quellenangaben. Ich habe keine Lust mich am Ende wegen ein paar verkauften Modellen vor Gericht zu sehen... ;)

Lieben Gruß, Dirk
 

WonkotheSane

Vereinsmitglied
Ich wuerde die Firma direkt schriftlich informieren/anfragen, welcher Flieger welche Auflage und um Erlaubnis bzw Kostenmitteilung bitten. MW kann der Lizenzgeber das als werbung betrachten und kulant sein. Brauchste aber von IHM schriftlich.....
 

Reinhard

User
Hallo Dirk,

ich würde auch erst mal beim Hersteller anfragen, das kostet ja nix.
Wenn die schreiben .... "Machen Sie nur, haben wir nix dagegen"...........prima.

Ansonsten:
Generell würde ich an deiner Stelle gar kein Risiko eingehen.
Es hilft nur eine RECHTSAUSKUNFT.
Die darf meines Wissens in D-Land nur ein RA geben.
Wende dich an einen RA für Marken- und Patentrecht. Ein Anwalt für "Familienrecht" (nur als Beispiel) wird nicht wirklich weiterhelfen können.
Die Gebühren der RA's sind recht ähnlich bis gleich.
Meine letzte Rechtsauskunft hat mich unter 150 Euro inkl. Märchensteuer gekostet.
Das sollte es dir wert sein.

Alternative:.
Hier sind ja auch einige RA im Forum dabei.
Die haben das vielleicht schon mal eroiert?
 
Zuletzt bearbeitet:

GC

User
Naja, meine Erfahrung mit Rechtsanwälten ist: Frage 2 Rechtsanwälte und Du hörst 3 Meinungen. Viele Sachen sind nicht eindeutig. Auch wenn Du im "Recht" bist und der ursprüngliche Herteller ist anderer Meinung, kann es zu einem Rechtsstreit kommen.

Nur eine Vereinbarung mit dem Hersteller kann Dich vor massiven Ärger schützen.
 
Hallo Leute,

und zwar habe ich folgende Frage und hoffe, sie gehört hierhin. Ich bin dabei ein Flugzeugmodell als Bausatz zu konstruieren, um diesen anschließend gewerblich anzubieten und zu veräußern. Muss ich mir beim Hersteller des originalen eine "Baulizenz" (oder wie auch immer das heißen mag) einholen bzw anfragen, ob ich diesen Typ überhaupt gewerblich nachbauen und vertreiben darf? Ich habe nun schon ein paar Stunden im Internet geschaut, und die Meinungen gehen da schon sehr weit auseinander. Dabei geht es hauptsächlich erstmal um das Erscheinungsbild, also keine Logo´s oder sonstige geschützten Beschriftungen/Warenzeichen, sondern rein vom äußeren Erscheinungsbild.

Bitte keine Vermutungen, auch wenn es nett gemeint ist. Aber das hilft mir leider nicht weiter. Aussagen am besten mit Quellenangaben. Ich habe keine Lust mich am Ende wegen ein paar verkauften Modellen vor Gericht zu sehen... ;)

Lieben Gruß, Dirk
Schöner Einstieg. ...Ich habe keine Lust mich....vor Gericht zu sehen....
Auch wenn GC meint, RA kostet nur Geld und bringt keine Sicherheit, stimmt. Aber das Forum für lau? Gehts noch? Soll ein RA hier im Forum das tun was jeder tun könnte: Recherchieren.
Es gibt bekannterweise Firmen, die sehen auch schon private Auftritte auf Flugtagen nicht als positive Werbung für sich selbst und mahnen ab. Schon gefunden welche das sind?
 
die (redbull:D) mahnen zwar ab, scheitern aber vor gericht:D. da haben die keine chance mit durchzukommen. der nachbau von originalen als modell inkl. außengestaltung und auch deren zurschaustellung/vorführung zu privaten zwecken ist legal und von der rechtsprechung geschützt.
gewerblich kann das evtl. anders aussehen.
allerdings jede firma, die z.b. päpperli zu werbezwecken kostenlos rausgibt, damit du dir sie als werbemultiplikator auf dein auto, deinen kühlschrank, deine werkzeugkiste oder auch auf deine linke a....backe kleben kannst, hat bei der nachbildung von werbeaufdrucken auf einem original m.e. keine chance, ansprüche gegen dich geltend zu machen.
 
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Es gibt bekannterweise Firmen, die sehen auch schon private Auftritte auf Flugtagen nicht als positive Werbung für sich selbst und mahnen ab. Schon gefunden welche das sind?


Imm wieder mal wenn solch ein Thema aufkommt und jemand diese Geschichte bringt bitte ich um Belege.
Also bitte ich auch hier um Belege.
Berichte von Betroffenen mit scan der Mahnung oder wenigsten irgendwas greifbares.

So wie hier z.B: http://www.rc-network.de/forum/show...programmiert?p=1520500&viewfull=1#post1520500

Also bitte: einmal würde ich gerne die Mahnungen sehen die diese Firma die man scheinbar nicht benennen darf rausschickt.

Andreas
 

jmoors

Vereinsmitglied
Wie sieht es den hier mit dem Urheberrecht im künstlerischen Sinne aus? Die Form des Flugzeuges unterliegt einem kreativen Gestaltungsprozess und unterliegt somit dem Urheberrecht.

Ich kann mich den ersten Beiträgen nur anschließen: Einfach den Hersteller per Post (Damit Du es schriftlich hast!) anschreiben und höflich fragen.


VG, Jürgen
 
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